Vorfahrt - Abknickende Vorfahrtsstraße
Moin, hätte nochmal eine kurze Frage zur Vorfahrt , wer hat hier Vorfahrt ? Hat Grün hier Vorfahrt weil er von rechts kommt ? Wenn ja wie ist es wenn Grün in die Straße des blauen Autos nach links abbiegen will und Blau trotzdem geradeaus will, gilt hier dann trotzdem rechts vor links ? [Wenn überhaupt RvL gilt]
Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe !
Beste Antwort im Thema
Genau. Am besten noch hängen, teeren, federn und vierteilen.
Mir sind die Fahranfänger am liebsten, die sich mit der Materie Straßenverkehr auseinandersetzen und auch – in mancher Augen dumme – Fragen stellen. Nur so können sie dazulernen. Also: Mein Respekt für die Fragestellung und für die sachlichen Erklärungen. Kein Respekt für blödes Gemotze.
84 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
In diesem Sinne: Immer daran denken bei abknickender Vorfahrt auch entsprechend ein Zeichen zu setzen, egal ob zum abbiegen oder geradeaus fahren
Abbiegen ist klar. Aber ein Zeichen setzen beim geradeaus fahren? Wie soll ich mir das vorstellen?😕
Er meint wohl beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrsstraße, in dem man sie geradeaus fahrende verlässt. Aber das ist auch schon lange überholt.
Vielleicht sollte er mal eine Nachschulung machen.
Zitat:
Original geschrieben von CV626
Das stimmt nicht. In Deutschland hat die Straßenbahn mitnichten automatisch Vorrang, sondern muss genauso wie jedes Straßenfahrzeug die Vorfahrt beachten.
... du legst dich ziemlich weit aus dem Fenster mit deiner Behauptung. HIER in der Stadt fährt auch eine Straßenbahn und ich erkenne KEINE Situation wo die Bahn KEINEN Vorrang hat. Wohin sollte sie auch ausweichen, außer mal kurz aus den Schienen springen?
Natürlich, wenn du nur auf dem platten Land unterwegs bist, wirst du nicht bis kaum in Genuss einer kreutzenden Straßenbahn kommen.
Du könntest auch mal nach Köln, Düsseldorf, Krefeld, Neuss, Erfurt, Dresden oder Bonn fahren ... Und? Was siehst du? Straßenbahnen haben VORRANG! Nun kannst du dich auf den Kopf stellen oder sonst was machen ... trotzdem wirst du an den Tatsachen nichts ändern können. Oder, du gehörst zu diesen Starrsinnigen, die Glauben VOR der Bahn abbiegen zu dürfen, obwohl es eine eindeutige Beschilderung gibt, nur weil sie vermeintlich VORRANG hätten und PENG!
Du könntest natürlich auch nach Hamburg fahren ... und dort dein Recht einfordern VOR der Straßenbahn Vorrang zu haben. Juchu ... da gibt's nämlich keine Straßenbahn ... DÄ! Und nu' ????🙄 😉
@Bootsmann22:
Was eine Straßenbahn aber sehr wohl kann und macht, ist Bremsen und Anhalten/Warten, z.B. und insbesondere auch an roten Ampeln.
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Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
obwohl es eine eindeutige Beschilderung gibt
Bingo, du hast es erkannt 😉
Eine Straßenbahn hat als solche genau so wie die Eisenbahn keine eingebaute Vorfahrt sondern bekommt diese erst durch Beschilderung oder Lichtzeichenanlagen.
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Er meint wohl beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrsstraße, in dem man sie geradeaus fahrende verlässt. Aber das ist auch schon lange überholt.Vielleicht sollte er mal eine Nachschulung machen.
Bei mir in der Fahrschule (1997) hieß es zum rechts blinken beim geradeaus weiter fahren auf der abknickenden Vorfahrtstraße: In der Theorieprüfung ein Fehlerpunkt, in der praktischen Prüfung ein Pluspunkt.
Theorie und Praxis halt, einen Nutzwert hat das nämlich schon.
Gruß Metalhead
Zur abknickenden Vorfahrtstraße hätte ich auch mal eine Frage.
Eine Straße macht eine scharfe Linkskurve (90 Grad) und geradeaus ist eine andere Straße an geschlossen.
Früher war es eindeutig, es stand Abknickende Vorfahrt nach links und der "Gegenverkehr" hatte Vorfahrt gewähren mit dem Hinweis auf eine abknickende Vorfahrtstraße.
Nun wurden die Schilder geändert. Es steht nur noch das Zeichen "Vorfahrt an nächster Kreuzung" wo früher die Abknickende Vorfahrtstraße war. Der "Gegenverkehr" hat nur noch Vorfahrt gewähren. Es soll wohl also jetzt eine Seitenstraße sein, die an einer Kurve an die Straße mit Vorfahrt angebunden ist. Das ganze kann man gut erahnen am Verlauf vom Asphalt (die "Seitenstraße" wo der "Gegenverkehr" her kommt hat nur Pflaster). Kennt man alle Seiten wird man da drin bestätigt.
Aber eigentlich ist der Untergrund alleine doch egal, weiße Linien oder ähnliches gibt es nicht. Wer Ortsfremd könnte dann schnell verunsichert sein. Sehe ich es richtig, dass man aufgrund der neuen Situation
1) davon ausgehen kann, das die Verwaltung hier gegen ihre Pflicht verstoßen hat die Situation eindeutig zu machen?
