VOLVO aus den Niederlanden - ein Erfahrungsbericht
Hallo zusammen,
nach dem Ableben von VOLVO 1 (den 144er von ganz früher nicht mitgezählt) fand ich im Netz einen "neuen" 850er in den Niederlanden.
Ob das mit dem grenzüberschreitenden Geschäft wohl gut geht?
Erste Kontaktaufnahme per Mail. In einer Mischung aus Niederländisch, Englisch und Deutsch verabredeten wir einen Besichtigungstermin und wurden uns schnell einig.
Netter, vertrauenserweckender Verkäufer.
Doch wie läuft das jetzt mit dem "Papierkram"?
Dazu muß man wissen, daß sich niederländisches und deutsches Zulassungswesen (trotz EU) erheblich unterscheiden.
Die niederländische Seite
In den Niederlanden behält jedes Fahrzeug sein Kennzeichen lebenslang.
Dann gibt es in den Niederlanden den RDW. Dabei handelt es sich um eine Behörde, die sowohl für die Zulassung als auch für die technische Überprüfung zuständig ist. Sozusagen Straßenverkehrsamt und TÜV/DEKRA/GTÜ in einem! Genial!
Der Verkäufer erklärte mir, wie in den Niederlanden ein Kfz-Verkauf abläuft. Jeder Autobesitzer verfügt über eine Chip-Karte ("Kentekenbewijs, deel 1" / entspricht unserem Fahrzeugschein) und eine PIN. Damit kann man zu einer RDW-Stelle gehen, gibt dort seine PIN ein und in 5 Minuten hat das Kfz seinen Besitzer gewechselt. Das geht z.B. auf der Post oder im Supermarkt abends um 22:00 Uhr.
Für den Export sei es komplizierter. Wir fuhren gemeinsam zum RDW nach Maastricht. Ich stellte mich schon auf lange Wartezeiten ein.
Wir betreten das RDW-Gebäude. Am Eingang eine Tafel mit 3 Knöpfen: "Ohne Anmeldung" / "Mit Anmeldung" / "Export".
Der Verkäufer drückt auf "Export", eine Nummer kommt aus dem Drucker. Wie bei uns ... denke ich.
Doch dann: ein kleiner Warteraum, 3 Schalter, nur 2 Leute warten. Kaum sind wir eingetreten, kommt unsere Aufrufnummer und eine nette Dame an einen Schalter. Der Verkäufer gibt seine Chipkarte ab, ich muß meinen Personalausweis vorlegen.
Ob ich ein Kurzzeitkennzeichen incl. Versicherung möchte? (Das deutsche Kurzzeitkennzeichen hat keine Gültigkeit in den Niederlanden).
Das brauche ich nicht, da ich den Wagen mit einem Trailer abhole.
Anschließend erhalte ich ein Dokument ("Kentekenbewijs deel 2"😉, in das die durch Abschneiden einer Ecke entwertete Chipkarte eingesteckt ist und in das ich als neuer Eigentümer eingetragen bin.
Gebühr: 9,95 €. Ausweis zurück. "Ich wünsche Ihnen eine gute Fahrt."
Kaum zu glauben. Alles ist einschließlich "Wartezeit" in unter 10 Minuten erledigt! Minimale Kosten! Da möchte man Niederländer sein!
Die deutsche Seite
Gut daheim angekommen. Wagen abgeladen. Trailer zurückgebracht.
Elektronische Versicherungsnummer angefordert.
Anruf beim Straßenverkehrsamt: Wie funktioniert das mit einem Import-Fahrzeug aus den Niederlanden?
"Sie brauchen die ZLB1 und ZLB2 und eine eVB-Nummer." Klar. Aber dann: außerdem den Kaufvertrag, ein CoC-Papier, eine FIN- und Datenübereinstimmungs-Bescheinigung, eine deutsche HU/AU-Untersuchung. Sonst ist eine Zulassung nicht möglich ...
KAUFVERTRAG? Wieso denn das? Laut dem amtlichen niederländischen Dokument bin ich der neue Eigentümer! Aber unser Straßenverkehrsamt akzeptiert das nicht. Welch ein Irrsinn!
So setze ich einen deutsch-niederländischen Vertrag auf, maile ihn zum Verkäufer und erhalte ihn kurz darauf unterschrieben zurück.
