Vorfahrt - Abknickende Vorfahrtsstraße

Moin, hätte nochmal eine kurze Frage zur Vorfahrt , wer hat hier Vorfahrt ? Hat Grün hier Vorfahrt weil er von rechts kommt ? Wenn ja wie ist es wenn Grün in die Straße des blauen Autos nach links abbiegen will und Blau trotzdem geradeaus will, gilt hier dann trotzdem rechts vor links ? [Wenn überhaupt RvL gilt]

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe !

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Genau. Am besten noch hängen, teeren, federn und vierteilen.

Mir sind die Fahranfänger am liebsten, die sich mit der Materie Straßenverkehr auseinandersetzen und auch – in mancher Augen dumme – Fragen stellen. Nur so können sie dazulernen. Also: Mein Respekt für die Fragestellung und für die sachlichen Erklärungen. Kein Respekt für blödes Gemotze.

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Zitat:

Original geschrieben von metalhead79


Weil 25% der Schwachköpfe im Straßenverkehr generell nicht wissen wie ein Blinker an geht, bei abknickender Vorfahrtstraße sind's bestimmt 50%. Wenn dann einer rechts blinkt, obwohl es nicht rechts geht, hast du nochmal höhere chancen daß er nicht links fährt. 😉

Deswegen sollte man sich selbst nach der STVO und nicht nach irgendwelchen gut gemeinten Regeln richten. Gut gemeint ist bekanntlich die böse Schwester von gut gemacht.

@ Wauhoo
es ist sinnlos dem Kollegen @ CV626 weiterhin zu erklären, dass Straßenbahnen durchaus auch Straßen queren die mit Schranken gesichert sind und die Gleise auch von "normalen" Güterzügen genutzt werden. Dazu könnte ich ihm z.B. in Köln die Kreuzung Militärringstraße/Dürener Straße empfehlen, oder weiter Militärringstr./Luxemburger Straße.

Aber, es ging hier weniger um Straßenbahnen und ihre Rechte als um "Abbiegende Vorfahrt" 😉

Ach ja, Pferdebahnen gab es noch in den 1920er Jahren in Köln und DIE hatten devinitiv KEINE Vorfahrt vor den wenigen Autos! Vielleicht meint der Kollege ja das und ist nur in der Rubrik JAHRESZAHL verutscht?
Übrigens, gab es da auch noch keine abknickende Vorfahrt ... 😁😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


@ Wauhoo
es ist sinnlos dem Kollegen @ CV626 weiterhin zu erklären, dass Straßenbahnen durchaus auch Straßen queren die mit Schranken gesichert sind und die Gleise auch von "normalen" Güterzügen genutzt werden. Dazu könnte ich ihm z.B. in Köln die Kreuzung Militärringstraße/Dürener Straße empfehlen, oder weiter Militärringstr./Luxemburger Straße.

Ja, das gibt es. Hab ich nie abgestritten. Straßenbahnen können auch auf normalen Eisenbahnschienen fahren und haben dann auch Vorfahrt wie eine Eisenbahn.

Umgekehrt geht es aber nicht, normale Güterzüge können nicht einfach auf gewöhnlichen Straßenbahnschienen fahren, die auch außerhalb von Bahnübergängen die Fahrbahnen queren. Dazu fehlt ihnen die Zulassung als Straßenfahrzeug (Straßenbahnen sind in D rechtlich ein Hybrid, sie sind sowohl Straßen- als auch Schienenfahrzeuge, und ob sie als Eisenbahn gelten oder nicht ist verinfacht gesagt abhängig davon, ob sie sich auf "echten" Eisenbahnstrecken bewegen. Strecken, wo sie ohne Bahnübergang mit Andreaskreuz mit gewöhnlichem Straßenverkehr in Berührung kommen, sind idS keine "echten Eisenbahnstrecken"😉. Von der Untauglichkeit normaler Eisenbahnzüge für die viel engeren Kurvenradien im Straßenbahnnetz ganz abgesehen.

Für Straßenbahnen gelten aber, solange sie eben NICHT auf Eisenbahnstrecken fahren und ihre Übergänge NICHT mit Bahnübergängen gesichert sind, die gleichen Verkehrsregeln wie für andere Straßen-VT auch. Sie haben in D keine "eingebaute Vorfahrt". Das war mein Punkt, nicht mehr und nicht weniger. Dass in 99% aller Fälle sinnvollerweise der Verkehr doch so geregelt ist, dass die Straßenbahn Vorfahrt hat, ist richtig. Hab ich aber auch nie abgestritten.

