Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer

Hello!

Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.

Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?

Beste Antwort im Thema

Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.
Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 26. September 2020 um 12:55:39 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2020 um 11:50:08 Uhr:


Nicht in der selben Fahrspur!

Auch dort.

Nein. Nach deiner Ansicht müsste man rechts blinkend anhalten und darauf warten, dass der in der selben Fahrspur hinten fahrende Radler links oder (verkehrswidrig) rechts überholt bevor man rechts abbiegt. Das beträfe auch Abbiegespuren. Das Durchfahren ist gegenüber Radwegen/-streifen und Gehwegen zu ermöglichen, aber nicht dem hinter dem Abbieger in gleicher Spur Fahrenden.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 26. September 2020 um 14:11:03 Uhr:


Könnte man ja umgehen, indem man den Fußgängern seperate Grünphase gibt.

Im Ausgangsbeitrag des TE ging es ja um Radfahrer, die ebenfalls auf der Fahrbahn fahren.

Und die zusätzliche Grünphase sorgt eben dafür, das woanders länger rot ist ... es ist sicher nicht jede Ampel perfekt geschalten. Je nach örtlichen Zwängen und Möglichkeiten sind die meisten schon ganz passabel eingestellt, auch wenn manches selbst dem Anwohner nicht klar wird.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2020 um 14:18:34 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 26. September 2020 um 12:55:39 Uhr:


Auch dort.

Nein. Nach deiner Ansicht müsste man rechts blinkend anhalten und darauf warten, dass der in der selben Fahrspur hinten fahrende Radler links oder (verkehrswidrig) rechts überholt bevor man rechts abbiegt. Das beträfe auch Abbiegespuren. Das Durchfahren ist gegenüber Radwegen/-streifen und Gehwegen zu ermöglichen, aber nicht dem hinter dem Abbieger in gleicher Spur Fahrenden.

Hallo,

natürlich musst Du als Autofahrer rechts blinkend warten, wenn ein Radfahrer von hinten auf der gleichen Fahrspur daherkommt und geradeaus fahren möchte. §9 Absatz 3 StVO wurde ja schon verlinkt. Dort steht das eindeutig drin.

Für Dich aber gerne nochmals:
§9 Absatz 3 StVO:
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

Mir wird richtig Angst, mit dem Fahrrad in der Stadt zu fahren, wenn ich hier lese, wieviele Menschen mit gefährlichem Halbwissen unterwegs sind...

Grüße,

diezge

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2020 um 14:18:34 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 26. September 2020 um 12:55:39 Uhr:


Auch dort.

Nein. Nach deiner Ansicht müsste man rechts blinkend anhalten und darauf warten, dass der in der selben Fahrspur hinten fahrende Radler links oder (verkehrswidrig) rechts überholt bevor man rechts abbiegt. Das beträfe auch Abbiegespuren. Das Durchfahren ist gegenüber Radwegen/-streifen und Gehwegen zu ermöglichen, aber nicht dem hinter dem Abbieger in gleicher Spur Fahrenden.

Doch.
Es spiel nach meiner Meinung keine Rolle, ob da nun ein Radweg ist oder nicht, auch wenn der Radler in der gleichen Spur auf der Straße fährt, die auch geradeaus weiter geht, hat er Vorrang

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Zitat:

@diezge schrieb am 26. September 2020 um 14:40:18 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2020 um 14:18:34 Uhr:


Nein. Nach deiner Ansicht müsste man rechts blinkend anhalten und darauf warten, dass der in der selben Fahrspur hinten fahrende Radler links oder (verkehrswidrig) rechts überholt bevor man rechts abbiegt. Das beträfe auch Abbiegespuren. Das Durchfahren ist gegenüber Radwegen/-streifen und Gehwegen zu ermöglichen, aber nicht dem hinter dem Abbieger in gleicher Spur Fahrenden.

Hallo,

natürlich musst Du als Autofahrer rechts blinkend warten, wenn ein Radfahrer von hinten auf der gleichen Fahrspur daherkommt und geradeaus fahren möchte. §9 Absatz 3 StVO wurde ja schon verlinkt. Dort steht das eindeutig drin.

Für Dich aber gerne nochmals:
§9 Absatz 3 StVO:
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

Mir wird richtig Angst, mit dem Fahrrad in der Stadt zu fahren, wenn ich hier lese, wieviele Menschen mit gefährlichem Halbwissen unterwegs sind...

Grüße,

diezge

Dann lass halt das Radfahren sein oder wunder dich nicht, wenn du verkehrswidrig rechts neben den vorausfahrenden und rechts blinkenden Verkehr reinradelst und unter die Räder kommst. Der Rechtsabbieger ist in selber Fahrspur noch immer links zu überholen (§ 5 Abs.1 StVO).

