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Von der Bundespolizei überlistet wegen einem Abschleppdienst den ich zahlen muss, trotz Schutzbrief

Themenstarteram 7. Januar 2022 um 13:15

Hallo,

ich habe zurzeit ein großes Problem und ich weiß nicht wie ich jetzt vorgehen muss. Ich versuche den Sachverhalt möglichst in kurzen Worten zu fassen...

Ich und mein Kollege wollten in einem anderen Bundesstaat (in Bayern) ein Auto kaufen. Auf der Rückreise von Bayern ist auf der Autobahn der Keilriemen vom Auto abgesprungen, das Auto gehört mir nicht persönlich, ich habe das Auto von einem Kollegen ausgeliehen...

Als der Keilriemen abgesprungen ist, bin ich rechts auf der Autobahn angehalten und ich bin dann zusammen mit meinem Kollegen zur SOS Notrufsäule gegangen und habe dort mit jemanden gesprochen, wo ich die Daten des Fahrzeugs durchgeben musste (Kennzeichen usw.)

Am Telefon wurde mir dann gesagt, dass das Auto ein Schutzbrief hat und ein Abschleppdienst angefordert wurde und das der Abschleppdienst wegen dem Schutzbrief KOSTENLOS wäre plus der Hotelaufenthalt...

Ungefähr 30 Minuten später kam dann die Bundespolizei von Bayern zu uns und meinten, das wir hier nicht mit dem Auto stehen bleiben können. Ich und mein Kollege (der Zeuge ist) haben der Bundespolizei erzählt, das wir über die Notrufsäule jemanden angerufen haben, der uns einen Abschlepper geschickt hat und das wir ein Schutzbrief haben... Die Bundespolizei daraufhin meinte und lachte darüber, das die Leute von der Notrufzentrale NIEMANDEN schicken werden, Sie sagten uns wortwörtlich: "Sie können sich ein Bein brechen, es wird niemand kommen".

Mein Kollege und ich guckten uns verdutzt an, weil die ja gesagt haben, das die jemanden schicken werden und das es kostenlos sei... Wir wurden praktisch von der Autorität der Bundespolizei geblendet und wir haben die Bundespolizei erstmal alles abgekauft was die uns gesagt haben... Dann hat der Polizist gefragt, ob er ein Abschlepper anfordern soll. Und wir haben gesagt, wenn es nicht anders geht, dann muss es ja gemacht werden...

Daraufhin hat der Beamte einen zusätzlichen Abschleppdienst angerufen... Paar Minuten später kam dann auch ein Abschleppdienst, das war aber unser Abschleppdienst, den wir über die Notrufsäule gerufen haben und der KOSTENSLOS ist... Ich habe auch direkt mit dem Abschleppdienst geredet und er meinte das wir NICHTS zahlen müssen wegen dem Schutzbrief...

Wie gesagt ist unser Abschleppdienst dann eingetroffen und die Bundespolizei meinte zu uns wir sollten dahinten warten, wo wir standen und die Beamten sind dann zu unserem Abschleppdienst gegangen und die wollten unseren Abschleppdienst wegschicken, weil die Bundespolizei einen anderen Abschleppdienst erwartet hat, den die selber gerufen haben... Unser Abschleppdienst lies sich aber nicht abwimmeln und er meinte, das er zuerst gerufen wurde und er hat dann seine Arbeit verrichtet...

Er hat uns dann über die Machenschaften der Bundespolizei aufgeklärt, wie Sie ahnungslose betroffene über dem Tisch ziehen und wir waren erst mal sprachlos, weil wir mit sowas noch nie konfrontiert wurden...

 

Jetzt hat der Besitzer des PKW's einen Brief von dem Abschleppdienst erhalten, die die Bundespolizei gerufen hat mit einer Forderung der Geldsumme in Höhe von 362 Euro und wenn die nicht gezahlt werden, wird das ganze dem Inkasso weitergegeben. Im Brief steht das der Fahrzeughalter das im Auftrag gegeben habe, aber wir wurden arglistig von der Bundespolizei getäuscht, weil die meinten, über der Notrufsäule wird niemand kommen, obwohl die uns am Telefon versichert haben, das Sie jemanden schicken werden und das es kostenlos sein wird, aufgrund des Schutzbrief...

Wir haben den Abschleppdienst der von der Bundespolizei angefordert wurde nicht einmal gesehen, weil wir mit unserem Abschleppdienst schon längst weggefahren sind.