Auch auf die Gefahr hin, dass es sinnlos ist, dir das zu erklären.

Aber sehr schön wie du hier etwas wiederlegt, was ich gar nicht behauptet habe - nur um in deiner eigenen Sicht um jeden Preis Recht zu haben. 🙄🙄🙄

Zitat:

Original geschrieben von Jaylol


Moin, hätte nochmal eine kurze Frage zur Vorfahrt , wer hat hier Vorfahrt ? Hat Grün hier Vorfahrt weil er von rechts kommt ? Wenn ja wie ist es wenn Grün in die Straße des blauen Autos nach links abbiegen will und Blau trotzdem geradeaus will, gilt hier dann trotzdem rechts vor links ? [Wenn überhaupt RvL gilt]

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe !

Grün hat gegenüber Blau immer Vorfahrt, egal wo es hinwill.

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Zitat:

Original geschrieben von CV626


Sie haben in D keine "eingebaute Vorfahrt". Das war mein Punkt, nicht mehr und nicht weniger. Dass in 99% aller Fälle sinnvollerweise der Verkehr doch so geregelt ist, dass die Straßenbahn Vorfahrt hat, ist richtig.

Und hier widersprichst Du Dir selber grandios; wenn

Zitat:

in 99% aller Fälle sinnvollerweise der Verkehr doch so geregelt ist, dass die Straßenbahn Vorfahrt hat

, dann ist das eine

Zitat:

"eingebaute Vorfahrt"

Und diese Aussage kannst Du drehen, wie du magst.

Es hat in D genug Straßenbahnen, die neben der Straße ihr eigenes Gleisbett haben und nur hin und wieder gleisgebunden auf der Straße verkehren oder diese bspw. zum größeren Bahnhof queren. Selbst bei größeren Herstellern wie Siemens werden Eisenbahn und Straßenbahn unter dem gleichen Begriff "Schienenverkehr" zusammengefasst. Die würden das nicht tun, wenn es aus wirtschaftspolitischer Sicht eine völlig andere Definition der Straßenbahn gäbe.

@bootsmann22
Hast Recht, hier geht's nicht um Schienenverkehr.

Es ging hier ausschließlich darum, dass in anderen Ländern die Straßenverkehrsordnung der Straßenbahn grundsätzlich auch bei gleichberechtigten Straßen Vorfahrt gewährt und in D eben nicht. Die Straßenbahn hat in D eben nur dann Vorfahrt vor dem sonstigen Verkehr, wenn die Verkehrsschilder das so bestimmen. Im Gegensatz zu anderen Ländern, wo die Straßenbahn immer Vorfahrt hat, es sei denn die Straßenschilder bestimmen etwas anderes.

Das ist eigentlich, wenn man dem Diskussionsverlauf folgt, klar genug geworden. So klar, dass ich nicht dachte, es noch einmal wiederholen zu müssen.

War wohl falsch gedacht.

Zitat:

Selbst bei größeren Herstellern wie Siemens werden Eisenbahn und Straßenbahn unter dem gleichen Begriff "Schienenverkehr" zusammengefasst. Die würden das nicht tun, wenn es aus wirtschaftspolitischer Sicht eine völlig andere Definition der Straßenbahn gäbe.

Verkehrsrechtlich ist die Straßenbahn in D durchaus etwas anderes, nämlich ein Hybrid aus Eisenbahn und Straßenfahrzeug, für das, je nach Situation, entweder die Straßen- oder die Eisenbahnverkehrsregeln gelten. Für die "normale" Eisenbahn gelten Straßen-Verkehrszeichen ja bekanntlich überhaupt nicht, die hat ihre eigenen Zeichen. Für die Straßenbahn schon, es sei denn, sie ist auf dem Eisenbahnnetz unterwegs.

Technisch ist eine Straßenbahn natürlich ein schienengebundenes Fahrzeug, von daher ist es keine Überraschung, dass die Entwicklung von Straßenbahntechnik eher beim Schienenverkehr aufgehoben wird als beim Straßenverkehr.

Hat aber nix mit meiner Aussage zu tun. Wenn du mich nicht verstehen willst, ist das nicht mein Problem.