Alle neueren Fahrzeuge haben heute eine CoC-BESCHEINIGUNG. Der 850er noch nicht. Kann man beim Freundlichen anfordern. Der möchte ca. 200.-- € dafür haben. Da fahre ich erstmal ohne wieder vom Hof.
In der örtlichen Prüfstelle lege ich die Papiere vom alten und neuen Elch vor. Daraus ist ersichtlich, daß es sich um das gleiche Modell, gleiches Baujahr, den gleichen Motor und den gleichen Typ handelt. Außerdem enthält der alte Kfz-Brief eine EU-Typgenehmigung für "LS5102". Beide Ident-Nummern enthalten diese Typbezeichnung. Damit müßte die Typgenehmigung wohl auch für den neuen Elch gelten.
Der Prüfingenieur ist geneigt, meiner Argumentation zu folgen. Außerdem meinte er, evt. könnte eine Einzelabnahme günstiger sein als die CoC-Bescheinigung und diese ersetzen.
Ich habe Glück: Da die Zulassungsstelle mir kein ungestempeltes Kennzeichen geben will, leiht mir die Prüfstelle ihre rote Nummer. So kann ich den Wagen vorführen.
Erneutes Glück: im Motorraum ist eine Plakette mit EU-Typgenehmigung angebracht. Also weder CoC-Papier (200.-- €) noch Einzelabnahme (mind. 150.-- €) nötig!
Es wird eine HU/AU durchgeführt. Dabei wird die Fzg-Ident-Nr. geprüft. Ich erhalte die FIN- und Datenübereinstimmungs-Bescheinigung.
AU bestanden, HU leider nicht: die Handbremse zieht einseitig = erheblicher Mangel = Wiedervorführung erforderlich. Macht zusammen 159.-- €.
Erstmal kann ich den Wagen mit der roten Nummer wieder nach Hause bringen.
Doch wie komme ich zur Werkstatt und danach wieder zur Nachuntersuchung?
Nach deutscher Gesetzeslage kann man, wenn die Versicherung das in der eVB-Bescheinigung genehmigt, eine Zulassung auch für ungestempelte Kennzeichen erhalten. Dies gilt für alle Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung, zur HU, zur Werkstatt (wenn sich bei der HU Mängel ergeben).
Erneuter Anruf bei der netten Dame vom Straßenverkehrsamt. "Sie haben ja jetzt so ziemlich alle Unterlagen zusammen, da können wir das Fahrzeug vorläufig mit ungestempelten Kennzeichen zulassen. Sie können damit dann zur Werkstatt fahren."
Jetzt muß man wissen, daß hier in Hagen alle Bürgerämter geschlossen wurden. Dort konnte man früher unbürokratisch und zügig An- und Abmeldungen im Stadtteil vornehmen.
Jetzt muß man ca. 12 km zum Amt fahren. Dort wurde der Automat mit den Aufrufnummern abgeschaltet. Stattdessen wurde eine mit nur einer Kraft besetzte "Vorprüfstelle" eingerichtet, an der man vor der gesamten Wartezone sein Anliegen vorbringen muß. Diese gibt dann händisch Wartenummern aus.
Dann folgen ca. 3 und mehr Stunden Warterei in einer großen Menschenmasse, weil von den ca. 20 Büros immer nur 2-3 besetzt sind. Ohne Urlaub geht das nicht.
Da in meine Werkstatt auch einmal die Woche der TÜV zum Prüfen kommt, könnte der TÜV doch nach erfolgreicher Nachuntersuchung auch die Plakette anbringen - so meine Idee.
"Nein, das geht nicht! Sie erhalten bei der vorläufigen Zulassung einen Vorführbescheid und müssen dann erneut vorbeikommen zum Anbringen der Plakette."
Mit anderen Worten: erneut frei nehmen, Vorprüfstelle, stundenlanges Warten ...
Dann könnte ich doch einen Zulassungsdienst beauftragen, war meine Hoffnung. "Nein, das geht auch nicht. Sie müssen ein spezielles Formular selbst unterschreiben."
Völlig entnervt machte ich mich heute auf den Weg zur Zulassungsstelle. Einen halben Tag freigenommen. Letztlich an der "Vorprüfstelle" gescheitert: "Sie brauchen den Nachweis einer bestandenen HU!"