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 26. September 2020 um 14:48:19 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2020 um 14:18:34 Uhr:


Nein. Nach deiner Ansicht müsste man rechts blinkend anhalten und darauf warten, dass der in der selben Fahrspur hinten fahrende Radler links oder (verkehrswidrig) rechts überholt bevor man rechts abbiegt. Das beträfe auch Abbiegespuren. Das Durchfahren ist gegenüber Radwegen/-streifen und Gehwegen zu ermöglichen, aber nicht dem hinter dem Abbieger in gleicher Spur Fahrenden.

Doch.
Es spiel nach meiner Meinung keine Rolle, ob da nun ein Radweg ist oder nicht, auch wenn der Radler in der gleichen Spur auf der Straße fährt, die auch geradeaus weiter geht, hat er Vorrang

Ein Radweg / -angebotsstreifen ist ein Sonderfahrstreifen. Der Vorrang ergibt sich dann aus § 9 III Satz 2 StVO. Gegenüber Fußgängern (und meist unbefugt dort radelnde Menschen) ergibt sich der Vorrang aus § 9 III Satz 3 StVO.

Stell dir das doch mal im Stadtverkehr vernünftig vor. Das Auto fährt ganz rechts blinkend an die Ampel. Bei grün rollt es an und von hinten kommen vereinzelte Fahrräder angefahren. Soll das Auto auf der Kreuzung stehen und warten bis sich von hinten keiner mehr verkehrswidrig rechts vorbeiquetschen will?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2020 um 15:19:50 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 26. September 2020 um 14:48:19 Uhr:


Doch.
Es spiel nach meiner Meinung keine Rolle, ob da nun ein Radweg ist oder nicht, auch wenn der Radler in der gleichen Spur auf der Straße fährt, die auch geradeaus weiter geht, hat er Vorrang

Ein Radweg / -angebotsstreifen ist ein Sonderfahrstreifen. Der Vorrang ergibt sich dann aus § 9 III Satz 2 StVO. Gegenüber Fußgängern (und meist unbefugt dort radelnde Menschen) ergibt sich der Vorrang aus § 9 III Satz 3 StVO.

Stell dir das doch mal im Stadtverkehr vernünftig vor. Das Auto fährt ganz rechts blinkend an die Ampel. Bei grün rollt es an und von hinten kommen vereinzelte Fahrräder angefahren. Soll das Auto auf der Kreuzung stehen und warten bis sich von hinten keiner mehr verkehrswidrig rechts vorbeiquetschen will?

Wie stellst Du dir das vor ?
Rad und Auto stehen beide an der Haltelinie und warten auf GRÜN, PKW will rechts abbiegen, Rad geradeaus. Fahrrad wartet bis PKW bei GRÜN abgebogen ist ?

PKW überholt kurz vor der Kreuzung Rad, Rad will gerade aus, PKW rechts abbiegen, Rad muss bremsen damit PKW abbiegen kann ?

Zitat:

von hinten kommen vereinzelte Fahrräder angefahren

Es geht um die unmittelbare Nähe, nicht um weitläufigen Verkehr. Genauso ist das auch mit Autos, ist das Auto in unmittelbarer Nähe greifen die Vorfahrtsregeln, kommt es erst angefahren, fährt man halt los, bis es ran ist ist man weg. Genauso ist es mit den Radlern, kommen sie erst weiter hinten angefahren, biegt man ab, sind sie schon nah dran muss man sie erst passieren lassen.

Mein Fahrlehrer gab uns damals den Tipp bei Straßen ohne Radweg vor dem rechtsabbigen so bah an den Bordstein zu fahren dass kein Radfahrer mehr dazwischen passt. Wenn der Radfahrer auf der Straße hinter einem ist (wird er wie ein nachfolgendes Auto behandelt), darf man abbiegen. Falls er aber bereits neben dem Auto ist hat man ein Problem.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 26. September 2020 um 15:28:04 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2020 um 15:19:50 Uhr:


Ein Radweg / -angebotsstreifen ist ein Sonderfahrstreifen. Der Vorrang ergibt sich dann aus § 9 III Satz 2 StVO. Gegenüber Fußgängern (und meist unbefugt dort radelnde Menschen) ergibt sich der Vorrang aus § 9 III Satz 3 StVO.

Stell dir das doch mal im Stadtverkehr vernünftig vor. Das Auto fährt ganz rechts blinkend an die Ampel. Bei grün rollt es an und von hinten kommen vereinzelte Fahrräder angefahren. Soll das Auto auf der Kreuzung stehen und warten bis sich von hinten keiner mehr verkehrswidrig rechts vorbeiquetschen will?

Wie stellst Du dir das vor ?
Rad und Auto stehen beide an der Haltelinie und warten auf GRÜN, PKW will rechts abbiegen, Rad geradeaus. Fahrrad wartet bis PKW bei GRÜN abgebogen ist ?

