Vorgaben bei der HU von CNG-Fahrzeugen der verschiedenen Überwachungsorganisationen
Liebe Kollegen,
In diesem Forum ist ja schon viel über die HU von CNG-Fahrzeugen gesagt worden. Anfang des Jahres hat, wie ihr alle wisst, der AKE beschlossen, dass CNG-Tanks vollumfänglich eingesehen, also komplett demontiert werden müssen, um auf Korrosion beurteilt werden zu können. Laut verschiedener Aussagen in diesem Forum hat eine ÜO diese Anweisung nie umgesetzt und eine andere sie zwar umgesetzt, aber wohl Anfang Juni widerrufen.
Daher möchte ich euch, liebe PI's/AaS's/AaSmT's/AaP's/AaPmT's oder AaSoP's fragen, wie die AKTUELLEN Vorgaben eurer ÜO aussehen.
Dieser Thread richtet sich ausdrücklich an alle "HU-Prüfer" sämtlicher Organisationen. Wer keiner ist, bitte nix in diesem Thread schreiben, da das nur die Prüfer beantworten können.
Danke.
37 Antworten
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 2. Juli 2025 um 21:03:18 Uhr:
Bei den grünen Kitteln ist die Anweisung umgesetzt, Sichtprüfung. So wie es im AKE beschlossen wurde.
Mitunter nimmt das Züge an, hiesige große Autohäuser haben mit den blauen keine Lust alles auszubauen,
Von ausbauen war auch nie die Rede, Getriebestütze drunter, Tankband lösen, Sichtprüfung unterm Tankband und alles wieder festschrauben. Und unabhängig von der Anweisung, was ich da schon gesehen habe will ich kein CNG-Trümmer ohne komplettes freilegen der Tanks mehr prüfen, es sei denn die Tanks sind neu.
Wettbewerbsnachteil hält sich in Grenzen, zum einen gibt es kaum noch CNG, zum anderen machen die großen Autohäuser hier in der Ecke überwiegend die Gasprüfung selber. Dann unterschreiben die für einen einwandfreien Tank, dann ist mir das egal.
Schalke oder HSV.😁
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 4. Juli 2025 um 21:11:51 Uhr:
Schalke oder HSV.😁
Fachlich antworten oder raushalten.
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Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 3. Juli 2025 um 11:13:56 Uhr:
Das kann ich Dir nicht beantworten.
Die Frage ist ja, gab es eine Anordnung der Tankdemontage von der AKE? In der mir vorliegenden, schon von 2020 steht dazu nichts drin.
Das Bundeministerium für Verkehr (BMV) hat schon mit Wirkung zum 13.5. festgestellt, dass die neuen CNG-Prüfvorgaben gem. Anweisung "K01/25" nicht verhältnismäßig sind und eine vollständige Demontage der Tanks nur noch in begründeten Verdachtsfällen angeordnet werden dürfe. Die diesbezügliche Mitteilung im System der Prüforganisationen trägt (zumindest beim TÜV Süd) die Nummer "K06/25" - anhand dieser Nummer sollte das m.W. jede Prüfstelle innerhalb fünf Minuten verifizieren können.
Dass dieses Update bei vielen Prüfstellen und Prüfern immer noch nicht angekommen zu sein scheint, zeugt meines Erachtens von inneren Widerständen in den Prüforganisationen oder teilweise auch bei den Prüfstellen selbst, die keinen Bock auf die zusätzlichen Aufwände der GAP und die damit verbundene Verantwortung haben und hier ihre gesetzliche Prüfpflicht auf Zeit hinausschieben - in der nicht unbegründeten Hoffnung, dass viele Kunden ihr Fahrzeug gegen eins mit anderem Antrieb tauschen werden. Leider mit Erfolg. In meinem Bekanntenkreis bin ich der letzte Mohikaner mit CNG - drei andere haben ihr Fahrzeug bereits - meist mit massiven Verlusten - verkauft und fahren jetzt E (ausreichend Geld vorhanden) oder Diesel (braucht einen Van mit AHK, hat keine 50.000+€ rumliegen).
