Vorfahrt bei Einfädelspur ohne Beschilderung

Hallo,

normalerweise kennt man Einfädelspuren ja so, dass dort ein Schild "Vorfahrt gewähren" aufgestellt ist, damit die auf die Hauptstraße auffahrenden Fahrzeuge die Vorfahrt der durchgehenden Straße gewähren müssen.

Jetzt gibt es bei mir in der Nähe eine vierspurige und autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraße mit normalen Einfädelspuren nur eben ohne ein "Vorfahrt gewähren" Schild.

Wie sieht es da jetzt mit der Vorfahrt aus? Gilt am Ende etwa rechts vor links und der auffahrende Verkehr hat Vorfahrt?

Vielen Dank für Eure Aufklärung.

Grüße,

diezge

Beste Antwort im Thema

§ 7 Abs.1 Satz 2 StVO
... Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

§ 7 Abs.5 StVO
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung andererVerkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Natürlich ist eine Einfädelungsspur auch ein Fahrstreifen.

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Zitat:

@tcsmoers schrieb am 12. Januar 2020 um 12:20:21 Uhr:


einfach. der 18 stvo greift nur bei bab und kfz. ansonsten sind es ganz normale strassen und da greift grundsätzlich rechts vor links. wenn der beschleunigungsstreifen mit der breiten trennlinie abgetrennt ist, greift das auffahren von anderen strassenteilen. letztendlich wechselt er auf eine andere strasse. ich vermute aber ganz stark, dass das vorfahrtregelnde schild einfach nur fehlt.

peso

Außerorts kann ich das nicht nachvollziehen, gibt es außerorts überhaupt "rechts vor links" ? Außer auf Wirtschaftswegen o.ä. ?
Der TE spricht von einer Bundesstraße, auch da frage ich: Gibt es auf einer Bundesstraße, egal ob innerorts oder außerorts, "rechts vor links" ?

§ 10
Einfahren und Anfahren

1Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße

oder von anderen Straßenteilen

oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. 2Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 3Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 12. Januar 2020 um 12:28:37 Uhr:


§ 10
Einfahren und Anfahren

1Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße

oder von anderen Straßenteilen

oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. 2Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 3Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

..und was hat das mit "rechts vor links" zu tun ?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. Januar 2020 um 12:27:13 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 12. Januar 2020 um 12:20:21 Uhr:


einfach. der 18 stvo greift nur bei bab und kfz. ansonsten sind es ganz normale strassen und da greift grundsätzlich rechts vor links. wenn der beschleunigungsstreifen mit der breiten trennlinie abgetrennt ist, greift das auffahren von anderen strassenteilen. letztendlich wechselt er auf eine andere strasse. ich vermute aber ganz stark, dass das vorfahrtregelnde schild einfach nur fehlt.

peso

Außerorts kann ich das nicht nachvollziehen, gibt es außerorts überhaupt "rechts vor links" ? Außer auf Wirtschaftswegen o.ä. ?
Der TE spricht von einer Bundesstraße, auch da frage ich: Gibt es auf einer Bundesstraße, egal ob innerorts oder außerorts, "rechts vor links" ?

lass uns doch bei der frage bleiben. ich vermute, hier fehlt einfach ein regelndes schild.

peso

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Zitat:

@tcsmoers schrieb am 12. Januar 2020 um 12:31:19 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. Januar 2020 um 12:27:13 Uhr:


Außerorts kann ich das nicht nachvollziehen, gibt es außerorts überhaupt "rechts vor links" ? Außer auf Wirtschaftswegen o.ä. ?
Der TE spricht von einer Bundesstraße, auch da frage ich: Gibt es auf einer Bundesstraße, egal ob innerorts oder außerorts, "rechts vor links" ?

lass uns doch bei der frage bleiben. ich vermute, hier fehlt einfach ein regelndes schild.

peso

Davon gehe ich zu 100 % aus.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. Januar 2020 um 12:31:00 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 12. Januar 2020 um 12:28:37 Uhr:


§ 10
Einfahren und Anfahren

1Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße

oder von anderen Straßenteilen

oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. 2Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 3Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

..und was hat das mit "rechts vor links" zu tun ?

das ist die antwort auf die konkrete frage. wenn es sich um ein t - einmuendung handelt, wäre es ganz klar. dann greift rechts vor links

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 12. Januar 2020 um 12:34:11 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. Januar 2020 um 12:31:00 Uhr:


