Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer

Hello!

Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.

Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?

Beste Antwort im Thema

Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.
Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.

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Nun, es soll ja Leute geben, die das Interpretieren und Verstehen von § mal gelernt haben oder eben auch nicht..... ^^

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 21:34:29 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 21:23:35 Uhr:


Ach und Paul, was könnte in diesem Thema eigentlich der Autofahrer falsch machen, Du bist zu 100 % Kontra Radler.

Wann würde der Autofahrer beim rechts abbiegen gegenüber dem Radler einen Fehler machen ?

Wenn er ihn beim gemeinsamen Farbwechsel der Ampel von rot auf grün mit dem Losfahren umnietet oder wenn er ihn von hinten kommend beim Abbiegen abräumt. Das sind die möglichen Fehler des Autofahrers. Die hier besprochene Situation ist aber umgekehrt. Hier kommt der Radler von hinten.

Genau, er kommt von hinten, und ich lese immer und überall, lebe es auch so, das ich wenn ich rechts abbiegen will den von hinten kommenden Radfahrer erst durchfahren lassen muss.

Wo steht das dies falsch ist, das muss doch irgendwo stehen, bzw. warum steht es überall ?

Zitat:

Beim Rechtsabbiegen sind Besonderheiten zu beachten: Es ist dabei damit zu rechnen, daß Radfahrer und Mofa-Fahrer gem. § 5 Abs. 8 StVO an wartenden Rechtsabbiegern rechts vorbeifahren und als Geradeausfahrer ihr ihnen als gleichgerichtetem Längsverkehr zustehendes Vorrecht in Anspruch nehmen;

@Tarnik , @Diedicke1300

lest es doch einfach mal genau:

Zitat:

@remix schrieb am 27. September 2020 um 20:30:27 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 27. September 2020 um 20:26:06 Uhr:



Stimmt.
Ein entsprechendes Video, welches angehende Verkehrsteilnehmer auf die Führerschein-Prüfung vorbereitet, wurde hier freundlicherweise heute schon verlinkt.

- mit einem Radler, der beim Abbiegevorgang erkennbar schon neben dem Fahrzeug ist und dort auch Platz hat - also Thema verfehlt

ich bestreite doch gar nicht, dass der Radler hier eindeutig neben dem Auto fährt, durchgelassen werden muss und basta; er ist erkennbar schon nach vorne aus dem toten Winkel heraus also neben dem Auto;

es ist aber genau nicht die Situation, die wir hier vor zig Seiten als ebenfalls häufiges Szenario diskutiert hatten, wo
1. der Radler hinter dem Auto ist
2. der Autofahrer sich weit rechts einordnet
3. rechts vom Auto keine Durchfahrt besteht
4. der Radler die Kreuzung deutlich nach dem Auto erreicht

dabei bleibt der Radler hinter dem Auto stehen oder darf links überholen;

das wird in dem Video alles nicht dargestellt und ein eher vorsichtiges Einfahren in die Kreuzung mit vielleicht 10Km/h sehe ich bei dem Radler in dem Video auch nicht;

es trifft also nicht auf das zu, was hier einige Teilnehmer schon zigmal erklärt haben - ich werde es jetzt auch nicht noch ein drittes mal machen;
derartig dynamische Radler fahren übrigens auch regelmäßig links am Abbiegenden vorbei um in Schwung zubleiben und im Verkehr mitzufliessen; die sind nämlich da ganz pragmatisch und es "läuft" - für alle Beteiligten;

Zitat:

@remix schrieb am 27. September 2020 um 21:41:42 Uhr:


@Tarnik , @Diedicke1300

lest es doch einfach mal genau:

Zitat:

@remix schrieb am 27. September 2020 um 21:41:42 Uhr:



Zitat:

@remix schrieb am 27. September 2020 um 20:30:27 Uhr:


