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Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer

Themenstarteram 25. September 2020 um 13:34

Hello!

Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.

Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?

Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?

Beste Antwort im Thema

Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.

Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.

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Wenn du dich ordentlich rechts eingeordnet hast und rechtzeitig blinkst passt auf dem gleichen Fahrstreifen rechts kein Radfahrer mehr vorbei. Auch Radfahrer müssen beim Überholen Abstand halten.

Zitat:

@Crash O. schrieb am 25. September 2020 um 17:46:42 Uhr:

Wenn du dich ordentlich rechts eingeordnet hast und rechtzeitig blinkst passt auf dem gleichen Fahrstreifen rechts kein Radfahrer mehr vorbei. Auch Radfahrer müssen beim Überholen Abstand halten.

Ich lasse aber mit Absicht Platz, damit ich die Radfahrer durchlassen kann. Ich lass die nämlich auch durch, wenn ich es nicht muss, so wie es jeder normale Autofahrer macht.

Zitat:

@BK30nP schrieb am 25. September 2020 um 17:34:01 Uhr:

Ok wenn man steht klar und wen man fährt rechts abbiegt ohne anzuhalten da keine Fußgänger unterwegs sind aber ein Radfahrer meint rechts zu überholen während des abbigevorgangs

Wenn du in diese Situation gerätst, hast du unterschätzt wie nah der Radfahrer war.

Ist doch ganz einfach: Rechts vor links. Das ist der gleiche Grund, warum Rechtsabbieger Vorfahrt vor entgegenkommenden Linsabbiegern haben.

am 25. September 2020 um 16:10

Zitat:

@Brot-Herr schrieb am 25. September 2020 um 18:01:56 Uhr:

Ist doch ganz einfach: Rechts vor links. Das ist der gleiche Grund, warum Rechtsabbieger Vorfahrt vor entgegenkommenden Linsabbiegern haben.

was hat das jetzt mit dem rechts vorbeidrängeln des Fahrradfahrers zu tun ?!

"rechts vor links" heisst ja auch nicht rechts überholen auf der Autobahn....

natürlich sollte man den Radfahrer in der beschriebenen Situation nicht umfahren, allerdings hat er rechts von dem Fahrzeug eigentlich nichts verloren;

nach der neuen Abstandsregel kann er die gesamte Spur für sich beanspruchen, hätte nach links einen Abstand von 1,5m zu überholenden Autos und nach rechts einen Meter (Gefahrenbereich) Abstand;

wenn er sich also in gefährdender Weise vorbeidrängelt und dabei seinen eigenen Sicherheitsabstand verkürzt, ist eine Teilschuld schon denkbar - müsste man nur auch beweisen können ;

Wenn ein Rechtsabbieger warten muss wg. querender Fussgänger und ein Radler, quasi bei grün, rechts am Rechtsabbieger vorbei fährt, ist das doch kein Überholen! Wäre es das (und verboten) breuchte man ja als Rechtsabbieger nie Vorfahrt beachten, da dann eig. nie ein Radler vorbei käme.

Gruß jaro

Für einen Rad-oder Mofafahrer ist es erlaubt an einem stehenden Auto rechts vorbei zu fahren,aber auch nur wenn ausreichender Raum vorhanden ist.

Ein fahrendes Auto darf da nicht rechts überholt werden,auch nicht wenn es langsam fährt.

Es ist ein Unterschied ob ein Rad auf dem Radweg oder auf der Strasse fährt wenn ein Fahrzeug rechts abbiegen will.

Auf dem Radweg hat er Vorrang,auf der Strasse nicht solange mein Fahrzeug sich bewegt.

Wenn ich also in Bewegung rechts abbiege habe ich,falls der Radfahrer die Strasse nutzt,Vorrang.

Stehe ich um Füßgänger das überqueren der Strasse zu ermöglichen muss ich mich vor dem Abbiegen noch vergewissern ob nicht ein Radfahrer neben mir ist.

Wenn sich also ein Radfahrer rechts an einem fahrendem Fahrzeug vorbeiquetscht weil der Verkehrsfluß stockt und er mit dem Rad schneller ist hat er bei einem Abbiegeunfall schuld.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

OMG. Mir wird schlecht, wenn ich die Antworten lese.

Ernsthaft, wo habt ihr euren Führerschein gemacht? So was wird in der Fahrschule doch bis zum geht nicht mehr gelehrt? Ist das heute nicht mehr der Fall?

Um auch mal sachlich etwas beizutragen: wenn man abbiegt, MUSS man sich vergewissern, dass von hinten keiner mehr kommt. Das gilt für rechts und links abbiegen.

boh, Alter was läuft den hier wieder verkehrt!

Zitat:

Um auch mal sachlich etwas beizutragen: wenn man abbiegt, MUSS man sich vergewissern, dass von hinten keiner mehr kommt. Das gilt für rechts und links abbiegen.

Zitat Ende

Das heißt aber nicht das dann ein Radfahrer auf der Strasse,während ich noch in Bewegung bin,Vorrang hat.

Dann hat er nämlich zu warten,wie jeder andere hinter mir auch.

Darum ging es in der Eingangsfrage,die hast Du damit nicht beantwortet.

Vielleicht solltest Du mal den verlinkten Gesetzestext lesen bevor Du herablassend wirst.

Einem Kollegen ist genau das passiert,und bezahlt hat der Radfahrer nach der Gerichtsverhandlung.

Leider meinen Radler es nicht ganz selten anders und darum macht es Sinn, sich noch rollend und blinkend soweit rechts auf der Fahrbahn zu positionieren, dass sie da nicht mehr dazwischen passen und freiwillig aber schimpfend links vorbeifahren ...

Genau das mache ich grundsätzlich,ob ich einen Radfahrer sehe oder nicht.

Der Radfahrer des Kollegen hatte aber auch nur eine Lenkradbreite Platz und wollte da durch.

Heute morgen hätte ein anderer Kollege auch fast einen Radfahrer mitgenommen den er,wegen nicht eingeschaltetem Licht, nicht gesehen hat.

Der hatte aber Vorfahrt,hätte ich nichts gesagt hätte der unterm Auto gelegen.

Ich mache das sehr einfach,ich rechne mit der Dummheit anderer.

Aber am meisten mit meiner eigenen.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 25. September 2020 um 15:37:22 Uhr:

Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.

Ich glaube der Radfahrer ist der Dumme. Aber unschuldig.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 25. September 2020 um 20:40:55 Uhr:

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 25. September 2020 um 15:37:22 Uhr:

Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.

Ich glaube der Radfahrer ist der Dumme. Aber unschuldig.

Und was ist der Autofahrer ? Das Opfer ?

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