Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer

Hello!

Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.

Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?

Beste Antwort im Thema

Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.
Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.

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Oje, soviele Beiträge.
In dem Beitrag von Tarnik geht es doch eigentlich gar nicht um die Frage des TE.
Hier wird in dem Film eindeutig ein Fahrradfahrer gezeigt der auf einer für Ihn extra gekennzeichneten Fahrfläche, diese dann sogar meine dann gewählte Fahrtrichtung quert, gezeigt.
Hier ist natürlich dem Fahradfahrer das Fahren zu gewähren.

Zu der Eingangsfrage, für mich ist diese zu ungenau gestellt. Ein jeder definiert das eventuelle Durchquetschen anders.

Sollte ich ihn die Situation kommen, habe entsprechend einen Fahrradfahrer hinter mir, ich will rechts abbiegen, blinke, fahre ich soweit nach rechts das eben nichts mehr auf dem rechten Fahrstreifen wo ich mich nun befinde, rechts überholen kann.
Es sei, der Fahrradfahrer steigt ab, erklimmt den Bordstein, versucht irgendwie an mir vorbei und etweig nun durch den Zwischenraum von meinem PKW und auf dem rechten Streifen befindliche parkende Autos und ist dann wieder vor mir.
Ist er vor mir, er will gerade aus, lasse ich Ihm als abbiegender nach rechts die Vorfahrt.

Nur mal so als Tipp , es gibt keine Regel die gilt wenn man sich regelkonform verhält und nicht gilt wenn andere sich nicht regelkonform verhalten.
Es gibt nur eine Regel, die besagt das man Radler erst rechts passieren lassen muss wen man rechts abbiegt.

Und wenn man sich gegenüber dem Radler extra dick macht macht man den ersten Fehler, das hebelt die Regel aber auch nicht aus.

Und bitte nicht in kleinen Dorfabzweigungen denken, es gibt auch weitläufige Kreuzungen/Abzweigungen, mehrspurig,ohne Radweg, so dick kann sich da kein KFZ machen das der Radler nicht vorbei kommt, es sei denn man schneidet dem Radler böswillig, vorsätzlich den Weg ab.

Zitat:

@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 10:50:51 Uhr:


Wenn man abbiegen kann ohne das der Radfahrer bremsen muss ist alles OK, wenn der Radfahrer bremsen muss hast du ihm die Vorfahrt genommen.

wir drehen uns im Kreis: dem Fahrradfahrer, der auf derselben Spur hinter mir fährt, nehme ich keine Vorfahrt; und ja - es kommt auch vor , dass der Fahrradfahrer bremsen und anhalten muss, wenn vor Ihm der Verkehr stehen bleibt;

während ich abbiege ist rechts von mir kein Platz für Ihn und er darf mich auch, solange ich noch rolle, nicht rechts überholen - aber links;
Ich schneide Ihn nicht, ich dränge Ihn nicht ab und falls ich anhalten muss, weil da ein Fussgänger ist , komme ich quer zum stehen - der Radfahrer kommt erst jetzt in den Kreuzungsbereich und kann links an mir vorbeifahren - also muss er gar nicht halten, wenn er sich an die Regeln hält

Zitat:

@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 10:50:51 Uhr:



Hier nochmal zwei Videos aus Fahrschulfragen:

Rechts abbiegen, Radfahrer auf Radweg.

Rechts abbiegen, Radfahrer auf Straße.

das sind wieder zwei völlig unzutreffende Beispiele:

einmal mit Fahrradweg - klare Vorfahrt des Fahrradfahrers

einmal mit Fahrradfahrer rechts neben dem Fahrzeug, weil da der Platz vorhanden ist (oder gelassen wurde); auch - Vorfahrt des Fahrradfahrers

wer sich wie vorgeschrieben rechts hält, hat da keinen Fahrradfahrer - der ist dan hinter einem (im Rückspiegel) hast Du da auch ein Video zu ?!

