Von Alu Felgen zu Stahl Felgen gewechselt da BE erloschen ist
Hallo erstmal,
habe mir als Anfängerauto einen Golf 4 gekauft.
Folgender Sachverhalt.
Auf der Zulassungsstelle das erste Mal alle Unterlagen Fahrzeugschein, TÜV Bericht und Alufelgen Gutachten mitgenommen (Ausstellung 2010). Dort wurde ich dann weggeschickt mit der Begründung ich solle die Alufelgen in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Soweit mir auch verständlich. Gesagt getan alles an die bündelungsbegorde geschickt. Dort fehlte zur weiteren Bearbeitung der Anhang des Gutachtens die Aufstellung der technischen Vorschriften für die Alu Felgen welche der Verkäufer auch nicht besessen hat. Daraufhin hat er mir dann Stahlfelgen drauf montiert und ich bin ohne dem Gutachten zur Zulassungsstelle. Dort habe ich ihn angemeldet bekommen. Und fahre ca. Einen Monat schon damit.
Gestern habe ich eine Email erhalten von der bündelungsbehörde, dass Unterlagen fehlen für die Alufelgen (Auflistung der technischen Vorschriften) und die Zulassungsstelle gesondert Nachrichten darüber erhält dass mein Pkw ohne BE unterwegs ist.
Was kann ich machen, habe ja die original Stahlfelgen drauf mit den Reifen die auch im Schein stehen. Ich bin ratlos.
Im TÜV Bericht steht auch drinnen dass die BE erloschen ist und die Plakette erst durch korrektur der Zulassungsbescheinigung 1 u. 2 durch stva erteilt wird.
Aber es muss doch nichts korregieren werden wenn die original reifen drauf sind oder ?
Ich bitte um Hilfe bei meinem Problem
Danke im vorraus
38 Antworten
Ja aber so stehts doch oben, dass der TÜV + Behörden davon ausgehen, dass er mit Alus ohne Papiere unterwegs ist und dann gibts eben keine BE.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Die können ausgehen von was sie wollen. Zettel Weg heisst nicht BE erloschen.
Zettel weg heisst einfach nur, Zettel Weg 🙂
Einfach mal da anrufen.
Gerade jetzt wo er doch eigentlich nichts falsches drauf hat. Serienstahlfelge.
Ja, nix anderes hab ich ja vorhin auch gesagt: Bescheid geben wie der aktuelle Stand ist.
Allerdings wohl lieber persönlich, Behörden und Telefon.... 😁
Hallo MVP-Cruiser, die Sache hier drifted sowieso ab ins Irrationale, denn dass es ein Problem sein könnte, bei Behörde XY mit einem serienmässig beräderten Auto vorzufahren und anzusagen "was gibt es hier bitte nicht zu sehen? Verbotene Alufelgen sind nicht mehr am Auto, also lasst mich bitte in Ruhe damit",
damit könnte ich eigentlich Ruhe geben, aber da sowieso alles in Richtung "Absurdistan ist überall" abdriftet, gebe ich noch eins drauf:
Als ich Kind und Teenager war, gab es heftiges Angstgeschrei "die Russen kommen" und "Atombombe". Damit bin ich aufgewachsen. Inzwischen bin ich 61 und die Russen sind längst da. Überall. Es war überlebbar. Dass im Hausflur vor allem russisch geredet wird, ist halt Alltag inzwischen, kratzt mich nicht. Nur, dass nach über 30 Jahren Pause jetzt wieder von Atombomben und sich damit gegenseitig beschiessen geredet wird, ist einfach übel. Dass fast 90 Jahre nach der Ansage eines blöden Österreichers aus Braunau am Inn "gebt mir 10 Jahre und ihr werdet das Land nicht wiedererkennen" und nach 12 Jahren 1945 war alles verwüstet, also dass es jetzt tausende Kilometer östlich schon wieder einen GRÖFAZ gibt, der die Welt machtmässig neu ordnen will, ist beängstigend...bleibt nur zu hoffen, um zum Auto-Thema zurückzukehren, dass russische Autos und LKW verenden, bevor sie bis hierher kommen...
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Solche politischen Sachen gehören hier nicht hin.
Zum Thema Bündelungsbehörde, muss ich als öffentl. Bediensteter gestehen, war mir völlig fremd.
