Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer

Hello!

Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.

Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?

Beste Antwort im Thema

Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.
Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.

431 weitere Antworten
431 Antworten

Zitat:

@reox schrieb am 27. September 2020 um 11:57:54 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 11:46:14 Uhr:


... Die entsprechenden Stellen der StVO wurden hier bereits feingliedrig erörtert. Also bitte vom ersten bis zum letzten Beitrag solange wiederholend lesen, bis es verstanden worden ist. Bis dahin besser nicht am öffentlichen Straßenverkehr radelnd teilnehmen.

Danke für diesen Hinweis.

Lässt deine Überheblichkeit noch die, von mir angedachte, Variante für angehende Führerschein-Neulinge zu?

Gern geschehen.

Wenn meine Beiträge auf dich überheblich wirken, dann behalte dieses Verständnisproblem für dich und unterlassse solche sinnlosen Provokationen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 12:01:24 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 11:39:47 Uhr:


Ist ja ganz lustig was du schreibst, aber du biegst nicht schon über den Bordstein ab, sondern erst im Kreuzungsbereich, in dem z.b. erst ein quer geführter Radweg geführt ist, da drauf hast du nichts zu suchen, du musst also noch weiter in die Kreuzung einfahren, wenn du dann abbiegst schneidest du eindeutig den Radler der geradeaus möchte und dort legal erheblich schneller unterwegs Sein kann als du abbiegst.

Hier geht es aber nicht um die Querung eines Radweges!

Sollte der verkehrsbedingte Halt bei der Querung eines Radweges erforderlich werden, dann hat der Radler das genauso hinzunehmen wie der Autofahrer den Stau in dem er steht oder den Radler auf derselben Fahrspur vor ihm. Ein Vorrecht hat der Radler nicht, wenn er erst auftaucht nachdem der Abbiegende aus anderen Gründen verkehrsbedingt dort stoppen musste. Gibt allerdings Radler die das anders sehen und noch extra in den Wiegeschritt gehen und auf solche Situationen schreiend drauflos stürmen, um dann einen theatarlischen Stunt hinzulegen. Andererseits gibts auch nette Radler, die freundlich lächeln, wenn ein verkehrsbedingt stoppendes Kfz in solcher Situation sich bemüht, Platz zum Durchlassen zu machen.

Ja weist du warum sich der Radler freut, weil endlich mal jemand ihm sein gutes Recht einräumt.

Paul ich verstehe echt nicht warum man sich seiner Sache so sicher sein kann, wenn die STVO etwas anderes sagt, Rechtsportale etwas anderes sagen, in der Fahrschule etwas anderes gelehrt wird.

Auch ohne die Regel ist es für mein Verständnis für Fairness und Recht normal, das wenn ich nach rechts abbiege den Radler erst passieren lasse.

Warum kämpft ihr hier so mit selbst zugegeben unlauteren unfairen Mitteln (extra dick machen vor der Kreuzung) gegen eine eindeutige Regel ?
„Wer rechts abbiegt hat Radfahrer die neben oder auf der Fahrbahn in gleicher Richtung fahren erst passieren zu lassen.„

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 11:57:43 Uhr:



Zitat:

@flashrigo schrieb am 27. September 2020 um 11:47:50 Uhr:


Oder er versucht, hinter mir den Fahrbahnrand zu erklimmen, drängelt sich rechts irgendwie durch und ist wieder vor mir.
Jetzt beachte ich diesen und gewähre ihm das gerade aus fahren als erster.

Im Kreuzungsbereich gibt es keinen Bordstein den er erklimmen muss, und wenn ihr Euch beide im Kreuzungsbereich befindet darfst du erst abbiegen wenn du ihn beim abbiegen nicht gefährdest.

Das ist deine Meinung.
Wir haben hier im Ort sogar eine Hauptkreuzung wo ein erhöhter Bordstein zu finden ist.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 12:05:09 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 11:57:43 Uhr:


Im Kreuzungsbereich gibt es keinen Bordstein den er erklimmen muss, und wenn ihr Euch beide im Kreuzungsbereich befindet darfst du erst abbiegen wenn du ihn beim abbiegen nicht gefährdest.

Hinter der Haltelinie darf der Radler nicht rechts überholen; § 5 Abs.1 StVO.