..und was hat das mit "rechts vor links" zu tun ?

das ist die antwort auf die konkrete frage. wenn es sich um ein t - einmuendung handelt, wäre es ganz klar. dann greift rechts vor links

peso

Ist es beim TE aber nicht.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 12. Januar 2020 um 12:34:11 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 12. Januar 2020 um 12:31:00 Uhr:


..und was hat das mit "rechts vor links" zu tun ?

das ist die antwort auf die konkrete frage. wenn es sich um ein t - einmuendung handelt, wäre es ganz klar. dann greift rechts vor links

peso

Zitat:

@diezge schrieb am 11. Januar 2020 um 23:15:43 Uhr:

Hallo,

normalerweise kennt man Einfädelspuren ja so, dass dort ein Schild "Vorfahrt gewähren" aufgestellt ist, damit die auf die Hauptstraße auffahrenden Fahrzeuge die Vorfahrt der durchgehenden Straße gewähren müssen.

Jetzt gibt es bei mir in der Nähe eine vierspurige und autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraße mit normalen Einfädelspuren nur eben ohne ein "Vorfahrt gewähren" Schild.

Wie sieht es da jetzt mit der Vorfahrt aus? Gilt am Ende etwa rechts vor links und der auffahrende Verkehr hat Vorfahrt?

Vielen Dank für Eure Aufklärung.

Grüße,

diezge

Peso: Die Ausgangsfrage hat aber nullkommnix mit der deiner antwort zu tun.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 12. Januar 2020 um 12:41:46 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 12. Januar 2020 um 12:34:11 Uhr:


das ist die antwort auf die konkrete frage. wenn es sich um ein t - einmuendung handelt, wäre es ganz klar. dann greift rechts vor links

peso

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 12. Januar 2020 um 12:41:46 Uhr:

Zitat:

@diezge schrieb am 11. Januar 2020 um 23:15:43 Uhr:


Hallo,

normalerweise kennt man Einfädelspuren ja so, dass dort ein Schild "Vorfahrt gewähren" aufgestellt ist, damit die auf die Hauptstraße auffahrenden Fahrzeuge die Vorfahrt der durchgehenden Straße gewähren müssen.

Jetzt gibt es bei mir in der Nähe eine vierspurige und autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraße mit normalen Einfädelspuren nur eben ohne ein "Vorfahrt gewähren" Schild.

Wie sieht es da jetzt mit der Vorfahrt aus? Gilt am Ende etwa rechts vor links und der auffahrende Verkehr hat Vorfahrt?

Vielen Dank für Eure Aufklärung.

Grüße,

diezge


Peso: Die Ausgangsfrage hat aber nullkommnix mit der deiner antwort zu tun.

selbstverständlich. Hier greift alleine der 10 stvo.

peso

gelöscht

peso

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Januar 2020 um 12:59:27 Uhr:


Wieso?

§ 10

Einfahren

Wer von anderen Straßenteilen auf die Fahrbahn einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; ....

Die Absicht einzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. (Das ist z.B. der Grund, warum man vom Beschleunigungsstreifen auf die andere Fahrbahn blinken muss.).

3 Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist,

kann

Zeichen 205 stehen.

peso

@diezge da hier jetzt jeder seine Theorie ausgelebt hat, wäre es an der Zeit, hier mal die genaue Örtlichkeit bekannt zu geben.
Danke.

warum - ist doch uninteressant - zwei gleichberechtigte strassen werden ohne verkehrszeichenregelung zusammengeführt. dabei gelten die vorschriften in beiden richtungen.

peso

Bislang wurde von allen Diskutanten ein Verkehrszeichen* übersehen: Zeichen 340 "Leitlinie", Anlage 3 zur StvO, lfdNr. 22, Ge- oder Verbot

"1. Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird."

Wer sich auf dem Einfädelstreifen befindet, darf nicht einfach nach links rüber fahren, wenn er dadurch den Verkehr gefährdet. Ganz gleich, ob da zuvor ein "Vorfahrtachten-Schild" stand oder nicht. Im täglichen Verkehr heißt das, dass der fließende Verklehr auf den durchgehenden Fahrstreifen durchfahren kann und der Einfädler erst dann den Fahrstreifen wechseln darf, wenn genügend Raum ist.

Grüße vom Ostelch

*§39 Abs. 5 StVO: "(5) Auch Markierungen ... sind Verkehrszeichen."

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