Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer
Hello!
Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.
Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?
Beste Antwort im Thema
Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.
Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.
431 Antworten
O.k. .... an dieser Stelle kann dann wieder alles von vorne wiederholt werden. Die Nichtversteher werden ihre Kfz an innerstädtischen Kreuzungen stehen und zu Staub zerfallen lassen, viele werden auf energydrinks umsatteln und künftig fliegen und der Rest steht im Stau ...
Zitat:
@Tarnik schrieb am 26. September 2020 um 22:30:02 Uhr:
.....
Das ist keine Frage von links oder rechts überholen, das ist eine Frage der Vorfahrt bzw. Vorrang, und diese ist eindeutig auf Seiten des Radfahrers in genannter Situation. Ich habe meinen Führerschein seit 2002.....
der §1 StVO galt auch schon 1986 (mein FS Kl. 3) und es gibt keine Vorfahrt oder Vorrang, wenn da gar kein Platz ist ;
Zitat:
@Crash O. schrieb am 26. September 2020 um 22:12:35 Uhr:
Es geht hier nicht um Fahrräder neben dem Auto sondern hinter dem Auto in der gleichen Spur. Dabei kann es nicht vorkommen dass ich das Fahrrad kurz vorher überholt habe, denn dazu brauche ich innerorts 90cm seitlichen Abstand und währe damit sicher nicht auf der Spur auf der ich nach rechts abbiegen darf. Also ist der Radfahrer mindestens 25m hinter mir in dem Moment in dem ich mich nach rechts einordne wenn ich ihn überholt habe. Außerdem besteht auch innerorts das Rechtsfahrgebot. Dieses besagt dass man auf seiner Spur möglichst weit rechts zu fahren hat. Da ist keine extra Radfahrerspur.
Falsch!
Autofahrer müssen innerorts beim Überholen einen seitlichen Abstand von 1,5 m zu Radfahrern einhalten (außerorts sind es übrigens 2 m). Wenns nicht geht muss hinter dem Radfahrer gefahren werden. Das gilt übrigens auch bei Radstreifen! Oder anders gesagt: Bei Gegenverkehr gilt Überholverbot für Autos! Und bevor es zu Diskussionen kommt: Radfahrer müssen keine 1,5 m einhalten... Wenn Radler also rechts vom Platz her vorbei können dürfen sie das, wenn nicht, müssen sie warten. Mir gefällt auch die Ausdrucksweise in vielen andern Posts wie "rechts Durchmogeln, rechts Vorbeidrängeln" nicht. Das ist legal!!
Ich habe so den Verdacht, einige hier werden sich die nächsten Jahre noch sehr wundern, was für neue Regeln und Gesetze zugunsten der Radfahrer kommen werden. Leider klappt das mit der Verkehrswende nicht von selbst und daher werden die Gesetze kommen, die den Autoverkehr in Städten maximal unattraktiv machen. Anders klappt die Verlagerung weg vom Pkw leider nicht...
Grüße,
diezge
Ihr dreht Euch hier im Kreis.
Fakt ist das der Radfahrer rechts vorbei fahren darf,aber auch das ausreichend Platz dafür vorhanden sein muss.
Und auch Radfahrer haben einen Sicherheitsabstand zum Strassenrand und zum Fahrzeug einzuhalten.
Hat er den nicht hat er rechts neben einem Fahrzeug nichts zu suchen.
Im normalen Fahralltag wird es da sehr schwer für den Radfahrer die Regeln einzuhalten wenn ein Fahrzeug,wie von der STVO gefordert wird,äußerst rechts fährt.
Dann hat auch der Radfahrer nämlich links zu überholen.
Und letztendlich gilt immer und vor Allem Paragraph 1 der STVO,den hat auch jeder Radfahrer zu berücksichtigen.
Somit ist der Radfahrer sicher nicht grundsätzlich das Opferlamm,solange er sich genauso an die Regeln hält.
Sollte doch jetzt auch jeder Theoretiker kapiert haben,hier anschaulich erklärt.
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Zitat:
@diezge schrieb am 26. September 2020 um 23:01:15 Uhr:
...
