Vorsicht bei Vorführwagen mit über 40% Nachlass

Smart

Derzeit werden eine ganze Menge sehr günstige Vorführwagen angeboten.

Gutgläubige Käufer werden bei einem Wagen der vor 8 Monaten zugelassen wurde, ja denken, der Wagen ist vielleicht ein Jahr oder eineinhalb Jahre alt, vielleicht ja auch erst 8 oder 9 Monate

Es empfiehlt sich unbedingt die Fahrgestellnummer auf einer entsprechenden Seite im Internet abzufragen. Google VIN Überprüfen smart

Dort wird dann neben der genauen Ausstattung auch das genaue Produktionsdatum bekannt gegeben.

Aktuell habe ich mehrere Mitte/Ende 2016 fortwo/forfour entdeckt, die sich aber als alte 2014er Autos herzustellen.

Und nun auf Käufer warten, die denken Sie hätten ein Schnäppchen gemacht, nach dem Motto "super, 43%Rabatt, und erst 2000km und erst etwas über ein halbes Jahr alt" Dabei ist das Auto 3 Jahre alt, und aus der ersten Serie ohne diverse Verbesserungen.

Mir ist zudem aufgefallen, daß es enorm viele Vorführwagen gibt, die über ein halbes Jahr alt sind, aber erst 1000 oder 2000km gelaufen haben. Laut BGH darf ein Wagen der vor über einem Jahr produziert wurde ja nicht mehr als Neuwagen verkauft werden. So mag sich manch einem der Verdacht aufzwängen, daß man diesem Ärger einfach aus dem Weg geht in dem man die ganzen Ladenhüter als Vorführfahrzeug zulässt, obwohl gar nicht soviel Vorführwagen gebraucht werden. 1000km in 8 Monaten sprechen ja für diese Vermutung..

Wer jetzt antworten mag, "ich kann ja den Verkäufer nach dem Produktionsdatum fragen..." dem sei gesagt: Innerhalb einer Woche wurde mir zweimal ein falsches Datum gesagt, und zweimal gesagt, man könne es nicht herausfinden. Nur eine einzige Antwort von 5 war korrekt.

Beste Antwort im Thema

Ich sehe das Problem nicht so richtig.

Bei 40% Nachlass hat man doch ein gutes Geschäft gemacht.

Für den gleichen Preis hätte man ein 2014 gebraucht bekommen, der ggf. schon mehr als 20 tkm gefahren ist.

So hat man ein Wagen mit Werksgarantie und fast ohne Laufleistung aus 2016.

Das Produktionsdatum wäre mir da völlig Wurst.

Wenn er als Vorführer und nicht als Neuwagen verkauft wurde, ist das doch rechtlich einwandfrei. Das Produktionsdatum ist für 99% der Gebrauchtkäufer doch völlig egal, weil immer die EZ angegeben wird und danach auch die Garantie läuft...

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Zitat:

@thimos schrieb am 4. April 2017 um 14:43:32 Uhr:


Derzeit werden eine ganze Menge sehr günstige Vorführwagen angeboten.

Gutgläubige Käufer werden bei einem Wagen der vor 8 Monaten zugelassen wurde, ja denken, der Wagen ist vielleicht ein Jahr oder eineinhalb Jahre alt, vielleicht ja auch erst 8 oder 9 Monate

Es empfiehlt sich unbedingt die Fahrgestellnummer auf einer entsprechenden Seite im Internet abzufragen. Google VIN Überprüfen smart

Dort wird dann neben der genauen Ausstattung auch das genaue Produktionsdatum bekannt gegeben.

Aktuell habe ich mehrere Mitte/Ende 2016 fortwo/forfour entdeckt, die sich aber als alte 2014er Autos herzustellen.

