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Vorfahrt - Abknickende Vorfahrtsstraße

Moin, hätte nochmal eine kurze Frage zur Vorfahrt , wer hat hier Vorfahrt ? Hat Grün hier Vorfahrt weil er von rechts kommt ? Wenn ja wie ist es wenn Grün in die Straße des blauen Autos nach links abbiegen will und Blau trotzdem geradeaus will, gilt hier dann trotzdem rechts vor links ? [Wenn überhaupt RvL gilt]

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe !

Screenshot-2
Beste Antwort im Thema

Genau. Am besten noch hängen, teeren, federn und vierteilen.

Mir sind die Fahranfänger am liebsten, die sich mit der Materie Straßenverkehr auseinandersetzen und auch – in mancher Augen dumme – Fragen stellen. Nur so können sie dazulernen. Also: Mein Respekt für die Fragestellung und für die sachlichen Erklärungen. Kein Respekt für blödes Gemotze.

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Zitat:

Kann ich mich nicht daran erinnern. Wann war dieses "früher"? Frage ist ernstgemeint.

Deutlich bevor ich geboren wurde geschweige denn selbst Auto gefahren bin. Die Regel, dass man bei der Abknickenden Vorfahrt blinkt, wurde irgendwann Ende der 1960er Jahre kodifiziert, davor galt Bleiben auf der Vorfahrtsstraße wohl nicht als Abbiegen bzw die Frage ob man abbigen sollte/durfte, war nicht klar geregelt. Auch in Lehrbüchern von vor 1970 wird nirgendwo erwähnt, dass man bei der abknickenden Vorfahrt blinken soll. Meine Eltern haben jedenfalls Mitte der 1960er in der Fahrschule noch gelernt, dass man in der abknickenden Vorfahrt NICHT blinkt.

Ich dachte bis gerade eben, dass die neue Regel bei der großen StVO-Reform von 1971 eingeführt wurde. Das ist aber wohl auch falsch, die Regel muss schon ein paar Jahre früher eingeführt worden sein, wohl nicht lange nachdem meine Eltern ihre Führerscheine gemacht hatten. Siehe folgender Link (eine Fernsehsendung von 1968), dort ab Zeitindex 13:47:

http://www.youtube.com/watch?v=5rDz2lYuH78

Eine Sache war damals an der abknickenden Vorfahrt aber anders als heute: Man war als Abbieger damals kreuzenden Fußgängern gegenüber IMMER wartepflichtig, auch wenn man der Vorfahrtsstraße folgte. Ist nicht die einzige Verkehrsregel von damals, die aus heutiger Sicht seltsam war. Unter anderem war damals der Blinker ausschließlich zum Anzeigen der Fahrtrichtung da - beim Spurwechsel oder zum Überholen blinken war nicht nur nicht vorgeschrieben, sondern streng genommen sogar verboten. Dafür wurde damals empfohlen, beim Überholen auf der Autobahn nachts vor dem Spurwechsel dem Vordermann die Lichthupe zu zeigen... (das ist aber in einer anderen Folge dieser Serie. Findet man auch i-wo auf youtube)

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener



Zitat:

Original geschrieben von CV626


Früher war das mit dem Blinken anders, da hat man grundsätzlich nicht geblinkt wenn man dem Straßenverlauf folgte. Wer geradeaus wollte, wo die Vorfahrt nach links ging, hat zB kurz rechts geblinkt.
Kann ich mich nicht daran erinnern. Wann war dieses "früher"? Frage ist ernstgemeint.

Die Meisten die Das noch lernten dürften längst Rentner sein.

In einem anderen Forum hat mal Einer sich die Mühe gemacht seine alten Ausgaben der STVO durchzuackern, geht zurück bis 1974 und schon damals musste man Blinken wenn man einer abknickenden Vorfahrtstrasse folgt.

Aber Ich muss nur aus dem Fenster schauen um zu sehen das rund 30% der Fahrer(innen) zu blöd dafür sind und beim Geradeausfahren blinken.

Und ein Hoch auf das begleitende Fahren bei dem diese Kapazitäten ihrem Nachwuchs diesen Blödsinn auch noch eintrichtern.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



In einem anderen Forum hat mal Einer sich die Mühe gemacht seine alten Ausgaben der STVO durchzuackern, geht zurück bis 1974 und schon damals musste man Blinken wenn man einer abknickenden Vorfahrtstrasse folgt.

Genau so ist es.

Meine Mutter hat 1972 den "Klasse 3" gemacht.

Und auf nachfragen hat sie mir bestätigt, dass dies in der Fahrschule schon so gelernt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Benzli2013


Das ist doch Grundwissen Theorie (oder wie sich das bei euch in DE nennt).

Aber da es nun geklärt ist, hätte ich folgende zwei Fragen an euch Profis aus DE :-)

Derjenige der von unten (Hauptstrasse) kommt und auf der Hauptstrasse nach links bleibt. Muss dieser blinken?