"Ich möchte eine vorläufige Zulassung, um mit ungestempelten Kennzeichen und Vorführbescheid zur Werkstatt fahren, um die HU-Bescheinigung zu bekommen."
"Sie brauchen eine bestandene HU oder eine Analogbescheinigung!"
Stichwort "Analogbescheinigung". Davon hatte vorher keiner etwas gesagt. Man kann auch den niederländischen HU-Bericht ("Keuringsrapport"😉 vorlegen ... Da die niederländische HU bald abgelaufen wäre und ich eh zur Prüfstelle mußte (wegen ASU / FIN- und Datenübereinstimmungs-Bescheinigung), hatte ich mich bei meiner telefonischen Anfrage erst gar nicht auf eine Diskussion über diesen Punkt eingelassen.
"Aber ich habe vorab zweimal mit Ihrer Kollegin Frau XXX gesprochen, die mir zugesagt hat, daß ich eine vorläufige Zulassung erhalte!" - "Sie kann ja auch nicht alles wissen!"
Ich wiederhole mein Argument, sie versucht, die betreffende Kollegin zu erreichen. Diese nimmt nicht ab. Danach versucht sie es bei "der Chefin" - keiner da. Dann "beim Chef" - keiner da. Anschließend erreicht sie jemand ("unsere dienstälteste Kollegin"😉. Die sei ihrer Meinung ...
Erneut versuche ich ihr die rechtliche Situation zu erklären. Dafür sei eine vorläufige Zulassung doch gedacht. Antwort: "Ja, aber nicht bei Import!" Wenn hinter einem eine ungeduldige Menschenschlange steht und rund 40 Personen interessiert zuhören, kann man einen solchen Sachverhalt nicht mit einer unwissenden und unkooperativen Mitarbeiterin klären.
Sie hat noch einen guten Rat für mich: "Sie können ja ein Kurzzeitkennzeichen beantragen!" (= Warten + Gebühren + Kennzeichen anfertigen lassen + nach der Nachuntersuchung erneut vorstellig werden ...). Nein danke!
Völlig genervt beschließe ich, das Problem anders zu lösen. Ich werde mir erneut einen Auto-Anhänger mieten, damit den Elch zur Werkstatt bringen. Da erhält er auch die HU-Nachuntersuchung.
Den ganzen Papierkram übergebe ich dann einem Zulassungsdienst. Mit dem Bus geht´s dann zur Werkstatt, Kennzeichen anbringen, losfahren ... endlich.
Grüße
Jürgen
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
nach dem Ableben von VOLVO 1 (den 144er von ganz früher nicht mitgezählt) fand ich im Netz einen "neuen" 850er in den Niederlanden.
Ob das mit dem grenzüberschreitenden Geschäft wohl gut geht?
Erste Kontaktaufnahme per Mail. In einer Mischung aus Niederländisch, Englisch und Deutsch verabredeten wir einen Besichtigungstermin und wurden uns schnell einig.
Netter, vertrauenserweckender Verkäufer.
Doch wie läuft das jetzt mit dem "Papierkram"?
Dazu muß man wissen, daß sich niederländisches und deutsches Zulassungswesen (trotz EU) erheblich unterscheiden.
Die niederländische Seite
In den Niederlanden behält jedes Fahrzeug sein Kennzeichen lebenslang.
Dann gibt es in den Niederlanden den RDW. Dabei handelt es sich um eine Behörde, die sowohl für die Zulassung als auch für die technische Überprüfung zuständig ist. Sozusagen Straßenverkehrsamt und TÜV/DEKRA/GTÜ in einem! Genial!
Der Verkäufer erklärte mir, wie in den Niederlanden ein Kfz-Verkauf abläuft. Jeder Autobesitzer verfügt über eine Chip-Karte ("Kentekenbewijs, deel 1" / entspricht unserem Fahrzeugschein) und eine PIN. Damit kann man zu einer RDW-Stelle gehen, gibt dort seine PIN ein und in 5 Minuten hat das Kfz seinen Besitzer gewechselt. Das geht z.B. auf der Post oder im Supermarkt abends um 22:00 Uhr.
Für den Export sei es komplizierter. Wir fuhren gemeinsam zum RDW nach Maastricht. Ich stellte mich schon auf lange Wartezeiten ein.
