Vorsicht in der Schweiz mit Navis!
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In D ist das eigentlich auch verboten. Noch nutzen die Geräte so eine halbe Gesetzeslücke indem sie die Stellen als "Unfallschwerpunkt" bezeichnen. Denke ich aber auch hierzulande nur eine Frage der Zeit bis die Navigeräte mit den POIs auch als Radarwarner eingestuft werden.
Schliesslich sagt die StVO eindeutig " ... ist es untersagt ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen dass dafür bestimmt ist Verkehrsüberwachungsmassnahmen anzuzeigen oder zu stören"
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Schliesslich sagt die StVO eindeutig " ... ist es untersagt ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen dass dafür bestimmt ist Verkehrsüberwachungsmassnahmen anzuzeigen oder zu stören"
Das findest du eindeutig? Ich sehe da schon noch einen drastischen Unterschied zwischen einer Blitzerdatenbank und dem klassischen Radarwarner. Damit werden sich noch einige Gerichte beschäftigen müssen...
Diese Navis machen doch auch nichts anderes als die Blitzer anzuzeigen. Ein Radarwarner reagiert auf mobile Blitzer, die Datenbank die stationären Anlagen. So einen grossen Unterschied sehe ich da nicht. Mal abwarten was bei rauskommt wenn die ersten Prozesse durch sind.
Wer sich schön ans Limit hält braucht das Zeug eh nicht 😛
Gruß Meik
Vielleicht ist das ja auch nur ein Sturm im Wasserglas. Zumindest für uns Nicht-Schweizer. Ich war schon das ein oder andere Mal in der Schweiz und durfte Feststellen, das der Grenzposten A: nicht besetzt war oder B: lässig durchgewunken wurde.
Auch haben hier einige wohl überlesen, das ein Navi eingezogen werden kann und nicht zwingend eingezogen wird.
Und mit wievielen Geräten sollen sich die Beamten auskennen?Auch in der Schweiz gilt doch die Unschuldsvermutung.
Also locker bleiben und und schauen was nun wirklich kommt.
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Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Diese Navis machen doch auch nichts anderes als die Blitzer anzuzeigen. Ein Radarwarner reagiert auf mobile Blitzer, die Datenbank die stationären Anlagen. So einen grossen Unterschied sehe ich da nicht. Mal abwarten was bei rauskommt wenn die ersten Prozesse durch sind.
Der Unterschied ist der, dass Datenbestände, die öffentlich zugänglich und an und für sich legal sind, nicht plötzlich illegal werden, sobald man sie im Auto dabei hat. Und die Tatsache, dass POIs auf der Karte angezeigt werden, davor also gewarnt wird, ist ja nichts besonderes - so funktionieren Navis nun einmal. Dann müsste man konsequenterweise auch die Blitzermeldungen im Radio verbieten, ist auch nur die Weitergabe von Wissen, mit dem man effektiv vor Blitzern warnt.
Wenn ich mir auf eine Straßenkarte alle Blitzer einzeichne, ist die Karte dann verboten, sobald ich sie ihm Auto mitführe? Nichts anderes ist ein Navigationssystem - eine digitale Straßenkarte.
obs legal ist oder nicht in DE oder AT, gibts in entsprechenden foren ausreichend threads: illegal, wird aber nicht so entsprechend kontrolliert. und es haben sich schon ausreichend gerichte damit befasst-> deshalb gabs auch schon eine gesetzesänderungen, um genau den overlays entgegenzutreten.
von daher ist es nicht erschütternd, ausser das es wirklich vollzogen wird.
es geht da um AUTOMATISCHE POSITIONSBEZOGENE warnung, was nunmal jedes navi ´mit entsprechender SW (ob nun integriert oder extern sei mal auf der seite gelassen) hat.
integriert gibst sicher eine funktion warnen ja/nein, extern sowieso
Da stimme ich dir zu. Die Frage wird aber eher sein ob am Ende die Richter diese Navis als "techn. Gerät das dafür ..." anerkennen oder nicht.
