Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer
Hello!
Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.
Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?
Beste Antwort im Thema
Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.
Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.
431 Antworten
Zitat:
@Crash O. schrieb am 26. September 2020 um 21:44:25 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 26. September 2020 um 21:29:03 Uhr:
Stellen wir uns vor ich fahre mit gleicher Geschwindigkeit ca. 2 Meter rechts hinter Dir mit dem Rad, Du willst mit dem PKW nach rechts abbiegen, du blinkst, ich will geradeaus. Du siehst mich im Rückspiegel bzw. beim Schulterblick.
Ich überhole dich nicht, ich fahre nicht vorbei.Was machst Du nun ?
a) Du biegst einfach ab, weil Du ja Vorfahrt hast und zwingst mich stark zu bremsen ?
b) Du lässt mich durchfahren und biegst dann ab ?Eindeutig c) du fährst in mein Auto weil du nicht genug Sicherheitsabstand gehalten hast und zwischen mich beim Vorbereiten des Abbiegens, zu dem das rechts einordnen gehört, kein Platz mehr ist dass dein Lenker da durch passt. Dann werde ich dich festhalten bis die Polizei das aufgenommen hat, damit du meinen Schaden ersetzen kannst. Keine Angst, auch Fahrradunfälle landen auf meiner Dashcam und wenn du von hinten ankommst kann man dein Gesicht auch gut erkennen.
Unfug, Du scheinst ein sehr aggressiver Zeitgenosse zu sein. Meinen kurzen Text hast Du nicht verstanden.
Zitat:
@remix schrieb am 26. September 2020 um 21:50:54 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 26. September 2020 um 21:29:03 Uhr:
...
Stellen wir uns vor ich fahre mit gleicher Geschwindigkeit ca. 2 Meter rechts hinter Dir mit dem Rad, Du willst mit dem PKW nach rechts abbiegen, du blinkst, ich will geradeaus. Du siehst mich im Rückspiegel bzw. beim Schulterblick.
Ich überhole dich nicht, ich fahre nicht vorbei.Was machst Du nun ?
a) Du biegst einfach ab, weil Du ja Vorfahrt hast und zwingst mich stark zu bremsen ?
b) Du lässt mich durchfahren und biegst dann ab ?c) ich blinke nach rechts, wechsle nach rechts und bin immer noch vor Dir - ....
...du musst mich aber durchfahren lassen.
Zitat:
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in dieser Frage eindeutig. "Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, (…) Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren", heißt es in Paragraf 9, Absatz 3.
Ein abbiegender Autofahrer muss also den Vorrang des geradeaus fahrenden Radfahrers beachten. "Das gilt zunächst für den Fall, dass beide etwa zur selben Zeit die Abbiegestelle erreichen", erläutert Roland Huhn, Rechtsreferent beim Bundesverband des ADFC, die Rechtslage. "Denn vor dem Abbiegen hat sich der Rechtsabbieger durch den Schulterblick zu vergewissern, dass er keinen nahe aufgerückten Radfahrer gefährdet."
Diese Vorfahrtsregel gilt laut Huhn auch dann, wenn der Autofahrer ihn zuvor überholt hat und etwas früher an der Einmündung ankommt. "Die Pflicht des Durchfahrenlassens schließt nämlich mit ein, dass der Radfahrer von hinten herankommt. Ein Übersehen des kurz zuvor eingeholten Radfahrers ist in dieser Situation eigentlich ausgeschlossen", sagt Huhn. "Wahrscheinlich ist es so, dass der überholende Autofahrer das Fahrradtempo falsch eingeschätzt und nicht einkalkuliert hat, dass er vor dem Abbiegen abbremsen muss."
Eigentlich bin ich meistens tiefenentspannt, doch einige Kamikazeradler, die sich an keine Verkehrsregeln halten wie z.B. rote Ampeln bringen michmanchmal doch aus der Fassung. Sobald diese mein Eigentum beschädigen, darf ich sie zur Feststellung der Personalien festhalten bis die Polizei eintrifft. Von dem Recht mache ich dann auch gebrauch.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 26. September 2020 um 21:52:02 Uhr:
...du musst mich aber durchfahren lassen.
