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Vom Kaufvertrag zurücktreten?

Themenstarteram 27. März 2014 um 16:25

Hallo!

 

Ich habe schon seit einiger Zeit mit einem A3 geliebäugelt...

Hab mich dann nachdem ich einen guten Freund der bei Audi arbeitet gesprochen habe, entschlossen ihn heute zu kaufen.

Ich wurde vom Verkäufer ein wenig überrumpelt und nachdem die Geldgeschicjte geklärt war, machte er den Vertrag fertig.

Ich hatte mich extra informiert was ich beachten muss und soweit ist mit dem Auto alles in Ordnung.

Er sagte auch es sei immer alles in Ordnung gewesen.

Jetzt seh ich eben auf dem Kaufvertrag, dass dort ganz klein geschrieben steht: Vorschäden, Höhe unbekannt.

Irgendwie bin ich mir jetzt total unsicher und würd am liebsten nochmal in Ruhe überlegen ob ich ihn nehme, bis ein Freund ihn sich angesehen hat.

Kann ich vom Kauf noch zurücktreten falls wirklich irgendwas gravierendes mit dem Auto war/ ist?

Beste Antwort im Thema

Also zuerst einmal: Dein Argument mit der Frau: In der heutigen Zeit sind Frauen des Lesens mächtig und ihnen wird eine gewisse Intelligenz zugestanden.

Diesen Vertrag hätte ich nie unterschrieben. Der Freitext bedeutet im Klartext: "Lass mich bloß mit Gewährleistung in Ruhe! Komm nicht bei mir an, wenn an der Karre was ist!"

Desweiteren ist da ein Widerspruch: Zustandsbericht durch xyz wird erstellt: angekreuzt NEIN. Und im Text steht was von: Zustandsbericht durch xyz gilt als zusätzliche Vereinbarung. ... Ja was denn nun? Allerdings reicht das nicht um den Vertrag an sich anzufechten.

Deine einzigen zwei Hoffnungen ist das Widerrufsrecht des Kaufvertrages. (sofern die Bedingungen dazu sich nicht selbst aushebeln), oder das Widerrufsrecht des Kreditvertrages, sofern der an den Kauf dieses Fahrzeugs gebunden ist.

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Hi,

es gibt kein generelles Rückgaberecht. unterschrieben ist unterschrieben.

Nur einen Kreditvertrag kannst du 2 Wochen nach abschluß kündigen,damit wäre der kaufvertrag für den Wagen vermutlich auch hinfällig.

Sprich sofort mit dem Händler,wenn der irgentwas anfängt das kosten verursacht kann es sein das du ihm das zahlen mußt.

gruß Tobias

Themenstarteram 27. März 2014 um 17:01

Der Kreditantrag ist ja quasi erst wirksam, wenn ich ihn unterschrieben habe oder? Das hab ich noch nicht getan, weil die Bank mir erst die Unterlagen schickt.

Aber das ist gut zu wissen, vielen Dank!

Gehe davon aus, wenn ein Mädel da allein hin kommt, dass die gern mal versuchen einen dann über den Tisch zu ziehen.

am 27. März 2014 um 17:03

Hast du einen Kreditvertrag  ( verbundener Vertrag) für das Auto abgeschlossen ?

Themenstarteram 27. März 2014 um 17:12

Es war irgendwie alles total komisch...

Ich bin hin, er gab mir den Schlüssel, hab mir alles angesehen und bin ne Stunde gefahren.

So weit, so gut.

Dann hab ich gefragt wie das mit der Finanzierung läuft.

Er meinte er rechnet das mal durch und schickt es an die Bank, die haben dann alles nach 5 Minuten genehmigt.

Als das dann durch war machte er direkt den Kaufvertrag fertig und meinte ich bekomme Post von der Bank mit dem Kreditvertrag, die ich dann unterschreiben müsste.

Bin dann raus, hab dann irgendwie erst geschnallt das das jetzt wohl endgültig war...

 

am 27. März 2014 um 17:45

Das beudeutet im Klartext das du von der Bank keinerlei Unterlagen hast ?

Themenstarteram 27. März 2014 um 17:54

Nein die bekomme ich erst noch zugeschickt, hat er mir gesagt.

am 27. März 2014 um 18:06

Zitat:

Original geschrieben von Sarah1209

Nein die bekomme ich erst noch zugeschickt, hat er mir gesagt.

Übel schlecht welche Bank weißt du zufällig auch nicht? und wenn der nette Kießplatzverkäufer nun den Kreditantrag 14 Tage als verschollen erklärt und selbst nicht erklären kann wieso der längst noch nicht..... oder der liegt bei der Bank bis.....

 

Herzlichen Glückwunsch zum neuen Auto kann ich da nur sagen.

Zitat:

Original geschrieben von Sarah1209

Jetzt seh ich eben auf dem Kaufvertrag, dass dort ganz klein geschrieben steht: Vorschäden, Höhe unbekannt.

Hast du den Vertrag nun unterschrieben oder nicht? Das fiele eventuell unter arglistige Täuschung oder Verschweigen von (gravierenden) Mängeln, sofern der Verkäufer Dich darauf nicht aufmerksam gemacht hat.

