Vorfahrt bei Einfädelspur ohne Beschilderung
Hallo,
normalerweise kennt man Einfädelspuren ja so, dass dort ein Schild "Vorfahrt gewähren" aufgestellt ist, damit die auf die Hauptstraße auffahrenden Fahrzeuge die Vorfahrt der durchgehenden Straße gewähren müssen.
Jetzt gibt es bei mir in der Nähe eine vierspurige und autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraße mit normalen Einfädelspuren nur eben ohne ein "Vorfahrt gewähren" Schild.
Wie sieht es da jetzt mit der Vorfahrt aus? Gilt am Ende etwa rechts vor links und der auffahrende Verkehr hat Vorfahrt?
Vielen Dank für Eure Aufklärung.
Grüße,
diezge
Beste Antwort im Thema
§ 7 Abs.1 Satz 2 StVO
... Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
§ 7 Abs.5 StVO
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung andererVerkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Natürlich ist eine Einfädelungsspur auch ein Fahrstreifen.
76 Antworten
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 14. Januar 2020 um 10:31:49 Uhr:
Fahrzeuge auf dem Ausfädelstreifen können Fahrzeuge auf der Hauptfahrbahn nicht überholen. Das ist laut Defination falsch.peso
Darum steht in §7a StVO auch nichts von "überholen":
Zitat:
(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
Grüße vom Ostelch