Vorfahrt
Neulich war an einer meiner Kreuzungen auf dem Arbeitsweg für eine gute Woche die Ampel aus.
Im Normalfall gibt es dort eine Linksabbiegerampel und eine kleine Insel, die den rechts abbiegenden entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren zeigt.
Ist die Abbiegerampel grün, schein die Situation klar (wobei ohne ein Vorfahrtsschild eigentlich dort auch rechts vor links gelten müsste für den Linksabbieger).
Nun ist die Ampel aus und als Linksabbieger müsste man warten, wie auch dann rechts vor links beachten. Aber die Rechtsabbieger haben das klare Schild, Vorfahrt beachten. Was passiert wenn es kracht?
Beste Antwort im Thema
Nein, da der Linksabbieger kein vorfahrtgebendes Zeichen sieht gilt für ihn rechts vor links. Hier hat die aufstellende Behörde Mist gebaut.
163 Antworten
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 10. Juni 2015 um 09:16:24 Uhr:
Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe, muß ich hier ...Oder hier.
Nein,
in beiden Kreuzungssituationen gibt es ein "Vorfahrtsstraße", das bis zu einem Aufhebungszeichen oder Wartezeichen weiter gilt.
https://www.google.de/.../...!1e1!3m2!1s1DGtVY1OuV3XHouhLPWuCA!2e0?...
https://www.google.de/.../...!1e1!3m2!1sG2won9ihmL-go8vKsagqiw!2e0?...
Bei der Fragestellung des TE gab es kein vorfahrtgebendes Zeichen.
Zitat:
Oder hier.
https://www.google.de/.../...!1e1!3m2!1sG2won9ihmL-go8vKsagqiw!2e0?...
Interessant ist allerdings die Situation der Kreuzung im zweiten Beispiel aus Sicht der Rechtsabbieger:
https://www.google.de/.../...!1e1!3m2!1sTrNzT7WMkgIe29Xr7KxgeQ!2e0?...
Deren vorfahrtnehmendes Zeichen "Achtung" ist am Mast der Ampelanlage geschraubt und Anweisungen durch Lichtzeichen heben Anweisungen durch Schilder auf.
Bei grüner Ampel haben die Rechtsabbieger dort Vorfahrt, denn für die gilt an der Einmündung RvL und sind die bevorrechtigten Fahrern gegenüber denen, die noch auf der Berliner Alle dort von links kommend entlang fahren.
Die aber an der Einmündung ebenso Vorfahrt haben, weil sie vorher das Zeichen "Vorfahrtstraße" bzw. eine grüne Ampel für den gesamten Kreuzungsbereich hatten.
So wie in der Fragestellung des TE durch eine dusselige Schilderaufstellung beide wartepflichtig sind, ist hier die Situation, dass durch eine dusselige Schilderaufstellung beide Vorfahrt haben.
Das ist der Grund, warum an der vorher vom mir verlinkten Kreuzung am ICC (Masurenalle/Messedamm) das Wartezeichen "Achtung" für die Rechtsabbieger nicht an der Ampel (gleicher Mast), sondern erst hinter der Ampel auf einem Mast angeordnet werden:
https://www.google.de/.../...!3m4!1e1!3m2!1s4QfA15-UZTqOPXddgsVTjw!2e0
Zitat:
@Dramaking schrieb am 10. Juni 2015 um 10:06:43 Uhr:
Interessant ist allerdings die Situation der Kreuzung im zweiten Beispiel aus Sicht der Rechtsabbieger:
https://www.google.de/.../...!1e1!3m2!1sTrNzT7WMkgIe29Xr7KxgeQ!2e0?...Deren vorfahrtnehmendes Zeichen "Achtung" ist am Mast der Ampelanlage geschraubt und Anweisungen durch Lichtzeichen heben Anweisungen durch Schilder auf.