Und nun auf Käufer warten, die denken Sie hätten ein Schnäppchen gemacht, nach dem Motto "super, 43%Rabatt, und erst 2000km und erst etwas über ein halbes Jahr alt" Dabei ist das Auto 3 Jahre alt, und aus der ersten Serie ohne diverse Verbesserungen.

Mir ist zudem aufgefallen, daß es enorm viele Vorführwagen gibt, die über ein halbes Jahr alt sind, aber erst 1000 oder 2000km gelaufen haben. Laut BGH darf ein Wagen der vor über einem Jahr produziert wurde ja nicht mehr als Neuwagen verkauft werden. So mag sich manch einem der Verdacht aufzwängen, daß man diesem Ärger einfach aus dem Weg geht in dem man die ganzen Ladenhüter als Vorführfahrzeug zulässt, obwohl gar nicht soviel Vorführwagen gebraucht werden. 1000km in 8 Monaten sprechen ja für diese Vermutung..

Wer jetzt antworten mag, "ich kann ja den Verkäufer nach dem Produktionsdatum fragen..." dem sei gesagt: Innerhalb einer Woche wurde mir zweimal ein falsches Datum gesagt, und zweimal gesagt, man könne es nicht herausfinden. Nur eine einzige Antwort von 5 war korrekt.

Das ist ein sehr guter und hilfreicher Beitrag von Ihnen, der sauber sachlich recherchiert und absolut wasserdicht ist.
Für mich wurde vor einem Jahr ein fabrikneues fortwo Cabrio nach meiner persönlichen Wunschkonfiguration gebaut, mit dem ich äußerst zufrieden bin, daher betrifft mich Ihr Beitrag nicht.
Aber ich weiß, das genau so, wie hier beschrieben, seitens smart/Mercedes-Benz gearbeitet wird.
Wer so ein von Ihnen beschriebenes "Schnäppchen" ins Auge faßt, dem würde ich empfehlen, den Kauf von der Gewährung einer vollwertigen Zweijahresgarantie - oder, entsprechender Garantieverlängerung - abhängig zu machen, sich auch mal die vorderen Bremsscheiben zeigen zu lassen/genauer anzusehen, sind Riefen oder Rost vorhanden, sind die innen sichtbaren Radbolzen auf der Oberseite rostig? Will heißen: wo hat das Fahrzeug aus 2014 oder 2015 so lange gestanden. Auch das Datum des Kfz-Briefes/Zulassungsbescheinigung sagt etwas über das Herstellungsdatum aus.aus. Zusätzlich auch immer eine unmißverständliche /absolute) Unfallfreiheit schriftlich zusichern lassen.
Man könnte auch auf folgendem zusätzlichen schriftlichen Passus im Kaufvertrag bestehen, der lautet: Sollte das vom Verkäufer genannte Produktionsdatum dieses Fahrzeugs älter sein, als angegeben, ist dieser Kaufvertrag ungültig.
Was Sie zum Thema Google VIN überprüfen - smart herausfanden, kann auch jeder Verkäufer.
Danke für Ihren Beitrag!

Das ist bei allen Herstellern gängige Praxis, es wird immer erst ab Auslieferungsdatum und nicht ab Fertigstellungsdatum gerechnet, so sind da auch immer mal wieder Haldenfahrzeuge dabei.

Wobei diese Fahrzeuge, zumal wenn sie als Vorführer angemeldet werden, ja auch deutlich günstiger angeboten werden und alle Fahrzeuge ab Erstzulassung bzw. Auslieferung an den Erstbesitzer und nicht ab Fertigstellungsdatum die 2 Jahre Werksgarantie bekommen.

Das Vorführfahrzeuge oft so wenig runter haben ist auch normal, da diese oft wirklich nur als Vorführer und nicht als Werkstattersatzwagen (dafür gibt es spezielle Fahrzeuge) eingesetzt werden, eine normale Probefahrt wird bei vielen Händlern mit 30 Minuten angesetzt, da meist mehrere Vorführer zur Verfügung stehen (steuerliche Vorteile für den Händler), stehen die Fahrzeuge mehr als das diese gefahren werden.

