Vorfahrt - Abknickende Vorfahrtsstraße

Moin, hätte nochmal eine kurze Frage zur Vorfahrt , wer hat hier Vorfahrt ? Hat Grün hier Vorfahrt weil er von rechts kommt ? Wenn ja wie ist es wenn Grün in die Straße des blauen Autos nach links abbiegen will und Blau trotzdem geradeaus will, gilt hier dann trotzdem rechts vor links ? [Wenn überhaupt RvL gilt]

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe !

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Genau. Am besten noch hängen, teeren, federn und vierteilen.

Mir sind die Fahranfänger am liebsten, die sich mit der Materie Straßenverkehr auseinandersetzen und auch – in mancher Augen dumme – Fragen stellen. Nur so können sie dazulernen. Also: Mein Respekt für die Fragestellung und für die sachlichen Erklärungen. Kein Respekt für blödes Gemotze.

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Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


Könnten jetzt bitte alle wieder auf den Teppich kommen?

... darf es auch Laminat sein??? 😉

Leute, es bringt nix, wenn wir über in DEUTSCHLAND geltenden Regeln reden und ihr kommt damit um die Ecke wie es im (europäischen) Ausland geregelt ist.
Wir haben doch in der Vergangenheit gelernt, dass es in Össiland, in der Schweiz, in den Niederlanden etc. ANDERE Regeln geben kann als hier bei uns. Und die DDR ist seit nunmehr 25 Jahren Geschichte und die Regeln da interessieren HEUTE niemanden mehr. HALT, STOPP ... DOCH! Da war es z.B. verboten, auf der Autobahn für einen auffahrenden auszuweichen oder gar zu bremsen. Und, den GRÜNEN Abbiegepfeil haben 95% der Verkehrsteilnehmer bis heute nicht begriffen.
Es gibt halt noch genug Defizite aufzuarbeiten und das nicht nur bei Fahranfängern kurz nach der Prüfung!

Und, das Schienengebundene Fahrzeugen Vorrang einzuräumen ist, lernt man in der Fahrschule. Aber, die Besserfahrer dürfen mich gerne vom Gegenteil überzeugen und sich mit einer Straßenbahn "anlegen". Ich gehe dann schon mal zum Wettbüro ...
Ach so, bevor wieder jemand meint ich hätte unrecht, würde ich empfehlen GENAU zu lesen was ich geschrieben habe. Denn, ich habe nirgendwo die StVO bemüht ... Na? Klingelt es jetzt? 😉

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Euer Schuss hatte eine Fehlzündung .... 😁 Kann ja mal vorkommen .... 😁😁😁😁😁😁

😮 🙄

Blink du wie du willst und gib Vorrang wem auch immer wie du willst. Hat sicherlich schon 40 Jahre funktioniert, wird´s auch weiterhin, denn zum Glück denkst nicht nur du beim Fahren (wie du vielleicht gerne annimmst) sondern auch die anderen werden (sich ihren Teil) denken. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier


Was eine Straßenbahn aber sehr wohl kann und macht, ist Bremsen und Anhalten/Warten, z.B. und insbesondere auch an roten Ampeln.

Seit wann hat eine Straßenbahn rote Ampeln? Die Straßenbahn hat generell ihre eigene Lichtzeichenanlage, meist über ihrer jeweiligen Fahrspur, da ist's weder Grün noch Rot. Und die Ampelschaltungen des schienengebundenen Straßenverkehrs sind mit denen des übrigens Verkehrs meist so abgestimmt, daß die Straßenbahn Vorrang hat. Bei allen Kreuzungsbereichen klappt das freilich wegen zu starken Pkw-Aufkommens nicht. Wenn Straßenbahnen tatsächlich an Kreuzungen warten müssen, dann primär, weil es kreuzende Straßenbahngleise zu queren gilt und dort evtl. gerade ebenfalls eine Straßenbahn 'rüber will.