Dich muss keiner rechts vorbeilassen solange es keine entsprechende Markierung auf der Straße gibt. Wenn rechts neben dem Fahrzeug kein Platz ist da es sich ordentlich nach rechts zum abbiegen eingeordnet hat, hast du da nichts zu suchen. Auch Radfahrer müssen mehr als 3cm Sicherheitsabstand einhalten.
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Zitat:
@Crash O. schrieb am 26. September 2020 um 21:56:37 Uhr:
Eigentlich bin ich meistens tiefenentspannt, doch einige Kamikazeradler, die sich an keine Verkehrsregeln halten wie z.B. rote Ampeln bringen michmanchmal doch aus der Fassung. Sobald diese mein Eigentum beschädigen, darf ich sie zur Feststellung der Personalien festhalten bis die Polizei eintrifft. Von dem Recht mache ich dann auch gebrauch.
Und was sagst Du nun zur Rechtslage, ich habe da so Kleinigkeiten in die Diskussion eingeworfen.
Bist Du noch immer der Meinung das Du gegenüber dem Radler Vorfahrt hast wenn du abbiegst ?
Zitat:
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in dieser Frage eindeutig. "Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, (…) Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren", heißt es in Paragraf 9, Absatz 3.
Ein abbiegender Autofahrer muss also den Vorrang des geradeaus fahrenden Radfahrers beachten. "Das gilt zunächst für den Fall, dass beide etwa zur selben Zeit die Abbiegestelle erreichen", erläutert Roland Huhn, Rechtsreferent beim Bundesverband des ADFC, die Rechtslage. "Denn vor dem Abbiegen hat sich der Rechtsabbieger durch den Schulterblick zu vergewissern, dass er keinen nahe aufgerückten Radfahrer gefährdet."
Diese Vorfahrtsregel gilt laut Huhn auch dann, wenn der Autofahrer ihn zuvor überholt hat und etwas früher an der Einmündung ankommt. "Die Pflicht des Durchfahrenlassens schließt nämlich mit ein, dass der Radfahrer von hinten herankommt. Ein Übersehen des kurz zuvor eingeholten Radfahrers ist in dieser Situation eigentlich ausgeschlossen", sagt Huhn. "Wahrscheinlich ist es so, dass der überholende Autofahrer das Fahrradtempo falsch eingeschätzt und nicht einkalkuliert hat, dass er vor dem Abbiegen abbremsen muss."
Zitat:
@Crash O. schrieb am 26. September 2020 um 22:01:57 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 26. September 2020 um 21:52:02 Uhr:
...du musst mich aber durchfahren lassen.Dich muss keiner rechts vorbeilassen solange es keine entsprechende Markierung auf der Straße gibt. Wenn rechts neben dem Fahrzeug kein Platz ist da es sich ordentlich nach rechts zum abbiegen eingeordnet hat, hast du da nichts zu suchen. Auch Radfahrer müssen mehr als 3cm Sicherheitsabstand einhalten.
Warum sollten sie, machen Autos doch auch nicht, aber darum geht es gerade nicht.
Also, ich habe Dir eine Frage gestellt.
Du führst gerade die Sondersituation ein, bei der das Kfz beim Überholen in den Sicherheitsabstand des Radfahrers reinbremst und abbiegt. Da ist schon der Überholvorgang des Kfz's selbst unzulässig. Das ist aber nicht die hier diskutierte Situation, dass ohne so ein schneidendes Überholen der Radler ganz normal von hinten hergefahren kommt.
Wenn rechts neben dem stehenden (!) Kfz kein Platz zum Vorbeifahren mit einem Fahrrad oder Mofa (!) ist, dann ist das so. Entweder links vorbei oder warten. Am rollenden Kfz darf immer noch nicht rechts in gleicher Spur vorbeigefahren werden.
Es geht hier nicht um Fahrräder neben dem Auto sondern hinter dem Auto in der gleichen Spur. Dabei kann es nicht vorkommen dass ich das Fahrrad kurz vorher überholt habe, denn dazu brauche ich innerorts 90cm seitlichen Abstand und währe damit sicher nicht auf der Spur auf der ich nach rechts abbiegen darf. Also ist der Radfahrer mindestens 25m hinter mir in dem Moment in dem ich mich nach rechts einordne wenn ich ihn überholt habe. Außerdem besteht auch innerorts das Rechtsfahrgebot. Dieses besagt dass man auf seiner Spur möglichst weit rechts zu fahren hat. Da ist keine extra Radfahrerspur.