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 11:31:46 Uhr:



Und wenn man sich gegenüber dem Radler extra dick macht macht man den ersten Fehler, das hebelt die Regel aber auch nicht aus.

es liegt in der Natur der Sache , dass man sich rechts hält, wenn man rechts abbiegen will - nach links ausholen muss vielleicht ein Sattelschlepper;

und da man ja dabei den ausreichenden seitlichen Sicherheitsabstand niemals gewährleisten kann, gibt man dem Radler lieber mehr Platz, um Links zu überholen (indem man möglichst weit rechts fährt...)....😁

Zitat:

Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?

Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, ...

Das heißt ja, das du kurz zuvor den Radfahrer überholt haben musst.
In einem solchen Fall habe ich natürlich den Radfahrer immer im Blick, inwieweit er sich mir annährt, wärend ich langsamer werde und gar anhalten muss.

Ist es eindeutig, das ich abbiegen kann, noch bevor er wieder an mir dran ist, fahre ich rum, ist es nicht so eindeutig, lasse ich ihm den Platz, das er wieder an mir vorbeifahren kann und warte dementsprechend auch ab.

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 11:31:46 Uhr:


Und wenn man sich gegenüber dem Radler extra dick macht macht man den ersten Fehler, das hebelt die Regel aber auch nicht aus.

Das ist kein Fehler sondern reiner Selbstschutz (bzw. Schutz der KfZ Lackierung).

Ich verstehe den Fehler nicht, bin aber bereit zu verstehen wenn man mir einen Fehler erklärt, das es ein Fehler ist, zu akzeptieren.
Ich will rechts abbiegen. Es wird mir gestattet meine Fahrspur so zu wählen das ich eben ganz nach rechts fahren kann. Wo steht das geschrieben das ich es nicht darf?
Kommt nun ein Fahrradfahrer von hinten ist es nicht mein Problem das er nicht durchkommt.
Ich nutze meine Fahrspur, mehr nicht.
Ich erkenne keinen Fehler.

Genauso, komme ich aus einer Einbahnstrasse, will rechts Abbiegen, halte ich mich sehr weit rechts. Es kann sein das jemand links abbiegen will.
So nun kommt von hinten ein Fahhradfahrer, will gerade aus.
Ich bin soweit rechts das er nicht durchkommt.
Wo mache ich den Fehler das ich den Fahrradfahrer bedränge oder diesen in seinem Fahren behindere?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 11:24:18 Uhr:


Er sitzt der Falschaussage in dem zweiten link bei der dritten Antwortmöglichkeit auf. Die dortige Antwort ist schlicht falsch und die Seite vertreibt eine kommerzielle App, die Fahrschüler angeblich gut auf die Prüfung vorbereitet. Die vorgespielte Fachkunde ist dort allerdings nicht belegt. Es ist keine Seite einer Fahrschule von zugelassenen Fahrausbildern.

Könntest du das mit Hilfe einer richtigen Seite einer richtigen Fahrschule mit zugelassen Fahrlehrern richtig stellen?

Danke im Voraus und im Sinne aller angehenden Führerschein-Anwärter, die sich mit Hilfe solcher Videos aus dem Netz auf die Prüfungen vorbereiten.

*editiert

Zitat:

@flashrigo schrieb am 27. September 2020 um 11:30:47 Uhr:


Oje, soviele Beiträge.
In dem Beitrag von Tarnik geht es doch eigentlich gar nicht um die Frage des TE.
Hier wird in dem Film eindeutig ein Fahrradfahrer gezeigt der auf einer für Ihn extra gekennzeichneten Fahrfläche, diese dann sogar meine dann gewählte Fahrtrichtung quert, gezeigt.
Hier ist natürlich dem Fahradfahrer das Fahren zu gewähren.

Zu der Eingangsfrage, für mich ist diese zu ungenau gestellt. Ein jeder definiert das eventuelle Durchquetschen anders.

