Vorfahrt bei Einfädelspur ohne Beschilderung
Hallo,
normalerweise kennt man Einfädelspuren ja so, dass dort ein Schild "Vorfahrt gewähren" aufgestellt ist, damit die auf die Hauptstraße auffahrenden Fahrzeuge die Vorfahrt der durchgehenden Straße gewähren müssen.
Jetzt gibt es bei mir in der Nähe eine vierspurige und autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraße mit normalen Einfädelspuren nur eben ohne ein "Vorfahrt gewähren" Schild.
Wie sieht es da jetzt mit der Vorfahrt aus? Gilt am Ende etwa rechts vor links und der auffahrende Verkehr hat Vorfahrt?
Vielen Dank für Eure Aufklärung.
Grüße,
diezge
Beste Antwort im Thema
§ 7 Abs.1 Satz 2 StVO
... Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
§ 7 Abs.5 StVO
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung andererVerkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Natürlich ist eine Einfädelungsspur auch ein Fahrstreifen.
76 Antworten
Weils Du bist Rainer:
Um Fahrstreifen handelt es sich definitionsgemäß nach § 7 Abs.1 Satz 2 StVO sowohl für die durchgehende Spur, als auch für den endenden Einfädelungstreifen. An Einfädelungsstellen liegen zugleich zwei Fahrbahnen nebeneinander. Die sind - sogar regelhaft - in separate Fahrspuren markiert.
Für BAB und ähnliche Kraftfahrstraßen gibt § 18 Abs.3 StVO der durchgehenden Fahrbahn zusätzlich und ausdrücklich die Vorfahrt. Da darf also durch das Auffahren nichtmal leicht behindert werden.
Es gibt sowas aber auch auf einfachen Bundes- oder Landes- oder Gemeindestraßen (die Situation des TE). Dort gilt der § 18 Abs.3 StVO nicht und es greift die allgemeine Regel des § 7 Abs. 5 StVO.
Und warum sind da ebenfalls sone dicken Markierungen drauf, die den Einfädelstreifen als seperate, eigenständigen Fahrbahn kennzeichnen?
Also da würde ich gerne mal nen Beispiel sehen, wo ne Einfädelspur nur mit einer normalen, dünnen Fahrstreifenmarkierung versehen ist. Und in dem Fall sehe ich dann wieder den Reißverschluss als Vorschrift.
Und jetzt bitte keine 2+1 Straße präsentieren, wo bei einer Zufahrt der "Einfädelungsstreifen" für die Fahrtrichtung zur zweiten, rechten Spur wird.
Einen Fahrstreifen (/-spur) kann man doch auch wechseln, wenn man von einer Fahrbahn auf die danebenliegende Fahrbahn rüberfährt. Da beisst sich doch nichts.
Zitat:
@wpp07 schrieb am 12. Januar 2020 um 11:21:16 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. Januar 2020 um 10:52:01 Uhr:
Ergebnis ist ja richtig, nur der Rechenweg ist falsch.
Einfach um das abzukürzen.
Was war an meiner Aussage von 10:22 Uhr falsch? Wie groß wird das Fass noch welches wir hier aufmachen?Gruß
Bist Du Rainer ?
Dein Beitrag um 10:22 Uhr war korrekt.
Mach doch kein Fass auf ! 😁
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Aber die Dicke der Fahrstreifenmarkierung sagt aus, ob die nebeneinanderliegenden Fahrstreifen gleichberechtigt sind, oder der endende untergeordnet ist.
dünne Markierung = endender Fahrstreifen dem durchgehenden gleichberechtigt, dann Reißverschluss
dicke Markierung = endender Fahrstreifen dem durchgehenden untergeordnet, dann Vorfahrt beachten
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 12. Januar 2020 um 09:01:11 Uhr:
Einfädelungsstreifen werden in Paragraph 12a behandelt.Hier ist einiges erklärt.
das ist unzutreffend. deshalb habe ich ja auf den 18 stvo hingewiesen. Wenn die bundesstrasse als normale strasse gilt, dann greift recht vor links.
peso
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 12. Januar 2020 um 10:12:17 Uhr:
Alle sehen das anders, Anwälte, Richter usw. Aber du nicht. Du hast dann für dich Recht. Gut.
belege??
peso
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. Januar 2020 um 11:47:46 Uhr:
Zitat:
@wpp07 schrieb am 12. Januar 2020 um 11:21:16 Uhr:
Einfach um das abzukürzen.
Was war an meiner Aussage von 10:22 Uhr falsch? Wie groß wird das Fass noch welches wir hier aufmachen?Gruß
Bist Du Rainer ?
