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Vor Gericht wegen kfz Verkauf von Privat???

Audi A3 8L
Themenstarteram 29. November 2011 um 20:35

Hallo, ich habe im mai 2008 mein Golf VR6 Bj. ca 1996 verkauft,von privat an privat ohne garantie oder rückgabe. am nächsten tag hat der käufer mich terrorisiert, das ihm das auto verreckt ist (Kühler ausgelaufen, Motor heiß usw. ). Ich habe es abgelehnt ihn zurückzunehmen, denn bei mir ging alles. Er hat es dann in eine Werkstatt gebracht wo ein Gutachten gemacht wurde, wegen diversen Mängeln, Rost am Unterboden, Kühler ist undicht und es war eine abdichtende Flüssigkeit drinn usw. ...er verlangt von mir knappe 3000 Euro.Er zum RA und ich zum RA, dann ging die Post so hin und her, und nach ca. halbem Jahr war Ruhe und kam nichts mehr. Jetzt nach ca. 3,5 Jahren kommt plötzlich ein Gerichtstermin deswegen, er hat einen neuen anwalt jetzt. Mein RA war vor Gericht (ich war nicht dabei) , und jetzt hat er mir heute, eine woche nach dem gericht erst gesagt was los war, es wurde ein vergleich vereinbart (widerrufsfrist ist morgen!!!) das ich 1000 euro bezahle und 40 % der gerichtskosten übernehme und dann ist die sache vergessen. Er war so undfreundlich, und meinte ich soll das machen, denn ansonsten wird es schlimmer. Vorher war er der Meinung das der keine chance hat, da ich den Vertrag gemacht habe, und es ausserdem mittlerweile verjährt ist, usw. ,... und jetzt sowas! Ach ja er kam auch unentschuldigt eine Std. zu spät zum Gericht mein RA ! Angeblich hat der Kläger das Auto bis heute noch so mit dem Schaden im Hof stehen, und wenn ich das nicht zahle jetzt dann kommt ein Gutachter, und der soll es feststellen ob ich diese Flüssigkeit rein hab oder wer anders nach dem kauf, ...hallo??Das geht doch garnicht, wie will man das denn beweisen???Ich glaube ich soll hier getäuscht werden um zu zahlen, habe mich für den Wiederruf entschieden! Evtl. anderen RA, aber was sagt mein Rechtschutz dann dazu?

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31 Antworten

Hi,

wenn du weißt das der Wagen damals in Ordnung war kannst du dir durchaus überlegen ob du weiter dagegen vorgehen willst.

Wenn du aber weißt das der Wagen wirklich net 100% in Ordnung war ( und du vielleicht sogar wirklich mit Kühlerdicht rumgepfuscht hast) würde ich den Vergleich bezahlen und fertig.

Gruß Tobias

hallo.

Ich glaube einer der Regeln hier in MT lautet, dass man keine Rechtsfragen stellen und keine beantworten darf, darum wird wohl bald ein Moderator diesen Thread hier beenden.

Ich glaube aber nicht das es Wissenschaftliche Arbeiten zum Thema "Wie lange eine abdichtende Kühlerflüssigkeit schon im Kühler herumschwirrt" exisitert, deswegen wäre ich mal gespannt wie das ein Gutachter beweisen kann. Das es bei einer Leiche geht weiss man ja aber bei so einer Flüssigkeit -> humbug!

Grüße

Markez

Zwei Frage: 1. warum bist Du nicht vor Gericht erschienen?

2. Was hast Du für eine Pappnase als Anwalt der vor Gericht zu spät kommt? Den würde ich schon abschießen.

Kannst Du das mit deiner Rechtschutz klären?

Ich kennen keinen Anwalt dem wir bis jetzt nicht in den Hintern treten mussten...

Würdest Du unter Eid aussagen?

 

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

wenn du weißt das der Wagen damals in Ordnung war kannst du dir durchaus überlegen ob du weiter dagegen vorgehen willst.

Da bin ich der gleichen meinung.

Soweit ich weiß musst du alle mängel an einem fahrzeug angeben die du kennst. bei einigen sachen kann man sagen das wusste ich nicht. bei anderen nicht und es gibt nur wenig sachen wo das geht. wenn im sommer die heitzung kaputt geht weiß man das nicht unbeding. wenn er jedesmal nach 10m fahren ausgeht weiß man das in der regel.

Das der kühler platzt oder so kann man nicht wissen.

und wenn da kühler dicht drin ist... na und... das machen viele auch vorsorglich als schutz. muss ja nicht rein getan worden sein als da ein loch war. und verboten ist es nicht. kann ja auch der vorbesitzer gewesen sein.

Aso und wenn er zu blöd unters auto zu gucken bevor er es kauft selbst schuld. Fast jeder gebrauchter hat rost am unterboden

am 1. Dezember 2011 um 10:22

Nach neueren Gerichtsurteilen, ist der Kühler, auch die ZKD ein Verschleißteil. Nach Alter und Laufleistung muss bei solchen Fahrzeugen immer damit gerechnet werden.

Evtl auch wirklich nur ein Trick, um Geld zu schnorren.

Mit dem Vergleich könnte nur passieren, wenn er Dir nachweisen kann, dass Du von einem Mangel wusstest, den aber verschwiegen hast oder wenn Du im Kauftvertrag wissentlich falsche Angaben gemacht hast. Ansonsten hätte er schlechte Karten vor Gericht, denke ich.

Soll ich Dir mal was sagen?

Ich würde es ehrlich gesagt auf die 3000 Euro ankommen lassen.

Dieser Muckeltyp hat nicht alle Tassen im Schrank, alleine schon was den Reparaturbetrag angeht.