Ich würde schnellst möglich persönlichen Kontakt zu dem Händler aufnehmen, du kannst ja deinen Freund mitnehmen, und ihn auf diese Verhalte ansprechen (Unterlagen der Bank, kein Hinweis auf Vorschäden) - und Finger weg vom Wagen. Das ist so wie Du es beschreibst einfach kein normales Geschäft, auch wenn die Formalitäten vielleicht rechtens sind.

Themenstarteram 27. März 2014 um 18:43

Auf dem Schriebs steht: Verbindliche Bestellung eines Fahrzeugs.

Ich habe aber gesehen das man ein 10tägiges Widerufsrecht hat.

am 27. März 2014 um 18:45

Zitat:

Original geschrieben von Sarah1209

Auf dem Schriebs steht: Verbindliche Bestellung eines Fahrzeugs.

Ich habe aber gesehen das man ein 10tägiges Widerufsrecht hat.

Kopiere den Kaufvertrag ohne Namen und ohne Adressdaten hier rein.

am 27. März 2014 um 19:01

Zitat:

Original geschrieben von Sarah1209

Hallo!

 

Jetzt seh ich eben auf dem Kaufvertrag, dass dort ganz klein geschrieben steht: Vorschäden, Höhe unbekannt.

Ein professioneller Autoverkäufer (Händler) ist gesetzlich verpflichtet, alle Vorschäden auch ungefragt VOR dem Kauf zu nennen (sofern ihm bekannt bzw. für ihn als Fachmann offensichtlich). Deiner Schilderung zu Folge hat er das wohl nicht getan. Demnach wäre der Kaufvertrag ungültig, da rechtswidrig.

Das Dumme ist nur, dass du das nicht bezeugen kannst, weil du allein dort warst.

Das noch dümmere ist, dass du den Kaufvertrag MIT dieser Floskel: "Vorschäden ja, aber welche und was überhaupt, weiß ich nicht" unterschrieben hast, damit hast du praktisch einen Blankoscheck ausgestellt, wenn dir dein neues, ach so tolles Auto nach 100 Kilometern auseinanderbricht (überspitzt ausgedrückt), ist der Händler damit fein raus, denn du hast ja diese Floskel im Kaufvertrag akzeptiert, das kann ja nun ALLES sein, Vorschäden, vom Kratzer über einen wirtschaftlichen Totalschaden, der in Polen notdürftig wieder zurechtgebogen wurde kann das alles sein.

Womit ich nicht sagen will, dass es auch so ist, aber irgendwas wird der Wagen haben, da war mal was, irgendein Schaden jedenfalls. Im besten Fall war der nur halb so schlimm und wurde vernünftig repariert, dann ist alles gut (bis auf die Tatsache, das du übern Tisch gezogen wurdest).

Was du jetzt machen kannst, ist folgendes:

Lass das Auto von neutraler Seite gründlich checken, jeder TüV oder jeder DEKRA bietet solche Checks an, die Kosten belaufen sich auf so ca. 100 €, die würde ich aber auf jeden Fall ausgeben, nicht, dass du wirklich in ner Kiste fährst, die eigentlich verkehrsunsicher ist und stillgelegt werden müsste. Das kannst du damit aussschließen (oder bestätigt bekommen).

Stellt der fest, dass da mal was war, das aber sachgemäß repariert wurde, ist alles im grünen Bereich.

Stellt der aber erhebliche Mängel fest oder unsachgemäß durchgeführte Reparaturen, dann würde ich damit sofort den verkaufenden Händler konfrontieren und ihm die Gelegenheit geben, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, andernfalls du umgehend zum Anwalt gehen würdest.

Merke: VOR dem Unterschreiben eines Vertrages den bitte GANZ durchlesen und Punkte, die einem unklar erscheinen, klären. Später ist es zu spät. Am besten IMMER jemanden mitnehmen, der dann als Zeuge auftreten kann.

Nie übereilt solche Verträge unterschreiben, eine Nacht drüber schlafen empfiehlt sich immer.

Grüße

Udo

Themenstarteram 27. März 2014 um 21:44

Ich hoffe man kann was erkennen...

am 27. März 2014 um 21:55

Und wo steht jetzt was vom 10 Tägigen Rückgaberecht?:confused:

Ich lese nur was von einen verbindlichen Bestellung

und diese ist ebben Bindent

Da gibts kein zurück ausser es wurde irgendwo

separat aufgeführt.

Das 14Tägige Rücktrittsrecht das manche gern aufschnappen

gilt nur bei Fernabverträgen, (Telefon, Haustür, Internet)

bei welchen die Vertragspartner nicht an einen Tisch sitzen oder wie

bei der Haustürhaussierei der Verkäufer den Käufer

aufsucht.;)

Themenstarteram 27. März 2014 um 22:03

Das steht auf der 2.ten Seite.

Ich hab aber nochmal etwas rumgefragt und bevor das Schreiben von der Bank nicht unterschrieben ist, können die mir nicht viel.

Werd morgen nochmal zur Dekra und ein Gutachten erstellen lassen, sonst finde ich sowieso keine Ruhe mit der Sache.

Ihr müsst auch bedenken das ich eine Frau bin, so nach dem Motto: der ist schön, den will ich haben :D

Danke für eure ganzen lieben Tipps und Antworten!

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