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Vom Blitzer erwischt

Themenstarteram 11. Mai 2020 um 21:17

Hallo,

am Wochenende hat mich ein Anhängerblitzer in einer verkehrsberuhigten Zone erwischt. Vermutlich mit 39 km/h.

Verstanden hab ich das nicht und machte folgende Aufnahme.

Sollte ich Widerspruch bei der Anhörung einlegen?

Liebe Grüße

Salzgitter
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Boke9a schrieb am 11. Mai 2020 um 23:17:26 Uhr:

Verstanden hab ich das nicht und machte folgende Aufnahme.

Sollte ich Widerspruch bei der Anhörung einlegen?

Was hast du denn genau nicht verstanden?

Der Blitzer steht in einer 30 er Zone und macht Fotos. Den Zustand des Schildes kann der Blitzer nicht erkennen.

Das Schild ist verdreckt, und nicht lesbar. Ausländer haben eine kleine Chance bei einem Einspruch. Anwohner haben absolut keine chance, weil sie die örtlichkeiten kennen. (Außer die Zone wurde ganz neu eingerichtet.)

Fahrer in der restlichen Bundesrepublik haben ähniche Chancen, wie bei verschneiten Schildern im Winter. Hier ist wichtig, was man noch erkennen kann. Anahnd der Form (toter Kreis mit einer Zahl in der Mitte) und dem noch lesbaren Wort "Zone" ist es fast eindeutig. Man sollte nicht schneller als 30 fahren, weil diese Schilder am häufigsten vorkommen. Es könnte aber auch eine 20er-Zone sein...

Sollte es sich um eine 20er oder 10er Zone handeln, würde ich einen Einspruch machen. Bei Erfolg warst du nur 9KMH zu schnell und nicht 19 oder mehr. Hättest du die Rückseite fotografiert könntest du jetzt schon planen, denn dort wird die Geschwindigkeit ebenfalls angezeigt (nur in grau). Außerdem ist auf dem Bild nicht die Gesamtsituation erkennbar. Hätte man aus einer weiteren Entfernung aufgenommen könnte man beweisen, dass auf der linken Seite der Straße kein identisches Schild steht.

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Themenstarteram 12. Mai 2020 um 10:29

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. Mai 2020 um 12:26:27 Uhr:

Das werden sie nicht tun. Der Zustand der Schilder sollte eigentlich vor Aufstellung des Blitzers überprüft werden, danach fährt da keiner mehr raus. Aber vielleicht hilft Dein Hinweis mit dem Foto.

… Ich vermute, dass jemand geblitzt worden ist und dann das Verkehrsschild "verschönert" worden ist.

Vermutlich gibt es viele Widersprüche!

Zitat:

@Boke9a schrieb am 12. Mai 2020 um 12:29:50 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. Mai 2020 um 12:26:27 Uhr:

Das werden sie nicht tun. Der Zustand der Schilder sollte eigentlich vor Aufstellung des Blitzers überprüft werden, danach fährt da keiner mehr raus. Aber vielleicht hilft Dein Hinweis mit dem Foto.

… Ich vermute, dass jemand geblitzt worden ist und dann das Verkehrsschild "verschönert" worden ist.

Vermutlich gibt es viele Widersprüche!

Auch wenn man sich aus taktischen Gründen dümmer stellt als man ist, ist wohl klar, dass mit diesem Schild eine Zonenbeschränkung auf maximal 30 km/h verbunden ist. Soviel ist vom Schild noch erkennbar, dass man nicht behaupten könnte, man habe es für ein Werbeschild gehalten. Da es hier um ein Bußgeld von voraussichtlich 30 € geht, ist natürlich kein Aufwand zu groß, diesem Problem rechtlich auf den Grund zu gehen. ;)

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 12. Mai 2020 um 14:00

Zitat:

@Ostelch schrieb am 12. Mai 2020 um 13:47:49 Uhr:

Zitat:

@Boke9a schrieb am 12. Mai 2020 um 12:29:50 Uhr:

 

… Ich vermute, dass jemand geblitzt worden ist und dann das Verkehrsschild "verschönert" worden ist.

Vermutlich gibt es viele Widersprüche!

Auch wenn man sich aus taktischen Gründen dümmer stellt als man ist, ist wohl klar, dass mit diesem Schild eine Zonenbeschränkung auf maximal 30 km/h verbunden ist. Soviel ist vom Schild noch erkennbar, dass man nicht behaupten könnte, man habe es für ein Werbeschild gehalten. Da es hier um ein Bußgeld von voraussichtlich 30 € geht, ist natürlich kein Aufwand zu groß, diesem Problem rechtlich auf den Grund zu gehen. ;)

Grüße vom Ostelch

Hallo Ostelch,

du hast natürlich absolut Recht.

Meinst du nicht auch, dass es einfach ist, sich hier im Forum ein Verkehrsschild anzuschauen und dann zu Werten?

Ich war 150 km von Zuhause entfernt und besuchte eine Sehenswürdigkeit. Ich überquere als Linksabbieger eine Kreuzung und im Bruchteil einer Sekunde muss eine Situation erfasst werden.

Ich bin eben nicht so perfekt, das überlasse ich anderen Menschen.

Einen schönen Tag.

