Vorsicht bei Vorführwagen mit über 40% Nachlass
Derzeit werden eine ganze Menge sehr günstige Vorführwagen angeboten.
Gutgläubige Käufer werden bei einem Wagen der vor 8 Monaten zugelassen wurde, ja denken, der Wagen ist vielleicht ein Jahr oder eineinhalb Jahre alt, vielleicht ja auch erst 8 oder 9 Monate
Es empfiehlt sich unbedingt die Fahrgestellnummer auf einer entsprechenden Seite im Internet abzufragen. Google VIN Überprüfen smart
Dort wird dann neben der genauen Ausstattung auch das genaue Produktionsdatum bekannt gegeben.
Aktuell habe ich mehrere Mitte/Ende 2016 fortwo/forfour entdeckt, die sich aber als alte 2014er Autos herzustellen.
Und nun auf Käufer warten, die denken Sie hätten ein Schnäppchen gemacht, nach dem Motto "super, 43%Rabatt, und erst 2000km und erst etwas über ein halbes Jahr alt" Dabei ist das Auto 3 Jahre alt, und aus der ersten Serie ohne diverse Verbesserungen.
Mir ist zudem aufgefallen, daß es enorm viele Vorführwagen gibt, die über ein halbes Jahr alt sind, aber erst 1000 oder 2000km gelaufen haben. Laut BGH darf ein Wagen der vor über einem Jahr produziert wurde ja nicht mehr als Neuwagen verkauft werden. So mag sich manch einem der Verdacht aufzwängen, daß man diesem Ärger einfach aus dem Weg geht in dem man die ganzen Ladenhüter als Vorführfahrzeug zulässt, obwohl gar nicht soviel Vorführwagen gebraucht werden. 1000km in 8 Monaten sprechen ja für diese Vermutung..
Wer jetzt antworten mag, "ich kann ja den Verkäufer nach dem Produktionsdatum fragen..." dem sei gesagt: Innerhalb einer Woche wurde mir zweimal ein falsches Datum gesagt, und zweimal gesagt, man könne es nicht herausfinden. Nur eine einzige Antwort von 5 war korrekt.
Beste Antwort im Thema
Ich sehe das Problem nicht so richtig.
Bei 40% Nachlass hat man doch ein gutes Geschäft gemacht.
Für den gleichen Preis hätte man ein 2014 gebraucht bekommen, der ggf. schon mehr als 20 tkm gefahren ist.
So hat man ein Wagen mit Werksgarantie und fast ohne Laufleistung aus 2016.
Das Produktionsdatum wäre mir da völlig Wurst.
Wenn er als Vorführer und nicht als Neuwagen verkauft wurde, ist das doch rechtlich einwandfrei. Das Produktionsdatum ist für 99% der Gebrauchtkäufer doch völlig egal, weil immer die EZ angegeben wird und danach auch die Garantie läuft...
30 Antworten
Hallo Marc,
Ich hatte auch schon einmal mit dem Gedanken gespielt, ob ich mir da juristische Hilfe Suche.
Bin ja zum Glück Rechtschutzversichert 🙂
Ich wolte halt nur im Vorwege wissen, ob generell etwas machbar ist, oder ob sich der Verkäufer damit im Recht bewegt.
Wenn ich das Aute denn Verkaufen will, bekomme ich ja einen deutlich schlechteren Preis, wenn ich statt zum Beispiel 10/2016 das Datum 11/2014 angeben muss. Auch wenn die EZ 10/2016 ist......
Es kann doch nicht sein, das ein Händler das Baujahr verschleiern darf und ich dadurch bei wiederverkauf finanzielle Einbußen habe, weil ich als Privatverkäufer dazu verpflichtet bin das Baujahr anzugeben.
Jedenfalls danke ich dir für deine Anmerkung.
MfG
Orkus
Es gibt noch Frontal21, die wirken seriöser.
Aber Spaß beiseite... Ich würde mich auch mal vom Rechtsanwalt wenigstens beraten lassen. Die Automobilclubs, wie der ADAC, haben da Adressen für auf Vertrags und Verkehrsrecht spezialisierte Anwälte.
