Vorgehen? Autoschaden am eigenen Grundstück

Hallo Gemeinde,
vielleicht hat hier von Euch jemand irgendwelche Erfahrungen zu so einer nicht tollen Situation:

Lage:
Ich wohne angrenzend an eine Wohnanlage (mehrere Wohnungen in größeren Häusern), mein Grundstück (Hof) ist durch eine Hecke davon abgetrennt.

Vorgeschichte:
Direkt hinter der Hecke haben sich die Nachbarskinder selbst einen Spielplatz eingerichtet - was mich bisher nicht wirklich gestört hat. Aber seit dem das Wetter besser ist wird natürlich auch immer mehr Ball gespielt. Dieser Ball fliegt aber immer mal wieder über die Hecke und muss dann von den Kindern geholt werden. Sie laufen also um die Hecke, um den Ball zu holen - so weit so gut.

Meine Probleme:
Was nun mein Problem ist bzw. mittlerweile sind es mehrere Probleme.

1.Problem:
Die Kinder sind zunehmend "zu faul" geworden, um um die Hecke zu laufen und haben sich durch meine Hecke einen Durchgang geschlagen.
Natürlich schaut das unschön aus - so habe ich vor das Loch (innerhalb meines Grundstücks) einen Sichtschutz als "Sperre" und zum Abdecken des Loches gestellt - dieser wurde nun aber auch schon durchgeschlagen (Schaden etwa 80€).

2. Problem:
Dadurch, dass ich in meinem Hof das Auto parke fliegt der Ball immer wieder auf mein Auto, wodurch nun kleinere Beulen am Dach und Kratzer (rundherum) vorhanden sind - was mich mittlerweile richtig ärgert.

Ich bin auch schon rüber gegangen und habe sowohl die Kinder, als auch die Eltern gebeten besser aufzupassen und auch nicht mehr durch meine Hecke zu laufen. Aber "niemand" war es. Selbst als ich einzelne Kinder aus meinem Hof laufen sah, wurde alles "verneint".
Auch muss ich beinahe täglich Essenverpackungen, leere Saftbehälter und sonstigen Müll auf meinem Grundstück zusammen sammeln. (Eindeutig aus dem Heckenloch kommend)
Leider interessiert die Eltern das auch wenig und sie meinten, ich sollte spielenden Kindern gegenüber toleranter sein...

Was meint Ihr
Wie würdet Ihr hier vor gehen?
Hat jemand bei solchen Dingen Erfahrungen?
Kann man diese "Gruppe" irgendwie gesamthaftbar machen?

Ich will diese Schäden nicht mehr akzeptieren - spielende Kinder sind absolut legitim, aber nicht wenn mir ein Sachschaden auf meinem eigenen Grundstück entsteht.
Ich kann zwar vereinzelt Kinder den Ball holen sehen, aber kann nicht feststellen wer den Ball rüber geschossen oder die anderen Dinge verursacht hat.

111 Antworten

Den Durchgang etwas enger gestallten und Trettminen (Hundehaufen) auslegen kann auch helfen...

Ein Blick in die gültige Bausatzung/Bauordnung könnte hilfreich sein.
Bei mir ist es so, dass eine Einfriedung zwischen 2 Grundstücken von den Eigentümern beider Grundstücke bezahlt werden muss (Anschaffung/Unterhaltung). Offenbar ist die beschädigte Hecke als Einfriedung nicht ausreichend oder geeignet.
Eventuell könnte ein Gespräch mit dem Eigentümer/der Eigentümergemeinschaft eine Besserung bringen, wenn man denen in Aussicht stellt, den offensichtlich nötigen Zaun zur Hälfte mit sponsern zu dürfen. Ob man das dann umsetzt ist ja eine andere Frage.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 6. Mai 2021 um 06:33:40 Uhr:


Ball einbehalten. Irgendwann vergeht denen die Lust, ständig neue Bälle zu kaufen.

Wäre zumindest der nächste Schritt für den TE bevor er hier tausende Euros in Zäune versenkt. Leute mit Eigenheim wissen wie teuer das alles werden kann 😉

Mit 200€ ist es da nicht Mal eben getan.

Wir hatten auch Mal solche Nachbarkinder wo der Ball permanent zu uns auf den Hof geflogen ist. Ist dann auch des öfteren gegen mein Auto oder unter mein Auto gerollt. Die haben die Bälle teilweise dort ewige liegen gelassen...soso..hatte nachher an die 10 Bälle im Garten liegen. Dann war endlich Ruhe. Beim Umzug ins Eigenheim hab ich denen die Bälle dann auf ihren Hof geworfen. Kann sich der Nachmieter mit rumschlagen. Freunde hatte Mal gleiches Problem. Er war davon irgendwann so genervt, dass er jeden Ball direkt kassiert hat (vorab erfolgten x Ansprachen, aber was interessiert das die Eltern...) und mit einem Cutter bearbeitet hat. Landete dann direkt im Mülleimer. Konnte ihm ja nie einer nachweisen. Dann war auch Ruhe. Zum Anwalt rennt wegen so einem Kindergarten kaum jemand.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 6. Mai 2021 um 00:29:33 Uhr:


Einen hohen Zaun aufstellen wegen ein paar Dellen? Rechtfertigen hier die Kosten den Nutzen?

Ja.

Auf dem Grundstück des TE befinden sich ja noch ganz andere Werte als nur sein PKW, denen ein besserer Schutz von Nutzen wäre.

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Wer sich ein Eigenheim leisten kann, der kann sich notwendige Investitionen am Grundstück auch leisten.

Was er sich leisten kann oder nicht stand und steht hier überhaupt nicht zur Debatte.