Wir betreten das RDW-Gebäude. Am Eingang eine Tafel mit 3 Knöpfen: "Ohne Anmeldung" / "Mit Anmeldung" / "Export".
Der Verkäufer drückt auf "Export", eine Nummer kommt aus dem Drucker. Wie bei uns ... denke ich.
Doch dann: ein kleiner Warteraum, 3 Schalter, nur 2 Leute warten. Kaum sind wir eingetreten, kommt unsere Aufrufnummer und eine nette Dame an einen Schalter. Der Verkäufer gibt seine Chipkarte ab, ich muß meinen Personalausweis vorlegen.
Ob ich ein Kurzzeitkennzeichen incl. Versicherung möchte? (Das deutsche Kurzzeitkennzeichen hat keine Gültigkeit in den Niederlanden).
Das brauche ich nicht, da ich den Wagen mit einem Trailer abhole.
Anschließend erhalte ich ein Dokument ("Kentekenbewijs deel 2"😉, in das die durch Abschneiden einer Ecke entwertete Chipkarte eingesteckt ist und in das ich als neuer Eigentümer eingetragen bin.
Gebühr: 9,95 €. Ausweis zurück. "Ich wünsche Ihnen eine gute Fahrt."
Kaum zu glauben. Alles ist einschließlich "Wartezeit" in unter 10 Minuten erledigt! Minimale Kosten! Da möchte man Niederländer sein!
Die deutsche Seite
Gut daheim angekommen. Wagen abgeladen. Trailer zurückgebracht.
Elektronische Versicherungsnummer angefordert.
Anruf beim Straßenverkehrsamt: Wie funktioniert das mit einem Import-Fahrzeug aus den Niederlanden?
"Sie brauchen die ZLB1 und ZLB2 und eine eVB-Nummer." Klar. Aber dann: außerdem den Kaufvertrag, ein CoC-Papier, eine FIN- und Datenübereinstimmungs-Bescheinigung, eine deutsche HU/AU-Untersuchung. Sonst ist eine Zulassung nicht möglich ...
KAUFVERTRAG? Wieso denn das? Laut dem amtlichen niederländischen Dokument bin ich der neue Eigentümer! Aber unser Straßenverkehrsamt akzeptiert das nicht. Welch ein Irrsinn!
So setze ich einen deutsch-niederländischen Vertrag auf, maile ihn zum Verkäufer und erhalte ihn kurz darauf unterschrieben zurück.
Alle neueren Fahrzeuge haben heute eine CoC-BESCHEINIGUNG. Der 850er noch nicht. Kann man beim Freundlichen anfordern. Der möchte ca. 200.-- € dafür haben. Da fahre ich erstmal ohne wieder vom Hof.
In der örtlichen Prüfstelle lege ich die Papiere vom alten und neuen Elch vor. Daraus ist ersichtlich, daß es sich um das gleiche Modell, gleiches Baujahr, den gleichen Motor und den gleichen Typ handelt. Außerdem enthält der alte Kfz-Brief eine EU-Typgenehmigung für "LS5102". Beide Ident-Nummern enthalten diese Typbezeichnung. Damit müßte die Typgenehmigung wohl auch für den neuen Elch gelten.
Der Prüfingenieur ist geneigt, meiner Argumentation zu folgen. Außerdem meinte er, evt. könnte eine Einzelabnahme günstiger sein als die CoC-Bescheinigung und diese ersetzen.
Ich habe Glück: Da die Zulassungsstelle mir kein ungestempeltes Kennzeichen geben will, leiht mir die Prüfstelle ihre rote Nummer. So kann ich den Wagen vorführen.
Erneutes Glück: im Motorraum ist eine Plakette mit EU-Typgenehmigung angebracht. Also weder CoC-Papier (200.-- €) noch Einzelabnahme (mind. 150.-- €) nötig!
Es wird eine HU/AU durchgeführt. Dabei wird die Fzg-Ident-Nr. geprüft. Ich erhalte die FIN- und Datenübereinstimmungs-Bescheinigung.
AU bestanden, HU leider nicht: die Handbremse zieht einseitig = erheblicher Mangel = Wiedervorführung erforderlich. Macht zusammen 159.-- €.