Sollte ich ihn die Situation kommen, habe entsprechend einen Fahrradfahrer hinter mir, ich will rechts abbiegen, blinke, fahre ich soweit nach rechts das eben nichts mehr auf dem rechten Fahrstreifen wo ich mich nun befinde, rechts überholen kann.
Es sei, der Fahrradfahrer steigt ab, erklimmt den Bordstein, versucht irgendwie an mir vorbei und etweig nun durch den Zwischenraum von meinem PKW und auf dem rechten Streifen befindliche parkende Autos und ist dann wieder vor mir.
Ist er vor mir, er will gerade aus, lasse ich Ihm als abbiegender nach rechts die Vorfahrt.

Ist ja ganz lustig was du schreibst, aber du biegst nicht schon über den Bordstein ab, sondern erst im Kreuzungsbereich, in dem z.b. erst ein quer geführter Radweg geführt ist, da drauf hast du nichts zu suchen, du musst also noch weiter in die Kreuzung einfahren, wenn du dann abbiegst schneidest du eindeutig den Radler der geradeaus möchte und dort legal erheblich schneller unterwegs Sein kann als du abbiegst.

Vielleicht die Frage auf www.fahrschulforum.de stellen

Zitat:

@reox schrieb am 27. September 2020 um 11:39:15 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 11:24:18 Uhr:


Er sitzt der Falschaussage in dem zweiten link bei der dritten Antwortmöglichkeit auf. Die dortige Antwort ist schlicht falsch und die Seite vertreibt eine kommerzielle App, die Fahrschüler angeblich gut auf die Prüfung vorbereitet. Die vorgespielte Fachkunde ist dort allerdings nicht belegt. Es ist keine Seite einer Fahrschule von zugelassenen Fahrausbildern.

Könntest du das mit Hilfe einer richtigen Seite einer richtigen Fahrschule mit zugelassen Fahrlehrern richtig stellen?

Danke im Voraus und im Sinne aller angehenden Führerschein-Anwerter, die sich mit Hilfe solcher Videos aus dem Netz auf die Prüfungen vorbereiten.

Die entsprechenden Stellen der StVO wurden hier bereits feingliedrig erörtert. Also bitte vom ersten bis zum letzten Beitrag solange wiederholend lesen, bis es verstanden worden ist. Bis dahin besser nicht am öffentlichen Straßenverkehr radelnd teilnehmen.

Zitat:
in dem z.b. erst ein quer geführter Radweg geführt ist, da drauf hast du nichts zu suchen,
Zitat ende

Ich bitte darum nichts in meinem Beispiel versuchen an neues hinein zu interpretieren nur damit man doch noch rechts bekommt.

Wie? Ich biege über den Bordstein ab?

Ich gehe immer noch davon aus das der Fahradfahrer genauso wie ich eine rechte Fahrspur nutzt.

Ich rede nicht von einem geführten Radweg der auf meiner Fahrspur gekennzeichnet ist.

Ich fahre soweit rechts das nichts mehr dazwischen passt.
Wo steht das ich das nicht darf?

Ich gehe davon aus, das hier der Fahrradfahrer nun genauso wie jeder andere hinter mir folgende Verkehrsteilnehmer nun warten muß.

Es sei, der Fahrradfahrer kann mich nun links überholen und seinen Weg, da er ja nun flexibler ist wie ein nach mir folgender PKW, mich links überholen und seinen Weg gerade aus weiter führen.

Oder er versucht, hinter mir den Fahrbahnrand zu erklimmen, drängelt sich rechts irgendwie durch und ist wieder vor mir.
Jetzt beachte ich diesen und gewähre ihm das gerade aus fahren als erster.

Zitat:

@flashrigo schrieb am 27. September 2020 um 11:47:50 Uhr:


Oder er versucht, hinter mir den Fahrbahnrand zu erklimmen, drängelt sich rechts irgendwie durch und ist wieder vor mir.
Jetzt beachte ich diesen und gewähre ihm das gerade aus fahren als erster.