Anscheinend habe ich Glück gehabt. Meiner wurde lt FIN am 25.7.2015 ausgeliefert. An den Händler. Dort stand er dann knapp 3 Monate rum, bis er zugelassen wurde. Als Firmenwagen. Ich habe ihn dann 08/2016 als Vorführwagen / Firmenwagen der Geschäftsführung mit fast 50 % unter Neupreis gekauft.
Dass die Daten aktuell sind erkannte ich daran, da ich letzten Herbst meinen forfour um den Drehzahlmesser nachrüstete. Dieser ist auf der online Anfrage bei der Ausstattung mit angegeben.
Meine letzten Fahrzeuge waren zwar alle individuelle Bestellungen und daher neu produziert.
Aber wenn ich mir bei Händlern "Neufahrzeuge" in der Ausstellung oder auf dem Platz ansehe, achte ich immer auf das überall gedruckte, geprägte oder gestempelte Produktionsdatum das zigfach auf allen möglichen Teilen steht. Dieses ist meist nur wenige Tage oder Wochen älter als das Produktionsdatum des Fahrzeugs.
Häufig liegt sogar ein Zettel aus der Fabrik von der Endkontrolle drin. Da steht sogar noch die Uhrzeit drauf.
Man sieht da schon mal ganz schön alte Autos.
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Moinsen,
Vielen Dank für Eure Meinungen und Anregungen.
Ich werde mal das Wochenende drüber schlafen und dann hier im Forum berichten.
Da ich nicht weiß, wie lange die Antworten auf sich warten lassen, bitte nicht ungeduldig sein, wenn mal 1 oder 2 Wochen kein post von mir kommt.
Gruß und schönes Wochenende @ all
Orkus
Heute morgen habe ich einen Smart gesehen, der aufgrund von Standschäden bereits neue Reifen bekommen hat. Von der Zulassung ist das Fzg 9 Monate alt. Tatsächlich ist er von 2014.
Vor ein paar Jahren schaute ich mal nach einem "Neuwagen" der 9 Monate auf einem Parkplatz in der Nähe einer Bahnstrecke stand. Beim Anlassen kamen mindestens 1,5 Bis 2 Liter Wasser aus dem Auspuff. Der Wagen ist auch erstmal sehr schlecht angesprungen. Das hat bestimmt gut ausgeschaut in dem Auspuff Kat usw...
Ein anderer Indikator für das Fahrzeugalter liefert der Kfz-Schein. Dort ist unter Position 6 das Datum der EG-Typgenehmigung angegeben. Diese ist bei meinem Fhz. mit EZ 1/2017 als 26.07.16 eingetragen. Beim einem Auto aus 2014 oder 2015 könnten diese Angaben nicht zutreffen.
Hallo,
Ich habe es nun über eine Mediatorin versucht, damit man eine außergerichtliche Einigung erzielen kann.
Leider ohne Erfolg.
Mal sehen was als Nächstes passiert. --> To be continued....
I`ll keep you updated........
Gruß und schöne Ostern
Ich sehe das Problem nicht so richtig.
Bei 40% Nachlass hat man doch ein gutes Geschäft gemacht.
Für den gleichen Preis hätte man ein 2014 gebraucht bekommen, der ggf. schon mehr als 20 tkm gefahren ist.
So hat man ein Wagen mit Werksgarantie und fast ohne Laufleistung aus 2016.
Das Produktionsdatum wäre mir da völlig Wurst.
Wenn er als Vorführer und nicht als Neuwagen verkauft wurde, ist das doch rechtlich einwandfrei. Das Produktionsdatum ist für 99% der Gebrauchtkäufer doch völlig egal, weil immer die EZ angegeben wird und danach auch die Garantie läuft...
So sehe ich das auch.
... ich auch. MfG
Mein Smart wurde im Mai 15 an das Autohaus geliefert und im Oktober 15 als Vorführwagen angemeldet. Übernommen habe ich ihn dann im Mai 16 zu einem guten Kurs und mit knapp 5000 km.