Wer hat Vortritt:
Derjenige auf der Hauptstrasse von links welcher optisch geradeaus fährt oder derjenige der von unten kommt und auf der Hauptstrasse bleibt?

Jo. Das ist Grundwissen. Genau wie deine Frage . Also nicht zu laut schreien.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


Kann ich mich nicht daran erinnern. Wann war dieses "früher"? Frage ist ernstgemeint.
Die Meisten die Das noch lernten dürften längst Rentner sein.
In einem anderen Forum hat mal Einer sich die Mühe gemacht seine alten Ausgaben der STVO durchzuackern, geht zurück bis 1974 und schon damals musste man Blinken wenn man einer abknickenden Vorfahrtstrasse folgt.
Aber Ich muss nur aus dem Fenster schauen um zu sehen das rund 30% der Fahrer(innen) zu blöd dafür sind und beim Geradeausfahren blinken.
Und ein Hoch auf das begleitende Fahren bei dem diese Kapazitäten ihrem Nachwuchs diesen Blödsinn auch noch eintrichtern.

Wenn ich mich richtig erinnere, war das wirklich die Diskussion Anfang der 70er Jahre. Und die Polizei hat kassiert, wenn man bei der abbiegenden Hauptstraße nicht geblinkt hat.

Problematisch wird es heute durch die Malereien auf den Spuren.

Wir haben bei uns eine zweispurige Hauptstraße, die im schätzungsweise 30°-Winkel abknickt. Von der linken Spur kann man aber auch genau geradeaus fahren. Also müsste man für den Verbleib auf der Hauptstraße rechts blinken.

Die Spurmarkierungen wurden aber so gezeichnet, dass die Hauptstraße in beiden Spuren geradeaus geht und in der linken Spur wurde eine Abbiegung nach links gezeichnet. So muss man für das Geradeaus-weiterfahren links blinken.

Danke erst mal. Jetzt müßte ich meine Eltern fragen, wie das in der DDR war (eure Infos beziehen sich sicherlich auf den Westen). Meine Eltern haben Anfang/Mitte der 1960er Jahre Führerschein gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von CV626


Eine Sache war damals an der abknickenden Vorfahrt aber anders als heute: Man war als Abbieger damals kreuzenden Fußgängern gegenüber IMMER wartepflichtig, auch wenn man der Vorfahrtsstraße folgte. Ist nicht die einzige Verkehrsregel von damals, die aus heutiger Sicht seltsam war.

Entschuldigung. Diese Regel gilt auch heute noch, siehe § 9 (3) StVO. Beim Abbiegen ist Fußgängern Vorrang zu geben, die die Straße überqueren, in die man einbiegt. Das ist unabhängig davon, welche Vorfahrtsregel für Fahrzeuge gilt.

Zitat:

Original geschrieben von blogreiter


Problematisch wird es heute durch die Malereien auf den Spuren.
Wir haben bei uns eine zweispurige Hauptstraße, die im schätzungsweise 30°-Winkel abknickt. Von der linken Spur kann man aber auch genau geradeaus fahren. Also müsste man für den Verbleib auf der Hauptstraße rechts blinken.
Die Spurmarkierungen wurden aber so gezeichnet, dass die Hauptstraße in beiden Spuren geradeaus geht und in der linken Spur wurde eine Abbiegung nach links gezeichnet. So muss man für das Geradeaus-weiterfahren links blinken.

Ist mir auch an einigen Stellen aufgefallen, gerade bei abknickenden Vorfahrtstraßen, daß Beschilderung bzw. Ampeln und Straßenmarkierung einander widersprechen. Ich habe nichts dagegen, solche Stellen durch bauliche Maßnahmen zu entschärfen, indem man die Kurve "gerader" macht und das eigentliche Geradeausfahren nur mit einem Schlenker ermöglicht. Aber die Verkehrsrichtungen (nach denen sich das Blinken richtet) sollten immer klar sein.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge


Vorfahrt hat grundsätzlich derjenige, der dem auf dem Schild dargestellten Straßenverlauf folgt.

Und ja, wenn man der abknickenden Vorfahrt folgt, dann muss man blinken, was auch sinnvoll ist. Zum einen heisst das Ding offiziell "Fahrtrichtungsanzeiger", man zeigt also seine Fahrtrichtung an und die ändert sich nunmal, wenn man dort abbiegt. Es gibt aber noch einen weiteren Grund. Nehmen wir den skizzierten Fall, du kommst von unten. Wenn du beim links abbiegen nicht blinken würdest, wie würdest du denn dann anzeigen, dass du geradeaus fahren möchtest? Mit Blinker rechts? Und wie signalisierst du dann, dass du rechts abbiegen möchtest? Mit Blinker ganz rechts? Funktioniert schlicht nicht. Also beim links abbiegen links blinken, beim rechts abbiegen rechts blinken und bei Geradeausfahrt nicht blinken - unabhängig davon, ob es eine abknickende Vorfahrt ist oder nicht.

