Vorderreifen kurz vorm TÜV runter - evtl. Mischbereifung aufziehen?

Suzuki Motorrad

Servus zusammen!

ich habe ein kleines Reifen-Problem.
Fahre auf meiner Suzuki GSX-R 600 K1 von 2002 den Michelin Pilot Power 1 vorne wie hinten.
Der Hinterreifen ist erst gute 1000km alt, hält also locker noch 5-6000 km (was in etwa 1 Saison entspricht).
der Vorderreifen muss allerdings dringend neu. Habe im März TÜV.

Nun ist es allerdings so, dass ich gerne auf Bridgestone S20 EVO umsteigen würde - darf ich nun Mischbereifung aufziehen? Also vorne Bridgestone, hinten Michelin - und den hinteren Reifen so noch ne Saison fahren?
Habe eigentlich weder Lust, mir nochmal einen Michelin Vorderreifen zuzulegen (dann bin ich ja wieder gebunden, zumal sich der Vorderreifen ja nur halb so schnell abfährt) - noch, den fast neuen Hinterreifen zu entsorgen und beide Reifen gleichzeitig wechseln zu müssen.

Weiterhin kommt hinzu, dass der Nachwuchs in den Startlöchern steht - das Finanzielle also eigentlich auch an sinnvolleren Ecken ausgegeben werden könnte.

Danke schonmal für die Hilfe!

39 Antworten

Ja oder sich halt ein Gutachten ausstellen lassen, dass die Fabrikatsbindung nicht mehr bindend ist, der obligatorische Satz aus dem Fahrzeugschein ausgetragen wird und nur noch die Reifendimensionen vorgeschrieben sind.
Dann kann man in der passenden Größe alles fahren und mischen wie man lustig ist.
Bei meiner Honda ist zum Glück nur noch die Größe vorgeschrieben, da kann ich vorne und hinten auch andere Marken fahren.

Meinst du deine NC 750?

Grüße, Martin

Zitat:

@X_FISH schrieb am 15. Oktober 2015 um 19:31:43 Uhr:


Meinst du deine NC 750?

Grüße, Martin

Jap genau die. Mittlerweile gibt es aber einige Modelle mehrerer Hersteller bei denen nur die Reifengröße vorgeschrieben ist.

Bei meiner ZR-7 sieht das leider anders aus, bisher hatte ich aber keine Lust in das von mir erwähnte Gutachten zu investieren.

Zitat:

@shnoopix schrieb am 15. Oktober 2015 um 21:29:22 Uhr:



Zitat:

@X_FISH schrieb am 15. Oktober 2015 um 19:31:43 Uhr:


Meinst du deine NC 750?

Grüße, Martin

Jap genau die. Mittlerweile gibt es aber einige Modelle mehrerer Hersteller bei denen nur die Reifengröße vorgeschrieben ist.
Bei meiner ZR-7 sieht das leider anders aus, bisher hatte ich aber keine Lust in das von mir erwähnte Gutachten zu investieren.

Na, endlich werden sie venünftig. Nach meinen Erfahrungen mit 60-70 verschiedenen Reifen,

die fast immer gemischt waren, hat

Mischbereifung

nie Probleme gemacht, sofern die Reifengrösse respektiert wurde. Nur bringt es das meist nicht, einen Sportreifen mit einer harten Touringpelle zu kombinieren, denn das schwächste Glied bestimmt die mögliche Schräglage/Sicherheitreserve. Aber vergleichbare Reifen wie

Angel GT mit dem entsprechenden Metzeler oder Michelin Produkt sollte unproblematisch sein.

A propos: Ich kriege morgen den neuen Angel GT auf der Gudrun, hat 2 Wochen gedauert 🙁

Ganz entgegen meiner Gewohnheit habe ich jetzt tatsächlich keine Mischbereifung drauf:
2 Michelin Sirac, 2 Z6 und zwei AGT...man wird alt 🙂

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Sehe ich ähnlich, Mischbereifung ist überhaupt kein Problem. Ich bin auf der NC schon Straßenenduroreifen vorne und Sportreifen hinten gefahren. Man muss sich halt, wie du sagst, im klaren darüber sein, dass die Mischung in der Regel nicht an eine einzelne Kombination des besseren Reifen ran kommt. Das ist in den allermeisten Fällen aber auch völlig nebensächlich.
Wenn ein Reifen runter ist und ich die Marke mal wechseln will, sehe ich nicht ein den meist noch guten zweiten Reifen einfach weg zu schmeißen. Ich bin da geizig und schaue bei sowas schon aufs Geld.
Wenn sich der neue Reifen außerdem merklich als Flop herausstellt, hab ich mich außerdem nur ein Mal verkauft.
Bei der NC hab ich das auch schon mehrfach so praktiziert.

Zitat:

@shnoopix schrieb am 15. Oktober 2015 um 21:29:22 Uhr:


Jap genau die. Mittlerweile gibt es aber einige Modelle mehrerer Hersteller bei denen nur die Reifengröße vorgeschrieben ist.

