Vorfahrt

Neulich war an einer meiner Kreuzungen auf dem Arbeitsweg für eine gute Woche die Ampel aus.
Im Normalfall gibt es dort eine Linksabbiegerampel und eine kleine Insel, die den rechts abbiegenden entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren zeigt.
Ist die Abbiegerampel grün, schein die Situation klar (wobei ohne ein Vorfahrtsschild eigentlich dort auch rechts vor links gelten müsste für den Linksabbieger).
Nun ist die Ampel aus und als Linksabbieger müsste man warten, wie auch dann rechts vor links beachten. Aber die Rechtsabbieger haben das klare Schild, Vorfahrt beachten. Was passiert wenn es kracht?

Beste Antwort im Thema

Nein, da der Linksabbieger kein vorfahrtgebendes Zeichen sieht gilt für ihn rechts vor links. Hier hat die aufstellende Behörde Mist gebaut.

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Bezogen auf den Startbeitrag:
Meiner Meinung nach fehlt da das Vorfahrt-gebende Schild für den Linksabbieger. Bei intakter Ampelanlage gewährt ihm der grüne Linksabbiegerpfeil Vorfahrt, allerdings sollte eben für den Fall des Ampelausfalls noch eine eindeutige Beschilderung existieren.

Im gezeigten Fall wäre aber das einzig richtige Verhalten beider Verkehrsteilnehmer anzuhalten. Wie es aber im Falle eines Unfalls ausgeht, wäre Spekulation. Vermutlich bei drei Fällen drei verschiedene Urteile...

Ich kenne aber ansonsten vergleichbare Verhältnisse nur eindeutig geregelt: entweder rechts vor links oder "vollständig" mit Schildern anders herum.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 6. Juni 2015 um 18:00:42 Uhr:


[...]
Genau so wird das an jeder Autobahnauffahrt geregelt, wo ein Auffahren aus beiden Richtungen möglich ist, um eben gerade die Rückstaugefahr für die Linksabbieger auszuschließen.
[...]

Vorsicht! Zwar bei den meisten aber nicht an jeder!

(Edit: @Dramaking hat ja schon einige Beispiele aufgeführt)

Zitat:

@Dramaking schrieb am 6. Juni 2015 um 12:30:38 Uhr:


[...] Rechtsgrundlage ist §8 StVO: Es gilt RvL, wenn es nicht durch Zeichen anders geregelt ist. Der Linksabbieger hat kein an ihn gerichtetes Zeichen, was seine Wartepflicht aus RvL verändert. [...]

@Dramaking, Du hast doch auch schon öfter mal gewisse äußere Umstände angesprochen, die auf bestimmte Gegebenheiten deuten lassen. Auch wenn man VZ 205 nur von hinten sieht, weiß man genau, um welches Schild es sich handelt. Es gibt diese Form nur bei diesem Schild, genau wie beim Stop-Schild. Und mit dem Wissen, daß der von rechts kommende wartepflichtig ist, würde ich dort statt auf die Bremse aufs Gas latschen. Ein Hauptstraßenschild würde allerdings auf mich beruhigender wirken ...

Apropos Schild von hinten, nicht immer lassen sie sich zweifelsfrei deuten: Maps. Hier latsche ich als von Rechts-Kommer regelmäßig reflexartig auf die Bremse, wenn einer von links kommt 😉

Solche Stellen gibt's wie Sand am Meer, ist mir auch schon aufgefallen, daß das nicht 100% OK ist.
Da die Einmündung allerdings im 45°-Winkel einläuft, siehts du ja was der "Gegner" für ein Schild hat.

Gruß Metalhead

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. Juni 2015 um 08:21:45 Uhr:


Solche Stellen gibt's wie Sand am Meer, ist mir auch schon aufgefallen, daß das nicht 100% OK ist.
Da die Einmündung allerdings im 45°-Winkel einläuft, siehts du ja was der "Gegner" für ein Schild hat.

Gruß Metalhead

Das Problem ist, wenn der "Gegner" genauso denkt und sich sagt, ich weiß ja, dass der kein Vorfahrtsschild hat und RvL beachten muss ... dann kracht es.

Wenn der Gegner ein geltendes Vorfahrt-achten-Schild vor sich hat, muss er die Vorfahrt des anderen achten. So einfach. Da kann er sich nicht rausreden.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 9. Juni 2015 um 14:06:59 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. Juni 2015 um 08:21:45 Uhr:


Solche Stellen gibt's wie Sand am Meer, ist mir auch schon aufgefallen, daß das nicht 100% OK ist.
Da die Einmündung allerdings im 45°-Winkel einläuft, siehts du ja was der "Gegner" für ein Schild hat.

