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Aufforderung zur Entfernung eines Fahrzeugs!

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 19:32

hallo bin neu in diesem Forum,

ich habe mir heute einen gebrauchten Opel Astra G gekauft, der Händler gab mir auch zur Überführung sein Händlerkennzeichen mit und von der Versicherung hatte ich diese "EVB"-Nummer.

Schön und gut, der Händler meinte aber er brauche das Kennzeichen so schnell wie möglich zurück.

Ich habe also den Opel vor der Haustür geparkt, das Kennzeichen abgemacht, in einen Karton gepackt und zur Post gebracht.

Ein befreundeter Polizist, aber auch die Zulassungstelle selbst, haben mir versichert, dass ich ohne Kennzeichen von meinem Wohnsitz zur Zulassungsstelle fahren darf, also hab ich mir keine Gedanken gemacht.

10 Minuten später wollte ich ein Bild von meinem "neuen" Auto machen, um es meinen Freunden zu zeigen :P

Da bemerkte ich einen roten Zettel an der Windschutzscheibe (siehe Anhang).

Das ist doch wohl ein Witz oder?

Muss ich da was befürchten, wenn ich das Auto morgen früh direkt zulasse? (Heute ging es ja nicht mehr, die Zulassungsstelle hat nur bis 12 Uhr geöffnet)

MFG

G3RoN1mo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

die tanten hinterm schalter finden nichtmal das klo wens sein muss. das sind erfahrungen die einem das leben gibt. aber google schauen....dann wirst den §23(4) finden: http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread73

Kannst du denn nicht ein Posting verfassen, ohne dass du gleich anderen gegenüber absolut herablassend wirst?? Tust so, als hätten andere null Ahnung vom Leben, du die Weisheit mit Löffeln gefressen, aber dann falsche Gesetzesgrundlagen verlinken wollen. Der entsprechende § aus der StVZO ist schon lange nicht mehr gültig, es gilt die entsprechende Regelung der FZV :rolleyes: Wenn schon schlaumeiern, dann wenigstens richtig...

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Zitat:

Original geschrieben von G3RoN1Mo

Ein befreundeter Polizist, aber auch die Zulassungstelle selbst, haben mir versichert, dass ich ohne Kennzeichen von meinem Wohnsitz zur Zulassungsstelle fahren darf, also hab ich mir keine Gedanken gemacht.

Ohne Kennzeichen darfst du nicht fahren, da hast du deinen befreundeten Polizist und Zulasungsstelle falsch verstanden, du darfst mit zugewiesenen Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren welche keine Zulassungsstempel haben.

Zitat:

Das ist doch wohl ein Witz oder?

Nein kein Witz, wenn du ein nicht zugelassenes Fahrzeug auf einem öffentlichen Platz stellst, musst du damit rechnen.

Es wurde ja eine Frist von 1 Woche bis zur Entfernung des Fahrzeuges aus dem öffentlichen Verkehrsraum oder alternativ Zulassung des Fahrzeuges gewährt.

Also keine Panik...;)

Keine Panik, es ist ja noch nichts passiert. Bis zum 10.1. hat der Wagen ja sein Kennzeichen :).

 

Die den ruhenden Verkehr überwachenden Kräfte werden Dich nicht aufgelauert haben sondern Du warst eben zur falschen Zeit am falschen Ort. Man kann ja nicht bei jedem Fahrzeug vor Ausstellung eines solchen, grundsätzlich berechtigten Zettels die ganze Historie überprüfen.

 

In solchen Fällen vielleicht zuvor einen netten Zettel mit Datum (und Tageszeitung ;)) hinter die Windschutzscheibe legen und darauf hinweisen, daß der Wagen innerhalb von 24 Stunden angemeldet wird o.ä.

welchem nachbar hast den in die blumen geschifft? wen nach 10min schon n kleber dran ist dann gehts net mot rechten dingen zu...oder du wohnst neben dem ordnungsamt ;)

@topic

wie schon gesagt....keinen kopp machen, morgen anmelden und gut ist. das is ja nur eine "mahnung" das wen innerhalb von einer woche nix passiert DANN gibts lack.

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 19:44

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von G3RoN1Mo

Ein befreundeter Polizist, aber auch die Zulassungstelle selbst, haben mir versichert, dass ich ohne Kennzeichen von meinem Wohnsitz zur Zulassungsstelle fahren darf, also hab ich mir keine Gedanken gemacht.

Ohne Kennzeichen darfst du nicht fahren, da hast du deinen befreundeten Polizist und Zulasungsstelle falsch verstanden, du darfst mit zugewiesenen Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren welche keine Zulassungsstempel haben.

ich habe da 3mal nachgefragt, die haben mir wirklich gesagt, ich darf da auf direktem Wege, ohne Kennzeichen hinfahren.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Es wurde ja eine Frist von 1 Woche bis zur Entfernung des Fahrzeuges aus dem öffentlichen Verkehrsraum oder alternativ Zulassung des Fahrzeuges gewährt.