Ach wir lassen es, ich dachte immer du bist fitter in der STVO.
Was hinter der Haltelinie passiert wenn man dem Radler seine Weiterfahrt geradeaus ermöglicht hat nicht mit überholen zu tun.

Ähnliche Themen

Hier mit Bild.
Das Auto möchte rechts abbiegen, muss aber warten bis der Fußgänger die Straße überquert hat. Der Radfahrer kommt von hinten, kann rechts am Auto nicht vorbei und muss wohl oder übel warten bis das Auto abgebogen ist.

16012014526791285620652288696645

Zitat:

@flashrigo schrieb am 27. September 2020 um 12:14:16 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 11:57:43 Uhr:


Im Kreuzungsbereich gibt es keinen Bordstein den er erklimmen muss, und wenn ihr Euch beide im Kreuzungsbereich befindet darfst du erst abbiegen wenn du ihn beim abbiegen nicht gefährdest.

Das ist deine Meinung.
Wir haben hier im Ort sogar eine Hauptkreuzung wo ein erhöhter Bordstein zu finden ist.

Auf der Kreuzung. Skandal ! 😰

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 27. September 2020 um 12:16:34 Uhr:


Hier mit Bild.
Das Auto möchte rechts abbiegen, muss aber warten bis der Fußgänger die Straße überquert hat. Der Radfahrer kommt von hinten, kann rechts am Auto nicht vorbei und muss wohl oder übel warten bis das Auto abgebogen ist.

Wenn du dein Auto so in Warteposition stellst wenn von hinten ein Radler kommt hast du den ersten Fehler gemacht. Und wenn er wesentlich schneller ankommt und beim bremsen stürzt hast du die Brille auf.

@berlin-paul @Crash O. @Bloetschkopf @flashrigo @remix

Wenn ihr euch rechts einordnet beim rechts abbiegen und damit einen Fahrradfahrer bei der weiterfahrt behindert, nehmt ihr ihm die Vorfahrt/Vorrang. Wenn ihr an der Ampel steht und der Radfahrer kein Platz hat sich rechts nach vorne abzusetzen ist dies in Ordnung, da dazu keine Verpflichtung besteht.
Hier geht es aber ums rechts abbiegen und dies ist eindeutig geregelt hier gilt der StVo Paragraph der das abbiegen regelt, nicht die von euch zitierten. Da hilft es auch nicht Quellen als unwahr abzustempeln.

Es ist das Recht des gleichgerichteten Längsverkehrs.

Mir kommt es allmählich so vor als ob hier eine Trotz Reaktion stattfindet, ihr wisst das ihr falsch liegt und wollt es nicht wahrhaben.

Hier kämpft keiner mit unlauteren Mitteln oder versucht krampfhaft etwas festzunageln.
Die STVO gibt das eindeutig vor.
Der Radfahrer darf,wenn ich halte,rechts mit ausreichendem Abstand und gemässigter Geschwindigkeit an mir vorbei fahren.
Ist Fakt.
Ich habe äußerst rechts zu fahren.
Ist Fakt.
Halte ich die Regeln als Autofahrer ein befinde ich mich vor dem Radfahrer am rechten Bordsteinrand.
Ist Fakt
Dann gibt es für den auflaufenden Radfahrer rechts keinen ausreichenden Platz zum vorbei fahren.
Ist Fakt.
Damit ist ihm kein Vorrangsrecht eingeräumt.
Ist Fakt.
Ich mache mich also nicht Dicke und behindere auch nicht absichtlich andere Verkehrsteilnehmer.
Ich halte mich nur an geltene Regeln.
Wenn der Radfahrer das auch macht versucht er auch erst gar nicht rechts an mir vorbei zu fahren.
Wenn die Regeln für alle gelten,sollten die auch von allen eingehalten werden.
Und ich rede nicht davon den Radfahrer kurz vorher mit Gewalt überholt zu haben und mich dann davor zu quetschen,sondern davon regelkonform vor ihm zu fahren.
Dann gibt es in der Situation,nach der vom TE gefragt wurde,auch nichts zu diskutieren.