Dein Beitrag um 10:22 Uhr war korrekt.Mach doch kein Fass auf ! 😁
Nein, bin nicht Rainer, sondern Ralph.
Schade um das Fass. Mache mir jedoch weiterhin Sorgen um das allgemeine Verständnis zum Auffahren auf eine Durchgangsstraße.
Muss ich echt davon ausgehen, dass ein Landstraßenakrobat mir mit 50 vor den Kühler fährt nur weil er meint er sei im Recht?
Nei,nei.
Gruß
Zitat:
@wpp07 schrieb am 12. Januar 2020 um 10:22:57 Uhr:
Rettich umsonst? ( Red ich umsonst?)
Der Auffahrende hat auf dem Einfädelungsstreifen keinerlei Rechte gegenüber dem auf der rechten Spur fahrenden. Ist das so schwierig?
Natürlich darf der Rechtsfahrende dem Auffahrenden die Auffahrt ermöglichen. Er sollte hierbei nur nicht die gesamte BAB lahmlegen vor lauter „ Menschenliebe „Gruß
wir sprechen nicht von bab und kfs
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 12. Januar 2020 um 12:06:21 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 12. Januar 2020 um 09:01:11 Uhr:
Einfädelungsstreifen werden in Paragraph 12a behandelt.Hier ist einiges erklärt.
das ist unzutreffend. deshalb habe ich ja auf den 18 stvo hingewiesen. Wenn die bundesstrasse als normale strasse gilt, dann greift recht vor links.
peso
Verstehe ich gerade nicht. Was ist eine "normale Straße" bzw. wann ist die Bundesstraße eine "normale Strasse" ? Wie und wann greift dann rechts vor links ?
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 12. Januar 2020 um 12:09:39 Uhr:
Zitat:
@wpp07 schrieb am 12. Januar 2020 um 10:22:57 Uhr:
Rettich umsonst? ( Red ich umsonst?)
Der Auffahrende hat auf dem Einfädelungsstreifen keinerlei Rechte gegenüber dem auf der rechten Spur fahrenden. Ist das so schwierig?
Natürlich darf der Rechtsfahrende dem Auffahrenden die Auffahrt ermöglichen. Er sollte hierbei nur nicht die gesamte BAB lahmlegen vor lauter „ Menschenliebe „Gruß
wir sprechen nicht von bab und kfs
peso
Wir reden von:
Zitat:
Jetzt gibt es bei mir in der Nähe eine vierspurige und autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraße
einfach. der 18 stvo greift nur bei bab und kfz. ansonsten sind es ganz normale strassen und da greift grundsätzlich rechts vor links. wenn der beschleunigungsstreifen mit der breiten trennlinie abgetrennt ist, greift das auffahren von anderen strassenteilen. letztendlich wechselt er auf eine andere strasse. ich vermute aber ganz stark, dass das vorfahrtregelnde schild einfach nur fehlt.
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 12. Januar 2020 um 12:09:39 Uhr:
Zitat:
@wpp07 schrieb am 12. Januar 2020 um 10:22:57 Uhr:
Rettich umsonst? ( Red ich umsonst?)
Der Auffahrende hat auf dem Einfädelungsstreifen keinerlei Rechte gegenüber dem auf der rechten Spur fahrenden. Ist das so schwierig?
Natürlich darf der Rechtsfahrende dem Auffahrenden die Auffahrt ermöglichen. Er sollte hierbei nur nicht die gesamte BAB lahmlegen vor lauter „ Menschenliebe „Gruß
wir sprechen nicht von bab und kfs
peso
Diezge sprach von einer autobahnähnlichen vierspurigen Bundesstraße. Alles andere was innerorts passiert ist eh der blanke Horror. In meiner Geburtsstadt ( lebe immer noch dort) wurde aktuell eine Durchgangsstraße verjüngt. An der Ampel steht man zweispurig an. Hinter der Kreuzung wird es nach, geschätzt, 100 m einspurig. Weitere 50 m eine 90 Grad Kreuzung ins Wohngebiet. Da sage einer unsere Regierung hätte das Handwerk nicht im Blickfeld.
Gruß
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. Januar 2020 um 12:15:39 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 12. Januar 2020 um 12:09:39 Uhr:
wir sprechen nicht von bab und kfs
peso
Wir reden von:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. Januar 2020 um 12:15:39 Uhr:
Zitat:
Jetzt gibt es bei mir in der Nähe eine vierspurige und autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraße
und?? es ist keine bab und keine kfs wenn die schilder fehlen. verändere nicht die fragestellung. hier dürfte 10 stvo greifen.
peso