Vor Gericht wegen kfz Verkauf von Privat???
Hallo, ich habe im mai 2008 mein Golf VR6 Bj. ca 1996 verkauft,von privat an privat ohne garantie oder rückgabe. am nächsten tag hat der käufer mich terrorisiert, das ihm das auto verreckt ist (Kühler ausgelaufen, Motor heiß usw. ). Ich habe es abgelehnt ihn zurückzunehmen, denn bei mir ging alles. Er hat es dann in eine Werkstatt gebracht wo ein Gutachten gemacht wurde, wegen diversen Mängeln, Rost am Unterboden, Kühler ist undicht und es war eine abdichtende Flüssigkeit drinn usw. ...er verlangt von mir knappe 3000 Euro.Er zum RA und ich zum RA, dann ging die Post so hin und her, und nach ca. halbem Jahr war Ruhe und kam nichts mehr. Jetzt nach ca. 3,5 Jahren kommt plötzlich ein Gerichtstermin deswegen, er hat einen neuen anwalt jetzt. Mein RA war vor Gericht (ich war nicht dabei) , und jetzt hat er mir heute, eine woche nach dem gericht erst gesagt was los war, es wurde ein vergleich vereinbart (widerrufsfrist ist morgen!!!) das ich 1000 euro bezahle und 40 % der gerichtskosten übernehme und dann ist die sache vergessen. Er war so undfreundlich, und meinte ich soll das machen, denn ansonsten wird es schlimmer. Vorher war er der Meinung das der keine chance hat, da ich den Vertrag gemacht habe, und es ausserdem mittlerweile verjährt ist, usw. ,... und jetzt sowas! Ach ja er kam auch unentschuldigt eine Std. zu spät zum Gericht mein RA ! Angeblich hat der Kläger das Auto bis heute noch so mit dem Schaden im Hof stehen, und wenn ich das nicht zahle jetzt dann kommt ein Gutachter, und der soll es feststellen ob ich diese Flüssigkeit rein hab oder wer anders nach dem kauf, ...hallo??Das geht doch garnicht, wie will man das denn beweisen???Ich glaube ich soll hier getäuscht werden um zu zahlen, habe mich für den Wiederruf entschieden! Evtl. anderen RA, aber was sagt mein Rechtschutz dann dazu?
31 Antworten
Hi,
die Mängel am dem Fahrzeug sind bereits einen Tag nach dem Kauf aufgetreten und festgestellt worden.
Kann natürlich zufall sein aber legt unter umständen schön den Verdacht nahe das der Verkäufer vielleicht net so ganz unwissend war.
Mal davon abgesehen das es komisch ist das die Geschichte jetzt nach 3 Jahren nochmal hoch kommt und vor Gericht geht. Könnte es durchaus sein das bei bekannten Mängeln eine gewisse Haftung auf seiten den Verkäufers besteht. Trotz Privatverkauft.
Gruß tobias
Hallo grundsätzlich bist du als Privatperson nicht haftbar zu machen. Außer man weißt die eine arglistige Täuschung vor. Ob dies mit einer Kühlerdichtflüssigkeit bewiesen ist, weiß ich nicht, allerdings werden diese Mittel ja für den Gebrauch in Kühler zertifiziert und zugelassen, daher sehe ich da kein Problem. Selbst wenn der Kühler defekt ist und er fährt die Karre heiß, dann ist das einem Bedienfehler zuzuschreiben..ein undichter Kühler ist ja nun keine 3000Euro wert, nur wenn man zu dumm ist ne Tempanzeige zu lesen!
Das was die Werkstatt aufgenommen hat ist nichts wert! Das sind keine studierten Leute und haben daher als normale Kfzis nicht die Kompetenz so etwas abzuschätzen!
Ein Gutachter, welcher feststellt ob Du oder Jemand anders die Flüssigkeit in den Kühler gekippt hat, ist kein Gutachter sondern ein Hexer mit Glaskugel!
Die Flüssigkeit kann ja auch vom Käufer eingefüllt werden bevor er in die Werkstatt ist....
Habe schon zwei solcher Geschichten hinter mir...ich wurde nie haftbar gemacht, allerdings habe ich auch ein reines Gewissen und niemanden getäuscht....wie es bei dir ist weißt du selbst am Besten...hast du ein reines Gewissen, lass es drauf ankommen und lass dich nicht verarschen!