Kurzfassung: Das Schild zeigt nur an, wer Vorfahrt hat aber nicht, wie geblinkt werden muss.

Alles richtig bis auf den letzten Satz. Das Zeichen abknickende Vorfahrt ist ein Richtzeichen und sagt mir, dass ich Vorfahrt habe wenn ich diesem Straßenverlauf folge. Gleichzeitig sagt es mir aber auch, dass ich blinken muss. Das Gebot zum Blinken geht also vom Zeichen aus.

Nachzulesen in der Anlage 3 zum § 42 der StVO

Was ich mit dem letzten Satz meinte: Egal, ob an einer solchen Kreuzung eine abknickende Vorfahrt beschildert ist oder dort gar kein Schild steht, so ändert das nichts an der Regelung, wann ich zu blinken habe.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge


Was ich mit dem letzten Satz meinte: Egal, ob an einer solchen Kreuzung eine abknickende Vorfahrt beschildert ist oder dort gar kein Schild steht, so ändert das nichts an der Regelung, wann ich zu blinken habe.

Ok. Verstanden🙂

Hochinteressant was manche Eltern in der Fahrschule gelernt haben. Als ich 1967 meine Lizenz erwarb, gab es so was wie "abknickende Vorfahrt" so wie heute nämlich (noch) nicht. Das kam erst viel später und auch damit die Irritationen ob man nun bei GERADEAUS blinken muss oder nicht. @ AMenge hat's doch bereits plastisch geschildert.
Nur, wenn ich heute unterwegs bin und sehe wie viele die eindeutig NACH mir die Lizenz erworben haben damit umgehen ... HIMMEL!
Gerade gestern hat mich jemand angepupts, weil ich GERADEAUS fuhr und NICHT rechts geblinkt habe ... ok, er kam aus einer untergeordneten Straße und musste 1 - in Worten EINE Sekunde warten - bis er wusste wohin ich wollte. SORRY NOCH MAL ... den Rest denke ich mir nur.
Nojo, eigentlich bin ich ja schon viel früher Auto "gefahren" und habe die Verkehrsregeln gelernt. Und, im Gegensatz zu vielen Künstlern, die glauben mir raten zu müssen noch mal mein Fahrverhalten zu überdenken, KANN ich fahren und kenne 98% der Verkehrsregeln, die ich auch anwende. Aber, dass war nicht das Thema. Sonst würde ich mal fragen, wer denn noch die "Drehscheibenampel" kennt??? KLICK
Wer DIE als Autofahrer kennt, kann auch tatsächlich sagen wie es "früher" war *soifz*.
Die abknickende Vorfahrt kenne ich erst aus den 70 Jahren, vorher gab's so was nicht. Jedenfalls nicht in der heutigen Form und Regelung. Und ICH bin (noch) nicht dement. 😛 😉

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Wer DIE als Autofahrer kennt, kann auch tatsächlich sagen wie es "früher" war *soifz*.
Die abknickende Vorfahrt kenne ich erst aus den 70 Jahren, vorher gab's so was nicht. Jedenfalls nicht in der heutigen Form und Regelung. Und ICH bin (noch) nicht dement. 😛 😉

Abknickende Vorfahrt ist vielleicht nur ein Wortspiel, den besonderen Verlauf einer Vorrangstraße hat es aber auch damals schon gegeben, (heuteZeichen 1002-10 ff - 1971 Zeichen 843 ff) , die Regelung, soweit ich mich erinnern kann, auch schon.

Darf ich fragen, wie lange du bereits deine Lizenz hast, oder, wie alt du bist? Redest du nur vom "Hörensagen" oder WEISST du es aus eigenem erleben? 😉
Ist aber auch ziemlich PENG, da es nicht Thema war seit Wann es die "abknickende Vorfahrt" gibt, sondern, wie die Regeln sind.

Zitat:

Entschuldigung. Diese Regel gilt auch heute noch, siehe § 9 (3) StVO. Beim Abbiegen ist Fußgängern Vorrang zu geben, die die Straße überqueren, in die man einbiegt. Das ist unabhängig davon, welche Vorfahrtsregel für Fahrzeuge gilt.

Du hast Recht. Das war mir nicht bewusst, ich kann mich auch nicht daran erinnern, das je in der Fahrschule gehört zu haben.

Außerdem gibt es anscheinend inzwischen die Verwaltungsvorschrift, dass man an abknickenden Vorfahrten den Fußgängern durch Sperrgitter o.ä. die Fahrbahnüberquerung unmöglich machen soll, anscheinend eben weil die Regel so kompliziert ist.

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