Bei grüner Ampel haben die Rechtsabbieger dort Vorfahrt, denn für die gilt an der Einmündung RvL und sind die bevorrechtigten Fahrern gegenüber denen, die noch auf der Berliner Alle dort von links kommend entlang fahren. …
Das siehst du leider falsch.
Bei grüner Ampel haben sie Vorfahrt, weil die Ampel grün ist und nicht weil dort rechts vor links wäre.
Ohne Ampel haben sie keine Vorfahrt, weil sie dann das Vorfahrt-achten-Zeichen befolgen müssen! Rechts vor links gibt es an dieser Stelle nicht.
Zitat:
@birscherl schrieb am 10. Juni 2015 um 10:43:55 Uhr:
Das siehst du leider falsch.
Bei grüner Ampel haben sie Vorfahrt, weil die Ampel grün ist und nicht weil dort rechts vor links wäre.
Ohne Ampel haben sie keine Vorfahrt, weil sie dann das Vorfahrt-achten-Zeichen befolgen müssen! Rechts vor links gibt es an dieser Stelle nicht.
Sicherlich, weil derartige Ampelanlagen immer der Kreuzungssituation zuzuordnen sind und nie nur dem Fußgänger- oder Radfahrerüberweg gelten, so wie es hier auch für die Kreuzung gilt:
http://img23.imageshack.us/img23/6514/baustellenlza.jpg
https://www.google.de/.../...!3m4!1e1!3m2!1s4QfA15-UZTqOPXddgsVTjw!2e0
🙄
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Zitat:
@birscherl schrieb am 10. Juni 2015 um 11:03:29 Uhr:
Ganz genau. Und was an der Situation verstehst du jetzt nicht?
😕
Die Ampelanlagen aus meinen Bild-Beispielen haben nicht das Geringste mit der nachfolgenden Kreuzung (KFZ-Querverkehr) zu tun. Dies sind ausschließlich beampelte Fußgänger- oder Radler-Überwege in der Nähe einer Kreuzung.
Aufgrund der Entfernung der Ampel aus dem Beispiel Berliner Allee/Indira Gandhi Str., dem deutlichen aber weder baulich noch sicherheitsrelevant begründeten Zurückverlegen des Fußgängerüberwegs, läuft man immer die Gefahr sich einer Argumentation aussetzen zu müssen, dass die Ampel hier (ebenso) nichts mit der Kreuzung zu tun hat.
Und dann platzt die Argumentation wegen Vorfahrt aus grüner Ampel und man wäre mit einer Forderung für Schadensersatz gescheitert.
Argumentiert man über RvL, dann hat man dort immer Vorfahrt. Die Gegenseite könnte RvL nur über die Ampel bestreiten, was sie gerne machen kann, denn das verändert nichts an der Vorfahrt und dem Anspruch daraus.
Natürlich bezieht sich die Ampel nicht nur auf den Fußgängerüberweg, sondern auch auf die Kreuzung!
Das siehst du doch allein schon daran, dass die Ampel hinter dem Fußgängerüberweg steht und einen grünen Pfeil nach rechts hat, der sich ausschließlich auf die Kreuzung und das dortige Abbiegen beziehen kann.
Wie so mancher überhaupt durch den Straßenverkehr kommt, ist mir manchmal ein Rätsel …
@Dramaking
Der gesamte Einmündungsbereich Indira-Gandhi-Straße <---> Berilner Allee ist LZA geregelt!
Die LZA sind KEINE....
....
Zitat:
ausschließlich beampelte Fußgänger- oder Radler-Überwege in der Nähe einer Kreuzung.
Wie kommst du auf so etwas? 😕
Zitat:
@birscherl schrieb am 10. Juni 2015 um 11:40:02 Uhr:
Wie so mancher überhaupt durch den Straßenverkehr kommt, ist mir manchmal ein Rätsel …
Was gibt es daran rätselhaftes, wenn dieser Satz nicht wieder nur eine hohlköpfige Provokation sein soll?
