Vorfahrt - Abknickende Vorfahrtsstraße
Moin, hätte nochmal eine kurze Frage zur Vorfahrt , wer hat hier Vorfahrt ? Hat Grün hier Vorfahrt weil er von rechts kommt ? Wenn ja wie ist es wenn Grün in die Straße des blauen Autos nach links abbiegen will und Blau trotzdem geradeaus will, gilt hier dann trotzdem rechts vor links ? [Wenn überhaupt RvL gilt]
Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe !
Beste Antwort im Thema
Genau. Am besten noch hängen, teeren, federn und vierteilen.
Mir sind die Fahranfänger am liebsten, die sich mit der Materie Straßenverkehr auseinandersetzen und auch – in mancher Augen dumme – Fragen stellen. Nur so können sie dazulernen. Also: Mein Respekt für die Fragestellung und für die sachlichen Erklärungen. Kein Respekt für blödes Gemotze.
84 Antworten
Zitat:
Die abknickende Vorfahrt kenne ich erst aus den 70 Jahren, vorher gab's so was nicht. Jedenfalls nicht in der heutigen Form und Regelung. Und ICH bin (noch) nicht dement. 😛 😉
Doch, etwas früher schon, sie wurde irgendwann in den 60ern eingeführt. Siehe nochmal der Film, den ich oben verlinkt habe. Ist eine Fernsehsendung von 1968 über das Autofahren, bei 13:47 Minuten wird das korrekte Befahren der abknickenden Vorfahrt vorgemacht:
http://www.youtube.com/watch?v=5rDz2lYuH78
Oder man kann sich bei Wikipedia die Verkehrszeichen von 1956 bis 71 anschauen. Danach wude die abknickende Vorfahrt inoffiziell 1959 eingeführt und 1961 in die StVO aufgenommen.
http://de.wikipedia.org/.../...ublik_Deutschland_von_1956_bis_1971?...
Wie häufig abknickende Vorfahrten waren, ist natürlich eine andere Frage. Wenn du sagst, dass es das 1968 noch gar nicht gab, vermute ich mal, sie waren tatsächlich eher selten.
*IRONIEMODUS ON*
Fußgänger auf der Fahrbahn sollten generell verboten werden. Sie behindern nur den zügigen Verkehrsfluss, meint ihr nicht auch? Schlimm ständig diese Hindernisse, die nur durch aggressives fahren daran zu hindern sind, sich auf den für Autos vorbehaltenen Wegen aufzuhalten ... HIMMEL 🙄
Anstatt hier darüber nach zu denken, was für Fußgänger wichtiger wäre, wäre es vielleicht sinnvoller, sich die Verkehrsregeln besser einzuprägen und, was noch wichtiger wäre, sich auch daran zu halten.
Ok, es soll Menschen geben, die sind mit den einfachsten Aufgaben bereits überfordert. Die sollten aber besser nur zu Fuß gehen. Damit sind sie allerdings teilweise auch schon überfordert. Denn, was sie als Autofahrer bei anderen keineswegs tolerieren, praktizieren SIE dann als Fußgänger selbst und schimpfen auf die unfähigen Autolenker ...
Ein Teufelskreis *soifz* für den es wahrlich keine adäquate Lösung zu geben scheint ...
*IRONIEMODUS OFF*
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Darf ich fragen, wie lange du bereits deine Lizenz hast, oder, wie alt du bist? Redest du nur vom "Hörensagen" oder WEISST du es aus eigenem erleben? 😉
Ist aber auch ziemlich PENG, da es nicht Thema war seit Wann es die "abknickende Vorfahrt" gibt, sondern, wie die Regeln sind.
Klar darfst du fragen 😛
Zu meinem Alter - steht in meinem Profil / Führerschein mit 18 gemacht. 😉
Ich rede nicht nur vom Hörensagen - ich weiß schon wovon ich rede.
Zusätzlich 30 Jahre Außendienst mit ca. 40 - 50 tkm/Jahr.