Denn tendenziell liegt der Verdacht nahe dass man diese Geräte doch nur nutzt um schneller als erlaubt fahren zu können und das Risiko erwischt zu werden reduzieren will.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
...
Denn tendenziell liegt der Verdacht nahe dass man diese Geräte doch nur nutzt um schneller als erlaubt fahren zu können und das Risiko erwischt zu werden reduzieren will.
..
Das trifft vielleicht auf Rdarwarner zu.
Navigationsgeräte werden benutzt, um schneller am Ziel zu sein.
Das ist richtig. Aber nicht um schneller zu fahren.
Wer glaubt denn ernsthaft, dass es nur staionäre Blitzer gibt.
Wenn ich mal geblitzt werde, sinds immer mobile. Obwohl ich keinen POI-Warner habe, solange es keine entsprechende COMAND-Software gibt.
Wenn ich mich da so durch die Schweizer Seiten lese, ist es wohl so, dass die repressive Verkehrspolitik in der Schweiz zu einem florierenden Markt für Navis mit Handyanschluss geführt hat, die automatisch auch mit mobilen Kontrollorten gefüttert werden und entsprechend die (fiskalische) Wirkung dieser Kontrollen beeinträchtigt.
Nach den prosperierenden Einnahmen der letzten Jahre mit den massiven Kontrollen und drakonischen Strafen kann das natürlich nicht hingenommen werden.
ich selbst habe auch solche overlays installiert, allerdings fahre ich so oder so immer nur so, wie es erlaubt/zulässing/möglich ist. setze den tempomat auf die geschwindigkeit, die erlaubt ist und dann hat es sich. wer schnell fahren will, soll a) auf die rennstrecke gehen oder b) auf die unbeschränkten autobahnabschnitte gehen.
Wobei meiner meinung nach die beschränkungen in de genauer eingehalten werden und auch öfter kontrolliert werden. wenn du in Ö auf der AB fährst, siehst du auf 500km max 1x einen blitzer oder zivle
Kann man diese POIs nicht wieder deinstallieren?
Ich verstehe auch grundsätzlich die PointOfInteressts-Diskussion nicht. Ein POI kann auch eine Tankstelle, eine Apotheke oder ein Krankenhaus sein, oder eine Werkstatt oder ein...
Ich kaufe mir alle zwei Jahre für Berlin einen Stadtplan, das ist immer der glecihe Typ. Da sind sämtliche Blitzerampeln vermerkt. Ist dieser Stadtplan jetzt verboten? 🙄
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Ich kaufe mir alle zwei Jahre für Berlin einen Stadtplan, das ist immer der glecihe Typ. Da sind sämtliche Blitzerampeln vermerkt. Ist dieser Stadtplan jetzt verboten? 🙄
Nein, nur die Beifahrerin/der Beifahrer die/der dich mit Blick auf diesen Stadtplan vor einem bevorstehenden Blitzer warnt. 😁
muss ein gerät sein (beifahrer zählt nicht dazu, ausnahme R2D2).
Die POI's sind ja auch nicht verboten, nur automatische positionsabhängige warnung vor Verkehrsüberwachungsanlagen.
http://www.pocketnavigation.de/board/tid87577-sid.htm
kann man ja nachlesen ein bischen.
dort stehts genauer drin und ist auch schon ausgiebig durchgekaut worden.
Hab mal den wichtigsten Satz aus dieser Änderungsverordnung zur StVO die in dem Forum gepostet wurde rauskopiert, sollte demnach die derzeitige Rechtslage in D wiedergeben:
"Nicht nur...[Radarwarngeräte etc.]... werden von dem Verbot erfaßt, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und standortbezogen ab."
War mir bisher aber auch nicht bekannt dass es zu dem Thema schon was amtliches gibt.
Gruß Meik
Damit ist ja nun zweifelsfrei auch die Rechtslage in Deutschland eindeutig. Hier mangelt es eben halt nur noch an der konsequenten Durchsetzung des Verbotes...