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Vom Blitzer erwischt

Themenstarteram 11. Mai 2020 um 21:17

Hallo,

am Wochenende hat mich ein Anhängerblitzer in einer verkehrsberuhigten Zone erwischt. Vermutlich mit 39 km/h.

Verstanden hab ich das nicht und machte folgende Aufnahme.

Sollte ich Widerspruch bei der Anhörung einlegen?

Liebe Grüße

Salzgitter
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Boke9a schrieb am 11. Mai 2020 um 23:17:26 Uhr:

Verstanden hab ich das nicht und machte folgende Aufnahme.

Sollte ich Widerspruch bei der Anhörung einlegen?

Was hast du denn genau nicht verstanden?

Der Blitzer steht in einer 30 er Zone und macht Fotos. Den Zustand des Schildes kann der Blitzer nicht erkennen.

Das Schild ist verdreckt, und nicht lesbar. Ausländer haben eine kleine Chance bei einem Einspruch. Anwohner haben absolut keine chance, weil sie die örtlichkeiten kennen. (Außer die Zone wurde ganz neu eingerichtet.)

Fahrer in der restlichen Bundesrepublik haben ähniche Chancen, wie bei verschneiten Schildern im Winter. Hier ist wichtig, was man noch erkennen kann. Anahnd der Form (toter Kreis mit einer Zahl in der Mitte) und dem noch lesbaren Wort "Zone" ist es fast eindeutig. Man sollte nicht schneller als 30 fahren, weil diese Schilder am häufigsten vorkommen. Es könnte aber auch eine 20er-Zone sein...

Sollte es sich um eine 20er oder 10er Zone handeln, würde ich einen Einspruch machen. Bei Erfolg warst du nur 9KMH zu schnell und nicht 19 oder mehr. Hättest du die Rückseite fotografiert könntest du jetzt schon planen, denn dort wird die Geschwindigkeit ebenfalls angezeigt (nur in grau). Außerdem ist auf dem Bild nicht die Gesamtsituation erkennbar. Hätte man aus einer weiteren Entfernung aufgenommen könnte man beweisen, dass auf der linken Seite der Straße kein identisches Schild steht.

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30 Antworten
am 11. Mai 2020 um 21:27

Warum stellst du deine Frage nicht im "Verkehr und Sicherheit" sondern hier, wo es um Interna geht?

Wenn du weist das du in der verkehrsberuhigten Zone warst weist du auch das 39 km/h zu viel waren.

Themenstarteram 11. Mai 2020 um 21:31

... ich schreib ja, dass ich es nicht verstanden habe. Also habe ich es nicht gewusst!

Wo genau wurdest du jetzt geblitzt? In der 30er Zone oder im verkehrsberuhigten Bereich?

Zitat:

@Boke9a schrieb am 11. Mai 2020 um 23:17:26 Uhr:

Sollte ich Widerspruch bei der Anhörung einlegen?

Ich würde es tun. Ob du letztlich damit Erfolg hast steht auf einem anderen Blatt, weil dafür deine preisgegebenen Fakten zu wenig sind.

Zitat:

@Boke9a schrieb am 11. Mai 2020 um 23:17:26 Uhr:

Verstanden hab ich das nicht und machte folgende Aufnahme.

Sollte ich Widerspruch bei der Anhörung einlegen?

Was hast du denn genau nicht verstanden?

Der Blitzer steht in einer 30 er Zone und macht Fotos. Den Zustand des Schildes kann der Blitzer nicht erkennen.

Das Schild ist verdreckt, und nicht lesbar. Ausländer haben eine kleine Chance bei einem Einspruch. Anwohner haben absolut keine chance, weil sie die örtlichkeiten kennen. (Außer die Zone wurde ganz neu eingerichtet.)

Fahrer in der restlichen Bundesrepublik haben ähniche Chancen, wie bei verschneiten Schildern im Winter. Hier ist wichtig, was man noch erkennen kann. Anahnd der Form (toter Kreis mit einer Zahl in der Mitte) und dem noch lesbaren Wort "Zone" ist es fast eindeutig. Man sollte nicht schneller als 30 fahren, weil diese Schilder am häufigsten vorkommen. Es könnte aber auch eine 20er-Zone sein...

