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Vorderen Scheiben tönen

Themenstarteram 18. August 2002 um 20:18

Hallo liebe VW-Fans,

habe schon oft Fahrzeuge mit leicht getönten Scheiben (vorne Seitenscheiben ca. 30 %) gesehen. Würde dies auch gerne tun , jedoch würde mich interressieren, ob dies überhaupt erlaubt ist. Und mit welchen Strafen ist zu rechnen.....

Danke für Eure Geduld

Ladi

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17 Antworten

also, meinen Informationen nach ist nach den derzeitgen Gesetzen nur wenig erlaubt, ich glaube 15% fuer alles vor der B-Saeule, soweit ich weiss soll das Gesetz aber geandert werden um etwas mehr zu erlauben.

also laut VW-Scene Ausgabe 9/2002 auf seite 144 ist es jetzt auch in deutschland erlaubt sich ALLE scheiben zu tönen.

Allerdings kommt da keine folie drauf. Die scheiben werden mit lack geflutet.

Windschutzscheibe darf 25% getönt werden und die Fahrer und beifahrer seite bist zu 30%

Leider macht das bis jetzt in Deutschlan nur eine firma und ich denke mal dafür muss man richtig hinblättern.

Das ist doch schon mal was.

 

MfG

Golem

Also die firma heißt "Color Tec" (Tel. 02323-964429), der Sitz ist in Herne.

Also dort ne Scheibe tönen zu lassen, kostet ca. 60€, allerdings muss die dann schon im ausgebauten Zustand dort eintreffen.

Für ne Komplett Rundumtönung für nen 2er Golf muss man mit Ein- und Ausbau ca. 500€ löhnen.

Also ich find das gar net mal so schlecht, sieht bestimmt auch besser aus, wenn alle Scheiben getönt sind, wenn es vorne auch nicht gerade viel ist. Gibt dem Auto aber einen besseren Gesamteindruck.

Folie - Strafe

 

...bin auch endlich froh, dass es in Deutschland (hoffentlich!!!) erlaubt ist! - Bin allerdings mehr für Chrome-Effekt zu haben, weil die Scheiben dann eigentlich verspiegelt sein müssten!? - Mal schaun, wann es das gibt!?

Hab da noch etwas gelesen über werkseitg getönte Scheiben, dass es da schon wieder Einschränkungen geben soll! - Da frag ich mich, welches Auto heute noch ohne Color-Verglasung hergestellt wird!? - Naja, ich würde sagen, erstmal die entgültige Rechtsprechung abwarten und dann Handeln!

Übrigens: Folie in den vorderen Scheiben kostet ca. 75,-Euro und es gibt 3 Punkte in Flensburg!

MfG

@WideGolf4:

Ich habe FoliaTec Cromolux in allen Scheiben (ausser Windschutzscheibe!) und habe KEINE Probleme. Selbst der TÜV (letzter Monat) konnte nichts sagen, da sie eingetragen waren und so kann mich keiner "anstinken" (selbst die grün weißen...)

MfG :D :p :D

von wegen, jeder grüne kann dir die weiterfahrt verbieten, da es sich um fake-eintragungen handelt.

wenn der tüv die dinger sieht is dein auto still

"Eingetragen" heißt noch gar nix. Wenn das gegen die stvo verstößt is das ziemlich egal ob das eingetragen ist oder nicht. Die Polizei kann in jedem Fall die Weiterfahrt untersagen und dir je nach Fall Geld oder auch den Lappen abnehmen.

den führerschein dürfen sie dir nicht wegnehmen,aber vor die wahl stellen,die folie sofort zu entfernen,oder dein auto stillegen.sollte es eingetragen sein,wirst du gezwungen es austragen zu lassen,ansonsten stillegung.

mfg

Nö, nö....

 

Also Leute,

wenn ich hier in Niedersachsen damit durch den Tüv komme und der Tüv - Prüfer meine Scheiben für gut befindet kann ein dahergelaufener Polizist NICHTS machen, da er ja

1. nicht über die fachliche Kompetenz eines Dipl. Ing. verfügt. Deshalb kann er nur eine Mängelkarte ausfüllen und dich zum Tüv schicken. Dieser lacht nur und schmeißt das Teil gleich in den Eimer.

und

2. wie soll denn ein Polizist über geänderte Anweisungen der entsprechenden Prüforgane Bescheid wissen...?

Bestes Beispiel: die dritte Bremsleuchte! War es nicht vor einigen Jahren sogar erst verboten, Bremsleuchten so hoch anzubringen (}Blendgefahr, hihihi...{) dann wurden die Dinger jeweils rechts und links "montiert" und zu guter Letzt sind die Teile fast Pflicht...

Also laßt euch mal nicht ins Boxhorn jagen, denn Polizisten sind ja auch nur (fast) Menschen...

