Vom Kaufvertrag zurücktreten?
Hallo!
Ich habe schon seit einiger Zeit mit einem A3 geliebäugelt...
Hab mich dann nachdem ich einen guten Freund der bei Audi arbeitet gesprochen habe, entschlossen ihn heute zu kaufen.
Ich wurde vom Verkäufer ein wenig überrumpelt und nachdem die Geldgeschicjte geklärt war, machte er den Vertrag fertig.
Ich hatte mich extra informiert was ich beachten muss und soweit ist mit dem Auto alles in Ordnung.
Er sagte auch es sei immer alles in Ordnung gewesen.
Jetzt seh ich eben auf dem Kaufvertrag, dass dort ganz klein geschrieben steht: Vorschäden, Höhe unbekannt.
Irgendwie bin ich mir jetzt total unsicher und würd am liebsten nochmal in Ruhe überlegen ob ich ihn nehme, bis ein Freund ihn sich angesehen hat.
Kann ich vom Kauf noch zurücktreten falls wirklich irgendwas gravierendes mit dem Auto war/ ist?
Beste Antwort im Thema
Also zuerst einmal: Dein Argument mit der Frau: In der heutigen Zeit sind Frauen des Lesens mächtig und ihnen wird eine gewisse Intelligenz zugestanden.
Diesen Vertrag hätte ich nie unterschrieben. Der Freitext bedeutet im Klartext: "Lass mich bloß mit Gewährleistung in Ruhe! Komm nicht bei mir an, wenn an der Karre was ist!"
Desweiteren ist da ein Widerspruch: Zustandsbericht durch xyz wird erstellt: angekreuzt NEIN. Und im Text steht was von: Zustandsbericht durch xyz gilt als zusätzliche Vereinbarung. ... Ja was denn nun? Allerdings reicht das nicht um den Vertrag an sich anzufechten.
Deine einzigen zwei Hoffnungen ist das Widerrufsrecht des Kaufvertrages. (sofern die Bedingungen dazu sich nicht selbst aushebeln), oder das Widerrufsrecht des Kreditvertrages, sofern der an den Kauf dieses Fahrzeugs gebunden ist.
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bleede
Ich finde Anwälte dürften Beratungsgespräche gar nicht abrechnen ...genauso wie Handwerker. Die kommen auch zu dir und geben ein unverbindliches Angebot ab.
Das wäre eine gute Lösung, ein Handwerker gibt schließlich auch Kostenvoranschläge kostenlos ab um an einen Auftrag zu kommen,von einem Anwalt ein kostenloses Angebot zur Sachlage, Einschätzung der Rechtslage und Erfolgsaussicht schichtlich einzuholen wäre nur Richtig, nur vor deutschen Gerichten und auf Hoher See.......
Wer in einem Forum eine Lösung seines konkreten Rechtsfalles sucht, der wird keine wirkliche Hilfe erwarten können.
Jeder Fall ist anders. Wirklich relevante Gesichtspunkte kann der juristische Laie oft gar nicht erkennen. Diese müssen in einem Beratungsgespräch vielfach erst und zwar im Detail erfragt werden. Leider ist es so, dass viele meinen, sich zu Rechtsfragen kompetent äußern zu können, weil sie irgendwo einmal irgendwas dazu gehört oder gelesen haben.
Dass ein Rechtsanwalt zunächst einmal kostenlos beraten sollte, da ein Handwerker dies ja auch tue, beruht auf einer völligen Verkennung der Situation.
Ein Handwerker berät bei seinem kostenlosen Angebot über das, was er als seine kostenpflichtige Leistung zu erbringen gedenkt.
Die Beratung des Rechtsanwaltes ist hingegen bereits die zu erbringende Leistung, die selbstverständlich auch kostenpflichtig ist ebenso wie die Beratung eines Arztes.
Zitat:
Original geschrieben von regrebelk
Ein Handwerker berät bei seinem kostenlosen Angebot über das, was er als seine kostenpflichtige Leistung zu erbringen gedenkt.
Die Beratung des Rechtsanwaltes ist hingegen bereits die zu erbringende Leistung, die selbstverständlich auch kostenpflichtig ist ebenso wie die Beratung eines Arztes.
Wenn ich einen Heizungsbaumeister beauftrage mir eine neue Heizung einbauen zu lassen und er mir alternativen aufzeigen soll Gas/ Strom/ Solar/Erdwärme ect,dann ist dieses auch schon eine Vorableistung im Gegensatz zum Anwalt kommt der Heizungsfrachmann auch noch zum Kunden. Wieso soll die Beratung eines Heizungsfachmanns, welcher dafür 2 Std Zeit mit an und Abfahrt benötigt im Gegegnsatz zu einem Infogespräch bei einem Anwalt anders honoriert werden ?
Das kostenlose Informationsgespräch des Anwaltes wäre die Unterrichtung darüber, was als Anwaltsleistungen zu welchen Kosten in Betracht kommen kann: nur bloße Beratung über die Rechtslage und die Erfolgsaussichten, Verfassung von Schriftsätzen, Vergleichsgespräche mit der Gegenseite, Klageerhebung usw. usw. Die Beratung als Ergebnis eines umfangreichen Gespräches einschließlich Überprüfung der einschlägigen Rechtsprechung ist dann schon Teil der kostenpflichtigen Leistung.
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Zitat:
Original geschrieben von regrebelk
Das kostenlose Informationsgespräch des Anwaltes wäre die Unterrichtung darüber, was als Anwaltsleistungen zu welchen Kosten in Betracht kommen kann: nur bloße Beratung über die Rechtslage und die Erfolgsaussichten,
Genau das sollte kostenfrei für den Endverbraucher sein damit er sich vorab in etwa im klaren ist, was auf Ihn zukommt und wie teuer der Spass werden kann.
Zitat:
Verfassung von Schriftsätzen, Vergleichsgespräche mit der Gegenseite, Klageerhebung usw. usw. Die Beratung als Ergebnis eines umfangreichen Gespräches einschließlich Überprüfung der einschlägigen Rechtsprechung ist dann schon Teil der kostenpflichtigen Leistung.
Das wäre m.e. dann auch eine kostenpflichtige Leistung
Zitat:
Original geschrieben von regrebelk
Das kostenlose Informationsgespräch des Anwaltes wäre die Unterrichtung darüber, was als Anwaltsleistungen zu welchen Kosten in Betracht kommen kann: nur bloße Beratung über die Rechtslage und die Erfolgsaussichten, Verfassung von Schriftsätzen, Vergleichsgespräche mit der Gegenseite, Klageerhebung usw. usw. Die Beratung als Ergebnis eines umfangreichen Gespräches einschließlich Überprüfung der einschlägigen Rechtsprechung ist dann schon Teil der kostenpflichtigen Leistung.
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Ich hatte kürzlich einen Disput mit meinem örtlichen FA über eine Nachzahlung von 4000 € Steuern. Mein Steuerberater war etwas überfordert da es um ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien ging. Ein freundlicher Anwalt hat mir dann für Schlappe 180 € mitgeteilt dass das FA im Recht ist. Geil oder. 180 € für 10 Min Arbeit und eine Email.