Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer
Hello!
Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.
Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?
Beste Antwort im Thema
Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.
Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.
431 Antworten
Zitat:
@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 22:09:10 Uhr:
Verlinke doch mal ein Beispiel für deine Theorie, eine Erklärung, ein Video, einen Bericht, irgendwas zu genau dieser Situation wie du sie hier beschreibst.
- nimm Dein Video, versetze den Radler 50-70m nach hinten und halte vor dem Abbiegen dicht am rechten Fahrbahnrand an, um den Fussgänger gewähren zu lassen....
Zitat:
@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 22:25:38 Uhr:
...
Ich schließe mich AS60 an und danke dir ebenso.
Du hast auch das mit den grünen Daumen nicht ganz so verstanden wie du es schreibst. 🙂
Zitat:
@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 22:26:13 Uhr:
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 27. September 2020 um 22:25:08 Uhr:
Ich fasse mal aus der StVO zusammen§9
(1) ... Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten;
(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrrädermit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
Mann Rainer du bist mir wieder zuvorgekommen!
Was solls.
So sind halt zwei, die die StVO lesen und begreifen können, mal amtlich dokumentieret. 😉
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 27. September 2020 um 22:25:08 Uhr:
... Zuviel mal dazu, von wegen kein Vorrang, weil er noch hinter dem Auto fährt.
Das rechts abbiegende Auto durchkreuzt die "Fahrspur des Radfahrers", egal ob separat neben der Straße, auf der Fahrbahn aufgezeichnet, odere nicht markiert.
Der Radfahrer ist nachfolgender Verkehr, der zu beachten ist.
Das kommt bei einigen hier nicht an. Selbst das Verweisen auf Bußgeld-Tatbestände bleibt folgenlos.
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Zitat:
@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 22:25:38 Uhr:
Danke, hier steht es genauso.
(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig.
...
Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. genau - Ich habe auf den nachfolgenden Verkehr geachtet und weiss, dass rechts kein Fahrradfahrer kommen kann, weil da kein Platz ist und ausserdem sehe ich den Radler im Rückspiegel;(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. wenn der Fahrradfahrer einfach nur hinter einem fährt trifft das aber nicht zu , der kann ja in dem Fall nur noch stehenbelieben
....Übersetzt gesagt, bei rechts abbiegen ist vor dem Einordnen zum rechten Fahrbahnrand auf den Vorrang Berechtigten Verkehr zu achten und dieser ist durchzulassen.
- auch das ist kein Widerspruch, man will/soll ja niemanden abdrängen; aber wenn man dann rechts eingeordnet ist, hat kein Nachfolgender mehr Vorrang, weil dieser Verkehrsraum ja schon besetzt ist
Zitat:
@remix schrieb am 27. September 2020 um 22:56:24 Uhr:
... (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. wenn der Fahrradfahrer einfach nur hinter einem fährt trifft das aber nicht zu , der kann ja in dem Fall nur noch stehenbelieben
...
Auf welche dann?
Die
voreinem sind uninteressant.
Die neben einem sind auf Kollionskurs, mit denen legt man sich vernunftigerweise schon aus Eigeninteresse nicht an. Die muss man auch nicht "durch fahren" lassen, da die beim bremsen auf eine geringe Abbiegegeschwindigkeit eh nach vorn weg sind.
Bleiben nur die hinteren.
Zitat:
@reox schrieb am 27. September 2020 um 23:15:53 Uhr:
Zitat:
@remix schrieb am 27. September 2020 um 22:56:24 Uhr:
... (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. wenn der Fahrradfahrer einfach nur hinter einem fährt trifft das aber nicht zu , der kann ja in dem Fall nur noch stehenbelieben
...
Auf welche dann?
Die vor einem sind uninteressant.Die neben einem sind auf Kollionskurs, mit denen legt man sich vernunftigerweise schon aus Eigeninteresse nicht an. Die muss man auch nicht "durch fahren" lassen, da die beim bremsen auf eine geringe Abbiegegeschwindigkeit eh nach vorn weg sind.
Bleiben nur die hinteren.
Und wenn die Straßenbreite nicht zulässt dass man ihn vorbei fahren lassen kann? (da er ja HINTER mir ist)
Du reisst es wieder aus dem Zusammenhang:
Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts einzuordnen, und zwar rechtzeitig.
check
Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
check
Zitat:
@reox schrieb am 27. September 2020 um 23:15:53 Uhr:
Auf welche dann?