- mit einem Radler, der beim Abbiegevorgang erkennbar schon neben dem Fahrzeug ist und dort auch Platz hat - also Thema verfehlt

ich bestreite doch gar nicht, dass der Radler hier eindeutig neben dem Auto fährt, durchgelassen werden muss und basta; er ist erkennbar schon nach vorne aus dem toten Winkel heraus also neben dem Auto;

es ist aber genau nicht die Situation, die wir hier vor zig Seiten als ebenfalls häufiges Szenario diskutiert hatten, wo
1. der Radler hinter dem Auto ist
2. der Autofahrer sich weit rechts einordnet
3. rechts vom Auto keine Durchfahrt besteht
4. der Radler die Kreuzung deutlich nach dem Auto erreicht

dabei bleibt der Radler hinter dem Auto stehen oder darf links überholen;

das wird in dem Video alles nicht dargestellt und ein eher vorsichtiges Einfahren in die Kreuzung mit vielleicht 10Km/h sehe ich bei dem Radler in dem Video auch nicht;

es trifft also nicht auf das zu, was hier einige Teilnehmer schon zigmal erklärt haben - ich werde es jetzt auch nicht noch ein drittes mal machen;
derartig dynamische Radler fahren übrigens auch regelmäßig links am Abbiegenden vorbei um in Schwung zubleiben und im Verkehr mitzufliessen; die sind nämlich da ganz pragmatisch und es "läuft" - für alle Beteiligten;

Ich habe gelesen, genau gelesen, und jetzt ? Das Video habe ich gesehen, vom Grundsatz her ist es korrekt.

Der Radler muss durchgelassen werden, ohne Interpretationen.

Ähnliche Themen

1. Eine Seite vorher unten habe ich noch was editiert.

2. Der Grundsatz, dass der Radler Vorrang hat, bezieht sich auf das gemeinsame Warten an der roten Ampel und der Radler ist vor oder neben dem Auto (vom Himmel gefallen, hingequetscht oder auch mal ganz vorschriftsmäßig irgendwie dort hingekommen). Dann ist er vor dem Abbiegen durchzulassen.

3. Ist der Radler in der Spur dahinter, dann ist er nicht daneben oder davor und hat keinen Vorrang.

4. Wird der Radler zuvor knapp schneidend vom Kfz überholt, dann ist genau das schon ein grober Verstoß des Kfz-Führers und er muss damit rechnen, dass der Radler neben ihm einschlägt wenn er ihn nicht direkt wieder durchlässt. Aber das ist die totale rechtliche Ausnahme wenn es um dieselbe Spur geht.

5. Benutzer des Geh-/Rad-/Schienenweg rechts oder links oder auf der eigenen Spur haben beim Abbiegen Vorrang vor dem Kfz (es sei denn sie haben rot)

Eigentlich alles ganz einfach.

Zitat:

@remix schrieb am 27. September 2020 um 21:41:42 Uhr:


@Tarnik , @Diedicke1300

lest es doch einfach mal genau:

Zitat:

@remix schrieb am 27. September 2020 um 21:41:42 Uhr:



Zitat:

@remix schrieb am 27. September 2020 um 20:30:27 Uhr:


- mit einem Radler, der beim Abbiegevorgang erkennbar schon neben dem Fahrzeug ist und dort auch Platz hat - also Thema verfehlt

ich bestreite doch gar nicht, dass der Radler hier eindeutig neben dem Auto fährt, durchgelassen werden muss und basta; er ist erkennbar schon nach vorne aus dem toten Winkel heraus also neben dem Auto;

es ist aber genau nicht die Situation, die wir hier vor zig Seiten als ebenfalls häufiges Szenario diskutiert hatten, wo
1. der Radler hinter dem Auto ist
2. der Autofahrer sich weit rechts einordnet
3. rechts vom Auto keine Durchfahrt besteht
4. der Radler die Kreuzung deutlich nach dem Auto erreicht

dabei bleibt der Radler hinter dem Auto stehen oder darf links überholen;

das wird in dem Video alles nicht dargestellt und ein eher vorsichtiges Einfahren in die Kreuzung mit vielleicht 10Km/h sehe ich bei dem Radler in dem Video auch nicht;

es trifft also nicht auf das zu, was hier einige Teilnehmer schon zigmal erklärt haben - ich werde es jetzt auch nicht noch ein drittes mal machen;
derartig dynamische Radler fahren übrigens auch regelmäßig links am Abbiegenden vorbei um in Schwung zubleiben und im Verkehr mitzufliessen; die sind nämlich da ganz pragmatisch und es "läuft" - für alle Beteiligten;