Zitat:
@Crash O. schrieb am 26. September 2020 um 22:12:35 Uhr:
Es geht hier nicht um Fahrräder neben dem Auto sondern hinter dem Auto in der gleichen Spur. Dabei kann es nicht vorkommen dass ich das Fahrrad kurz vorher überholt habe, denn dazu brauche ich innerorts 90cm seitlichen Abstand und währe damit sicher nicht auf der Spur auf der ich nach rechts abbiegen darf. Also ist der Radfahrer mindestens 25m hinter mir in dem Moment in dem ich mich nach rechts einordne wenn ich ihn überholt habe. Außerdem besteht auch innerorts das Rechtsfahrgebot. Dieses besagt dass man auf seiner Spur möglichst weit rechts zu fahren hat. Da ist keine extra Radfahrerspur.
Sorry, ich habe es versucht, aber Du bleibst nicht beim Thema und ignorierst meine Posts, machst Dein eigenes Szenario auf. Ok. Danke
Zitat:
Es geht hier nicht um Fahrräder neben dem Auto sondern hinter dem Auto in der gleichen Spur.
Ja genau, wie in meinem Zitat.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. September 2020 um 22:11:16 Uhr:
Das ist aber nicht die hier diskutierte Situation,
Die hier diskutierte Situation muss man nicht diskutieren, wer anhält um Fußgänger passieren zu lassen muss auch Radler passieren lasse,, auch wenn man dem Radler, wie meist, Böses unterstellt, er habe sich durchgedrängelt, reingemogelt...
Gute Nacht, und immer schön auf die Radler aufpassen !
Die Fußgänger haben eine eigene Spur, den Fußgängerüberweg. Der Radfahrer befindet sich aber auf dem gleichen Fahrstreifen wie das Auto. Wenn das Auto sich richtig eingeordnet hat kann das Fahrrad da nicht durch denn das Auto steht bis an den Fußgängerüberweg. Würde der Radfahrer da irgendwie den Kantstein hoch kommt, muss er absteigen und darf zu Fuß den Fußgängerüberweg nutzen. Auf dem Sattel darf er aber das aber nicht.
Zitat:
@remix schrieb am 26. September 2020 um 21:36:47 Uhr:
Zitat:
@Tarnik schrieb am 26. September 2020 um 18:18:28 Uhr:
Stelle dir das Video vor, wenn die Radfahrer auf der Straße fahren, dann ist es auch nichts anderes. Lernt jeder so der gerade den Führerschein macht, und ist gültiges Recht, echt der Wahnsinn hier...😕das Video trifft die Situation gar nicht - ein Radweg ist etwas völlig anderes;
niemand diskutiert das, wenn der Fahrradfahrer bereits nebem dem Auto ist und beide "nebeneinander" herfahren (geht dank Abstandsregel eigentlich kaum)
- hier geht es aber wohl um den Fahrradfahrer, der hinter und nicht neben dem PKW war und dann den abbiegenden PKW rechts passieren, vulgo überholen will, indem er sich vornbeidrängt; damit verursacht er ggf. den Unfall, nicht der Autofahrer, der den Unfall im besten Fall evtl. verhindern könnte;
eigentlich muss der Fahrradfahrer hinter dem PKW warten - es gibt ja nur die eine Fahrspur - oder eben links überholen; ein Fahrradfahrer, der sich von hinten kommen auf einer bereits von einem Fahrzeug befahrenen Spur vorbeidrängen will führt vorsätzlich eine Gefahrensituation herbei - u.a. indem er seinen seitlichen Sicherheitsabstand aufgibt und sich selber in die Gefahrenzone begibt;
ein Zweiradfahrer, begeht folgenden Verstoß:
unzulässig rechts überholen (innerorts)
plus mangelnder Seitenabstand beim Überholen
Das ist keine Frage von links oder rechts überholen, das ist eine Frage der Vorfahrt bzw. Vorrang, und diese ist eindeutig auf Seiten des Radfahrers in genannter Situation. Ich habe meinen Führerschein seit 2002, jeder nach mir hat es so gelernt und wahrscheinlich etliche vor mir. Wenn in dem von mir verlinkten Video kein Radweg wäre und die Radler auf der Straße fahren, wäre die Situation nicht anders.