Übrigens ist auch die Aussage, daß Schienenfahrzeugen keinen Vorrang hätten, so nicht richtig; schaut einfach in den §19 der StVO. Und was lest Ihr u. a.? (Da wird übrigens nicht zwischen Eisenbahn und Straßenbahn differenziert).

Zitat aus §19 StVO

Zitat:

5) Vor Bahnübergängen ohne Vorrang der Schienenfahrzeuge ist in sicherer Entfernung zu warten, wenn ein Bahnbediensteter mit einer weiß-rot-weißen Fahne oder einer roten Leuchte Halt gebietet.

Wenn der Bahner Euch also "bittet" zu warten, habt Ihr dem Folge zu leisten. Defaktisch heißt aber auch dieses nix anderes, als daß die Bahn stets Vorrang hat, so Lichtzeichenanlagen nicht etwas anderes zum Ausdruck bringen.

Und das hier kapiert ja auch kaum einer:

§20 - StVO

Zitat:

(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

Also so genau hatte ich mich mit dem Thema noch nicht beschäftigt, aber StVO § 19 Absatz 5 ist doch schon...

Mir war nur aufgefallen, dass Straßenbahnen in aller Regel im Verkehr mitschwimmen. Heißt, wenn es sich staut, hüpfen eben nicht alle, die davor stehen zur Seite und genauso wartet die Straßenbahn an der Ampel, auch wenn sie wie Busse in aller Regel (immer?) eine eigene Lichtzeichenanlage hat.

Was mich in dem Zusammenhang noch interessieren würde, wäre folgende Situation:

Ausfall sämtlicher Lichtzeichenanlagen und kein Bahnbediensteter, Andreaskreuz etc. in Sichtweite, ich kein Fußgänger, ich nicht auf einem Rad-, Feld- oder Waldweg.

Ja, was nun?

In 99 % der Fälle werden die Autofahrer die Straßenbahn durchlassen oder der Verkehr bricht ohnehin zusammen, aber was wäre wenn:

Ich komme an eine Kreuzung, bin auf der Vorfahrtsstraße, will gerade durch, die Straßenbahn kommt mir entgegen und will links abbiegen, also meinen Weg kreuzen. Habe ich nun anzuhalten?

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Zitat:

Original geschrieben von metalhead79



Zitat:

Original geschrieben von CV626


Was, das wurde selbst 97 noch in der Fahrschule so gelehrt?
Ja, aber nur in der Praxis, nicht in der Theorie.
Das blinken in der Situation hat den Vorteil daß der aus der Seitenstraße zügiger losfahren kann und sonst keine Nachteile. Also warum sollte man das nicht machen?

Keine Nachteile? Und was ist mit Unfallgefahr durch Missverständnisse?

Wenn ich rechts blinke, dann zeige ich damit an, dass ich rechts abbiegen will. Ein Wartepflichtiger, der von rechts kommt, denkt dann, er könnte losfahren. Das ist ein Problem, wenn ich dann doch geradeaus fahre und nicht nach rechts.

OK, bei T-Kreuzungen könnte man argumentieren, dass es tatsächlich keine Nachteile gibt wenn man grundsätzlich die Fahrtrichtung anzeigt. Aber nicht an Kreuzungen mit 3 möglichen Fahrtrichtungen wie zB in dem Ursprungsszenario des TE.

Zitat:

Original geschrieben von kiaora



Zitat:

Original geschrieben von CV626


.........
In anderen Ländern (Österreich und vermutlich auch sonst halb Europa) gibt es aber eine AUSDRÜCKLICHE Regel, dass die Straßenbahn immer Vorrang hat. Auch ohne dementsprechende Beschilderung.
Nicht immer

Stimmt, ich habe mich unklar ausgedrückt. Richtig muss es heißen: Es gibt eine Regel, dass die Straßenbahn immer dann Vorfahrt hat, wenn es nicht anders beschildert ist. Im Gegensatz zu D, wo in diesem Fall für Straßenbahnen die gleichen Regeln gelten wie für andere VT, also Rechts vor Links.