Dann sind wir uns ja schonmal einig das der Radfahrer Vorrang hat, in dem genannten Video. Dieser Vorrang wird jedoch nicht aufgehoben nur weil du mit deinem Auto den Vorrang Berechtigten blockierst.
Das ändert an der Situation nichts.

Zitat:

@reox schrieb am 27. September 2020 um 21:20:42 Uhr:



Der PKW fährt 50 nachdem der Überholvorgang abgeschlossen ist. Somit fährt der Radler hinter dem PKW. Der wird sich bei 50 nicht neben dem PKW halten können. Der Radler taucht auch im Rückspiegel auf.

... und verschwindet wieder nach vorne, weil der PKW ja bremst;

der Radler fährt bei etwa 30-35Km/h parallel neben dem Auto (siehe rechter Aussenspiegel) und verschwindet beim Abbremsen des Autos nach vorne aus dem Spiegelbild; da ist er neben dem Auto und bis zur Kreuzungseinmündung hat er das Auto dann sogar fast schon überholt;

der Radler überholt also ein fahrendes Auto mit über 30Km/h rechts - keine stehenden, wartenden Autos - auch nicht vorsichtig und auch nicht mit 8-12 Km/h wie der Herr Huhn vom AFCD zitiert wurde; eine eigene Bahn hat er auch nicht;

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 22:03:20 Uhr:


1. Eine Seite vorher unten habe ich noch was editiert.

2. Der Grundsatz, dass der Radler Vorrang hat, bezieht sich auf das gemeinsame Warten an der roten Ampel und der Radler ist vor oder neben dem Auto (vom Himmel gefallen, hingequetscht oder auch mal ganz vorschriftsmäßig irgendwie dort hingekommen). Dann ist er vor dem Abbiegen durchzulassen.

3. Ist der Radler in der Spur dahinter, dann ist er nicht daneben oder davor und hat keinen Vorrang.

4. Wird der Radler zuvor knapp schneidend vom Kfz überholt, dann ist genau das schon ein grober Verstoß des Kfz-Führers und er muss damit rechnen, dass der Radler neben ihm einschlägt wenn er ihn nicht direkt wieder durchlässt. Aber das ist die totale rechtliche Ausnahme wenn es um dieselbe Spur geht.

5. Benutzer des Geh-/Rad-/Schienenweg rechts oder links oder auf der eigenen Spur haben beim Abbiegen Vorrang vor dem Kfz (es sei denn sie haben rot)

Eigentlich alles ganz einfach.

Verlinke doch mal ein Beispiel für deine Theorie, eine Erklärung, ein Video, einen Bericht, irgendwas zu genau dieser Situation wie du sie hier beschreibst.

Gerne doch. Aber lies es verstehend von vorne bis hinten einschließlich aller Fußnoten. 🙂

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/StVO.pdf

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 22:13:08 Uhr:


Gerne doch. Aber lies es verstehend von vorne bis hinten einschließlich aller Fußnoten. 🙂

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/StVO.pdf

Dafür ein Danke von mir?😁

Zitat:

@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 22:05:45 Uhr:



Dann sind wir uns ja schonmal einig das der Radfahrer Vorrang hat, in dem genannten Video. Dieser Vorrang wird jedoch nicht aufgehoben nur weil du mit deinem Auto den Vorrang Berechtigten blockierst.
Das ändert an der Situation nichts.