Für das Verhalten an der Ecke spielt es keine Rolle, woher die Vorfahrt kommt. Nur ist das Thema Vorfahrt keine Sache, die irgendwie für sich selbst schön sein soll und wie über einen Baum auf einer Wiese zum philosophieren einlädt, sondern bestimmt über viel Geld.
Und wenn es um Geld geht, dann ist und bleibt es der größte machbare Unfug, eine Forderung mit einer Begründung zu versehen, bei der allein das Risiko besteht, dass die in der Luft zerstäubt werden kann.
Nochmals für die, denen der Begriff Taktik nichts sagt:
Die Forderung über RvL ist wasserdicht, da entweder hat man Vorfahrt aus RvL, oder ein Schlaukopf kommt mit Vorfahrt wegen grüner Ampel, was an der Vorfahrt und der begründeten Forderung nichts verändert.
Argumentiert man über Vorfahrt durch grüne Ampel und die Ampel fliegt raus, weil die mit der Kreuzung nichts zu tun hat, wird man ziemlich dumm da stehen, weil die Forderung ihre Begründung verloren hat.
Wie kritisch eine Begründung mit der grünen Ampel ist, sieht man direkt hier: Man ist gezwungen ständig Erläuterungen nachliefern zu müssen, warum denn nun die Ampel für die Kreuzung wirkt. Ein Fehler bei den nachgelieferten Erläuterungen und das Geld ist weg, und viele Erläuterungen bedeutet viele Stellen, an denen man Fehler machen kann.
Wie toll die Argumentation mit Vorfahrt wegen RvL ist, sieht man auch hier:
"Bei grüner Ampel haben sie Vorfahrt, ..."
Danke, das war es schon, das unumwundene Eingeständnis der Gegenseite, dass ich Vorfahrt hatte, genau das, was ich haben wollte; und eine richtige Meisterleistung, wie man Forderungen "abwendet".
Ein "ich habe aber trotzdem Recht" kann man gerne schreiben, als Betreff auf der Überweisung.
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 10. Juni 2015 um 14:03:27 Uhr:
Wie kommst du auf so etwas? 😕Zitat:
ausschließlich beampelte Fußgänger- oder Radler-Überwege in der Nähe einer Kreuzung.
Nennt sich Forderungstaktik,
man entzieht der Gegenseite eventuell mögliche Lücken, erspart sich ständige (Nach-)Argumentation, und überlässt die Begründung der Rechtmäßigkeit seiner Forderung der Gegenseite.
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 10. Juni 2015 um 14:47:03 Uhr:
Sorry, aber hast du was eingeworfen? 😕
Ich nicht,
ich muss deshalb auch nicht meine Beträge im Nachhinein massiv verändern.
@ Dramaking
Also bei der Kreuzung Berliner Allee/Indira Gandhi Str. kann ich das Problem nicht wirklich erkennen, denn die Ampelanlage dort gilt tatsächlich nicht nur für die Fußgänger, sondern für die gesamte Kreuzung. Es zeigen dort niemals die Ampeln der Berliner Allee und der Indira Gandhi Str. gleichzeitig grün. Und wenn die Ampelanlage aussteigt, hat derjenige auf der Indira Gandhi Str. ein eindeutiges Vorfahrt beachten Schild.
In der Masurenalle/Messedamm sieht die Situation vollkommen anders aus. Dort gilt die Ampelanlage tatsächlich nur für die Radfahrer und deshalb ist richtiger Weise das Vorfahrt beachten Schild hinter der Ampelanlage angeordnet.
Wirklich interessant wird die Ecke Masurenalle/Messedamm in Bezug auf die Radfahrer, wenn dort die Ampelanlage für die Radfahrer ausfällt. Wer hat dann Vorfahrt, Radfahrer oder Autofahrer?
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 10. Juni 2015 um 14:47:03 Uhr:
Sorry, aber hast du was eingeworfen? 😕
Du kannst ihm nicht folgen? Ich schon. Und es ist nicht uninteressant, wirklich nicht.