Ich habe so den Verdacht, einige hier werden sich die nächsten Jahre noch sehr wundern, was für neue Regeln und Gesetze zugunsten der Radfahrer kommen werden. Leider klappt das mit der Verkehrswende nicht von selbst und daher werden die Gesetze kommen, die den Autoverkehr in Städten maximal unattraktiv machen. Anders klappt die Verlagerung weg vom Pkw leider nicht...Grüße,
diezge
Du bist erkenntnisresistent. An rollenden Kfz dürfen Radler rechts nicht in der selben Spur vorbei. An stehenden Kfz auch nicht, wenn der Platz zum sicheren Durchfahren nicht reicht. Und an Kreuzungen und Einmündungen müssen Kfz beim Überholen von Radlern keinen Mindesabstand von 1,5 bis 2,0 Metern einhalten. Steht einen Satz weiter in der StVO. Da darf es also sehr eng werden. Eine Fahrrad-FS-Pflicht erscheint mir zunehmend sympatisch ...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. September 2020 um 22:32:11 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 26. September 2020 um 22:23:50 Uhr:
Gute Nacht, und immer schön auf die Radler aufpassen !Wenn du die darwinistische Lösung so vehement vorziehst, dann macht so eine Diskussion wenig Sinn.
Glaub mir. Das bringt nichts.
Die Führerscheinpflicht wäre keine schlechte Idee.
Die Tage wieder erlebt das ein Radfahrer rechts an einem wartendem Fahrzeugzeug an der roten Ampel rechts vorbei über die rote Ampel fuhr ,um gleich danach rechts auf den Bürgersteig zu fahren um schnell mal abzubiegen.
Abgestiegen ist er auf dem Bürgersteig aber nicht,die Fußgänger zu zwingen an die Seite zu gehen war ja praktischer.
Viele Radfahrer dürfen sich gar nicht beschweren,die halten sich nämlich an keine Regeln.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. September 2020 um 23:38:26 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 26. September 2020 um 23:01:15 Uhr:
...
Ich habe so den Verdacht, einige hier werden sich die nächsten Jahre noch sehr wundern, was für neue Regeln und Gesetze zugunsten der Radfahrer kommen werden. Leider klappt das mit der Verkehrswende nicht von selbst und daher werden die Gesetze kommen, die den Autoverkehr in Städten maximal unattraktiv machen. Anders klappt die Verlagerung weg vom Pkw leider nicht...Grüße,
diezge
Du bist erkenntnisresistent. An rollenden Kfz dürfen Radler rechts nicht in der selben Spur vorbei. An stehenden Kfz auch nicht, wenn der Platz zum sicheren Durchfahren nicht reicht. Und an Kreuzungen und Einmündungen müssen Kfz beim Überholen von Radlern keinen Mindesabstand von 1,5 bis 2,0 Metern einhalten. Steht einen Satz weiter in der StVO. Da darf es also sehr eng werden. Eine Fahrrad-FS-Pflicht erscheint mir zunehmend sympatisch ...
Zitat:
@diezge schrieb am 26. September 2020 um 23:01:15 Uhr:
....
Ich habe so den Verdacht, einige hier werden sich die nächsten Jahre noch sehr wundern, was für neue Regeln und Gesetze zugunsten der Radfahrer kommen werden. Leider klappt das mit der Verkehrswende nicht von selbst und daher werden die Gesetze kommen, die den Autoverkehr in Städten maximal unattraktiv machen. Anders klappt die Verlagerung weg vom Pkw leider nicht...
Grüße,diezge
Etwas OT, aber nur soviel dazu:
die für Autofahrer unattraktiven Städte haben dann weniger Kunden, der Einzelhandel stirbt, die Gastronomie auch, es gibt weniger Arbeit , weniger PKW - nur mehr eMobile plus Amazon/DHL/Hermes/DPD/UPS- Lieferkoffer mit Genehmigungen;
wir fahren gerade in die grösste Rezession aller Zeiten dank Corona, Energiewende, Verkehrswende u.v.m. - wenn schon für grosse Teile der Bevölkerung in Zukunft das Fahrradfahren das einzige bezahlbare Verkehrsmittel sein wird, muss es ja wenigstens ein bisschen attraktiver werden nicht wahr ?! 😁
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. September 2020 um 23:38:26 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 26. September 2020 um 23:01:15 Uhr:
...