2) das Blinken beim links abbiegen (früher) heute nicht mehr gemacht werden darf weil es nun geradeaus fahren ist. Entsprechend muss man nun rechts blinken wenn man "Geradeaus" fährt was früher falsch gewesen wäre.
@gruni1984
Ich denke 1) ist der Fall, absolut falsche Ausschilderung.
@ Moers und @ einsdreivier ... ihr habt aber schon das Thema verstanden, ja? Es geht immer noch um ABKNICKENDE VORFAHRT und NICHT um Lichtzeichenanlagen und deren Beachtung! Setzen ... FÜNF! 😉
Und den Dumfug des Vorschreibers zu wiederholen macht es auch nicht besser ... 😁
... und WENN ihr schon das lest, was ich gar nicht geschrieben habe, dann lasst besser das kommentieren sein. 😉
Euer Schuss hatte eine Fehlzündung .... 😁 Kann ja mal vorkommen .... 😁😁😁😁😁😁
Zitat:
Du könntest natürlich auch nach Hamburg fahren ... und dort dein Recht einfordern VOR der Straßenbahn Vorrang zu haben. Juchu ... da gibt's nämlich keine Straßenbahn ... DÄ! Und nu' ????🙄 😉
🙄🙄🙄🙄
Klar, wenn die Beschilderung der Straßenbahn den Vorrang gibt, hat sie auch Vorrang. Und in 99-100% der Fälle ist das auch so. Ist hier in Mainz, wo ich wohne, nicht anders.
In anderen Ländern (Österreich und vermutlich auch sonst halb Europa) gibt es aber eine AUSDRÜCKLICHE Regel, dass die Straßenbahn immer Vorrang hat. Auch ohne dementsprechende Beschilderung. DAS war mein Punkt und nichts anderes.
Falls ich falsch liege, kannst du mir ja mal den StVO-Artikel zitieren, der der Straßenbahn grundsätzlich Vorfahrt einräumt.
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Bei mir in der Fahrschule (1997) hieß es zum rechts blinken beim geradeaus weiter fahren auf der abknickenden Vorfahrtstraße: In der Theorieprüfung ein Fehlerpunkt, in der praktischen Prüfung ein Pluspunkt.Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Er meint wohl beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrsstraße, in dem man sie geradeaus fahrende verlässt. Aber das ist auch schon lange überholt.Vielleicht sollte er mal eine Nachschulung machen.
Theorie und Praxis halt, einen Nutzwert hat das nämlich schon.Gruß Metalhead
Was, das wurde selbst 97 noch in der Fahrschule so gelehrt?
Ich habe 95 den FS gemacht und habe es nie anders gelernt als es die StVO sagt, weder in der Theorie noch in der Praxis.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Jo. Das ist Grundwissen. Genau wie deine Frage . Also nicht zu laut schreien.
Du hast recht. Nach nochmaligem Lesen sehe ich ein das der Satz nicht so rübergekommen ist wie gedacht.
Mir ging es nicht darum den TE irgendwie anzupöbeln sondern einerseits klar zu stellen das sowas doch Grundwissen sein müsste. Zumindest bei uns in der CH ist sowas Grundwissen und keiner bekommt den Lernfahrausweis wenn er dieses Wissen nicht erst bewiesen hat.
Und andererseits durch meine weiteren Fragen, einerseits zu schauen ob die Gesetze bei euch gleich sind wie bei uns und andererseits euer Wissen zu testen. Und wie du siehst, waren die fragen durchaus berechtigt. Sonst würde man nun nicht 4 Seiten lang darüber Diskutieren über etwas das Grundwissen ist und jeder im Schlaf wissen sollte oder?
Und was das Fragen angeht, ich sage auch meinen Schülern immer lieber hundertmal Fragen als zu glauben wie es ist.
Zitat:
Original geschrieben von CV626
.........
In anderen Ländern (Österreich und vermutlich auch sonst halb Europa) gibt es aber eine AUSDRÜCKLICHE Regel, dass die Straßenbahn immer Vorrang hat. Auch ohne dementsprechende Beschilderung.
Nicht immer
§ 19. Vorrang.
(1) Fahrzeuge, die von rechts kommen, haben, sofern die folgenden Absätze nichts anderes bestimmen, den Vorrang; Schienenfahrzeuge jedoch auch dann, wenn sie von links kommen.
Das heißt - gilt nur bei "gleichrangigen" Straßen,
(2) Einsatzfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 25) haben immer den Vorrang.
(3) Fahrzeuge, die auf einer Vorrangstraße *) fahren, haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen auf kreuzenden oder einmündenden Straßen.
(4) Ist vor einer Kreuzung das Vorschriftszeichen “Vorrang geben” oder “Halt” .....
Diese Punkte gelten auch für Straßenbahnen.
*) auch abknickende ...
Zitat:
Original geschrieben von CV626
Was, das wurde selbst 97 noch in der Fahrschule so gelehrt?
Ja, aber nur in der Praxis, nicht in der Theorie.
Das blinken in der Situation hat den Vorteil daß der aus der Seitenstraße zügiger losfahren kann und sonst keine Nachteile. Also warum sollte man das nicht machen?
Das verhält sich für mich wie das rechtsblinken von LKWs wenn sie überholt werden können. Der LKW-Fahrer sitzt höher und sieht den Gegenverkehr früher (ich würde natürlich trotzdem nicht blind überholen aber man kann sich schon mal darauf vorbereiten).
Das ist auch nirgends vorgeschrieben, ich finde das Verhalten trotzdem hilfreich und ich praktiziere das auch so wenn ich mal im LKW unterwegs bin.
Gruß Metalhead