Gruß Metalhead

Das Problem ist, wenn der "Gegner" genauso denkt und sich sagt, ich weiß ja, dass der kein Vorfahrtsschild hat und RvL beachten muss ... dann kracht es.

Hä? Nö! Wieso?

Er hat ein Vorfahrt-Achten-Schild und damit hat er eindeutig zu warten.

Gruß Metalhead

Zitat:

Auch wenn man VZ 205 nur von hinten sieht, weiß man genau, um welches Schild es sich handelt. Es gibt diese Form nur bei diesem Schild, genau wie beim Stop-Schild.

Ach ja?

http://upload.wikimedia.org/.../...urschutzgebiet_altes_Schild.svg.png

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. Juni 2015 um 14:50:03 Uhr:


Hä? Nö! Wieso?
Er hat ein Vorfahrt-Achten-Schild und damit hat er eindeutig zu warten.

Gruß Metalhead

Und der Linksabbieger genauso, weil er RvL zu beachten hat.

Beide haben eindeutig zu warten.

Davon abgesehen sieht man das Vorfahrt beachten Schild des Rechtsabbiegers als Linksabbieger nicht wirklich, weil es genau im 90° Winkel zu einem steht. Man muss schon wissen, dass es da eines gibt.

Zitat:

@coolhh schrieb am 9. Juni 2015 um 15:01:54 Uhr:



Zitat:

Auch wenn man VZ 205 nur von hinten sieht, weiß man genau, um welches Schild es sich handelt. Es gibt diese Form nur bei diesem Schild, genau wie beim Stop-Schild.

Ach ja? http://upload.wikimedia.org/.../...urschutzgebiet_altes_Schild.svg.png

Ach, ich Blödmann! Wie konnte ich dieses wichtige VZ aus der StVO nur vergessen! Steht ja auch an vielen Autobahnauffahrten 😎 , dort muß man aber nur Adlern Vorfahrt gewähren

Zitat:

@coolhh schrieb am 9. Juni 2015 um 15:01:54 Uhr:



Zitat:

Auch wenn man VZ 205 nur von hinten sieht, weiß man genau, um welches Schild es sich handelt. Es gibt diese Form nur bei diesem Schild, genau wie beim Stop-Schild.

Ach ja? http://upload.wikimedia.org/.../...urschutzgebiet_altes_Schild.svg.png

Das wird sich wohl kaum an einer Kreuzung befinden 😁

6 Seiten Diskusion über 2 unabhängige Kreuzungen.
Autofahren muß schon sehr schwierig geworden sein. 😁

Zitat:

@wkienzl schrieb am 10. Juni 2015 um 04:23:48 Uhr:


6 Seiten Diskusion über 2 unabhängige Kreuzungen.
Autofahren muß schon sehr schwierig geworden sein. 😁

In diesem Falle hier fehlt eigentlich nur ein Schild für die Linksabbieger. Der kann ja das Schild für die Rechtsabbieger nicht sehen. Weiss demzufolge nicht, dass diese die Vorfahrt gewähren sollen.

Gleichzeitig wird aufgrund des fehlenden Schildes dem Linksabbieger suggerriert, dass es eine Rechts-vor-Linkskreuzung wäre. Die Folge: Beide bremsen. Der Rechtsabbieger, weil er ein Schild hat, der Linksabbieger, weil er ohne Schild den Verkehr von Rechts passieren lassen müsste.

Als Ortsansässiger weiss man es vermutlich, als Ortsfremder wird man hier sicher mal angemacht.

Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe, muß ich hier ab sofort auch Vorfahrt gewähren, wenn der weiße OPEL von rechts kommt, oder? Das Hauptstraßenschild weiter hinten gilt ja nur für die erste Einmündung...

Oder hier.

Oder gilt auf der Hauptstraße auch so eine Art Streckengebot, bis sie durch VZ 307 wieder aufgehoben wird?

Das Hauptstraßenschild gilt so lange, bis es aufgehoben wird, also für alle folgenden Kreuzungen. Es wird nur meist wiederholt, damit der eingefahrene Verkehr ebenfalls weiß, dass er sich auf der Vorfahrtstraße befindet. Du hast in beiden gezeigten Situationen klar Vorfahrt.

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