Ich habe so den Verdacht, einige hier werden sich die nächsten Jahre noch sehr wundern, was für neue Regeln und Gesetze zugunsten der Radfahrer kommen werden. Leider klappt das mit der Verkehrswende nicht von selbst und daher werden die Gesetze kommen, die den Autoverkehr in Städten maximal unattraktiv machen. Anders klappt die Verlagerung weg vom Pkw leider nicht...Grüße,
diezge
An stehenden Kfz auch nicht, wenn der Platz zum sicheren Durchfahren nicht reicht.
Das habe ich auch nie behauptet...
Zitat:
Und an Kreuzungen und Einmündungen müssen Kfz beim Überholen von Radlern keinen Mindesabstand von 1,5 bis 2,0 Metern einhalten.
Das ist Quatsch! Die 1,5 m gelten für Autofahrer immer und ausnahmslos!
Hier der entsprechende Text aus §5 Absatz 4 StVO:
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m...
Grüße,
diezge
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 26. September 2020 um 23:48:47 Uhr:
Die Führerscheinpflicht wäre keine schlechte Idee.
Die Tage wieder erlebt das ein Radfahrer rechts an einem wartendem Fahrzeugzeug an der roten Ampel rechts vorbei über die rote Ampel fuhr ,um gleich danach rechts auf den Bürgersteig zu fahren um schnell mal abzubiegen.
Abgestiegen ist er auf dem Bürgersteig aber nicht,die Fußgänger zu zwingen an die Seite zu gehen war ja praktischer.
Viele Radfahrer dürfen sich gar nicht beschweren,die halten sich nämlich an keine Regeln.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 26. September 2020 um 23:48:47 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. September 2020 um 23:38:26 Uhr:
Du bist erkenntnisresistent. An rollenden Kfz dürfen Radler rechts nicht in der selben Spur vorbei. An stehenden Kfz auch nicht, wenn der Platz zum sicheren Durchfahren nicht reicht. Und an Kreuzungen und Einmündungen müssen Kfz beim Überholen von Radlern keinen Mindesabstand von 1,5 bis 2,0 Metern einhalten. Steht einen Satz weiter in der StVO. Da darf es also sehr eng werden. Eine Fahrrad-FS-Pflicht erscheint mir zunehmend sympatisch ...
Für die Führerschein- und Kennzeichenpflicht für Radfahrer bin ich auch schon lange.
Zu der Abbiegesituation:
Es gibt schon Schilder, die das Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer erlauben. Quasi ein grüner Pfeil für Radfahrer. Und glaube mir: Das ist nur der erste Schritt. Der nächste ist die grundsätzliche Erlaubnis zum Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer. Dies wäre eigentlich eine sinnvolle Regel...
Grüße,
diezge
Selbst ein grüner Pfeil für Radfahrer,den es da nicht gibt, rechtfertigt nicht direkt hinter der roten Ampel auf den Bürgersteig zu knallen und Fußgänger zu nötigen.
Am Ende ist es doch vollkommen egal wieviel Meter,Zentimeter oder sonst etwas es genau sind,wenn jeder im Verkehr ein wenig über den Tellerrand schaut wird auch bei kleineren Fehlleistungen nichts passieren.
Und das meine ich für alle Verkehrsteilnehmer,es sollte mal jeder in den Spiegel schauen und sich fragen was er alles als Fußgänger,Radfahrer,Motorradfahrer oder PKW und LKW Fahrer alles so täglich falsch macht.
Oder hält hier irgendwer einen Gliedermaßstab aus dem Fenster wenn er einen Radfahrer überholt?
Zitat:
@diezge schrieb am 26. September 2020 um 23:54:58 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. September 2020 um 23:38:26 Uhr:
An stehenden Kfz auch nicht, wenn der Platz zum sicheren Durchfahren nicht reicht.
Das habe ich auch nie behauptet...
Zitat:
@diezge schrieb am 26. September 2020 um 23:54:58 Uhr:
Zitat:
Und an Kreuzungen und Einmündungen müssen Kfz beim Überholen von Radlern keinen Mindesabstand von 1,5 bis 2,0 Metern einhalten.
Das ist Quatsch! Die 1,5 m gelten für Autofahrer immer und ausnahmslos!