Themenstarteram 12. Mai 2020 um 14:02

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 12. Mai 2020 um 14:05:03 Uhr:

Für ortskundige gelten strengere Regeln

https://www.n-tv.de/.../...liche-Verkehrsschilder-article12144821.html

... diesen Artikel finde ich sehr interessant

"Generell gilt für Verkehrszeichen der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz. Der besagt, dass ein Verkehrsschild so aufgestellt sein muss, dass es schon mit einem raschen und beiläufigen Blick ohne weitere Überlegungen erfasst werden kann."

Passt genau!

Danke

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 12. Mai 2020 um 10:07:09 Uhr:

Übrigens Verkehrszeichen aller Art müssen eindeutig lesbar sein.

Ich würde hier auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Ob man ortskundig ist oder nicht, spielt hier keine Rolle.

Habe ich schon selber durch, ein meinem Stadtteil.

Ich kenne da andere Regeln. Sie müssen nicht umbedingt eindeutlich lesbar sein. Es reicht, wenn sie (z.B. durch die Form) erkannbar sind. Das Schild auf dem Bild ist noch als eine Zone mit Geschwindigkeitsbegrenzung erkennbar. Es ist aber nicht lesbar, ob nun 10, 20 oder 30KMH erlaubt sind.

Die Ortskundigkeit ist uninteressant, weil man nur schwer nachweisen kann, wer sich wo in seinem Stadtteil auskennt. Probleme haben die Anwohner. Hier kann man aber nicht sagen, bis zu welcher Nebenstraße/Entfernung man noch als Anwohner gilt.

Um das ganze aber richtig zu stellen, laut Beschilderung ist das kein verkehrsberuhigter Bereich wo der Blitzer steht.

Hat der Blitzer von dort aus IN den verkehrsberuhigten Bereich reingeblitzt? Wenn ja, schalte einen Anwalt ein. Kann mir nicht vorstellen dass die mobile Anlage auf den Meter genau vor das Schild zielt. Diese Konstellation ist wirklich fast schon dreist (aber vermutlich erlaubt).

Ich denke dass der TE das verwechselt hat, da es sich um eine 30er Zone handelt und nicht um einen Verkehrsberuhigten Bereich / Spielsßtraße also Schrittgeschwindigkeit

Zitat:

@13inch schrieb am 12. Mai 2020 um 16:30:17 Uhr:

Um das ganze aber richtig zu stellen, laut Beschilderung ist das kein verkehrsberuhigter Bereich wo der Blitzer steht.

Hat der Blitzer von dort aus IN den verkehrsberuhigten Bereich reingeblitzt? Wenn ja, schalte einen Anwalt ein. Kann mir nicht vorstellen dass die mobile Anlage auf den Meter genau vor das Schild zielt. Diese Konstellation ist wirklich fast schon dreist (aber vermutlich erlaubt).

Zitat:

@Jaden2000 schrieb am 12. Mai 2020 um 18:50:19 Uhr:

...da es sich um eine 30er Zone handelt...

Die 30 ist nicht lesbar. Es kann auch eine 20er oder 10er Zone sein. Eine 40er Zone scheidet nur aus, weil es bei 39KMH bereits geblitzt hat.

Deshalb auch die Diskussion, ob ein Schild erkennbar oder lesbar sein muss. Als "Ortsfremder" kann man den 20er oder 10er Bereich nicht erkennen. So kann man nur die Überschrietung um maximal 9KMH (nach Tacho) anlasten.

15 Euro Strafe

Nein 30.-€. Die Bußgelder wurden mit der neuen StVO verdoppelt.

Mmh, zumindest hier in Dresden kostet die Überschreitung der vorgegebenen Geschwindigkeit um 9 km/h 25€. Ich muss es wissen, kam doch erst letzte Woche ein Knöllchen ins Haus geflattert.

Nach neuer StVO-Novelle innerorts bis 10 km/h Überschreitung 30 Euro. Vielleicht war ja Dein Verstoß noch vor der Veröffentlichung.

Zitat:

@Boke9a schrieb am 12. Mai 2020 um 16:02:39 Uhr:

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 12. Mai 2020 um 14:05:03 Uhr:

Für ortskundige gelten strengere Regeln

https://www.n-tv.de/.../...liche-Verkehrsschilder-article12144821.html

... diesen Artikel finde ich sehr interessant

"Generell gilt für Verkehrszeichen der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz. Der besagt, dass ein Verkehrsschild so aufgestellt sein muss, dass es schon mit einem raschen und beiläufigen Blick ohne weitere Überlegungen erfasst werden kann."

Passt genau!

Danke

Jo, passt.

Wer nicht, wie sagtest Du, " im Bruchteil einer Sekunde erkennt", das es sich hier um eine 10, 20, oder 30 Zone handelt, war entweder abgelenkt oder aber hat Probleme mit den Augen.

Und bevor das Bashing losgeht, das ist nicht böse gemeint.

Fehler passieren. Und das der TE nur 39 auf dem Tacho hatte, zeigt doch, dass er nicht von einer zhG von 50 ausgegangen ist.

Ergo wusste er, Obacht ich könnte zu schnell sein.

Also, lieber TE, wo ist das Problem, das Ticket zu bezahlen?

Oft wird in Tempo-30-Zonen noch zusätzlich in Form von Fahrbahnmarkierungen auf das Limit hingewiesen. War das hier nicht so?

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