Zwischen Privatleuten gilt ja gekauft wie gesehen. Fertisch
Und wie ein Gutachter beweisen will, ob einen Flüssigkeit, von der noch nicht 100% ig bewiesen ist das sie überhaupt drin ist, reigeschüttet haben soll ist mir schleierhaft. Vielleicht war ja die Flüssigkeit schon 10 Jahre drin, wenn sie überhaupt drin ist.
Der Rechtsanwalt scheint nicht für dich, sondern gegen dich zu arbeiten, wenn alles so ist wie man das hier liest.
Rat kann ich dir keinen geben, aber hier läuft was schief, habe ich den Eindruck.
und niemand kann beweisen ob du oder der käufer das reingekippt hat! vorallem nicht nach 3 jahren oder was das war. zwischen dem Kauf war ja nur 1 Tag.
ich würde auch den rechtsanwalt wechseln, und wenn du deine Rechtsschutz anrufst würde ich denen das auch mal erklären wie scheiße der Anwalt von dir gearbeitet hat. sie werden sicherlich verstehen und dir nen neuen empfehlen oder aussuchen lassen.
ne einigung würde ich auch nicht machen, vorallem da du dir ja keiner Schuld bewusst sein musst.
Du hast nen reines Gewissen und weißt das du ihn nicht verarscht hast.
wie erklären sich eigentlich die 3000euro?? Kühler ? + einbau und motorüberhitzung ? was wollten die den da wechseln ? gebrauchten Motor? 😁 da passt auch so einiges nicht zusammen..
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warum liest man öfters mal in diversen Automagazinen oder siehts im Fernsehen das bei nem Kaufvertrag die Aussage "gekauft wie gesehen" keine gültigkeit in irgendeiner form hat... klärt mich auf... oder... ne, klärt mich nicht auf... ich schau mir die gesetzestexte selber an
Weil Du dem Käufer arglistig einen Mangel verschweigen könntest, den er als Laie oder auch als Nichtlaie ohne größeren Aufwand (Hebebühne, Lacktiefenmessung etc.) nicht erkennen kann.
für wie viel hast den damals dein Schrotthaufen verkauft ?
null kohle für nen neuen kühler und dann son dreck noch reingekippt junge sei froh das ich nicht der käufer war !😠
steht auf der ersten seite im ersten beitrag.
Und wo steht, das er das reingekippt hat, wo steht eigentlich das er der erste besitzer ist?
Achja, gehörst du dann auch zu der fraktion die zu dumm ist die kühlmitteltemperaturanzeige zu lesen? Vorausgesetzt diese ist nicht defekt, was ja wirklich nirgends steht.
Wenn du der Käufer wärst, und selbst wissen würdest was mit dem Auto gemacht worden ist, dann hättest du die voll berechtigung da tot und teufel zu wünschen.
Im Endeffekt hätten wir alle nur sagen dürfen, auch wenn der TE ein betrüger wäre, und selbst das tolle dichtmittel reingekippt hat, und absichtlich arglistig getäuscht hat, das lässt sich nicht nachweisen, die frage ist nur, wer muss das beweisen, der Kläger oder der Beklagte? Somal es auch noch die Möglichkeit gibt, dass des ein Vorbesitzer war und das dichtmittel lange gehalten hat.
Zitat:
Original geschrieben von EJ9 Limo
für wie viel hast den damals dein Schrotthaufen verkauft ?
null kohle für nen neuen kühler und dann son dreck noch reingekippt junge sei froh das ich nicht der käufer war !😠
Schade das jemand der schon so viele Beiträge hat und ein relativ aktiver Motor-Talker ist so einen Stuss schreibt, dass jeder der hier in diesem Thema mitliest sofort weiss, dass "E39 Limo" mit sicherheit nicht jeden Beitrag in diesem Thema gelesen hat.
So viel Zeit sollte sein!
Nicht böse gemeint aber ich finde sowas kackfrech.