Furchtbar finde Ich, daß von den Eltern der Kinder keinerlei Einsicht besteht und man hier von @Slash_182 sogar noch mehr Toleranz gegenüber den spielenden Kindern erwartet.
Ich war auch mal Kind und beim Kicken auf der Straße vor dem Haus flog der Ball auch hin und wieder mal in die Gärten der Nachbarn. Da gabs dann von Mutti und Vati eine Schelle, der Schaden musste bezahlt werden und dann wurde da nicht mehr Fußball gespielt.

Klarer Fall, daß man hier die Eltern am Schlawittchen packen muß.

Grundsätzlich würde Ich aber so vorgehen, daß wenn da wieder Ball gespielt wird, Ich mich doch auf die Lauer legen würde um herauszufinden welches Kind den Ball rüberschießt.
Die Bälle, die natürlich auf dem Grundstück landen, würde Ich einsacken.
Irgendwann sind die Bälle aus, die Kinder haben so oder so nicht den Mumm zu klingeln, also werden die Eltern das tun und ab da würds bei mir dann pfeifen.

Den/die Bälle zu behalten ist Unterschlagung.

Spielende Kinder sind zu dulden, was grundsätzlich auch richtig ist.

Aber die Eltern sollte den Kindern eben auch ein gewisses Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme beibringen.

Ich bleibe dabei ein anständiger Zaun und / oder ein einseitig geschlossener Carport sind das einzige was wirklich Effektiv ist. Oder eben ein paar Jahre warten bis die Kids größer sind und dann lieber mit was andere als Bällen spielen 😉

Gruß Tobias

P.S. ich könne auch ausflippen denn der Nachbarsjunge, mit Erlaubnis der Eltern, stundenlang gegen das Garagentor kickt.
Aber wenn er halt keine Freunde hat mit wem soll er richtig kicken kann.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 09. Mai 2021 um 09:27:44 Uhr:


Den/die Bälle zu behalten ist Unterschlagung.

Ich bin nicht ganz sicher, aber ich meine nicht. Wenn die auf dein Grundstück fliegen kannst du sie imho einbehalten.
Zur Not ist der Ball halt dummerweise auf eine Glasscherbe gefallen. 😛

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 9. Mai 2021 um 09:44:52 Uhr:



Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 09. Mai 2021 um 09:27:44 Uhr:


Den/die Bälle zu behalten ist Unterschlagung.

Ich bin nicht ganz sicher, aber ich meine nicht. Wenn die auf dein Grundstück fliegen kannst du sie imho einbehalten.
Zur Not ist der Ball halt dummerweise auf eine Glasscherbe gefallen. 😛

Nein kannst du nicht du bist verpflichtet das Eigentum zurück zu geben.
Du musst sogar dulden das die Kinder dein Grundstück betreten um den Ball zu holen, allerdings mit deiner Erlaubnis.

Das maximale das du machen kannst ein Zeitfenster vorgeben, z.b. dürfen sie ihre Bälle nur von 18 bis 19uhr holen.

Ohne effektiven Zaun ist das aber aussichtslos, kein Kind wird vorne an der Haustüre klingeln und um Erlaubnis fragen wenn es ohne Zaun einfach so das Grundstück betreten kann.

"Welcher Ball? Hier liegt keiner. Habt ihr einen rüber geschossen? Ich sehe keinen"

Das Problem sind nicht die Kinder, deren Eltern sind verantwortlich dafür,dass die Kid's fremder Leute Eigentum respektieren. Ist heute aber aus der Mode gekommen.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 9. Mai 2021 um 09:27:44 Uhr:


Den/die Bälle zu behalten ist Unterschlagung.

Keine Ahnung... der Ball wäre halt weg. Habe keinen gesehen.
Zur Not wäre der Ball auch ein Beweisstück, denn der hinterlässt auf dem Auto sein Muster.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 9. Mai 2021 um 09:27:44 Uhr:


Spielende Kinder sind zu dulden, was grundsätzlich auch richtig ist.

Darum geht es nicht !
Klar sollte man spielende Kinder akzeptieren, bzw. dulden. Wenn aber durch das Spielen Dinge beschädigt werden wie die Hecke und das Auto, so ist das nicht mehr zu akzeptieren.

Fliegt der Ball auf mein Grundstück wäre er weg.

§ 867 BGB finde Ich hierzu recht interessant.

Ich dürfte demnach als Grundstücksbesitzer sogar den Ball behalten, bis der entstandene Schaden beglichen ist.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 6. Mai 2021 um 09:24:06 Uhr:


Ansonsten: Schlehe, Feuerdorn und Co. eignen sich super als Hecke 😉

Das wäre eine gut umsetzbare, wirksame Lösung.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 5. Mai 2021 um 19:12:55 Uhr:


nato draht

NATO-Draht o. ä. kam mir auch in den Sinn, sieht aber nicht gut aus und wirkt stark eskalierend; damit wären dann vermutlich bald entweder eine schützende Garage oder ein Umzug fällig. So ein Draht könnte auch als fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung gewertet werden. Scheidet also aus.

Aber gegen eine schöne, umweltfreundliche Hecke kann niemand was einwenden. Außer Schlehe und Feuerdorn wäre noch die Berberitze zu nennen. Finden sich alle auf dieser Seite: Die besten Pflanzen für einbruchhemmende Hecken.

http://www.justiz.nrw.de/.../11_L_603_03beschluss20030711.html

Das geht in die Hose. Außerdem muss man sich dann schon die Frage der Verhältnismäßigkeit stellen, wenn S-Draht gegen Kinder eingesetzt wird.
Für eine verkorkste Erziehung können die Kinder doch nichts.

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