PS Es gibt übrigens auch in D diese Situation vereinzelt tatsächlich (Straßenbahn, die keine Vorfahrt hat). Nicht nur auf dem Theorie-Fragebogen.

Ihr seid echt süß, wie ihr aus der Vorfahrt in ganz bestimmten, genau definierten, Fällen (siehe § 19), eine/n generelle/n Vorfahrt/Vorrang für Straßenbahnen macht.

Wundert mich nicht, wenn bei Ampelausfall der Verkehr komplett zusammenbricht.

Wenn ich als Autofahrer abbiege und Fußgänger meinen Weg kreuzen, dann habe ich die durchzulassen (auch bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße, um den Bezug herzustellen), das heißt doch aber nicht, dass Fußgänger generell immer "Vorfahrt" haben und mir vor den Wagen laufen dürfen, auch wenn Fußwege in aller Regel von der Fahrbahn getrennt sind und Fußgänger eine eigene Ampel (sogar Zebrastreifen, die sind vergleichbar mit einem Bahnübergang) haben.

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich... und nicht alles was krumm ist, ist eine Banane...

Hab da noch das hier gefunden:

Zitat:

http://www.gesetze-im-internet.de/strabbo_1987/__55.html

§ 55 Teilnahme am Straßenverkehr
(1) Auf straßenbündigem Bahnkörper nehmen die Züge am Straßenverkehr teil. Dabei müssen die Fahrzeugführer die sie betreffenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung beachten.

In § 20 sind dazu die Bahnübergänge definiert, auf denen Straßenbahnen Vorrang haben:

http://www.gesetze-im-internet.de/strabbo_1987/__20.html

Hier steht dann auch was die unterschiedlichen Bahnkörper sind, da wird dann auch wieder auf § 20 verwiesen, bei unabhängigen Bahnkörpern:

http://www.gesetze-im-internet.de/strabbo_1987/__16.html

Kann sich jeder nun selbst ein Bild davon machen, vielleicht wäre auch ein eigener Thread angebracht.

PS:

So typisch deutsch ist auch das hier:

Zitat:

http://www.gesetze-im-internet.de/strabbo_1987/__16.html

(3) Anfallende Wässer müssen ohne Beeinträchtigung des Bahnbetriebes vom Bahnkörper ableitbar sein.

Ja, ne, sonst wär´s nämlich ein U-Boot und dafür gibt´s doch die VfdBuBvU-Boot. 😁

PPS:

Die StVO gibt dann auch noch das hier her:

Zitat:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvo_2013/gesamt.pdf

Ge- oder Verbot
Ist das Zusatzzeichen zusammen mit dem Zeichen 205
angeordnet, bedeutet es:
Wer ein Fahrzeug führt, muss der Straßenbahn Vorfahrt
gewähren.
Erläuterung
Das Zusatzzeichen steht über dem Zeichen 205.

Gefunden auf Seite 35...

Sonst ist es doch etwas mager gehalten...

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier


Ihr seid echt süß, wie ihr aus der Vorfahrt in ganz bestimmten, genau definierten, Fällen (siehe § 19), eine/n generelle/n Vorfahrt/Vorrang für Straßenbahnen macht.

Yep, den hat es auch, ist nur nicht direkt erkennbar.

Zitat:

Hier steht dann auch was die unterschiedlichen Bahnkörper sind, da wird dann auch wieder auf § 20 verwiesen, bei unabhängigen Bahnkörpern: http://www.gesetze-im-internet.de/strabbo_1987/__16.html

Hast Du hier dezent weitergelesen? Da steht nämlich auch:

Zitat:

Zum besonderen Bahnkörper gehören auch höhengleiche Kreuzungen, die nach § 20 Abs. 7 als Bahnübergänge gelten.

Und auf Bahnübergängen hat die Bahn/Straßenbahn Vorrang. Höhengleich ist hierbei wohl alles, wo Gleise direkt defaktisch im Asphalt verlegt sind und von Pkw und Co. überquert werden können.

Eisen- wie Straßenbahn haben vorrangig ihre eigenen Licht- bzw. Verkehrszeichen zu beachten; welche das bei der Straßenbahn sind, zeigt Wiki mit Erwähnung der schon genannten BOStrab.

Übrigens: auch aus §55 BOStrab

Zitat:

(3) Auf besonderen und unabhängigen Bahnkörpern einschließlich der Bahnübergänge nach § 20 nehmen die Züge nicht am Straßenverkehr teil.