Insofern ist die Rechnung der Urheber dieser Verordnung leider mindestens teilweise aufgegangen - und das sogar fast vollständig ohne Presse-Echo. Zahlreiche Anschreiben von mir an deutsche Auto-Publikationen blieben nahezu völlig ohne Reaktion. Am Ende waren es - wie schon bei dem Rückrufskandal von VW vor drei Jahren - Regierungsstellen, die - wenn auch mit Monaten Verzögerung - die Handelnden zur Ordnung gerufen haben.
Ich für meinen Teil habe bei dieser Sache gelernt, dass man heutzutage im Kampf gegen Konzerne und Lobbies sich besser nicht auf die "freie" Presse verläßt (sind offenbar alle wirkungsvoll mit Werbeverträgen geknebelt), am ehesten mit Anfragen bei Behörden und Politikern Erfolge erzielen kann und oft einfach ein bischen Geduld mitbringen muß. Weiterhin, daß man ohne weiteres - sogar ohne allzu großes Risiko - problemlos auch mal fünf Monate ohne TÜV herumfahren kann, sofern die Farbe des Aufklebers noch passt, man kein auffälliges Auto fährt und das Auto bei einer regulären Inspektion keine Mängel zeigt :-)
Zitat:
@Erdgasfuss schrieb am 6. Juli 2025 um 12:30:50 Uhr:
Das Bundeministerium für Verkehr (BMV) hat schon mit Wirkung zum 13.5. festgestellt, dass die neuen CNG-Prüfvorgaben gem. Anweisung "K01/25" nicht verhältnismäßig sind und eine vollständige Demontage der Tanks nur noch in begründeten Verdachtsfällen angeordnet werden dürfe. Die diesbezügliche Mitteilung im System der Prüforganisationen trägt (zumindest beim TÜV Süd) die Nummer "K06/25" - anhand dieser Nummer sollte das m.W. jede Prüfstelle innerhalb fünf Minuten verifizieren können.
Dass dieses Update bei vielen Prüfstellen und Prüfern immer noch nicht angekommen zu sein scheint, zeugt meines Erachtens von inneren Widerständen in den Prüforganisationen oder teilweise auch bei den Prüfstellen selbst, die keinen Bock auf die zusätzlichen Aufwände der GAP und die damit verbundene Verantwortung haben und hier ihre gesetzliche Prüfpflicht auf Zeit hinausschieben - in der nicht unbegründeten Hoffnung, dass viele Kunden ihr Fahrzeug gegen eins mit anderem Antrieb tauschen werden. Leider mit Erfolg. In meinem Bekanntenkreis bin ich der letzte Mohikaner mit CNG - drei andere haben ihr Fahrzeug bereits - meist mit massiven Verlusten - verkauft und fahren jetzt E (ausreichend Geld vorhanden) oder Diesel (braucht einen Van mit AHK, hat keine 50.000+€ rumliegen).
Insofern ist die Rechnung der Urheber dieser Verordnung leider mindestens teilweise aufgegangen - und das sogar fast vollständig ohne Presse-Echo. Zahlreiche Anschreiben von mir an deutsche Auto-Publikationen blieben nahezu völlig ohne Reaktion. Am Ende waren es - wie schon bei dem Rückrufskandal von VW vor drei Jahren - Regierungsstellen, die - wenn auch mit Monaten Verzögerung - die Handelnden zur Ordnung gerufen haben.
Ich für meinen Teil habe bei dieser Sache gelernt, dass man heutzutage im Kampf gegen Konzerne und Lobbies sich besser nicht auf die "freie" Presse verläßt (sind offenbar alle wirkungsvoll mit Werbeverträgen geknebelt), am ehesten mit Anfragen bei Behörden und Politikern Erfolge erzielen kann und oft einfach ein bischen Geduld mitbringen muß. Weiterhin, daß man ohne weiteres - sogar ohne allzu großes Risiko - problemlos auch mal fünf Monate ohne TÜV herumfahren kann, sofern die Farbe des Aufklebers noch passt, man kein auffälliges Auto fährt und das Auto bei einer regulären Inspektion keine Mängel zeigt :-)
Doppelpost:
Das ist das größte Geschwurbel, das ich seit langem gelesen habe.
Übrigens kann man seine Posts eine Stunde lang löschen/bearbeiten