Zitat:

Laut BGH darf ein Wagen der vor über einem Jahr produziert wurde ja nicht mehr als Neuwagen verkauft werden.

Genau deshalb werden solche Fahrzeuge kurz vor Ablauf dieser Frist als Vorführer vom Händler angemeldet, Neuwagen (11 Monate "alt"😉 und nicht Gebrauchtwagen (13 Monate "alt"😉, Händler sind ja auch nicht blöd!

Garantie?! Darum geht es hier nicht.
Daß die Autos deutlich günstiger angeboten werden, habe ich ja schon in der Überschrift geschrieben.
Und wenn ich schreibe daß 2014er Autos Mitte/Ende 2016 zugelassen werden, dann ist doch das mit dem "kurz vor Ablauf der Jahresfrist" doch auch nicht korrekt.

M

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Interessant, aber bei 40% Rabatt Fackel ich nicht lange rum und kaufe ab Modelljahr 18!
Den Fehler beim 451 mit Bj. 04/07 gibt es nicht 2x.

Zitat:

@thimos schrieb am 4. April 2017 um 18:42:48 Uhr:


Garantie?! Darum geht es hier nicht.
Daß die Autos deutlich günstiger angeboten werden, habe ich ja schon in der Überschrift geschrieben.
Und wenn ich schreibe daß 2014er Autos Mitte/Ende 2016 zugelassen werden, dann ist doch das mit dem "kurz vor Ablauf der Jahresfrist" doch auch nicht korrekt.

M

Ich Frage mich nur wo du da jetzt das Problem siehst, wenn Lagerfahrzeuge vergünstigt verkauft werden?

Ich kenne kaum Verkaufsanzeigen wo das Baujahr und nicht die Erstzulassung angegeben wird.

Wenn du dir irgendwas Anderes kaufst, weisst du doch auch nicht wie lange das Teil schon im Regal bzw. beim Händler liegt.

Ist ja gar kein Problem wenn Du das alles nicht verstehst. Die meisten anderen Leser verstehen es, der BGH versteht es.
Vielleicht liest Du den Beitrag nochmal und verstehst es evtl dann. Da steht zu lesen, daß bewusst entweder falsches Herstellungsdatum genannt wird oder das Herstellungsdatum absichtlich verschwiegen wird.

Der Vergleich mit Lebensmittel ist natürlich auch völlig absurd.

Das sehe ich genauso. Es werden falsche Angaben gemacht oder verschwiegen. Wenn ein Fahrzeug 2014 gebaut worden ist, ist es Material technisch gesehen nicht mehr neu. Hier sollte mit offenen Karten gespielt werden. Dann kann man auch nachvollziehen wie der hohe Rabatt zustande kommt.
Ich kann beispielsweise auch nicht hergehen einen Gebrauchten mit echten 20000 km für 5000 € anbieten und nur weil es schöner aussieht, den Tacho um 10000 km zurück drehen. Da würde auch jeder denken: "5000€? , und nur 10000 km - ein echtes Schnäppchen!". Und, ich mache mich dazu noch strafbar, auch wenn das Fahrzeug dem realen Wert entsprechen würde.
Bei der Datumsmanipulation soll das irgendwie nicht gelten?!?!

Moinsen,

Wir haben gerade einen Smart gekauft und einen Tag später kam dieses Thema im Forum....

Anyway..... 🙂 Wir haben wohl einen dieser Smart von der Halde bekommen.

Auch bei der Abholung hat der Verkäufer mir und meiner Frau gesagt Zitat:" Der hat ja erst 1.134km auf der Uhr und ist erst 6 Monate alt, das ist ja praktisch ein Neuwagen."