PKW überholt kurz vor der Kreuzung Rad, Rad will gerade aus, PKW rechts abbiegen, Rad muss bremsen damit PKW abbiegen kann ?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 26. September 2020 um 15:28:04 Uhr:



Zitat:

von hinten kommen vereinzelte Fahrräder angefahren

Es geht um die unmittelbare Nähe, nicht um weitläufigen Verkehr. Genauso ist das auch mit Autos, ist das Auto in unmittelbarer Nähe greifen die Vorfahrtsregeln, kommt es erst angefahren, fährt man halt los, bis es ran ist ist man weg. Genauso ist es mit den Radlern, kommen sie erst weiter hinten angefahren, biegt man ab, sind sie schon nah dran muss man sie erst passieren lassen.

Das Eintreten der Situation des gleichzeitig-an-der-Haltelinie-Wartens kann man mittels Positionierung und Fahrtrichtungsanzeiger verhindern. Das führt zwar zu fluchenden Radfahrern, aber zu weniger Blut auf dem Asphalt.

Sollte ein Fahrrad es dennoch verkehrswidrig neben das rechts blinkende Kfz geschafft haben, dann muss man den verkehrswidrigen Radler sich zuerst verkrümeln lassen. Davon ist hier aber nicht die Rede.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2020 um 15:43:26 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 26. September 2020 um 15:28:04 Uhr:


Wie stellst Du dir das vor ?
Rad und Auto stehen beide an der Haltelinie und warten auf GRÜN, PKW will rechts abbiegen, Rad geradeaus. Fahrrad wartet bis PKW bei GRÜN abgebogen ist ?

PKW überholt kurz vor der Kreuzung Rad, Rad will gerade aus, PKW rechts abbiegen, Rad muss bremsen damit PKW abbiegen kann ?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2020 um 15:43:26 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 26. September 2020 um 15:28:04 Uhr:


Es geht um die unmittelbare Nähe, nicht um weitläufigen Verkehr. Genauso ist das auch mit Autos, ist das Auto in unmittelbarer Nähe greifen die Vorfahrtsregeln, kommt es erst angefahren, fährt man halt los, bis es ran ist ist man weg. Genauso ist es mit den Radlern, kommen sie erst weiter hinten angefahren, biegt man ab, sind sie schon nah dran muss man sie erst passieren lassen.

Das Eintreten der Situation des gleichzeitig-an-der-Haltelinie-Wartens kann man mittels Positionierung und Fahrtrichtungsanzeiger verhindern. Das führt zwar zu fluchenden Radfahrern, aber zu weniger Blut auf dem Asphalt.

Sollte ein Fahrrad es dennoch verkehrswidrig neben das rechts blinkende Kfz geschafft haben, dann muss man den verkehrswidrigen Radler sich zuerst verkrümeln lassen. Davon ist hier aber nicht die Rede.

Auch der rechte Blinker ändert nichts an der Situation.
Wenn Du abbremst, weil Du beispielsweise beim rechts abbiegen einen Fußgänger passieren lassen willst, darf dich der Radler, obwohl Du schon rechts blinkst, wenn er geradeaus möchte theoretisch rechts überholen wenn der Platz vorhanden ist, ob er es auch wirklich macht ist eine andere Geschichte, auch der Radler hat einen Überlebenswillen, hätte er ihn nicht hätten wir wesentlich mehr tote Radler im Straßenverkehr. Klar kannst Du ihm den Weg abschneiden und ihn zwingen anzuhalten indem Du schon in seine Bahn fährst, aber ich denke das machen nur die absoluten Problempatienten.

Ich möchte hier auch keine Situationen konstruieren, sondern mir geht es um den Grundsatz, und dort hat der Radler wenn er geradeaus möchte gegenüber dem rechts abbiegenden Kraftfahrzeug Vorrang.
Wenn man in solch einer Situation erst anfängt die Lage zu bewerten läuft eh etwas schief

Der Grundsatz des Linksüberholens § 5 Abs.1 StVO ist für die Radfahrer in gleicher Spur ausschließlich dann suspendiert, wenn Kfz an der Haltelinie vor der Kreuzung halten. Wenn die/das Kfz in die Kreuzung rechts blinkdend eingefahren ist/sind, dann hat das von hinten kommende Fahrrad in gleicher Spur immer links vorbeizufahren. Anders nur bei (rechten) Radwegen. Da hat das Rad tatsächlich Vorrang.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2020 um 16:47:47 Uhr:


... Wenn die/das Kfz in die Kreuzung rechts blinkdend eingefahren ist/sind, dann hat das von hinten kommende Fahrrad in gleicher Spur immer links vorbeizufahren.....

Nein sehe ich anders, das Rad darf rechts am PKW vorbei weiter geradeaus fahren.
Der PKW muss warten.

Das endet im Unfall ... und ich hab Recht. 😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2020 um 16:56:37 Uhr:


Das endet im Unfall ... und ich hab Recht. 😁

Diesen Zahl lass dir bitte ziehen.

Das ist wie mit dem blinken beim Spurwechsel, für den nachfolgenden bedeutet rein gar nix, ist lediglich eine Information, blinken macht keine Vorfahrt.

Klick mich. Ich hoffe es ist jetzt klar.

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