Erstmal kann ich den Wagen mit der roten Nummer wieder nach Hause bringen.
Doch wie komme ich zur Werkstatt und danach wieder zur Nachuntersuchung?
Nach deutscher Gesetzeslage kann man, wenn die Versicherung das in der eVB-Bescheinigung genehmigt, eine Zulassung auch für ungestempelte Kennzeichen erhalten. Dies gilt für alle Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung, zur HU, zur Werkstatt (wenn sich bei der HU Mängel ergeben).
Erneuter Anruf bei der netten Dame vom Straßenverkehrsamt. "Sie haben ja jetzt so ziemlich alle Unterlagen zusammen, da können wir das Fahrzeug vorläufig mit ungestempelten Kennzeichen zulassen. Sie können damit dann zur Werkstatt fahren."
Jetzt muß man wissen, daß hier in Hagen alle Bürgerämter geschlossen wurden. Dort konnte man früher unbürokratisch und zügig An- und Abmeldungen im Stadtteil vornehmen.
Jetzt muß man ca. 12 km zum Amt fahren. Dort wurde der Automat mit den Aufrufnummern abgeschaltet. Stattdessen wurde eine mit nur einer Kraft besetzte "Vorprüfstelle" eingerichtet, an der man vor der gesamten Wartezone sein Anliegen vorbringen muß. Diese gibt dann händisch Wartenummern aus.
Dann folgen ca. 3 und mehr Stunden Warterei in einer großen Menschenmasse, weil von den ca. 20 Büros immer nur 2-3 besetzt sind. Ohne Urlaub geht das nicht.
Da in meine Werkstatt auch einmal die Woche der TÜV zum Prüfen kommt, könnte der TÜV doch nach erfolgreicher Nachuntersuchung auch die Plakette anbringen - so meine Idee.
"Nein, das geht nicht! Sie erhalten bei der vorläufigen Zulassung einen Vorführbescheid und müssen dann erneut vorbeikommen zum Anbringen der Plakette."
Mit anderen Worten: erneut frei nehmen, Vorprüfstelle, stundenlanges Warten ...
Dann könnte ich doch einen Zulassungsdienst beauftragen, war meine Hoffnung. "Nein, das geht auch nicht. Sie müssen ein spezielles Formular selbst unterschreiben."
Völlig entnervt machte ich mich heute auf den Weg zur Zulassungsstelle. Einen halben Tag freigenommen. Letztlich an der "Vorprüfstelle" gescheitert: "Sie brauchen den Nachweis einer bestandenen HU!"
"Ich möchte eine vorläufige Zulassung, um mit ungestempelten Kennzeichen und Vorführbescheid zur Werkstatt fahren, um die HU-Bescheinigung zu bekommen."
"Sie brauchen eine bestandene HU oder eine Analogbescheinigung!"
Stichwort "Analogbescheinigung". Davon hatte vorher keiner etwas gesagt. Man kann auch den niederländischen HU-Bericht ("Keuringsrapport"😉 vorlegen ... Da die niederländische HU bald abgelaufen wäre und ich eh zur Prüfstelle mußte (wegen ASU / FIN- und Datenübereinstimmungs-Bescheinigung), hatte ich mich bei meiner telefonischen Anfrage erst gar nicht auf eine Diskussion über diesen Punkt eingelassen.
"Aber ich habe vorab zweimal mit Ihrer Kollegin Frau XXX gesprochen, die mir zugesagt hat, daß ich eine vorläufige Zulassung erhalte!" - "Sie kann ja auch nicht alles wissen!"
Ich wiederhole mein Argument, sie versucht, die betreffende Kollegin zu erreichen. Diese nimmt nicht ab. Danach versucht sie es bei "der Chefin" - keiner da. Dann "beim Chef" - keiner da. Anschließend erreicht sie jemand ("unsere dienstälteste Kollegin"😉. Die sei ihrer Meinung ...
Erneut versuche ich ihr die rechtliche Situation zu erklären. Dafür sei eine vorläufige Zulassung doch gedacht. Antwort: "Ja, aber nicht bei Import!" Wenn hinter einem eine ungeduldige Menschenschlange steht und rund 40 Personen interessiert zuhören, kann man einen solchen Sachverhalt nicht mit einer unwissenden und unkooperativen Mitarbeiterin klären.