Und mit der abknickenden Vorfahrt und den Regeln
Zitat:
Die abknickende Vorfahrt kenne ich erst aus den 70 Jahren, vorher gab's so was nicht. Jedenfalls nicht in der heutigen Form und Regelung. Und ICH bin (noch) nicht dement.
hast du begonnen. Anbei noch ein Auszug aus der StVO in der Fassung vom 30.Juli 1960. Ich glaube nicht, dass die deutsche StVO so stark von der österr. abweicht bzw. abgewichen ist. (Über die StVO der DDR habe ich keine Infos - viell. war es dort anders)
LG robert
Vorsicht. Viele Dinge, die heute im Straßenverkehr selbstverständlich sind, wurden nicht unbedingt gleichzeitig in verschiedenen Ländern eingeführt. Es kann also durchaus zwischendurch größere Abweichungen gegeben haben. Beispiel: Blinkerbenutzung beim Fahrstreifenwechsel. In der BR Deutschland erst 1971 vorgeschrieben (vorher war Blinken beim Spurwechsel streng genommen sogar verboten - der Blinker war Fahrtrichtungsanzeiger und nichts anderes), aber in der österr. StVO stand es auch 1960 schon drin. Ach ja, und um auf den von dir verlinkten Ausschnitt zurückzukommen: Vorfahrt von Schienenfahrzeugen auch von links gibt es in D nicht und gab es mW auch nie.
Die abknickende Vorfahrt wurde in D wie schon erwähnt offiziell 1961 in die StVO aufgenommen (inoffiziell 2 Jahre früher). Wann genau klargestellt wurde, wie man da zu blinken hat, weiß ich nicht. Sicher allerspätestens 1971, aber zumindest die Empfehlung, nach Fahrtrichtung zu blinken, muss es vorher schon gegeben haben.
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Zitat:
Original geschrieben von CV626
Vorsicht. .... Ach ja, und um auf den von dir verlinkten Ausschnitt zurückzukommen: Vorfahrt von Schienenfahrzeugen auch von links gibt es in D nicht und gab es mW auch nie.
...
In der DDR gab es das.
§ 13 Absatz 6:
Straßenbahnen ist in jedem Falle die Vorfahrt zu gewähren. Die Vorfahrt der Straßenbahnen untereinander regelt sich nach den Absätzen 1 bis 5.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Genau. Am besten noch hängen, teeren, federn und vierteilen.Mir sind die Fahranfänger am liebsten, die sich mit der Materie Straßenverkehr auseinandersetzen und auch – in mancher Augen dumme – Fragen stellen. Nur so können sie dazulernen. Also: Mein Respekt für die Fragestellung und für die sachlichen Erklärungen. Kein Respekt für blödes Gemotze.
Das du für solch eine dämliche Frage dem TE noch Anerkennung schenkst, macht mir Sorgen. Er hat laut eigener Aussage Ende Juli 2014 den Führerschein erhalten und kann sich schon jetzt nicht mehr an einfachste Vorfahrtsregeln erinnern! Das ist mehr als bedenklich ... das zu fragen hat nichts mit dazulernen zu tun. Das ist wie die Frage nach den schwarzen Zahlen auf den weißen Schildern mit rotem Rand. Personen, die so etwas nicht oder nur ganz langsam begreifen, gehören schleunigst aus dem motorisierten Straßenverkehr ausgeschlossen.
Es gibt durchaus unklare Verkehrssituationen, die auch erfahrene Fahrer in der Praxis überlegen lassen. Wer das aber schon bei einfachen Dingen tun muss, darf schlicht und ergreifend kein motorisiertes Fahrzeug bewegen. Erschwerend kommt hier hinzu, das er vor der Frage hier hinreichend lange überlegen konnte.
Zitat:
Original geschrieben von blogreiter
In der DDR gab es das.Zitat:
Original geschrieben von CV626
Vorsicht. .... Ach ja, und um auf den von dir verlinkten Ausschnitt zurückzukommen: Vorfahrt von Schienenfahrzeugen auch von links gibt es in D nicht und gab es mW auch nie.
...
§ 13 Absatz 6:
Straßenbahnen ist in jedem Falle die Vorfahrt zu gewähren. Die Vorfahrt der Straßenbahnen untereinander regelt sich nach den Absätzen 1 bis 5.
OK, mein Fehler. Stimmt, die DDR-Verkehrsregeln haben sich etwas von den westdeutschen unterschieden. Das mit der Straßenbahn war mir nicht bekannt.