 

Was genau kann man nun machen? Ich habe einen Zeugen der das alles bestätigen kann und unser Abschleppdienst kann auch als Zeuge aussagen, das er zuerst gerufen wurde, er hat mir sogar Beweise geschickt, wann der Notruf eingegangen ist und wir haben noch ein Beweis von der LVM Versicherung das die kosten für den Abschleppdienst übernommen werden

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168 Antworten

Der Empfänger der Rechnung soll diese an den Abschlepper zurücksenden. Er hat erstens den Abschlepper nicht bestellt und zweitens hatte zum Zeitpunkt der Bestellung auch der Besitzer des Fahrzeugs gewechselt. Dafür kann er nicht haftbar gemacht werden.

Der Abschlepper muss die Rechnung an den Auftraggeber, also die Polizei senden. Diese hat ja nachweislich einen Abschlepper bestellt, obwohl der von Euch bestellte ja bereits unterwegs war, die Unterlagen dazu habt Ihr ja.

Unglaublich sowas hätte ich in Drittländern vermutet. Habt ihr einen Namen von den Beamten der Bundespolizei? Zunächst abstreiten , dass ihr das Abschleppen von denen in Auftrag gegeben habt. Einspruch einlegen und abwarten. Mit Inkasso drohen scheint Methode zu haben. Fühlt sich ein bisschen wie Mafia an.

Themenstarteram 7. Januar 2022 um 13:40

Leider nein, die Namen haben wir von denen nicht. Am Anfang waren die noch sehr freundlich und zum Ende kippte die Stimmung bei den Beamten, als unser Abschleppdienst zuerst eingetroffen ist...

Ich habe mit sowas auch nicht gerechnet, weil ich lebe nicht in Bayern und sowas ist mir auch vorher noch nie passiert...

Ich werde dann erstmal die Beweise dem Abschleppdienst zuschicken, die von der Bundespolizei gerufen wurde...

Aber anscheint ist sowas kein Einzelfall, war wir erlebt haben

am 7. Januar 2022 um 13:40

Was ist denn die Antwort der vorgesetzten Dienstelle der Bundespolizei mit der du doch ganz selbstverständlich das Ganze als allererstes versucht hast, zu klären?

Name oder Dienstnummer wären hilfreich, aber genaue Ortsangabe und Zeitpunkt sollten auch helfen.

Falls es da tatsächlich eine Masche gibt (Provision vom Abschlepper), dann wäre auch eine Schilderung bei einem Automobilklub nicht verkehrt.

Beim Abschleppdienst würde ich mit Schilderung des Vorgangs erst einmal um Zahlungsaufschub bitten, bis eine Stellungnahme der Behörde da ist. Voraus gesetzt, es gibt da keine "Zusammenarbeit": Sollten sie Verständnis haben.

Aber zahlungspflichtig bist du nur, wenn du geordert hast. Alles anderes muss den Abschleppdienst nicht interessieren. Jedenfalls so mein Kenntnisstand als Nichtjurist.

Der Betrag scheint mir für eine Leerfahrt auch sehr hoch.

Ich stimme Harig58 und harzmazda zu.

Nun, einfach antworten, dass der Abschleppdienst nicht von euch beauftragt wurde, sondern von der Polizei und das trotz eures Hinweises, dass ihr bereits einen Abschleppdienst beauftragt habt, der dann auch zuerst vor Ort war. Den Beleg, wann eure Beauftragung bei eurem Abschleppdienst eingegangen ist, könnt ihr ja noch beilegen).

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 7. Januar 2022 um 14:40:44 Uhr:

Nun, einfach antworten, dass der Abschleppdienst nicht von euch beauftragt wurde, sondern von der Polizei [...]

Naja, das entspricht ja leider nicht ganz der Realität:

Zitat:

@kakashix schrieb am 7. Januar 2022 um 14:15:59 Uhr:

Dann hat der Polizist gefragt, ob er ein Abschlepper anfordern soll. Und wir haben gesagt, wenn es nicht anders geht, dann muss es ja gemacht werden...

Das würde ich nicht so eng sehen. Die Polizei muss erstmal erklären, aus welchem Grund ihr einen zweiten Abschleppdienst beauftrag habt. Sie kommt dann in Erklärungsnot.

Im Grunde genommen wurde vom Kollegen des TE ja auch kein Abschleppdienst beauftragt, denn er hat gesagt:

Zitat:

Und wir haben gesagt, wenn es nicht anders geht, dann muss es ja gemacht werden...

