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Scheiben Tönen! LESEN!!!!!!!

Ich hab da was im Netz gefunden und wollte mal wissen was ihr davon haltet. Ich bin der Meinung das das nich funktioniert!!! Aber lest selbst:

"Mann sieht es in den USA fast alle Autos haben Tönungsfolie

in den vorderen Türscheiben.Das ist in Deutschland nicht ohne ABE erlaubt aber es gibt einen Trick wie ihr es zugelassen bekommt:Mann Tönt die hinteren seitenscheiben

Tiefschwarz und die Heckscheibe einen ton heller und lässt das vom (Erzfeind nr1)TÜV eintragen dann tönt mann sich die Türscheiben vorne in der selben Farbe wie die Heckscheibe es ist nur darauf zu Achten das die Folie die selbe ABEnr hat wie die Folie der Heckscheibe hat. Fertig.Diese Folie ist eingetrangen und selbst in der ABE steht nicht wo sie sitzen soll sondern sie darf die Sicht des Fahrers nicht behindern.Also viel Spass !!!!!! "

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20 Antworten
am 17. Dezember 2003 um 18:46

wenn die grünen oder der TÜV ärger machen sollten, ist der jenigen dann am ar*** gekniffen. erlaubt ist es nähmlich NICHT!

liest sich in der theorie evtl ganz nett, wird in der praxis aber wohl etwas hakelig.

hallo

hatten wir ja schon oft hier und wie gesagt nicht erlaubt wohl nur erlaubt mit scheiben fluten

mfg

also sowas bescheuertes habe ich selten gelesen....

ERSTENS steht schon immer auf jeder halbwegs ordentlichen ABG (nicht ABE!), dass auf den vorderen seitenscheiben die folie nicht geklebt werden soll, oder dass man die für den fahrer für die freie sicht relevanten scheiben (alles VOR der B-Säule) NICHT TÖNEN DARF!

das ist ein absoluter blödsinn und wurde nicht mal durchdacht! mal ganz davon abgesehen, dass ne tüv-eintragung das noch nicht einmal legalisieren würde- bleibt trotzdem verboten.

auch ein fluten wäre nicht erlaubt.

also, bitte nicht blind irgendwelchen mist posten!!!!

am 17. Dezember 2003 um 21:22

ich kann mich da nur anschließen, ich denke kaum das dir das einer bei der kontrolle abnehmen wird, und ich werd es auf keinen fall ausprobieren.

Es gibt eine legale Möglichkeit. Allerdings ist die nicht ganz billig.

Man kaufe sich ein Auto in den USA, was dort bereits VOM HERSTELLER AUS getönte Scheiben hat (rundum, egal wie dunkel). In den USA ist das nämlich erlaubt. Ob das gebraucht oder neu ist macht nix aus.

Dann Fahrzeug nach good old Germany überführen, anmelden und schon fährt man mit schwarzen Scheiben. Der TÜV bzw die Zulassungsstelle wird zwar ein bissl dumm aus der Wäsche gucken, aber es geht definitiv.

Nur die Kosten sprengen natürlich den Rahmen des Möglichen (zumindest bei kleinen Studenten wie mir).

Zitat:

Der TÜV bzw die Zulassungsstelle wird zwar ein bissl dumm aus der Wäsche gucken, aber es geht definitiv.

neeeee, du darfst du scheiben durch eu-konforme ersetzen lassen ;)

Seit wann das? Ich kenn Leute die so rumfahren. Und es ging reibungslos.

der tüv kann sogar verlangen das du dir ne eu-konforme heckklappe draufbaust damit du kein kleines kennzeichen bekommst. genauso mußt du normalerweise das licht abändern wenn du den in D fahren willst

Hi,

ich stimme Leinad78 zu. Es kann und wird wohl auch die Anpassung des Fahrzeugs an die EU-Konfomität verlangt werden. Nur in manchen unrelevanten Sachen (z.B. eben der Heckklappe mit dem Kennzeichenausschnitt) kann man da ein Auge zudrücken.

Gruß Jürgen

Hallo,

hab das ganze Spiel mit den getönten Scheiben schon selbst erlebt. Mein Tüv-Onkel (der wirklich suuuper in Ordnung ist) traute sich nicht so recht die Folien (Chromolux) vorn einzutragen. Um mir aber aus der Patsche zu helfen, hat er folgendes in meinem Brief vermerkt : "Silberfolienbeschichtung ABE-Nr.: XXXX in der Heck- und an den seitlichen Scheiben des Fahrzeugs".

Von nun an war es eine reine Auslegungssache, wofür der Tüv-Onkel nicht seinen Kopf hinhalten mußte. Ein ganzes Jahr und ca. 10 Kontrollen ging es gut. Doch dann wollten die Buletten es genauer wissen.

Also : Rückfrage an den Tüv-Mann --> der wußte klar von nichts außer Scheiben hinten ; darauf Folienentfernung auf dem Polizeihof ; 2 Punkte in Flensburg wegen "Fahrens mit erloschener Betriebserlaubnis" ; 164 ,- € Kosten für Strafe und Verwaltung.

Von daher ein gut gemeinter Tip aus erster Hand : Laßt es echt sein. Auch wenn man Euch beim Autoglaser anbietet "alles mit EG-Erlaubnis und Eintragung durch uns". Wenn die grünen Freunde hellhörig werden habt Ihr ein Problem. Auch rechtlich dagegen anzugehen bringt nicht viel, da die Prozeßkosten in keinem Verhältnis zur Sache stehen. Außerdem müßt Ihr den Prozeß erst mal gewinnen.

Schöne Grüße und ein frohes Fest wünscht Mr. FoliaTec

Zitat:

Original geschrieben von MikeTheMig

auch ein fluten wäre nicht erlaubt.

Moin!

Bist du dir da sicher? Das man Scheiben nicht bekleben lassen darf (vorn) ist klar... aber was ich gelesen hab darf man alle Scheiben fluten (warum ist mir schleierhaft...).

Oder wurde da mitlerweile nachgebessert?

Hmm.... das mit dem Fluten habe ich auch schon desöfteren gehört bzw. gelesen. Nur müssen die Scheiben vorne selbstverständlich weniger getönt sein als hinten.

Aber hat sich da wirklich so schnell was dran geändert??

bei uns wird angeboten. vordere seitenscheiben 33% frontscheibe 25% und alles legal, aber "geflutet" also egfärbt... ich glaube folie ist nicht erlaubt weil im falle eines unfalls, das einschlagen der seitenscheibe erschwert wird.

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