Finde daran nichts verwerflich, bzw. ist ja klar das man erstmal versucht das Fahrzeug als Neuwagen zu verkaufen...
Zitat:
@endlichv70 schrieb am 18. April 2017 um 21:24:31 Uhr:
Ich sehe das Problem nicht so richtig.Bei 40% Nachlass hat man doch ein gutes Geschäft gemacht.
Für den gleichen Preis hätte man ein 2014 gebraucht bekommen, der ggf. schon mehr als 20 tkm gefahren ist.
So hat man ein Wagen mit Werksgarantie und fast ohne Laufleistung aus 2016.
Das Produktionsdatum wäre mir da völlig Wurst.
Wenn er als Vorführer und nicht als Neuwagen verkauft wurde, ist das doch rechtlich einwandfrei. Das Produktionsdatum ist für 99% der Gebrauchtkäufer doch völlig egal, weil immer die EZ angegeben wird und danach auch die Garantie läuft...
Haha,,, wer ist denn so bekloppt und kauft einen 2014er gebrauchten dazu noch mit Kilometern wenn man überall die günstigen neuen Vorführungen bekommt. Die 2014er "Neuwagen" werden ja nicht erst seit gestern verkauft.
Die Fahrzeugbörsen sind voll von Angeboten privater Träumer, die denken ihr 2014er Smart der mal 16.000 gekostet hat, könne man für 10.000 oder mehr verkaufen, obwohl im Internet das gleiche 2014er Auto mit 2016er Zulassung, erst 1000km und noch 1,5 Jahre Garantie überall zu finden ist für 8500 Euro.
Die meisten dieser Inserenten sind so fern von der Realität, daß sie noch nicht mal vor dem Inserieren schauen, wie der Markt ist.
Daß Dir egal ist, ob ein Auto 0 oder 3, oder 3 oder 6 Jahre ist, obe diverse Mängel in der Produktion abgestellt wurden, ob man dem Käufer des 7 Jahre alten Smart später mal erklären muss, saß die Kiste doch schon 10 Jahre alt ist, ist ja schön.
Die meisten Leute wollen aber wissen, wie alt Ihr Auto ist. Deswegen hat der BGH entschieden ein Neuwagen ist nach einem Jahr kein Neuwagen mehr. Und hier geht es um 3 Jahre statt einem Jahr
Eine Bekannte hat mich neulich gefragt warum Ihr toller 15.200 Euro Passion Smart aus 2014 mit Ledersitzen niemand für 8.500 Euro kaufen möchte, obwohl er doch erst 26.000km gelaufen hat. Ich habe Ihr geantwortet, daß ein Käufer dieses Wagens ja total irre sein müsste, da es im Internet ein gleiches Auto, aus gleichem Jahr, aber erst Mitte 2016 zugelassen als Vorführwagen mit erst 1000km für 8300 Euro gibt, vom Händler mit Garantie, im Gegensatz zu Ihrer Karre.
Zitat:
@shadow2209 schrieb am 20. April 2017 um 13:18:56 Uhr:
Mein Smart wurde im Mai 15 an das Autohaus geliefert und im Oktober 15 als Vorführwagen angemeldet. Übernommen habe ich ihn dann im Mai 16 zu einem guten Kurs und mit knapp 5000 km.Finde daran nichts verwerflich, bzw. ist ja klar das man erstmal versucht das Fahrzeug als Neuwagen zu verkaufen...
Dann ist doch alles schön.... aber was hat das mit den 3 Jahre alten Autos zu tun, um die es hier geht? Les vielleicht nochmal.
Entscheidend ist doch wohl, ob im Kaufvertrag der PKW als Neuwagen verkauft wird, und nicht die Anzeige bei mobile.
Im Kaufvertrag steht doch wahrscheinlich nur das Datum der EZ, und nicht das Produktionsdatum.
Das sind ja anscheinend zwei verschiedene Dinge hier.
Fakt ist aber auch, das die PKW entsprechende ihrer Nutzungsdauer nur geringe Abnutzungen aufweisen werden, und 40% finde ich jetzt nicht schlecht, und das wird man sicherlich noch nachverhandeln können.