Diese Bedingung, dass es nicht anders geht, war ja nicht gegeben und somit auch keine Beauftragung. Die Polizei hat sich über diesen Wunsch hinweggesetzt, obwohl ihr bekannt war, dass das nicht notwendig war.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Rigero schrieb am 7. Januar 2022 um 14:53:17 Uhr:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 7. Januar 2022 um 14:40:44 Uhr:

Nun, einfach antworten, dass der Abschleppdienst nicht von euch beauftragt wurde, sondern von der Polizei [...]

Naja, das entspricht ja leider nicht ganz der Realität:

Zitat:

@Rigero schrieb am 7. Januar 2022 um 14:53:17 Uhr:

Zitat:

@kakashix schrieb am 7. Januar 2022 um 14:15:59 Uhr:

Dann hat der Polizist gefragt, ob er ein Abschlepper anfordern soll. Und wir haben gesagt, wenn es nicht anders geht, dann muss es ja gemacht werden...

Naja, angefordert wurde der Schlepper dann ja von der Polizei ;)

am 7. Januar 2022 um 14:07

genau - die die unnötige Beauftragung erfolgte durch den Polizeibeamten - eigentlich ein Vertrag zulasten eines Dritten, nämlich des Halters;

der Beamte hätte den 2. Abschleppdienst mit Eintreffen des 1. Abschleppdienst sofort stornieren können/müssen;

ausserdem hat der TS nachweislich den 1. Abschleppdienst in Anspruch genommen, war schon weg und es ist nicht einmal belegt, dass der 2. Abschleppdienst überhaupt jemals vor Ort war - welche Leistung will der also überhaupt abrechnen ?!

Zitat:

@remix schrieb am 7. Januar 2022 um 15:07:28 Uhr:

genau - die die unnötige Beauftragung erfolgte durch den Polizeibeamten - eigentlich ein Vertrag zulasten eines Dritten, nämlich des Halters;

der Beamte hätte den 2. Abschleppdienst mit Eintreffen des 1. Abschleppdienst sofort stornieren können/müssen;

ausserdem hat der TS nachweislich den 1. Abschleppdienst in Anspruch genommen, war schon weg und es ist nicht einmal belegt, dass der 2. Abschleppdienst überhaupt jemals vor Ort war - welche Leistung will der also überhaupt abrechnen ?!

Das finde ich ist ein guter Ansatz. War der 2. Abschlepper wirklich vor Ort?

Ist wirklich merkwürdig, mir meinen bestellen Abschleppdienst auszureden, um den von den Beamten bestellten den Vorrang zu geben. Auch als der Abschlepper da war ihn weg schicken zu wollen. Da geht's nicht mehr um die Sicherheit und abwenden von Gefahren im Verkehrsraum. Da wollten die Beamten jemanden einen Job besorgen.

Falls Rechtschutzversicherung vorhanden sofort abklären ob das übernommen wird und Fachanwalt einschalten.

Das könnte dann etwas komplizierter werden wenn 2 Polizeibeamte involviert sind.

Normalerweise erfolgt die Rechnungslegung an die beauftragende Behörde, die bezahlt das und erlässt später einen Kostenbescheid an den/die/das Halter/Fahrer. Wenn der Abschleppunternehmer Gründe hat, davon abweichend den Ball flach zu halten, kommt er evtl. auf die Idee mit der direkten Rechnungsforderung. Jedenfalls etwas ungewöhnlich. Sind dort Fälle von unechten Polizisten bekannt?

Zitat:

@kakashix schrieb am 7. Januar 2022 um 14:15:59 Uhr:

... Bundesstaat (in Bayern) ... die Bundespolizei von Bayern

Es gibt in D keine Bundesstaaten. Es gibt demzufolge auch keine bayerische Bundespolizei. Und auf den den Autobahnen ist die deutsche Bundespolizei nicht zuständig.

Ergo wirds wohl die bayerische Landespolizei gewesen sein, und dass die nicht wissen was man an Notrufsäulen machen kann (Pizza bestellen: nein; Abschlepper, Polizei und Rettungsdienste bestellen: ja) mag ich nicht so recht glauben.

Dass die Polzisten "eigene" Abschlepper rufen um Provisionen zu kassieren, erst recht nicht. Dass heute noch jemand die Notrufsäulen benutzt und nicht das eigene Handy, zumal wenn zu zweit unterwegs ... naja.

Sehr komisch das alles ist, hätte der olle Joda gesagt.

am 7. Januar 2022 um 14:42

Noch was:

Es ist von einem Schutzbrief die Rede. Was für einer? Den Herausgeber würde ich ins Boot holen.

Das Ganze stinkt an mehreren Ecken.

Trugen denn die "Bundespolizisten" wenigsten Uniform und fuhren einen erkennbaren Dienstwagen??

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