Hier der entsprechende Text aus §5 Absatz 4 StVO:
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m...Grüße,
diezge
Wenn Du zitierst dann bitte komplett. §5 Abs. 4 lautet:
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
Den hervorgehobenen Bereich übersetze ich mal auf fahrradfahrerkompatibel: bloß uffbasse, da dürfen sich die Autos an den Radlern genauso vorbeiquetschen wie die Radler zuvor. Übertrieben ausgedrückt sozusagen "Auge um Auge". Wer Seitenabstand einfordert, sollte ihn besser selbst auch einhalten. Sonst könnte der motorisierte VT davon ausgehen, dass der "Hautkontakt" retour dann auch in Ordnung ginge. 😉
Viel Spaß beim Sackenlassen der gewonnenen oder verlorenen Erkenntnisse. Guts Nächtle 😁
Zitat:
@diezge schrieb am 27. September 2020 um 00:00:55 Uhr:
.....Für die Führerschein- und Kennzeichenpflicht für Radfahrer bin ich auch schon lange.
Dito
Zitat:
@diezge schrieb am 27. September 2020 um 00:00:55 Uhr:
...
Der nächste ist die grundsätzliche Erlaubnis zum Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer. Dies wäre eigentlich eine sinnvolle Regel...
ganz sicher nicht - denn wenn die anderen VT sich nicht mehr darauf verlassen können, dass bei "grün" keine anderen Fahrzeuge in die Kreuzung einfahren, können wir das mit den Ampeln auch gleich ganz lassen;
ausserdem hat es die falsche Signalwirkung an die Fahrradfahrer - Ampeln gelten dann halt generell nicht mehr für Fahrradfahrer, so wie das jetzt schon mit den Einbahnstrassen passiert ist....
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 27. September 2020 um 00:01:25 Uhr:
Selbst ein grüner Pfeil für Radfahrer,den es da nicht gibt, rechtfertigt nicht direkt hinter der roten Ampel auf den Bürgersteig zu knallen und Fußgänger zu nötigen.
Am Ende ist es doch vollkommen egal wieviel Meter,Zentimeter oder sonst etwas es genau sind,wenn jeder im Verkehr ein wenig über den Tellerrand schaut wird auch bei kleineren Fehlleistungen nichts passieren.
Und das meine ich für alle Verkehrsteilnehmer,es sollte mal jeder in den Spiegel schauen und sich fragen was er alles als Fußgänger,Radfahrer,Motorradfahrer oder PKW und LKW Fahrer alles so täglich falsch macht.
Oder hält hier irgendwer einen Gliedermaßstab aus dem Fenster wenn er einen Radfahrer überholt?
Du wirst lachen, Radfahrer machen das durchaus:
https://youtu.be/N8fPhb28Y5E
Der Autofahrer darf in der gezeigten Situation übrigens gar nicht überholen, da er die durchgezogene Linie überqueren müsste. Der Radfahrer allerdings schon! Und wenn da die tattrige Omma mit 10 km/h entlangzuckelt: Dahinter bleiben, bis die durchgezogene Linie endet...
Ganz witzig auch das hier:
https://youtu.be/AZIjO70O3-o
Grüße,
diezge
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 00:08:32 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 26. September 2020 um 23:54:58 Uhr:
Das habe ich auch nie behauptet...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 00:08:32 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 26. September 2020 um 23:54:58 Uhr:
Das ist Quatsch! Die 1,5 m gelten für Autofahrer immer und ausnahmslos!
Hier der entsprechende Text aus §5 Absatz 4 StVO:
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m...Grüße,
diezge
Wenn Du zitierst dann bitte komplett. §5 Abs. 4 lautet:
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
Den hervorgehobenen Bereich übersetze ich mal auf fahrradfahrerkompatibel: bloß uffbasse, da dürfen sich die Autos an den Radlern genauso vorbeiquetschen wie die Radler zuvor. Übertrieben ausgedrückt sozusagen "Auge um Auge". Wer Seitenabstand einfordert, sollte ihn besser selbst auch einhalten. Sonst könnte der motorisierte VT davon ausgehen, dass der "Hautkontakt" retour dann auch in Ordnung ginge. 😉
Viel Spaß beim Sackenlassen der gewonnenen oder verlorenen Erkenntnisse. Guts Nächtle 😁
Dein rot markierter Text hat aber nichts mit dem Seitenabstand zu tun, drum habe ich das weggelassen. Absatz 3 sagt:
"(3) Das Überholen ist unzulässig:
bei unklarer Verkehrslage oder
wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist."
Ändert also überhaupt gar nichts an den 1,5 m Abstand für Pkws gegenüber Radlern...
Grüße,
diezge