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier


Also so genau hatte ich mich mit dem Thema noch nicht beschäftigt, aber StVO § 19 Absatz 5 ist doch schon...

Ja, gilt aber nicht für Straßenbahnen, sondern für die Eisenbahn. Straßenbahnen gelten als ganz normale gleichberechtigete VT und haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Linienbusse. Es gibt an Straßenbahnschienen ja in der Regel auch keine Andreaskreuze. Sollte es die doch irgendwo geben, so hätte die Straßenbahn da tatsächlich Vorfahrt vor dem Straßenverkehr.

Zitat:

aber was wäre wenn:

Ich komme an eine Kreuzung, bin auf der Vorfahrtsstraße, will gerade durch, die Straßenbahn kommt mir entgegen und will links abbiegen, also meinen Weg kreuzen. Habe ich nun anzuhalten?

Wie gesagt, die Straßenbahn hat keinen Sonderstatus und ist mit anderen VT gleichberechtigt. In diesem Fall musst du also, wenn es keine Ampeln gibt, oder diese ausgefallen sind, nicht anhalten, sondern hast selbstverständlich vor dem linksabbiegendem Gegenverkehr Vorfahrt, auch wenn es eine Straßenbahn ist.

Zitat:

Original geschrieben von CV626


Wenn ich rechts blinke, dann zeige ich damit an, dass ich rechts abbiegen will. Ein Wartepflichtiger, der von rechts kommt, denkt dann, er könnte losfahren. Das ist ein Problem, wenn ich dann doch geradeaus fahre und nicht nach rechts.

Dann blinke ich natürlich nicht bzw. nur wenn einsehbar und keiner kommt.

Sofern es nur geradeaus und links geht, besteht das Risiko aber gar nicht.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79


Dann blinke ich natürlich nicht bzw. nur wenn einsehbar und keiner kommt.
Sofern es nur geradeaus und links geht, besteht das Risiko aber gar nicht.

Blinksignale sind doch eindeutig, nicht blinken gleich geradeaus, ansonsten gewünschte Fahrtrichtung anzeigen, warum macht man das nicht einfach so? Woher sollen andere sonst wissen was man sich dabei gedacht haben könnte? 😕

VORSICHT! Es gab gerade erst ein Gerichtsurteil, weil jemand auf das Blinkzeichen vertraute und auf die Vorrangstraße einbog und ................ BUMM! Das ein Fahrtrichtungsanzeiger eine Fahrtrichtungsänderung anzeigt ist NICHT die Gewähr dafür, dass derjenige, der eine Vorrangstraße befährt auch wirklich abbiegen will, auch nicht wenn derjenige sein Fahrzeug verzögert. Deshalb ist abwarten besser, auch bei einer abknickenden Vorfahrt.
Übrigens, der NICHT-Abbieger durfte 30% des Schadens selbst tragen.

Was die Straßenbahnen angeht, könnte ich nun at hoc einige Kreuzungen in Köln nennen, wo man auch für Straßenbahnen am Andreaskreuz anhalten MUSS.
Und, JA, ich BLINKE an abknickenden Vorfahrten, wenn ich LINKS oder RECHTS der Vorfahrtstraße folge. Nur, wenn ich optisch Geradeaus fahre blinke ich NICHT! Anscheinend ist das aber für einige User einfach zu schwer zu verstehen. Macht aber nix ... es reicht doch, wenn ich es weiß! 😛

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


VORSICHT! Es gab gerade erst ein Gerichtsurteil, weil jemand auf das Blinkzeichen vertraute und auf die Vorrangstraße einbog und ................ BUMM!

Man weiss ja dass es kaum einer auf die Kette bekommt, andere machen es vorsätzlich falsch und hinterher zu beweisen wer wann wie geblinkt hat ist eh schwer bis unmöglich.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75


Blinksignale sind doch eindeutig, nicht blinken gleich geradeaus, ansonsten gewünschte Fahrtrichtung anzeigen, warum macht man das nicht einfach so?