Sie hat noch einen guten Rat für mich: "Sie können ja ein Kurzzeitkennzeichen beantragen!" (= Warten + Gebühren + Kennzeichen anfertigen lassen + nach der Nachuntersuchung erneut vorstellig werden ...). Nein danke!
Völlig genervt beschließe ich, das Problem anders zu lösen. Ich werde mir erneut einen Auto-Anhänger mieten, damit den Elch zur Werkstatt bringen. Da erhält er auch die HU-Nachuntersuchung.
Den ganzen Papierkram übergebe ich dann einem Zulassungsdienst. Mit dem Bus geht´s dann zur Werkstatt, Kennzeichen anbringen, losfahren ... endlich.
Grüße
Jürgen
33 Antworten
Zitat:
@chrissA4 schrieb am 27. Mai 2019 um 18:25:37 Uhr:
Kurzzeitkennzeichen ohne Gültige HU gibt es noch.
Zumindest bis Februar 2019, da habe ich nämlich selbst überführt.
Ja, die fangen mit 03 an und nicht mit 04, sind aber auf die Fahrt zur nächsten Prüfstelle beschränkt, und nicht für quer durch Deutschland.
Grüße
Zitat:
@Peak_t schrieb am 27. Mai 2019 um 19:23:18 Uhr:
und ob die das immer machen wollen ist die Frage...?
Warum nicht?
... na ja... wenn du den Hobel in NL kaufst und den Verkäufer bittest ein Ausfuhrkennzeichen zu besorgen, dann wäre der im Falle eines Falles Verantwortlicher für das Fahrzeug und die Versicherung, was zu Ärger führen könnte... ob der das will ist eben fraglich.
Zitat:
@kat2 schrieb am 27. Mai 2019 um 19:25:16 Uhr:
Zitat:
@chrissA4 schrieb am 27. Mai 2019 um 18:25:37 Uhr:
Kurzzeitkennzeichen ohne Gültige HU gibt es noch.
Zumindest bis Februar 2019, da habe ich nämlich selbst überführt.Ja, die fangen mit 03 an und nicht mit 04, sind aber auf die Fahrt zur nächsten Prüfstelle beschränkt, und nicht für quer durch Deutschland.
Grüße
Nee war ein 04,
Darf aber nur für die Fahrt zur Prüfstelle, Werkstatt oder Zulassungsstelle benutzt werden.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Peak_t schrieb am 27. Mai 2019 um 19:40:01 Uhr:
... na ja... wenn du den Hobel in NL kaufst und den Verkäufer bittest ein Ausfuhrkennzeichen zu besorgen, dann wäre der im Falle eines Falles Verantwortlicher für das Fahrzeug und die Versicherung, was zu Ärger führen könnte... ob der das will ist eben fraglich.
Da man ja zum RDW muss, um ein Exportkennzeichen zu bekommen und man alle persönlichen Daten angeben muss, entfällt das ja schon. Der Verkäufer hat damit nichts zu tun.
Die originalen Kennzeichen darf man leider auch nicht behalten. 🙁
Kurzkennzeichen gibt es nach wie vor, haben sich nur die Bedingungen etwas geändert: Ohne Gültige HU, bekommt man die nur in seinem zuständigen Zulassungsamt! Also wenn ich in Hamburg angemeldet bin, kann ich nicht in Norderstedt (SH) Kennzeichen holen! In dem Fzg Schein, steht auch drinnen das man nur Fahrten zum nächsten Tüv bzw. Werkstatt machen darf, soll heißen, wenn ich Kennzeichen in Hamburg hole, kann ich nicht zum TÜV nach Gelsenkirchen fahren!
Bei Fahrzeugen mit Gültiger HU ist es egal! Die kann ich mir auch in München holen
... da mag das Problem gewesen sein... genau aus Gelsenkirchen stammte der Elch damals... Vorbesitzer hat Kurzzeitkennzeichen besorgt... ich hab ihn dann in einen anderen Zulassungsbezirk gefahren... unwissend der neuen Regelung.... dann instandgesetzt und wollte ein neues Kurzzeitkennzeichen... das wollte die Zulassungsstelle nicht da das Auto zuletzt nicht da zugelassen war... also hätte der Vorbesitzer in Gelsenkirchen wieder eins beantragen müssen... womit ich dann aber ja gar nicht hätte fahren dürfen... 😕 ... bleibt also nur Trailer... !