@Bloetschkopf

Eben.
Habe ich beschrieben. Gibt welche die das Lustig finden. Seis drum.
Ich mache das so wie du beschreibst.
Ist er hinter mir, ich will rechts abbiegen, blinke rechtzeitig, ordne mich rechts ein.
Nutze die mir zu verfügung stehende Fahrbahnfläche.
Und wenn auch nur 1mm zwischen meinen rechten Pneus und Fahrbahnrand ist, können alle hinter mir faxen machen wie sie wollen das rechts kein Platz mehr zum durchkommen ist.
Wer geradeaus will von den hinter mir folgenden kann mich links überholen.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 12:21:25 Uhr:



Ich habe äußerst rechts zu fahren.
Ist Fakt.

Nein hast Du nicht. Das ist auch so eine Behauptung die falsch ist.
Der Gesetzestext lautet:

Zitat:

Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig.

Da steht das man sich möglichst weit rechts einordnen muss, das bezieht sich auf die Spuren, nicht auf die einzelne eigne Spur. Da muss man nicht möglichst weit rechts fahren.

Und ansonsten noch einmal:

Zitat:

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 12:11:41 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 27. September 2020 um 11:57:54 Uhr:



Danke für diesen Hinweis.

Lässt deine Überheblichkeit noch die, von mir angedachte, Variante für angehende Führerschein-Neulinge zu?

Gern geschehen.

Wenn meine Beiträge auf dich überheblich wirken, dann behalte dieses Verständnisproblem für dich und unterlassse solche sinnlosen Provokationen.

Du fasst es also als Provokation auf, wenn ich darauf aufmerksam mache, dass es Führerschein-Anwärtern, die sich mit Hilfe von Lehrvideos vorbereiten, nicht weiterhilft, auf das Lesen und Verstehen von Gesetzestexten zu verweisen. Damit können die wenigsten aus dieser Gruppe eine Falschinformation erkennen.

Daher nochmals meine vollkommen provokationsfreie Frage.

Kannst du ein richtigstellendes Fahrschul-Video verlinken?

Scheinbar sind die Abbiegeregeln manchen unbekannt. § 9 Abs.1 Satz 2 erster Halbsatz StVO:

"Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts ... einzuordnen, und zwar rechtzeitig." ***

Das äußerst weite Rechtseinordnen ist dort ausdrücklich vorgeschrieben. Daran hat man sich also zu halten. Von hinten in gleicher Spur ankommende Radler können und müssen dann links vorbei. Mir ist unverständlich, wie diese regelkonforme Verkehrssiutation so derartig fehlinterpretiert werden kann. Gut, wer ohne FS unterwegs ist, der hat es vermutlich noch nicht in der StVO gelesen / verstanden. Aber mit FS .... wirklich nicht nachvollziehbar.

***edit: das betrifft sehr wohl die eigene Fahrspur, wie auch die Entsprechung für das Linksabbiegen zeigt

Zitat:

Ich habe äußerst rechts zu fahren.
Ist Fakt.

Besonders wenn man den Radfahrer ebend erst überholt hat und unmittelbar danach rechts abbiegen muss.

Fakt ist da, das man so §1 über den haufen Fährt.

http://www.ifz.de/tipps%20und%20Tricks/Rechtsfahrgebot.pdf

Das Rechtsfahrgebot steht dabei in einem Spannungsverhältnis, denn es ist ebenfalls grundsätzlich ein angemessener Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand einzuhalten. Dieser soll in der Regel einen Meter betragen und darf nur im Ausnahmefall einen halben Meter unterschreiten.

@Tarnik

Zitat
Wenn ihr euch rechts einordnet beim rechts abbiegen und damit einen Fahrradfahrer bei der weiterfahrt behindert, nehmt ihr ihm die Vorfahrt/Vorrang.
Zitat ende

Dieser Fall einer Behinderung tritt gegebenfalls dann ein wenn dem Fahrradfahrer vom Verkehrsraum eine eigene Fahrspur gegeben ist. Ob nun rechts via gestrichelte Linie oder eine rot durchgehend gezeichnete Fläche als Fahrradspur.
Hier habe ich mich rechts an diese an/einzufedeln. Kommt ein Fahhradfahrer von hinten, ist an mir nun vorbei als haltender Verkehrsteilnehmer, blinke rechts ich will rechts abbiegen, hat der Fahrradfahrer vorrang als geadeaus fahrender der ja nun vor mir ist.

Ähnliche Themen