Die vor einem sind uninteressant.yepDie neben einem sind (auf Kollionskurs) - nicht vorhanden, das hat man ja vor dem Einordnen berücksichtig mit denen legt man sich .... entfällt daher
Bleiben nur die hinteren. korrekt
- und die machen jetzt bitte was ?
Ich bin ganz korrekt rechts eingeordnet, habe niemanden bedrängt/behindert/gefährdet, rolle nur langsam an die Kreuzung heran, komme ggf. zu Stehen, rechts von mir kein Platz, Radler fährt heran und ist weder neben mir, noch hat er rechts eine Spur, vor ihm steht/hält der Rechtsabbieger - was macht er nun ?!
Wie geht es in der Situation weiter - erkläre es uns
Zitat:
@remix schrieb am 27. September 2020 um 22:56:24 Uhr:
Zitat:
@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 22:25:38 Uhr:
Danke, hier steht es genauso.
(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig.
...
Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. genau - Ich habe auf den nachfolgenden Verkehr geachtet und weiss, dass rechts kein Fahrradfahrer kommen kann, weil da kein Platz ist und ausserdem sehe ich den Radler im Rückspiegel;(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. wenn der Fahrradfahrer einfach nur hinter einem fährt trifft das aber nicht zu , der kann ja in dem Fall nur noch stehenbelieben
....Übersetzt gesagt, bei rechts abbiegen ist vor dem Einordnen zum rechten Fahrbahnrand auf den Vorrang Berechtigten Verkehr zu achten und dieser ist durchzulassen.
- auch das ist kein Widerspruch, man will/soll ja niemanden abdrängen; aber wenn man dann rechts eingeordnet ist, hat kein Nachfolgender mehr Vorrang, weil dieser Verkehrsraum ja schon besetzt ist
Der selbe & der diese Situation regelt, regelt z.B auch den Vorrang der Fußgänger beim verlassen des Kreisverkehres, wenn man den Kreisverkehr verlassen will haben Fußgänger Vorrang und dürfen gehen bevor du den Kreisverkehr verlässt, wenn du merkst das dass verlassen des Kreisverkehres nicht möglich ist weil es stockt, kannst du nicht auf dem Fußgängerüberweg stehen bleiben nur weil momentan keine Fußgänger kommen, genauso wenn du rechst abbiegst in z.B. einen Parkplatz der ähnliches und du dafür über den Radweg und Bürgersteig musst, wenn du merkst es stockt bleibt man davor stehen nicht darauf.
Gleiches gilt (wenn es auch nichts mit dem Abbiegen zu tun hat) für Zebrastreifen und Bahngleise usw.
Es gilt also auch in dieser Situation, kannst du die Straße nicht vor seinem eintreffen räumen musst du genug Platz lassen das er sein Recht Wahrnehmen kann.
Mal ein Tipp für alle die sich verzweifelt an den Wartebereich vor der Kreuzung Klammern und bewusst andere VT blockieren. Das zeugt lediglich von Eurer schlechten Moral.
Das man sich rechtzeitig soweit wie möglich rechts einordnen soll bezieht sich übrigens auf die Spuren, man soll aus der rechten Spur abbiegen, es bedeutet nicht das man in seiner Spur soweit wie möglich rechts fahren muss. Machen eh viele nicht weil sie Angst um ihre Felgen haben und Angst vor Radlern die sich durchquetschen, Radler drehen den Spieß oft auch um wenn sie merken das sie blockiert werden, sie drängeln sich vor das Auto und blockieren dort. Menschlich verständlich, ihr bettelt ja drum.
Um diesen Bereich , vor der Kreuzung, geht es Aber gar nicht. Es geht um den Kreuzungsbereich auf dem ihr den Abbiegevorgang beginnt, da ist rechts auch herrlich platz neben Euch. Dort habt ihr auf den nachfolgenden Verkehr der Radler Die auch aufrücken oder angeradelt kommen zu achten bevor ihr abbiegen.
Und ich möchte wirklich gerne dabei sein wenn einer von Euch dann dem von hinten kommenden Radler in die Spur fährt.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 28. September 2020 um 06:03:31 Uhr:
Das man sich rechtzeitig soweit wie möglich rechts einordnen soll bezieht sich übrigens auf die Spuren, man soll aus der rechten Spur abbiegen, es bedeutet nicht das man in seiner Spur soweit wie möglich rechts fahren muss.