wäre der Fahrradfahrer 50m weiter hinten, fahre ich zum abbiegen soweit rechts wie möglich (ohne meine Felgen zu zerkratzen) und der Fahrradfahrer hinter mir hat rechts von mir weder Platz, noch etwas verloren;

er hat auch keinen Vorrang, weil er hinter mir fährt und blockieren tue ich Ihn auch nicht, weil ich ja durch mein rechts Fahren Raum für sein Linksüberholen lasse;

genau das meine ich hier die ganze Zeit und das Video zeigt eine andere Situation...

nicht mehr und nicht weniger - siehe

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 21:14:59 Uhr:



Ohne Radweg gilt weiterhin § 5 Abs.1 iVm § 6 StVO. Es ist vom Radler also links am Abbieger vorbei zu fahren oder zu warten. Hält das Kfz (ggf. eingelenkt) hinter der Haltelinie, kommt § 5 Abs. 8 StVO nicht zum Tragen, sodass auch hierdurch nicht rechts vorbeigeradelt werden darf (da wäre der Gehweg). Der Radler muss weiterhin links neben dem Abbieger vorbeifahren oder warten. Ist halt so.

Ich fasse mal aus der StVO zusammen

§9

(1) ... Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten;

(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrrädermit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Zuviel mal dazu, von wegen kein Vorrang, weil er noch hinter dem Auto fährt.
Das rechts abbiegende Auto durchkreuzt die "Fahrspur des Radfahrers", egal ob separat neben der Straße, auf der Fahrbahn aufgezeichnet, odere nicht markiert.
Der Radfahrer ist nachfolgender Verkehr, der zu beachten ist.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 22:13:08 Uhr:


Gerne doch. Aber lies es verstehend von vorne bis hinten einschließlich aller Fußnoten. 🙂

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/StVO.pdf

Danke, hier steht es genauso.

(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

Übersetzt gesagt, bei rechts abbiegen ist vor dem Einordnen zum rechten Fahrbahnrand auf den Vorrang Berechtigten Verkehr zu achten und dieser ist durchzulassen. Die Fahrschulen orientieren sich hier eindeutig an der STVO.

Ich schließe mich AS60 an und danke dir ebenso.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 27. September 2020 um 22:25:08 Uhr:


Ich fasse mal aus der StVO zusammen

§9

(1) ... Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten;

(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrrädermit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Mann Rainer du bist mir wieder zuvorgekommen!

Zitat:

@remix schrieb am 27. September 2020 um 22:24:43 Uhr:



Zitat:

@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 22:05:45 Uhr:



Dann sind wir uns ja schonmal einig das der Radfahrer Vorrang hat, in dem genannten Video. Dieser Vorrang wird jedoch nicht aufgehoben nur weil du mit deinem Auto den Vorrang Berechtigten blockierst.
Das ändert an der Situation nichts.

wäre der Fahrradfahrer 50m weiter hinten, fahre ich zum abbiegen soweit rechts wie möglich (ohne meine Felgen zu zerkratzen) und der Fahrradfahrer hinter mir hat rechts von mir weder Platz, noch etwas verloren;

er hat auch keinen Vorrang, weil er hinter mir fährt und blockieren tue ich Ihn auch nicht, weil ich ja durch mein rechts Fahren Raum für sein Linksüberholen lasse;

genau das meine ich hier die ganze Zeit und das Video zeigt eine andere Situation...

nicht mehr und nicht weniger - siehe

Zitat:

@remix schrieb am 27. September 2020 um 22:24:43 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 21:14:59 Uhr:



Ohne Radweg gilt weiterhin § 5 Abs.1 iVm § 6 StVO. Es ist vom Radler also links am Abbieger vorbei zu fahren oder zu warten. Hält das Kfz (ggf. eingelenkt) hinter der Haltelinie, kommt § 5 Abs. 8 StVO nicht zum Tragen, sodass auch hierdurch nicht rechts vorbeigeradelt werden darf (da wäre der Gehweg). Der Radler muss weiterhin links neben dem Abbieger vorbeifahren oder warten. Ist halt so.

Stimmt nicht siehe hier

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