Ein Bahnübergang ist ja im Grunde alles, wo eine Fahrbahn für Pkw. und Co eine Gleisanlage quert? Also auch die Gleiskreuzung bspw. inmitten der Fahrbahn- bzw. Straßenkreuzung. Und wenn die Straßenbahn bei diesen Bahnübergängen nicht Teil des Straßenverkehres ist, hat sie auch hier Vorrang vor Pkw und Co.

Und dieser Satz aus dem gleichen §55 BOStrab

Zitat:

(1) Auf straßenbündigem Bahnkörper nehmen die Züge am Straßenverkehr teil. Dabei müssen die Fahrzeugführer die sie betreffenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung beachten.

sagt ja nur, daß Straßenbahnführer jene Vorschriften der StVO beachten müssen, die für sie gelten; also keinesfalles alle.

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo



Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier


Ihr seid echt süß, wie ihr aus der Vorfahrt in ganz bestimmten, genau definierten, Fällen (siehe § 19), eine/n generelle/n Vorfahrt/Vorrang für Straßenbahnen macht.
Yep, den hat es auch, ist nur nicht direkt erkennbar.

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo



Zitat:

Hier steht dann auch was die unterschiedlichen Bahnkörper sind, da wird dann auch wieder auf § 20 verwiesen, bei unabhängigen Bahnkörpern: http://www.gesetze-im-internet.de/strabbo_1987/__16.html

Hast Du hier dezent weitergelesen? Da steht nämlich auch:

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo



Zitat:

Zum besonderen Bahnkörper gehören auch höhengleiche Kreuzungen, die nach § 20 Abs. 7 als Bahnübergänge gelten.

Und auf Bahnübergängen hat die Bahn/Straßenbahn Vorrang. Höhengleich ist hierbei wohl alles, wo Gleise direkt defaktisch im Asphalt verlegt sind und von Pkw und Co. überquert werden können.

Eben nicht! Dann lies den doch auch mal:

Zitat:

http://www.gesetze-im-internet.de/strabbo_1987/__20.html

(7) Als Bahnübergänge gelten auch höhengleiche Kreuzungen von Straßenbahnen auf besonderem Bahnkörper mit Straßen, Wegen oder Plätzen, wenn die Vorschriften der Absätze 3 bis 6 eingehalten sind.

Also:

Zitat:

(3) Die den Vorrang nach Absatz 2 kennzeichnenden Andreaskreuze müssen an den Stellen stehen, vor denen Wegebenutzer warten müssen, wenn der Bahnübergang nicht überquert werden darf.
(4) Bahnübergänge müssen technisch gesichert sein. Dies gilt nicht für

1.
Bahnübergänge, die innerhalb eines Tages in der Regel von nicht mehr als 100 Kraftfahrzeugen überquert werden und die durch die Übersicht auf die Bahnstrecke gesichert sind,
2.
Bahnübergänge von Fußwegen und Radwegen, die durch die Übersicht auf die Bahnstrecke und durch Drehkreuze oder ähnlich wirkende Einrichtungen gesichert sind.

(5) Als technische Sicherung nach Absatz 4 müssen vorhanden sein

1.
Geber für Lichtzeichen mit der Farbfolge Gelb - Rot nach Anlage 1 Bild 2, die mit Halbschranken nach Anlage 1 Bild 3 verbunden sein können,
2.
Geber für Überwachungssignale Bü 0 und Bü 1 nach Anlage 4 vor dem Bahnübergang oder eine in Zugsicherungsanlagen eingebundene Überwachung der Einrichtungen nach Nummer 1.

(6) Die Sicherung durch die Übersicht auf die Bahnstrecke ist vorhanden, wenn die Wegebenutzer die Bahnstrecke so weit und aus einem solchen Abstand übersehen können, daß sie bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt den Bahnübergang ungefährdet überqueren oder vor ihm anhalten können.

Kein Andreaskreuz, kein Bahnübergang...

Nochmal. Es gibt KEINE automatische Vorfahrt für die Straßenbahn.

Hier eine original FS-Prüfungsfrage:

http://oi27.tinypic.com/2my2ope.jpg

Die richtige Antwort ist die grün markierte.

Und solche Situationen (Kreuzungen, wo die Straßenbahn keine Vorfahrt hat) sind im wirklichen Straßenverkehr zwar selten, aber vereinzelt gibt es sie schon.

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