Auch hier hatten Schienenfahrzeuge IMMER Vorfahrt vor dem Rest der Welt. Heißt ... lass mich überlegen ... BAHNÜBERGANG! 😁😁😁😁😁 😎
Nein, quatsch ... natürlich hat der Schienenverkehr, egal ob Straßenbahn oder sonstige Schienengebundene Fahrzeuge immer Vorrag gehabt.
In den Anfängen des "motorisierten Verkehrs" (Pferdekutschenzeit z.B.) war das noch anders.
Nein, auch wenn das viele annehmen, dass war lange VOR meiner Zeit ... 😁
@Knergy
Auch wenn du mit deiner Kritik recht hast, war der Beitrag von @bischerl mehr ironisch zu verstehen 😉 und er hatte übersehen, dass es ein "Frischling" war.
Dennoch hat der Beitrag seine Berechtigung, überträgt man das ganze mal auf die "alten" Verkehrsteilnehmer, aber BITTE nicht auf die ganz alten.
Viele, eigentlich Zu Viele, zwischen Fahrprüfung und "MitLiveCrisis" fahren wie ihnen gerade beliebt. Gibt's dann auch nur den Hauch eines Tickets, wird direkt von Abzocke geschrieben anstelle über das eigene Fehlverhalten nach zu denken und etwas daran zu ändern.
Noch ein Wort zum Eingangsthema. Vielleicht gab es irgendwann diese Regelung "Abknickende Vorfahrt". Nur, in MEINER - ich betone ausdrücklich in MEINER - Anfangszeit gab es keine irgendwie geartete abknickende Vorfahrt. So wie wir sie heute kennen - und nur darüber reden wir ja eigentlich - mit dem gelben, auf dem Kopf stehenden Viereck für VORFAHRT-Straße Schild und dem Schild mit dem dicken gebogenen Balken für abbiegende Vorfahrtberechtigte Straße, kam erst in den 70 Jahren auf im Straßenbild.
Und, ich kann natürlich nicht für die ganze Nation schreiben sondern nur für meinen Einzugsbereich. Nach der Festlegung in der StVO wird ja nicht schlagartig in Deutschland die Beschilderung geändert. Das dauert eben je nach Reichtum der zuständigen Kommune.
Noch eins, ob jemand 100.000 km oder "nur" 30.000 km im Jahr fährt, heißt doch noch lange nicht, dass derjenige auch die Verkehrsregeln kennt. Und, auf Autobahnen gibt es selten bis gar keine "abknickende Vorfahrt" ...
Ach ja, ich war auch im Kundenaussendienst und in dieser Funktion habe ich ALLE Verkehrswege mit ihren speziellen Regelungen abgedeckt und befahren. Nur wer sowas vorweisen kann, kennt Verkehrssituationen auf ALLEN Verkehrswegen und nicht der Vielfahrer der 23 Stunden auf der Autobahn unterwegs ist und von einem zum anderen Termin hetzt.
In diesem Sinne: Immer daran denken bei abknickender Vorfahrt auch entsprechend ein Zeichen zu setzen, egal ob zum abbiegen oder geradeaus fahren
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Auch hier hatten Schienenfahrzeuge IMMER Vorfahrt vor dem Rest der Welt. Heißt ... lass mich überlegen ... BAHNÜBERGANG! 😁😁😁😁😁 😎
Nein, quatsch ... natürlich hat der Schienenverkehr, egal ob Straßenbahn oder sonstige Schienengebundene Fahrzeuge immer Vorrag gehabt.
Das stimmt nicht. In Deutschland hat die Straßenbahn mitnichten automatisch Vorrang, sondern muss genauso wie jedes Straßenfahrzeug die Vorfahrt beachten.
Bei der Eisenbahn sieht es natürlich anders aus, das ist keine Frage.
So ist es. Ein Blick in die StVO bringt Erleuchtung.