Sollte es sich um eine 20er oder 10er Zone handeln, würde ich einen Einspruch machen. Bei Erfolg warst du nur 9KMH zu schnell und nicht 19 oder mehr. Hättest du die Rückseite fotografiert könntest du jetzt schon planen, denn dort wird die Geschwindigkeit ebenfalls angezeigt (nur in grau). Außerdem ist auf dem Bild nicht die Gesamtsituation erkennbar. Hätte man aus einer weiteren Entfernung aufgenommen könnte man beweisen, dass auf der linken Seite der Straße kein identisches Schild steht.

Solltest Du tatsächlich in einer verkehrsberuhigten Zone geblitzt worden sein, wirst Du um ein Fahrverbot nicht umhin kommen, da mehr als 30 km/h zu schnell. Meinst Du das gezeigte Schild, mit 30er Zone (was aber kein verkehrsberuhigter Bereich ist), wirst Du zwar bezahlen müssen, aber das dürfte sich im erträglichen Rahmen halten. Ganz drumherum kommen wirst Du wohl nicht, da das Schild als Ganzes ja noch erkennbar ist, vergleichbar mit einem eingeschneiten Stopschild, wo nur noch die äußere Form erkennbar ist.

Bei einer 30er Zone kostet der Verstoß 30,-€. Ich glaube nicht, dass man mit einem Einspruch wegen des unleserlichen Schildes durchkommt. In einem verkehrsberuhigten Bereich wärest Du im Fahrverbotsbereich, dann müsste da aber ein ganz anderes Schild gestanden haben.

Richtig, dann wäre es dieses Schild gewesen

IMG_2020-05-12_09-02-53.jpeg

Zitat:

@Boke9a schrieb am 11. Mai 2020 um 23:17:26 Uhr:

... in einer verkehrsberuhigten 30er Zone erwischt. Vermutlich mit 39 km/h....

Das sind nach Abzug der Toleranz 6km/h zu viel. Da wäre mir die Lebenszeit für den Einspruch zu schade.

Kein Einspruch, wenn dann Widerspruch.

Übrigens Verkehrszeichen aller Art müssen eindeutig lesbar sein.

Ich würde hier auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Ob man ortskundig ist oder nicht, spielt hier keine Rolle.

Habe ich schon selber durch, ein meinem Stadtteil.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 12. Mai 2020 um 10:07:09 Uhr:

Kein Einspruch, wenn dann Widerspruch.

Übrigens Verkehrszeichen aller Art müssen eindeutig lesbar sein.

Ich würde hier auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Ob man ortskundig ist oder nicht, spielt hier keine Rolle.

Habe ich schon selber durch, ein meinem Stadtteil.

Es gab halt mal ein Gerichtsurteil, da wurde entschieden, dass ein Anwohner genau weiß, wie schnell man da fahren darf, deshalb die Aussage. Natürlich ist jedes Urteil eine Einzelfallentscheidung, probieren kann man es mal.

Wobei ganz klar ersichtlich ist, dass man nicht schneller als 30 Fahren darf /oder 20, das Schild gibt es nur bei 20,30 Kmh also eigentlich ist das klar.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 12. Mai 2020 um 08:35:41 Uhr:

Ganz drumherum kommen wirst Du wohl nicht, da das Schild als Ganzes ja noch erkennbar ist, vergleichbar mit einem eingeschneiten Stopschild, wo nur noch die äußere Form erkennbar ist.

Daher hat das auch, genau wie das Vorfahrt-Achten, eine eindeutige Form.

Hier ist das allerdings nicht der Fall. Allerdings gibt's da nix Sinnvolles überhalb Zone-30, kommt also auf den Richter an.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 12. Mai 2020 um 10:22

Hallo,

ich bedanke mich erst einmal für die vielen "sachlichen" Informationen und Meinungen.

Eigentlich bin ich jemand, der für seine Taten gerade steht. Nur in diesem Fall war ich mit vermutlich 39 km/h sehr überrascht. Zur Richtigstellung - meine Geschwindigkeit war ca. 39 km/h und nicht 39 zu schnell!

Ich habe das Verkehrsschild nicht wahrgenommen.

Ich werde die Anhörung abwarten. Vielleicht verzichten sie aufgrund des verschmutzten Verkehrszeichens auf eine Anhörung.

Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Also noch einmal mein Dank an euch Alle!

VG

Das werden sie nicht tun. Der Zustand der Schilder sollte eigentlich vor Aufstellung des Blitzers überprüft werden, danach fährt da keiner mehr raus. Aber vielleicht hilft Dein Hinweis mit dem Foto.

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