Also keine Panik...;)

ok, aber da kann nix mehr im Nachhinein kommen?

Zitat:

Original geschrieben von G3RoN1Mo

ok, aber da kann nix mehr im Nachhinein kommen?

Wenn du die Frist einhälst, dann kommt da nichts mehr nach.

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 19:51

alles klar, ich danke euch!

Zitat:

Original geschrieben von G3RoN1Mo

ich habe da 3mal nachgefragt, die haben mir wirklich gesagt, ich darf da auf direktem Wege, ohne Kennzeichen hinfahren.

dann sagst deinem schutzmann mal das er keinen plan hat....

OHNE kennzeichen darfst du GARNIX! selbst wen der wagen angemeldet ist darfst die kennzeichen nicht innen kofferraum legen...

es stimmt das du mit einem NICHT angemeldetem auto zur zulassungsstelle fahren darfst, AM tag der anmeldung. dazu brauchst du a) das letzte kennzeichen und b) die versicherungsnummer. ach ja das kennzeichen MUSS natürlich montiert sein.

Zitat:

Original geschrieben von G3RoN1Mo

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Es wurde ja eine Frist von 1 Woche bis zur Entfernung des Fahrzeuges aus dem öffentlichen Verkehrsraum oder alternativ Zulassung des Fahrzeuges gewährt.

 

Also keine Panik...;)

ok, aber da kann nix mehr im Nachhinein kommen?

Warum sollte da etwas kommen ? Das ist ein ganz normaler, ordnungspolitischer Vorgang, daß eine Aufforderung ergeht, etwas bis XYZ abzustellen, zu ändern, zu unterlassen etc. Gibt es nicht nur bei Autos sondern z.B. auch bei Haus- und Grundstückbesitzern etc.

 

Wenn etwas lt. Ordnungskräften mit Verwarn- oder Bußgeld belegt wird, dann wird das sofort festgesetzt bzw angekündigt.

 

Der Sinn der Maßnahme ist zunächst nicht die Strafe sondern die Abstellung eines vermeintlichen Misstandes. Und genau für Fälle mit Rechtfertigung wie den Deinen gibt es eben eine Frist.

 

 

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von G3RoN1Mo

ich habe da 3mal nachgefragt, die haben mir wirklich gesagt, ich darf da auf direktem Wege, ohne Kennzeichen hinfahren.

dann sagst deinem schutzmann mal das er keinen plan hat....

OHNE kennzeichen darfst du GARNIX! selbst wen der wagen angemeldet ist darfst die kennzeichen nicht innen kofferraum legen...

es stimmt das du mit einem NICHT angemeldetem auto zur zulassungsstelle fahren darfst, AM tag der anmeldung. dazu brauchst du a) das letzte kennzeichen und b) die versicherungsnummer. ach ja das kennzeichen MUSS natürlich montiert sein.

Ich habe das letzte Kennzeichen ja nicht.

Von mir bis zur Zulassungsstelle sind es etwa 5min. Fahrt, wenn ich morgen früh angehalten werde, berufe ich mich auf den Zulassungsstellen-"Menschen", das würde mir ja weitere Strafen ersparen?

Zitat:

Original geschrieben von G3RoN1Mo

Ich habe das letzte Kennzeichen ja nicht.

Von mir bis zur Zulassungsstelle sind es etwa 5min. Fahrt, wenn ich morgen früh angehalten werde, berufe ich mich auf den Zulassungsstellen-"Menschen", das würde mir ja weitere Strafen ersparen?

Wie es der Teufel will, passiert genau in den 5 Minuten auf der Strecke etwas, und dann hast du ein Problem, ein nicht von der Zulassungsstelle genehmigtes Fahrzeug ohne Versicherungsschutz, dies kann unter Umständen dein ganzes Leben aus den Fugen werfen.

Auf falsche Aussagen kannst du dich dann nicht berufen, da ein eventuell durch ein Unfall Geschädigter die Ansprüche gegen dich geltend macht.

Davon rate ich eindringlich ab ohne ein von der Zulassungsstelle zugewiesenes Kennzeichen zu fahren.

Es kann nichts passieren und alles gut gehen, aber wenn doch ?

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 20:04

versichert ist das Auto doch, habe doch diese "EVB"-Nummer von der Versicherung

Zitat:

Original geschrieben von G3RoN1Mo

versichert ist das Auto doch, habe doch diese "EVB"-Nummer von der Versicherung

Diese hat ohne zugewiesenes Kennzeichen von der Zulassungsstelle kaum Bedeutung.

Rate wie gesagt davon ab, was du letztendlich machst ist deine Entscheidung.

Themenstarteram 3. Januar 2012 um 20:08

hm... ok, habe ja schließlich Ferien, also jede Menge Zeit. Werden dann wohl erstmal hinlaufen, mir die Kennzeichen abholen, wieder Heim laufen, die Kennzeichen ans Auto hängen. Muss ich dann nochmal zur Zulassungsstelle hin?

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