Im Kreuzungsbereich gibt es keinen Bordstein den er erklimmen muss, und wenn ihr Euch beide im Kreuzungsbereich befindet darfst du erst abbiegen wenn du ihn beim abbiegen nicht gefährdest.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 11:46:14 Uhr:


... Die entsprechenden Stellen der StVO wurden hier bereits feingliedrig erörtert. Also bitte vom ersten bis zum letzten Beitrag solange wiederholend lesen, bis es verstanden worden ist. Bis dahin besser nicht am öffentlichen Straßenverkehr radelnd teilnehmen.

Danke für diesen Hinweis.

Lässt deine Überheblichkeit noch die, von mir angedachte, Variante für angehende Führerschein-Neulinge zu?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 11:39:47 Uhr:



Zitat:

@flashrigo schrieb am 27. September 2020 um 11:30:47 Uhr:


Oje, soviele Beiträge.
In dem Beitrag von Tarnik geht es doch eigentlich gar nicht um die Frage des TE.
Hier wird in dem Film eindeutig ein Fahrradfahrer gezeigt der auf einer für Ihn extra gekennzeichneten Fahrfläche, diese dann sogar meine dann gewählte Fahrtrichtung quert, gezeigt.
Hier ist natürlich dem Fahradfahrer das Fahren zu gewähren.

Zu der Eingangsfrage, für mich ist diese zu ungenau gestellt. Ein jeder definiert das eventuelle Durchquetschen anders.

Sollte ich ihn die Situation kommen, habe entsprechend einen Fahrradfahrer hinter mir, ich will rechts abbiegen, blinke, fahre ich soweit nach rechts das eben nichts mehr auf dem rechten Fahrstreifen wo ich mich nun befinde, rechts überholen kann.
Es sei, der Fahrradfahrer steigt ab, erklimmt den Bordstein, versucht irgendwie an mir vorbei und etweig nun durch den Zwischenraum von meinem PKW und auf dem rechten Streifen befindliche parkende Autos und ist dann wieder vor mir.
Ist er vor mir, er will gerade aus, lasse ich Ihm als abbiegender nach rechts die Vorfahrt.

Ist ja ganz lustig was du schreibst, aber du biegst nicht schon über den Bordstein ab, sondern erst im Kreuzungsbereich, in dem z.b. erst ein quer geführter Radweg geführt ist, da drauf hast du nichts zu suchen, du musst also noch weiter in die Kreuzung einfahren, wenn du dann abbiegst schneidest du eindeutig den Radler der geradeaus möchte und dort legal erheblich schneller unterwegs Sein kann als du abbiegst.

Hier geht es aber nicht um die Querung eines Radweges!

Sollte der verkehrsbedingte Halt bei der Querung eines Radweges erforderlich werden, dann hat der Radler das genauso hinzunehmen wie der Autofahrer den Stau in dem er steht oder den Radler auf derselben Fahrspur vor ihm. Ein Vorrecht hat der Radler nicht, wenn er erst auftaucht nachdem der Abbiegende aus anderen Gründen verkehrsbedingt dort stoppen musste. Gibt allerdings Radler die das anders sehen und noch extra in den Wiegeschritt gehen und auf solche Situationen schreiend drauflos stürmen, um dann einen theatralischen Stunt hinzulegen. Andererseits gibts auch nette Radler, die freundlich lächeln wenn ein verkehrsbedingt stoppendes Kfz in solcher Situation sich bemüht, Platz zum Durchlassen zu machen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 11:57:43 Uhr:



Zitat:

@flashrigo schrieb am 27. September 2020 um 11:47:50 Uhr:


Oder er versucht, hinter mir den Fahrbahnrand zu erklimmen, drängelt sich rechts irgendwie durch und ist wieder vor mir.
Jetzt beachte ich diesen und gewähre ihm das gerade aus fahren als erster.

Im Kreuzungsbereich gibt es keinen Bordstein den er erklimmen muss, und wenn ihr Euch beide im Kreuzungsbereich befindet darfst du erst abbiegen wenn du ihn beim abbiegen nicht gefährdest.

Hinter der Haltelinie darf der Radler nicht rechts überholen; § 5 Abs.1 StVO.

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