Habe die Kurzzeitkennzeichen in einem anderen Bundesland ohne Probleme für das Fahrzeug ohne gültigen Tüv bekommen , eben mit der Auflage zur nächsten Prüfstelle zu fahren .
MfG
... keine Ahnung wie das in den verschiedenen Zulassungsstellen gehandhabt wird... bei mir wars relativ neu und die Damen haben noch rum telefoniert... raus kam eben NEIN !
In deinem Fall wäre ja auch nicht mehr nachvollziehbar wo der Standort des KFZ letztendlich dann gewesen ist... der Rennleitung kann ich ja sonstwas erzählen und selbst wenn das Kennzeichen aus München stammt bei einer Kontrolle in Hamburg sagen das der Wagen eben in HH gestanden hat und ich gerade zum TÜV will... alles undurchsichtig... 😉
Zitat:
@Peak_t schrieb am 28. Mai 2019 um 06:29:02 Uhr:
... keine Ahnung wie das in den verschiedenen Zulassungsstellen gehandhabt wird... bei mir wars relativ neu und die Damen haben noch rum telefoniert... raus kam eben NEIN !
In deinem Fall wäre ja auch nicht mehr nachvollziehbar wo der Standort des KFZ letztendlich dann gewesen ist... der Rennleitung kann ich ja sonstwas erzählen und selbst wenn das Kennzeichen aus München stammt bei einer Kontrolle in Hamburg sagen das der Wagen eben in HH gestanden hat und ich gerade zum TÜV will... alles undurchsichtig... 😉
Denn sie wissen nicht was sie tun...……...
Aus den Bemerkungen zum Kurzzeitkennzeichen: prinzipiell nur mit gültiger HU.
Ausnahmen:
Liegt der Termin zur Durchführung der HU/SP vor dem Ablauf der Gültigkeit der Kurzzeitkennzeichens
dürfen nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk
und zurück durchgeführt werden.
Sollte das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten, die im Zusammenhang mit der Beantragung der
Betriebserlaubnis stehen, beantragt werden, sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle
im Bezirk der Zulassungsbehörde und eines angrenzenden Bezirks zulässig.
Unsere Damen vom Amt lassen da auch nicht mit sich reden. 😁
Die Einschränkungen gibt es leider erst seit dem mit den Kennzeichen viel Unfug getrieben wurde, z.B. mehrere Fahrzeuge mit einem Kz überführen...
... also ist nur Transport auf nem Trailer zulässig, wie gesagt... oder beamen... 😁
Die Kennzeichen bei Asterix1962 wurden dann illegal ausgegeben... na ja, kostet ja nur unser Geld und neben nem Trailer ist ja nur ein fettes Gefährt mit AHK erforderlich... oder gleich ein Autotransporter... 🙄
Zitat:
@Peak_t schrieb am 28. Mai 2019 um 09:39:28 Uhr:
... also ist nur Transport auf nem Trailer zulässig, wie gesagt... oder beamen... 😁
Die Kennzeichen bei Asterix1962 wurden dann illegal ausgegeben... na ja, kostet ja nur unser Geld und neben nem Trailer ist ja nur ein fettes Gefährt mit AHK erforderlich... oder gleich ein Autotransporter... 🙄
Nö , wurden sie nicht , wurden ausgegeben unter der Voraussetzung ,das ich zur nächsten Prüfstelle fahre .
Trailer ist einfacher und billiger , hab meine 306 Cabrios auch mit Trailer geholt , einmal mit nem V70 und einmal mit nem Mondeo als Zugfahrzeug , ist zwar grenzwertig von der Anhängelast 😉
meinen V70 hatte ich auf nem Trailer geholt mit nem V40 als Zugfahrzeug 🙄
... habs auch einfach gemacht... 306 C auf Trailer hinterm XC = ca. 200 kg Übergewicht... wäre auch nicht billig geworden bei ner Kontrolle... V70 hinterm V40 sieht ja schon optisch unpassend aus... das hätte ich wohl gelassen!
Wie auch immer... für unsereinen als Privatperson ohne entsprechende Möglichkeiten wird alles immer schwieriger... 😉