Weil 25% der Schwachköpfe im Straßenverkehr generell nicht wissen wie ein Blinker an geht, bei abknickender Vorfahrtstraße sind's bestimmt 50%. Wenn dann einer rechts blinkt, obwohl es nicht rechts geht, hast du nochmal höhere chancen daß er nicht links fährt. 😉

Erst gestern wieder: Ganz links eingeordnet und dann ohne zu blinken nach rechts abgebogen (hab kurz überlegt ob ich zügig rechts an dem vorbei abbiegen soll, hab's dann aber doch gelassen).

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von CV626


Ja, gilt aber nicht für Straßenbahnen,

Doch; wenn es keine Schilder oder Lichtzeichenanlagen hat, denn das Gesetz spricht hier eindeutig von Schienenfahrzeugen; es separiert nicht zwischen Eisenbahn oder Straßenbahn. Beides sind Schienenfahrzeuge, sogar mit der gleichen Spurweite. Im Zweifel wird eine liegengebliebene Straßenbahn mit der Diesellok vom Gleis gezogen. Und für die gilt dann jenes, was Du der Straßenbahn nicht zugestehen willst? Nö, für alle Schienenfahrzeuge gilt das gleiche Recht.

Im Zweifel steigt der Straßenbahnfahrer aus und stellt seine Weiche per Hand, (war damals so, heute sicher nicht mehr), freilich auch verbunden mit einer Signaleinrichtung, aber wenn die Straßenbahn dann fahren will, hat der Pkw Rot. Heute läuft dieses automatisch induktionsgesteuert; kommt 'ne Straßenbahn, hat der Pkw dann schon Rot, bevor diese Bahn des Pkw's Fahrbahn überhaupt zu Gesicht bekommt. Ob es bei Euch so ist, darüber mag ich nicht streiten; bei uns ist es aber so.

Ergo, die Bahn hat Vorrang; die meisten bekommen das bloß nicht mit, weil sie es verlernt haben, zu beobachten.

Original geschrieben von Wauhoo

Zitat:

Original geschrieben von CV626


Doch; wenn es keine Schilder oder Lichtzeichenanlagen hat, denn das Gesetz spricht hier eindeutig von Schienenfahrzeugen; es separiert nicht zwischen Eisenbahn oder Straßenbahn.

Den Vorrang von Schienenfahrzeugen gibt es an Bahnübergängen und nirgendwo sonst. Wenn kein Andreaskreuz aufgestellt ist und auch sonst keine Schilder die Vorfahrt regeln, gilt Rechts vor Links und Vorfahrt des Gegenverkehrs beim Linksabbiegen.. Auch wenn die Straßenbahn nicht von rechts kommt oder links abbiegt.

Das ist natürlich bei der normalen Eisenbahn nicht anders. Der Unterschied ist der, dass man eine "normal" Eisenbahnstrecke eben nur an Bahnübergängen überqueren darf und nirgendwo sonst.

Zitat:

Im Zweifel wird eine liegengebliebene Straßenbahn mit der Diesellok vom Gleis gezogen.

Ganz sicher wird das nicht passieren. Jedenfalls nicht in der Stadt, wo die Straßenbahn auch ganz normale Straßen benutzt, ohne dass sie durch Bahnübergänge abgesichert ist. Eine Diesellok dürfte auf solchen Strecken gar nicht fahren (auch wenn sie es rein technisch vllt könnte, falls die engen Kurvenradien kein Problem für sie sind), da ihr die Zulassung als Straßenfahrzeug fehlt (es fehlen zB Blinker, Bremslicht und dergleichen).

Edit: Ich sehe hier wird noch diskutiert... bezüglich der Straßenbahn... 😉

Warte dann mal auf das Ergebnis...

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