Nicht vergessen: Vorfahrt gewähren
Wenn Sie abbiegen, müssen Sie den entgegenkommenden Verkehr durchfahren lassen. Hierzu zählen auch Fußgänger und Fahrräder, denn diese werden besonders gerne übersehen. Denken Sie daran: Sie müssen Radfahrer auch durchlassen, wenn diese auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
Quelle: bussgeldkatalog.de
Diedicke1300 hat es auch schon ausführlich erklärt.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in dieser Frage eindeutig. "Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, (…) Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren", heißt es in Paragraf 9, Absatz 3.
Ein abbiegender Autofahrer muss also den Vorrang des geradeaus fahrenden Radfahrers beachten. "Das gilt zunächst für den Fall, dass beide etwa zur selben Zeit die Abbiegestelle erreichen", erläutert Roland Huhn, Rechtsreferent beim Bundesverband des ADFC, die Rechtslage. "Denn vor dem Abbiegen hat sich der Rechtsabbieger durch den Schulterblick zu vergewissern, dass er keinen nahe aufgerückten Radfahrer gefährdet."
Diese Vorfahrtsregel gilt laut Huhn auch dann, wenn der Autofahrer ihn zuvor überholt hat und etwas früher an der Einmündung ankommt. "Die Pflicht des Durchfahrenlassens schließt nämlich mit ein, dass der Radfahrer von hinten herankommt. Ein Übersehen des kurz zuvor eingeholten Radfahrers ist in dieser Situation eigentlich ausgeschlossen", sagt Huhn. "Wahrscheinlich ist es so, dass der überholende Autofahrer das Fahrradtempo falsch eingeschätzt und nicht einkalkuliert hat, dass er vor dem Abbiegen abbremsen muss."
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 26. September 2020 um 22:23:50 Uhr:
Gute Nacht, und immer schön auf die Radler aufpassen !
Wenn du die darwinistische Lösung so vehement vorziehst, dann macht so eine Diskussion wenig Sinn.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 26. September 2020 um 21:52:02 Uhr:
...du musst mich aber durchfahren lassen.
Finde den Fehler: da ist bei mir gar kein Platz mehr für einen Fahrradfahrer.....
Zitat ADFC:
"Fahrradfahrer dürfen rechts nur an wartenden Autos vorbeifahren, und dann auch nur zwischen den Fahrzeugen und dem Bordstein", sagte Roland Huhn vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). ......
"Mit Vorsicht
Wer etwa vor der Ampel rechts an wartenden Autos vorbeiradelt, darf das, sollte es aber "mit mäßiger Geschwindigkeit von acht bis zwölf km/h und Vorsicht tun", erklärt Huhn. Dabei seien Autofahrer nicht verpflichtet, eine Gasse zum Bordstein frei zu lassen. Vor Ampeln markierte Wartespuren für Radfahrer dürften sie dagegen in der Regel nicht blockieren.
Unbedingt links
Wer als Fahrradfahrer überhaupt in die Verlegenheit komme, ein Auto zu überholen, müsse es links umkurven. "Das dürfen sie allerdings nur bei einer gewissen Geschwindigkeitsdifferenz", so der ADFC-Rechtsexperte. Diese betrage laut Rechtsprechung mindestens zehn Stundenkilometer - für Fahrrad- und Autofahrer. Die gleichen Regeln gelten laut ADFC auch für Pedelecs ohne Anfahrhilfe mit 250-Watt-Motor, der das Rad auf maximal 25 km/h beschleunigt. (dpa)
die "elastische" Auslegung des ADFC:
Zitat:
....
"Die Pflicht des Durchfahrenlassens schließt nämlich mit ein, dass der Radfahrer von hinten herankommt."
....
ist so in der STVO nicht hinterlegt, sondern halt Auslegung eine Fahrradclubs
- sowieso ziemlich witzlos, denn der Fahrradfahrer, den ich meine, ist mir dann hinten draufgefahren - und wer auffährt....