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Vom Blitzer erwischt

Themenstarteram 11. Mai 2020 um 21:17

Hallo,

am Wochenende hat mich ein Anhängerblitzer in einer verkehrsberuhigten Zone erwischt. Vermutlich mit 39 km/h.

Verstanden hab ich das nicht und machte folgende Aufnahme.

Sollte ich Widerspruch bei der Anhörung einlegen?

Liebe Grüße

Salzgitter
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Boke9a schrieb am 11. Mai 2020 um 23:17:26 Uhr:

Verstanden hab ich das nicht und machte folgende Aufnahme.

Sollte ich Widerspruch bei der Anhörung einlegen?

Was hast du denn genau nicht verstanden?

Der Blitzer steht in einer 30 er Zone und macht Fotos. Den Zustand des Schildes kann der Blitzer nicht erkennen.

Das Schild ist verdreckt, und nicht lesbar. Ausländer haben eine kleine Chance bei einem Einspruch. Anwohner haben absolut keine chance, weil sie die örtlichkeiten kennen. (Außer die Zone wurde ganz neu eingerichtet.)

Fahrer in der restlichen Bundesrepublik haben ähniche Chancen, wie bei verschneiten Schildern im Winter. Hier ist wichtig, was man noch erkennen kann. Anahnd der Form (toter Kreis mit einer Zahl in der Mitte) und dem noch lesbaren Wort "Zone" ist es fast eindeutig. Man sollte nicht schneller als 30 fahren, weil diese Schilder am häufigsten vorkommen. Es könnte aber auch eine 20er-Zone sein...

Sollte es sich um eine 20er oder 10er Zone handeln, würde ich einen Einspruch machen. Bei Erfolg warst du nur 9KMH zu schnell und nicht 19 oder mehr. Hättest du die Rückseite fotografiert könntest du jetzt schon planen, denn dort wird die Geschwindigkeit ebenfalls angezeigt (nur in grau). Außerdem ist auf dem Bild nicht die Gesamtsituation erkennbar. Hätte man aus einer weiteren Entfernung aufgenommen könnte man beweisen, dass auf der linken Seite der Straße kein identisches Schild steht.

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Zitat:

@freewindqlb schrieb am 13. Mai 2020 um 07:29:57 Uhr:

Nach neuer StVO-Novelle innerorts bis 10 km/h Überschreitung 30 Euro. Vielleicht war ja Dein Verstoß noch vor der Veröffentlichung.

Da könntest allerdings recht haben. Auch, wenn die Stadt Dresden relativ schnell ihre Knöllchen versendet, kann sich der Verstoss kurz vor Inkrafttreten der Novelle ereignet haben.

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