Markez
soweit ich weiß wird kühlerdicht erst fest wenns an die luft kommt also kann das schon der erste besitzer reingekippt haben als vorsorge, sofern es mehrere gab.
zudem ist das zeug nur eine notlösung und man sollte den kühler trotzdem in absehbarer zeit wechseln.
wenn man im urlaub ist und ein kleines leck hat würde ich auch soetwas benutzen.
gut ich bin auch einer von denen die den kühler erst tauschen würden wenns wieder leckt oder das loch größer wird.
So... kühlerdicht wirkt nur bei kleinen löchern. auch wenn es dann nicht mehr dicht hält, geht die temp anzeige noch und es dauert es eine gewisse zeit bis der motor überhitzt.
wenn das wasser schlagartig rausläuft dann funktioniert auch die temp. anzeige nicht mehr... aber (keine ahnung wie es bei dem auto ist) zeigt kühlwasser mangel an und man hat noch genug zeit an zu halten oder bis zur nächsten tanke zu fahren.
man sollte, wenn man sowas merkt die Heitzung erstmal voll aufdrehen dann schafft man es auf jeden fall.
wenn jemand den motor tötet durch überhitzung dann ist er selbst schuld.
Hi,
ich glaube auf das Dichtmittel kommt es net wirklich an.
Es könnte halt nur als anhaltspunkt genommen werden das der verkäufer wußte der wagen verbraucht oder verliert wasser und hat damit versucht es zu beheben.
Es ist einfach die grundlegende Frage:
Wußte der Verkäufer von schwerwiegenden defekten am Fahrzeug dann hätte er den Käufer darüber infomieren müssen,auch bei einem Privatverkauf.
wenn er nichts wußte und nichts versprochen hat dann haftet er gegenüber dem Käufer auch für nichts.
Wenn er jedoch wußte das der Wagen wasser verbraucht und dicke rostlöcher am unterboden hat dann hätte er den käufer darauf hinweisen müssen.
Daher hab ich ja schon anfangs geschrieben,wenn der TE ein absolut reines gewissen hat und wirklich von nichts eine Ahnung hatte kann er natürlich weiterhin auf sein Rechts pochen und versuchen es durchzusetzen.
Wenn sein Gewissen aber nicht so ganz sauber ist,er von dem überhitzungsproblem,dem Dichtmittel und den Rostlöchern wußte dann ist der vergleich mit ~ 1000€ vielleicht noch net mal schlecht für ihn.
Gruß Tobias
naja rost ist bei einem gebrauchtem normal.
wer zu blöd ist beim kauf unters auto zu gucken tut mir leid.
der sollte dich beim adac die autokauf checkliste runterladen.
kühlerdicht behebt sowieso kein schwerwiegendes problem. damit ist das raus.
das mit dem kühlwasser kann passieren... hätte auch bei der probefahrt passieren können.
bei ihm hat ja alles funktioniert.
sorry aber steht nirgends für wie viel der wagen verkauft wurde, das zum Thema richtig lesen.
Desweiteren weiß jeder Laie in welchem zustand sein Auto ist noch dazu wenn mann den wagen mehrere Jahre hatte, wer das nicht weiß sollte kein Auto führen also nehmt den Themenstarter nicht immer in Schutz.
Zitat:
Original geschrieben von kolias_ch
.... Ich habe es abgelehnt ihn zurückzunehmen, denn bei mir ging alles....
Wir nehmen ihn nicht in schutz es geht darum ob er dafür angeschi**en werden kann auch wenn er, SIEHE ZITAT, nicht wusste das er ein tag später auseinanderfällt.
was er für das auto bekommen hat ist doch uninteressant oder?
das änder das gerichtsurteil auch nicht.
Klingt Ja fast so als hätest du das Auto gekauft!!! Ich weis nicht was los ist mit dir ich mein wenn seine geschichte wahr ist hat er nichts zu befürchten klar würd ich durchdrehen, aber sind wir mal ehrlich verdamt kuckt euch Autos an bevor ihr sie kauft, ich habe meins mit nem Kumpel gekauft der Mechaniker ist, der wuste auch was Checken und wie !!!! Und ich habe soweit auch keine Probleme damit. Hier gehts auch nicht um Helfen oder nicht sondern um einen Rechtsvorschlag, hätest du nicht auch Schiss wenn ne Anzeige kommt, egal ob du es wustest oder nicht ich währ auch mal geschockt und würde um Rat fragen!!!!