Das scheint wohl so ein hessisches Ding zu sein. Da arbeitet die Zulassungsstelle Hand in Hand mit dem Tüv zusammen. Der Tüv nimmt also Teilaufgaben einer Behörde wahr. Daher auch die enge Kommunikation und somit diese Probleme die nun der TE hat.
Die Behörde hat nun Kenntnis dass du momentan mit nicht zugelassenen Alufelgen herumfähret. Punkt. Aus. Fertig.
Deine Pflicht ist es bei diesem eigenartigen Behördenkonstrukt sie in Kenntnis zu setzen, dass diese Felgen eben nicht mehr montiert sind.
Das könntest du mit dem Tüv /Bündelungsbehörde abklären. Die schauen sich das an, und geben schriftlich Meldung an die Zulassungsbehörde.
Ja alles gut, Auto steht seid gestern bei der gtü und der Typ nimmt das ab und erstellt ein Gutachten für originale reifen Felgen Kombi. ????? Einwandfrei diese Bürokratie
Das thema führt hier ins leere,
Aber selbst dass ich dort angerufen habe und mitteilte dass keine Alus mehr vorhanden sind würde ich eben auf ein Dokument verwiesen welches ich vorlegen soll. Ist ja nicht so dass es noch ehrliche Menschen gibt. Selbst nach der Frage dass ich vorbei komme und der sich das anschaut wurde dankend abgelehnt wegen coronacomformität ........ Naja denke nach dem Gutachten werden sie ruhig sein.
Die Zulassungsbehörde schaut sich keine Sachen an. Sie schauen sich nur Papiere an.
Deswegen hatte ich oben geschrieben, dass die Prüfstelle sich das anschauen muss, dass nun originale Stahlfelgen montiert sind.
Die Prüftstelle als Bündelungsbehörde kann dann einfach eine schlanke eMail an die Zulassungsstelle schicken. Da braucht es kein Gutachten.
Zitat:
@Felicfie schrieb am 2. März 2022 um 08:39:10 Uhr:
erstellt ein Gutachten für originale reifen Felgen Kombi.
Na so einen Bullshit habe ich ja noch niemals gehört, das man für Originale Stahlfelgen mit Originaler Bereifung ein Gutachten benötigt.
Das ist jetzt wirklich albern.
Das Fahrzeug wurde schließlich vor In Verkehr bringen ausgiebig zugelassen.
Diese Rechtsgrundlage erschließ sich gerade nicht.
Wo finde ich diese?
Wo steht, das man eine Fahrzeug Originalzustand ab Werk begutachten lassen muss?
Naja, sie wollen halt eine Bestätigung, dass das Fahrzeug wieder original ist. Mit den vorigen Felgen war es ja nicht original.
Zitat:
@MVP-Cruiser schrieb am 2. März 2022 um 19:35:21 Uhr:
Was muss man denn da Bestätigen ?
Grundsätzlich natürlich nichts. Wenn einem aber von offiziellen Stellen die Betriebserlaubnis entzogen worden ist, dann sollte man halt schon vorführen, dann der Zustand der dazu geführt hat nicht mehr besteht.
Sonst stehst Du irgendwann bei einer Kontrolle (und sei es im ruhenden Verkehr) mit einem Problem da, weil ja nur die entzogene BE behördlich bekannt ist. Und die Diskussion danach ist wahrscheinlich noch aufwändiger ...
Zitat:
@xy_freising schrieb am 3. März 2022 um 07:53:37 Uhr:
Sonst stehst Du irgendwann bei einer Kontrolle Und die Diskussion danach ist wahrscheinlich noch aufwändiger ...
Ich glaube nicht.
Denn die Beamten haben nichts was sie verwenden könnten.
In der Kontrolle zählt der IST Zustand 😉
Mit diesem muss auch die Beweisführung gegen Gericht geführt werden.
Den Richter will ich sehen der gegen den original Auslieferungszustand auch nur seine Kaffetasse weg stellt.
Das Hauptproblem bei diesem Behördenkonstrukt ist ja nun eher das, dass die Zulassungsstelle von einer erloschenen BE Kenntnis hat, und daher wäre eine Zwangsstilllegung denkbar. Ob in einer Polizeikontrolle, oder zu Hause vor dem Haus.
Manchmal wünscht man sich weniger Zusammenarbeit zwischen Tüv und Zulassungsbehörde. In Hessen ist das eben anders. ;-) (Bündelungsbehörde)