Zitat:
Original geschrieben von Knergy
Das du für solch eine dämliche Frage dem TE noch Anerkennung schenkst, macht mir Sorgen. Er hat laut eigener Aussage Ende Juli 2014 den Führerschein erhalten und kann sich schon jetzt nicht mehr an einfachste Vorfahrtsregeln erinnern! Das ist mehr als bedenklich ... das zu fragen hat nichts mit dazulernen zu tun. Das ist wie die Frage nach den schwarzen Zahlen auf den weißen Schildern mit rotem Rand. Personen, die so etwas nicht oder nur ganz langsam begreifen, gehören schleunigst aus dem motorisierten Straßenverkehr ausgeschlossen.Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Genau. Am besten noch hängen, teeren, federn und vierteilen.Mir sind die Fahranfänger am liebsten, die sich mit der Materie Straßenverkehr auseinandersetzen und auch – in mancher Augen dumme – Fragen stellen. Nur so können sie dazulernen. Also: Mein Respekt für die Fragestellung und für die sachlichen Erklärungen. Kein Respekt für blödes Gemotze.
Es gibt durchaus unklare Verkehrssituationen, die auch erfahrene Fahrer in der Praxis überlegen lassen. Wer das aber schon bei einfachen Dingen tun muss, darf schlicht und ergreifend kein motorisiertes Fahrzeug bewegen. Erschwerend kommt hier hinzu, das er vor der Frage hier hinreichend lange überlegen konnte.
Ich frage lieber wenn ich mir nicht zu 100% sicher bin, sorry wenn dich das sauer macht. 🙂
Danke an alle die sachlich geblieben sind.
Zitat:
Original geschrieben von CV626
Ist eine Fernsehsendung von 1968 über das Autofahren, ...
Und bis heute rafft es keiner... arm... 🙁
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
............. ALLE Verkehrswege mit ihren speziellen Regelungen abgedeckt und befahren. Nur wer sowas vorweisen kann, kennt Verkehrssituationen auf ALLEN Verkehrswegen und nicht der Vielfahrer der 23 Stunden auf der Autobahn unterwegs ist und von einem zum anderen Termin hetzt.
In diesem Sinne: Immer daran denken bei abknickender Vorfahrt auch entsprechend ein Zeichen zu setzen, egal ob zum abbiegen oder geradeaus fahren
Das ist der Kernsatz - außerdem wird man mit der Zeit auch etwas ruhiger und sieht das Treiben auf den Straßen etwas gelassener.
Zitat:
Original geschrieben von knergy
...... Das du für solch eine dämliche Frage dem TE noch Anerkennung schenkst, macht mir Sorgen. Er hat laut eigener Aussage Ende Juli 2014 den Führerschein erhalten und kann sich schon jetzt nicht mehr an einfachste Vorfahrtsregeln erinnern! Das ist mehr als bedenklich ...
Es gibt keine dämlichen Fragen - nur dämliche Antworten. Mir ist 100x lieber er fragt, wenn er sich nicht sicher ist, als er schießt mich bei nächster Gelegenheit aus Unwissenheit ab. (BTW er könnte auch dich erwischen) Schon mal darüber nachgedacht.
LG r.
Zitat:
Original geschrieben von Knergy
… Er hat laut eigener Aussage Ende Juli 2014 den Führerschein erhalten und kann sich schon jetzt nicht mehr an einfachste Vorfahrtsregeln erinnern! …
Genau. Er hat aber die Eier in der Hose, nachzufragen, im Gegensatz zu den meisten Autofahrern gleich welchen Alters, die völlig planlos durch den Verkehr eiern. Ich möchte nicht wissen, wie viele Verkehrsregeln du nicht beherrscht, aber zu feige bist, es zuzugeben oder nachzufragen.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Genau. Er hat aber die Eier in der Hose, nachzufragen, im Gegensatz zu den meisten Autofahrern gleich welchen Alters, die völlig planlos durch den Verkehr eiern. Ich möchte nicht wissen, wie viele Verkehrsregeln du nicht beherrscht, aber zu feige bist, es zuzugeben oder nachzufragen.Zitat:
Original geschrieben von Knergy
… Er hat laut eigener Aussage Ende Juli 2014 den Führerschein erhalten und kann sich schon jetzt nicht mehr an einfachste Vorfahrtsregeln erinnern! …
Richtig, es werden viele nicht überall aufgepasst haben und alles wissen.
Schon alleine wenn man sieht wie viele nicht wissen was ein Reißverschlussverfahren ist oder dass der Blinker in jedem Auto serienmäßig ist und man den auch benutzt.