@Leinad78:

Ich war doch erst beim Tüv!!! Und der Prüfer hat die Scheiben für gut befunden!!! Und das war KEIN DEKRA-Mann!! Sondern ein richtig sorgfältiger "Tüv´ler", der mich (berechtigterweise!!)noch mal wegen hinteren rechten (defekten) Radbremszylinder kommen ließ. Und die Nachuntersuchung war bei einer anderen Tüv-Stelle. Der Tüv - Prüfer hat ebenfalls n i x!!! gesagt! Und jetzt kommst du...

jetzt komm ich???

nö, bin single. is nich :D:D:D

is mir persönlich ziemlich egal was du machst, fakt ist: es ist in deutschland nich erlaubt, also erzähl hier nich das es erlaubt sei und jeder machen könne.

wenn du das sein läßt, kann ich mit dir und deinem tüv ganz gut leben

was der tüv sagt,ist dem polizisten relativ egal. fakt ist,das es einen paragraphen dafür gibt,welcher das verbot rechtfertigt.

und wenn du dem polizisten kein glauben schenkst,dann lässt der einen polizeisachverständigen,der auch dipl.ing und anerkannter verständiger ist deinen wagen mal genauer anschauen.und glaub mir der findet nicht nur die scheiben!!

und nochwas. es liegt im diensteifer des polizisten,in wie weit er durchgreift.wenn er dein auto stillegen will,weil er der meinung ist,das es nicht verkehrstauglich ist(was bei dir der fall wäre) dann macht er das auch,und bekommt immer recht,da kannst du jeden anwalt einschalten.

wenn du das board mal durchsuchst,wirst du alte beiträge von mir sehen,wo ich schonmal geschrieben habe,was nen bekannter wegen der tönung durchhat.er war bis zum höchsten gericht damit,und hat danach alles selbst tragen müssen,obwohl eigentlich blos die folie rausgemusst hätte. und er hatte es sogar eingetragen gehabt.danach hat der tüvmann auch eins dranbekommen.ob er rausgeflgen ist weis ich nicht,zumindest arbeitet er nicht mehr dort.

ich fahre zwar auch mit getönten seitenscheiben rum,wollte dir aber nur mal klar machen,das die meinung des tüvs gegen die polizei nichts ausrichtet,und jegliche eintragungen auch wieder ausgetragen werden können bzw. bei nichtgeschehen dein wagen stillgelegt wird.

mfg

Aha...

 

Als erstes möchte ich folgendes richtigstellen:

Ich will hier niemanden in irgendeiner From negativ beeinflussen!

 

So kann man sich also irren:

Ich bin also eigentlich verXXXX worden...

Wenn das wirklich so der Fall ist, verstehe ich die deutsche Rechtssprechung nicht:

Normalerweise hätte es beim Kfz-Brief Umschreiben (Umzug) bzw. spätestens beim Tüv - Termin der Prüfer herausfinden müssen, daß eine nicht eintragungsfähige Sache (Folien auf vorderer /hinterer Seiten- und Heckscheibe) widerrechtlich eingetragen wurde.

Daraufhin hätte doch ein pflichtbewußter und verantwortungsvoller Tüv - Prüfer zumindestens einen Hinweis /Kommentar abgeben müssen und mich eigentlich auf den Mißstand hinweisen müssen. Ist aber nicht passiert!

Ich werde mich bei der Polizei informieren, was aktuell ist! Denn wenn ein "Polizeisachverständiger" (@m3ar!) schon schlauer ist als der Tüv - Prüfer dann können wir ja gleich zur Polizei gehen...

Ich arbeite per Zufall mit dem Tüv Rheinland in Köln zusammen und werde dort ebenfalls nachfragen.

ziehe meine aussage bezüglich deiner aussage über die freie machbarkeit zurück, hab mich verlesen.

toller satzbau *g*

sorry....

@leinad78

No Problem! Trotzdem bin ich gespannt, was nun endlich Fakt ist... Ihr habt mich ganz schön verunsichert.. :confused:

War bisher treu der Annahme:

Ist alles eingetragen --> kein Ärger mit den grün-weißen Herren...

Ausserdem sieht meine "Nagelkiste" ja auch schick aus (nein, ich habe kein Bild davon--> keine Digicamera.. oder wohnt jemand in /um WOB?)

 

Also bevor gefragt wird:

Golf II GL TDI 66kw 5 Türer

94er Modelljahr

satinsilber, Cromolux rundum (ausser Windschutzscheibe)

schraubbares Weitec Fahrwerk UTX(?) - 50mm

7,5 x 17 Momo Racer

Und ca. 2 kw (RMS!) Musik...

Greez

PS: Hat jemand Erfahrung in Umbau TDI --> VR 6 2,9?

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