Der Verkäufer hatte dies zu keiner Zeit erwähnt und auch in der Anzeige bei Mobile de war das Baujahr als 2016 angegeben. (Das Insereat habe ich noch 😁 )

Jetzt habe ich mir, nachdem ich den Thread hier gelesen habe, einmal vom Mercedes-Händler das Datenblatt schicken lassen.

Siehe da.... Baujahr ist 12/2014......... und wurde in 08.2016 Zwangsangemeldet.

Dies wurde mit keinem Wort erwähnt. Häufiger wirde aber erwähnt, das es ja fast noch ein Neuwagen ist.....

Nun mal ne Frage an euch.....
Ich fühle mich hier massiv getäuscht. 😕😕😕
Ist das so überhaupt rechtens??? Gibt es da einen möglichen Rechtlichen Ansatzpunkt??

Ich wäre über ein paar fundierte kommentare dankbar.

Jetzt muss ich erstmal einen Selbsttherapierenden spaziergang um den Block machen, sonst lauf ich hier noch Amok... 😁

Viele Grüße
Orkus

Dein Auto ist blau, hat Leder, kommt aus einer Hansestadt, und in der Beschreibung stand sogar daß es ein Volldach aus Stoff hat?! DI E Beschreibung "Volldach Stoffüberzug" würde jeden interessierten Laien hier vermuten lassen, daß das Auto MJ 2017 ist.
Das ist besonders verwerflich.

Für das oberste Deutsche Gericht ist es , wie für die meisten Bürger, von grosser Wichtigkeit, ob ein neues Auto wirklich "neu" ist, oder eben schon ein Jahr alt. Deswegen gibt es die Regel, daß ein über 1 JAHR altes Auto nicht als Neuwagen verkauft werden darf.

Aber für Leute die neuere Gebrauchtwagen kaufen , ist es genauso wichtig, zu wissen, ob die Kiste nicht schon dreimal so alt wie gedacht ist. Das Gesetz ist hier an dieser Stelle absolut fehlerhaft.

Zitat:

@Orkus schrieb am 7. April 2017 um 13:38:55 Uhr:


Der Verkäufer hatte dies zu keiner Zeit erwähnt und auch in der Anzeige bei Mobile de war das Baujahr als 2016 angegeben. (Das Insereat habe ich noch 😁 )

Hallo Orkus,

sollte es so sein wie du schreibst, wäre es eine zugesicherte Eigenschaft und der Vertrag wäre anfechtbar, da eine Nachbesserung nicht möglich ist - hole dir am Besten juristischen Beistand und Rat, bevor du den Händler damit konfrontierst.

Gruß
Marc

Zitat:

@yueci schrieb am 7. April 2017 um 17:10:51 Uhr:



Zitat:

@Orkus schrieb am 7. April 2017 um 13:38:55 Uhr:


Der Verkäufer hatte dies zu keiner Zeit erwähnt und auch in der Anzeige bei Mobile de war das Baujahr als 2016 angegeben. (Das Insereat habe ich noch 😁 )

Hallo Orkus,

sollte es so sein wie du schreibst, wäre es eine zugesicherte Eigenschaft und der Vertrag wäre anfechtbar, da eine Nachbesserung nicht möglich ist - hole dir am Besten juristischen Beistand und Rat, bevor du den Händler damit konfrontierst.

Gruß
Marc

Dachte ich auch....Aber der Verkäufer aus einem grossen , absolut seriös wirkenden Autohaus (Markenautohaus) hat mir erklärt, daß das was in der Verkaufsannonce steht, keinerlei Bedeutung hat. Schließlich steht ja "Irrtum vorbehalten " unten drunter. Trotzdem, ich auf Fehler aufmerksam gemacht habe, wurden diese nicht korrigiert. Ich denke, um den nächsten zu täuschen. So ein Verhalten ist eigentlich ein Fall für die einschlägigen Medien. SAT1 Akte oder ähnliches.

Orkus, schau mal nach Deinen privaten Nachrichten

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