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Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer
Hello!
Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.
Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?
Beste Antwort im Thema
Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.
Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.
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431 Antworten
Der Täter.
Der Radfahrer hat große Chancen tot zu sein.
wurde in vorigen Kommentaren schon sehr gut beschrieben. Solange ein KFZ beim rechtsabbiegen noch rollt, hat sich kein Radler durchzumogeln. Tut er es doch (der Radler) und es kommt zum Schaden, bezahlt er schlimmsten Fall mit dem Leben, auf alle Fälle wird dem Autofahrer in allen 16 Bundesländern eine gewisse Teilschuld zugesprochen,in den meisten Fällen 50% Schuld, weil die Richter sich immer als Grundsatz auf den § 1 der StVO berufen.
Der Radfahrer hat Vorrang, wenn du mit dem Auto rechts abbiegen willst hast du dich zu vergewissern das dass Recht der Radfahrers gewahrt bleibt, muss der Radfahrer bremsen oder warten weil du trotzdem abbiegst hast du ihm die Vorfahrt genommen.
Sowas passiert wenn man keinen Schulterblick macht bzw. die Entfernung des Radfahrers falsch einschätzt.
Nicht in der selben Fahrspur!
Zitat:
@Tarnik schrieb am 26. September 2020 um 11:46:09 Uhr:
Der Radfahrer hat Vorrang, wenn du mit dem Auto rechts abbiegen willst hast du dich zu vergewissern das dass Recht der Radfahrers gewahrt bleibt, muss der Radfahrer bremsen oder warten weil du trotzdem abbiegst hast du ihm die Vorfahrt genommen.
Sowas passiert wenn man keinen Schulterblick macht bzw. die Entfernung des Radfahrers falsch einschätzt.
Liest Du auch mal verlinkte Gesetzestexte?
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.htmlZitat:
@Bloetschkopf schrieb am 26. September 2020 um 12:18:21 Uhr:
Zitat:
@Tarnik schrieb am 26. September 2020 um 11:46:09 Uhr:
Der Radfahrer hat Vorrang, wenn du mit dem Auto rechts abbiegen willst hast du dich zu vergewissern das dass Recht der Radfahrers gewahrt bleibt, muss der Radfahrer bremsen oder warten weil du trotzdem abbiegst hast du ihm die Vorfahrt genommen.
Sowas passiert wenn man keinen Schulterblick macht bzw. die Entfernung des Radfahrers falsch einschätzt.
Liest Du auch mal verlinkte Gesetzestexte?
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html
Ja tu ich.
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Ich glaube hier steht einiges Falsches. Egal ob das KFZ noch/schon wieder rollt, oder der Radfahrer in der gleichen Fahrspur ist..., er hat Vorrang.
Zitat:
Beim Rechtsabbiegen sind Besonderheiten zu beachten: Es ist dabei damit zu rechnen, daß Radfahrer und Mofa-Fahrer gem. § 5 Abs. 8 StVO an wartenden Rechtsabbiegern rechts vorbeifahren und als Geradeausfahrer ihr ihnen als gleichgerichtetem Längsverkehr zustehendes Vorrecht in Anspruch nehmen;
Zitat:
§ 5 Abs. 8 StVO: Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Anmerkung dazu: Radfahrer dürfen z.B. Fahrzeuge, die auf den rechten Fahrtstreifen vor einer Ampel warten (stehen), rechts überholen und falls es möglich ist, bis zur Haltelinie vorfahren.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. September 2020 um 11:50:08 Uhr:
Nicht in der selben Fahrspur!
Auch dort.
§5 Abs 8 sagt:
"Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."
Nach meinen Erfahrungen ist oft kein platz, die Radfahren müssen ihr Rad nach rectsneigen um dann auf einem Bein humpelnd vorbeizukommen, Und was die besondere Vorsicht angeht??? ich habe den Eindruck das es damit nicht allzuweit her ist... und mässige Geschwindigkeit?? Naja, bei Einigen mag die Geschwindigkeit im vergleich zu einem ICE zwischen Köln und Frankfurt (330kmh) durchaus mässig sein.
Meine Meinung: Der §§ steht nun mal in der STVO, also gilt er... ich denke aber dieser §§ ist nicht gut und sollte gestrichen werden.
Zitat:
@stero111 schrieb am 26. September 2020 um 13:02:00 Uhr:
Meine Meinung: Der §§ steht nun mal in der STVO, also gilt er... ich denke aber dieser §§ ist nicht gut und sollte gestrichen werden.
Diese Regelung ist hochgradig gefährlich und gehört sofort abgeschafft, eben weil er total schwammig (was ist genug Platz? Meiner Meinung nach genau so viel wie ein Autofahrer beim Überholen eines Radfahrers einhalten muss) formuliert ist.
Wenn die Radfahrer nun als vollwertige Verkehrsteilnehmer auf der Straße angesehen werden sollen, müssen auch diese Sonderregelungen weg.
Der Abstand ist innerorts schon bei 90 cm. Wer sich durchquetschen will sollte mit dem Fahrer Blickkontakt suchen.
Würden eigentlich mehr VT über eine Grünphase kommen, wenn alle nacheinander fahren? Es fällt ja auf, dass teilweise nur ein Auto über die Grünphase kommt weil es die ganze Zeit stehen bleiben und Radfahrer und Fußgänger durchlassen muss.
Wenn man sagt "alle der Reihe nach (OK ausgenommen die Fußgänger auf dem Fußweg) müssten von den Fahrzeugen auf der Fahrbahn doch mehr über die Grünphase kommen.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 26. September 2020 um 13:23:40 Uhr:
Wenn man sagt "alle der Reihe nach (OK ausgenommen die Fußgänger auf dem Fußweg) müssten von den Fahrzeugen auf der Fahrbahn doch mehr über die Grünphase kommen.
Theoretisch könnten sogar alle in der Schlange zeitgleich losfahren.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 26. September 2020 um 13:41:49 Uhr:
Theoretisch könnten sogar alle in der Schlange zeitgleich losfahren.
Ist eben nur Theorie. Dafür müssten ja alle absolut synchron anfahren und es darf sich kein Abbieger unter den PKW befinden, da dieser ja wieder wartepflichtig gegenüber den Fussgängern wäre. Spätestens hier scheitert die Theorie.
Könnte man ja umgehen, indem man den Fußgängern seperate Grünphase gibt.
Im Ausgangsbeitrag des TE ging es ja um Radfahrer, die ebenfalls auf der Fahrbahn fahren.