Das hast du wohl falsch verstanden. Man muss sich sehr wohl auch bei nur einem Fahrstreifen je Richtung innerhalb dieses Fahrstreifens nach rechts einordnen, wenn man rechts abbiegen will. Das gilt auch, wenn es gar keine Fahrbahnmarkierungen gibt.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 28. September 2020 um 06:22:03 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 28. September 2020 um 06:03:31 Uhr:
Das man sich rechtzeitig soweit wie möglich rechts einordnen soll bezieht sich übrigens auf die Spuren, man soll aus der rechten Spur abbiegen, es bedeutet nicht das man in seiner Spur soweit wie möglich rechts fahren muss.
Das hast du wohl falsch verstanden. Man muss sich sehr wohl auch bei nur einem Fahrstreifen je Richtung innerhalb dieses Fahrstreifens nach rechts einordnen, wenn man rechts abbiegen will. Das gilt auch, wenn es gar keine Fahrbahnmarkierungen gibt.
Von mir aus ok, aber es taugt nicht als Argument man müsse damit die Radler blockieren.
Ich habe heute früh mal drauf geachtet, automatisch lasse ich da genug Platz für die Radler.
Leben und Leben lassen sage ich da nur.
unterstelle doch bitte nicht dauernd "blockieren", wenn man sich regelkonform rechts einordnet;
mag ja sein dass Du deine Felgen schonen willst und vor dem rechts abbiegen am besten noch nach links ausschwenken musst - ich habe gerade wieder innerorts auf der B8 in einer langen Schlange an der Ampel gestanden und da hat fast jeder Fahrer soweit rechts gestanden, dass da keine Fahrradfahrer fahren können (kein Radweg) - auch an der Ampel;
ist eine Haupverkehrsstrasse mitten im Ort...
die Regel ist halt, dass es oft eng zugeht - wenn überall genug Platz ist, klappt das doch sowieso meist alles ganz von selber;
auch wenn einige das nicht hören wollen ist das Durchfahren aller möglichen und unmöglichen Stellen durch die Fahrradfahrer ein erhebliches Unfallrisiko und nur weil der Autofahrer fast immer eine Teilschuld bekommt, bedeutet das nicht, dass solche Unfälle nicht vermeidbar sind, wenn man solche Situationen einfach verhindert;
besonders die Fahrradfahrer die sich immer irgendwo "Ihre Lücke" suchen sind das Problem - viele hätten auch kein Problem damit, kurz hinter einem Abbieger zu warten oder ihn links zu passieren;
die zahlreichen Abbiegeunfälle (und fast-Unfälle) sind vermutlich sogar eine Folge dieser Regelung, denn selbst bei genug Platz, Spiegel/Blinker/Schulterblick hat der Autofahrer bei schnell herankommenden Radlern oft keine Chance;
vernünftige Radler wissen das übrigens aus Erfahrung und verhalten sich auch so...
Zitat:
@remix schrieb am 28. September 2020 um 07:57:07 Uhr:
unterstelle doch bitte nicht dauernd "blockieren", wenn man sich regelkonform rechts einordnet;
Ha, ha, das Schreiben einige doch hier ganz offen, bis dato wusste ich gar nicht das man so ticken kann.
Aber mal von der Theorie zur Praxis, ich bin eben von Moabit nach Mitte gefahren, auf der Straße klappt das ganz gut, da wird rechts für den Radler Platz gelassen.
Aber dieses Thema ist eh ein Nebenkriegsschauplatz hier, warum lenkt ihr ständig dahin ?
" Leben und Leben lassen sage ich da nur. "
Stimmt - und in der Metropole mit vielen Radfahrern und grossen Strassen mag es vielleicht ein bisserl anders sein als in kleineren Städtchen;
und wenn da nicht genug Platz ist, nutzen die schönsten Gesetze nichts, wenn Sie nicht anwendbar sind; es gibt aber auch bei diesem Szenario eine gültige Regelung in der StVO und die kommt eben dann zur Anwendung;
es ist kein "Nebenkriegsschauplatz", wenn man Dinge etwas differenzierter betrachtet....
der TS hat schliesslich genau danach gefragt:
Zitat:
"Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte"
- die Antwort ist wie so oft: "es kommt darauf an" (neben dem Auto?, hinter dem Auto?, überholend?, nachfolgend?....) und selbst die StVO hält einige sich widersprechenden Regelungen dazu parat - das ist hier doch deutlich geworden;
da das Karussel hier jetzt aber schon mehrere Umdrehungen hinter sich hat, belasse ich es jetzt auch dabei - alle entscheidenden Standpunkte sind schon mehrfach und auch sachlich erläutert worden