Beziehungsweise: Dann ist der obligatorische Satz drin, aber im CoC gibt es keine vorgeschriebene Reifenpaarung. Hatten wir früher auch schon. Wenn es wieder so wäre, wäre vieles einfacher - aus bürokratischer Sicht.

Grüße, Martin

Zum Glück hab ich nichtmal diesen obligatorischen Satz drin, wirklich nur die Reifengröße. Erspart halt viel lauferei und Erklärungen. 🙂

Ich bin -vor Jahren- mit einer ZX10 zu GTS. Hinten ein 10.000 km alter Z2, der noch gutes Profil hatte, vorne ein neuerer Z4. Keine Chance.

Dann damit zum TÜV und da zum Leiter der prüfstelle, weil ich die Kombination schon 3000 km problemlos gefahren war.

Dessen Aussage: Diesen Schwachsinn gibts nur noch in Deutschland. "Geringe Mängel, Stempel, Gebühren gehen aufs Haus"
Das ist aber eher selten und liegt wohl daran, dass der Mann und ich uns seit Jahren kennen und der Z4 eine verwandte Weiterentwicklung des Z2 war (den gabs nicht mehr)

Jetzt werden hier aber wieder alle wenns und abers diskutiert, die dem TE nicht weiter bringen, wenn er eine Reifenfabrikatsbindung in den Papieren stehen hat und keine Freigabe findet. Die üblichen Freigaben sind aber alle (mir ist keine einzige Ausnahme bei mehr als 100 Motorrädern bekannt) auf bestimmte Reifenkombinationen beschränkt.

Zudem sollte man nicht verkennen, dass das Papier, das man in den Händen hält, nur ein kleiner Auszug der COC oder der BE ist. Diese ist nämlich zig Seiten stark und kann vom TÜV aufgerufen werden. Wenn also in den Papieren von shnoopix nichts drin steht, heißt das noch lange nicht, dass er vorn einen Pirelli und hinten einen Michelin aufziehen darf.

Ich bin mir sogar sehr sicher, dass ein gewissenhafter Prüfer das beanstandet.

Z4 ist eine Weiterentwicklung von Z2 gewesen, das Profil im Wesentlich gleich. Da passte das und deshalb wurde es auch abgenommen.

Und nun wäre es interessant, zu wissen, ob in den Papieren der GSXR 600 K1 eine Fabrikatsbindung eingetragen ist oder nicht. Dann ist nämlich - besinnt man sich auf den Eingangspost - die ganze Schreiberei für die Katz, wenn man sich gesetzeskonform verhalten will.
Als ich bei BMW K 1100 LT von Michelin auf Avon umgestiegen bin, hatte ich auch eine Zeitlang hinten einen Avon und vorne einen Michelin. Die haben sich bestens vertragen, aber legal war das nicht. Bis die zur HU fällig war (und darum gings ja auch) war auch vorne ein Avon drauf. Sonst wäre ich durchgefallen.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 17. Oktober 2015 um 13:35:53 Uhr:


[...] Ich bin mir sogar sehr sicher, dass ein gewissenhafter Prüfer das beanstandet. [...]

Das ist der Haken.

Der eine kommt an einen Prüfer, welcher sowohl mit gesundem wie auch technischen Verstand unterwegs ist und der besteht nicht darauf, 19 Jahre alte Reifenpaarungen vorfinden zu wollen.

Der andere Paragraphenreiter will evtl. kein Risiko eingehen, schließlich steht seine Unterschrift (bzw. Kennnummer) auf dem Papier.

Und der dritte Prüfer (meist identisch mit dem ersten Prüfer): »Jetzt klebe ich Ihnen die Plakette drauf, in 2 Tagen ziehen Sie andere Reifen drauf und keiner kann mit Gewissheit sagen, dass ich die Maschine so geprüft habe. Gilt auch für Auspuffanlagen, Drosseln, Blinker, etc.«

Das sind jedoch eher die alten Haudegen, welche mir bei jeder HU angenehm im Gedächnis hängen bleiben. Entspannt bei der Arbeit, keinen Bock auf irgendwelche »Lehrmeister« und daher u.U. zufrieden damit, wenn man VOR der Abnahme gleich auf die Reifenproblematik hinweist.

Grüße, Martin

Das Bundesverkehrsministerium hat dazu schon ein Statement abgegeben. Hab auf die schnelle mit dem Handy nur die Meldung vom TÜV gefunden:
http://m.tuev-nord.de/.../...ifen-und-motorrad-paar-excellence-596.htm
Es sollte aber auch kein Problem sein, das offizielle Statement zu finden.
Fest stets aber, sind nur Reifengröße Geschwindigkeitsindex und Co angegeben, muss sich auch nur daran gehalten werden. Bei meiner Honda ist das, wie bei vielen neueren Motorrädern, in allen Fahrzeugpapieren der Fall.

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