Zitat:
@Erdgasfuss schrieb am 6. Juli 2025 um 12:30:50 Uhr:
Das Bundeministerium für Verkehr (BMV) hat schon mit Wirkung zum 13.5. festgestellt, dass die neuen CNG-Prüfvorgaben gem. Anweisung "K01/25" nicht verhältnismäßig sind und eine vollständige Demontage der Tanks nur noch in begründeten Verdachtsfällen angeordnet werden dürfe. Die diesbezügliche Mitteilung im System der Prüforganisationen trägt (zumindest beim TÜV Süd) die Nummer "K06/25" - anhand dieser Nummer sollte das m.W. jede Prüfstelle innerhalb fünf Minuten verifizieren können.
Dass dieses Update bei vielen Prüfstellen und Prüfern immer noch nicht angekommen zu sein scheint, zeugt meines Erachtens von inneren Widerständen in den Prüforganisationen oder teilweise auch bei den Prüfstellen selbst, die keinen Bock auf die zusätzlichen Aufwände der GAP und die damit verbundene Verantwortung haben und hier ihre gesetzliche Prüfpflicht auf Zeit hinausschieben - in der nicht unbegründeten Hoffnung, dass viele Kunden ihr Fahrzeug gegen eins mit anderem Antrieb tauschen werden. Leider mit Erfolg. In meinem Bekanntenkreis bin ich der letzte Mohikaner mit CNG - drei andere haben ihr Fahrzeug bereits - meist mit massiven Verlusten - verkauft und fahren jetzt E (ausreichend Geld vorhanden) oder Diesel (braucht einen Van mit AHK, hat keine 50.000+€ rumliegen).
Insofern ist die Rechnung der Urheber dieser Verordnung leider mindestens teilweise aufgegangen - und das sogar fast vollständig ohne Presse-Echo. Zahlreiche Anschreiben von mir an deutsche Auto-Publikationen blieben nahezu völlig ohne Reaktion. Am Ende waren es - wie schon bei dem Rückrufskandal von VW vor drei Jahren - Regierungsstellen, die - wenn auch mit Monaten Verzögerung - die Handelnden zur Ordnung gerufen haben.
Ich für meinen Teil habe bei dieser Sache gelernt, dass man heutzutage im Kampf gegen Konzerne und Lobbies sich besser nicht auf die "freie" Presse verläßt (sind offenbar alle wirkungsvoll mit Werbeverträgen geknebelt), am ehesten mit Anfragen bei Behörden und Politikern Erfolge erzielen kann und oft einfach ein bischen Geduld mitbringen muß. Weiterhin, daß man ohne weiteres - sogar ohne allzu großes Risiko - problemlos auch mal fünf Monate ohne TÜV herumfahren kann, sofern die Farbe des Aufklebers noch passt, man kein auffälliges Auto fährt und das Auto bei einer regulären Inspektion keine Mängel zeigt :-)
Doppelpost:
CNG TÜV - Neue Vorgaben? Seite 55 : Hallo. Dass die Tanks nicht ausgebaut werden mussten ist ja po...