Haste Dir mal einen Kühlerpreis inkl. Ein und Ausbau angeschaut? Das ist nun wahrlich keine handwerkliche Kunst beim 8L den auszutauschen. Und die Kosten zum Entsorgen der alten Flüssigkeit hat er bestimmt auch draufgeschrieben :D

Unterboden.. ja... Baujahr 1996.. wo ist da Rost? An den Wagenheberaufnahmen? Pech. An den Türen und der Dachfalz? Das ist normal beim 8L..

Wer sein Auto liebt, der schiebt.

Und wenn er mag kann der komische Käufermuckeltyp mal einen 98er Kühler reinigen.. dann weiß er was Rost ist. Da kommt eine Pampe raus wo man sich wundert wo sie schlummerte.

Und dass dort "Kühlerdicht" eingefüllt wird ist zwar nicht schön, aber mittlerweile auch Gang und Gebe.

Ich mag es persönlich nicht weil ich denke dass diese auch an Stellen gelangt, wo es nicht so förderlich ist.

 

Ist zwar scheiße gelaufen, aber wozu hat man eine Rechtschutz?

Wenn man es menschlich regeln möchte, dann würde ich einen Kühler bei eBay kaufen, noch zwei Pullen Frostschutz dazu und ihm sagen "So, oder garnicht".. fertig.

Solche Leute regen mich echt auf..

am 1. Dezember 2011 um 11:34

äh.. @ Daniel.. es dreht sich um nen VR6 :-) Keinen Audi A3^^

Achso... wir sind hier aber im 8L Forum... :P

Nee im Ernst, bei dem VR6 wirds wohl nicht anders aussehen.. ist doch alles der selbe überteuerte Klumpatsch.

Ich frag mich auch, wie der Motor heiß und tot gelaufen ist, so klingts ja wie dus beschrieben hast, ohne das man das merkt wenn man damit fährt, da blinkt doch alles rot wenns nem motor zu heiß wird, der kühlmittelstand auf 0 abgesackt ist...

 

Das Problem das ich sehe, als Laie, weil dafür gibts Anwälte die sich drum streiten, man kann die gesetzliche Gewährleistung meines wissens NICHT ausschließen, allerhöchstens auf 1 Jahr (?) verkürzen was weiß ich. zweites Problem, die ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen das da alles zum zeitpunkt des Verkaufs i.O. war, erst nach 6 monaten wechselt die Beweislast.

Und jetzt wirds auslegungssache ob eine Privatperson ein Fahrzeug soweit untersuchen kann, dass der Kühler kurz vorm abreisen ist, weils alles nur noch Rost ist. Ich weiß nicht, ob eine DEKRA oder Tüv das bemängelt hätte wie auch immer.

 

Die Frist ist ja jetzt schon rum...

Mich tät noch interresieren an deiner Stelle, warum dein Furzanwalt da plötzlich ne 180° Wende hingelegt hat mit dem Vergleich, gabs da nen stark veränderten Faktenstand?

 

Ich weiß nicht wie das ist, aber man kann sicherlich mal bei der Rechtschutzversicherung anfragen wie das ist, wenn man sich nicht rechtlich gut Betreut fühlt und gerne einen anderen Anwalt hätte... evtl noch flunkern das der Hans anmerkungen gemacht hat, er hät grad so viel um die Ohren... naja man schadet damit ja (fast) niemanden.

Themenstarteram 1. Dezember 2011 um 18:35

Danke für die vielen antworten, und sorry das ich es hier rein habe...ich war nicht dabei vor Gericht, aber im Prozess Protokoll steht das mein ta erst garnicht kam, dann wurde rumtelefoniert und die kanzlei hat dem Richter gesagt das mein ra bei krankengymnastik ist, toll oder? Es geht jetzt nurnoch um die dichtungs Flüssigkeit im kühler, der Rest ist sein Pech hat Richter gesagt. Angeblich hat der das Auto Immernoch so rumstehen seit fast 4 Jahren, und wenn ich den Vergleich ablehnen dann kommt ein Gutachter der beweisen will ob ich oder er das reingeschuttet hat...?von dem Verleich habe ich erst 12 std. Vor fristablauf erfahren vom ra....er wollte das ich es nicht ablehne sondern zahle.

Hi,ich würde auf jeden Fall durch meinen Anwalt(am besten ein Fachanwalt ) widerspruch einlegen lassen!

Ich bin nicht genug informiert aber meiner Meinung nach sollte so eine Bagatelle vor Gericht als ,,Nicht Öffentliches Interesse,, deklariert werden und ist nach 3,5 Jahren Garantiert verjährt ?Aber das sollte ein Fachanwalt sicher besser wissen!

Gruss Poloblackdragon

P.S.Ich habe in meinem Leben schon viele Autos gehabt und immer Privat weiterverkauft aber so eine Schei...

ist mir noch nie untergekommen!

,,Am besten immer im Vertrag schreiben Gekauft wie gesehen und Probegefahren .Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und/oder Rücknahme! ;-))

Themenstarteram 1. Dezember 2011 um 20:06

Das habe ich alles reingeschrieben in den Vertrag. Und anfangs sagte mein ra der hat keine Chance keine sorge usw.....und dann kommt er unentschuldigt viel zu spät zum Gericht, nimmt diesen Vergleich an und aufeinmal soll ich das doch lieber zahlen.

GrussPoloblackdragon

am 1. Dezember 2011 um 22:14

Dein Rechtsanwalt braucht ein paar mit der Dachlatte und der Käufer sowieso.. Nach drei Jahren jabbel ich nicht mehr rum wegen nen Kühler, der beim Verwerter keine 50€ kostet. Schilder Deiner Rechtsschutzversicherung den Fall, belegen kannst Du ja Alles und dann übergib das einem fähigen Anwalt. 

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