Vollkasko Totalschaden Auto mit Motorrad

Hallo zusammen,

ich hatte am 28.03.2016 einen Verkehrsunfall. Wie dieser sich ereignet hat erkläre ich unten.
Dieser ist somit jetzt schon ganze 6 Wochen her! Wie lange dauert das wohl bis ich das Geld für mein Auto erhalten werde??? Ich bin Voll Kasko versichert bei der Zurich Insurance.

Hergang. Ich befand mich auf einer Hauptstraße und wollte nach Hause fahren. Als ich rechts in den Hof reinfahren wollte (Ich habe geblinkt und bin Schrittgeschwindigkeit gefahren) hat mich ein mottorar Fahrer rechts überholt. Ein Bild natürlich anbei.

  • Gutachten ist schon erstellt
  • Wiederbeschaffungswert 8150,00€
  • Reparaturkosten 12 000,00€
  • Restwert 1900,00€ (Das Auto wurde schon verkauft)
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@frankoel schrieb am 15. Mai 2016 um 23:07:24 Uhr:


und wie geht's dem Mopedfahrer???? Oder interessiert dich nur das geld???

Was hat denn der Gesundheitszustand des Motorradfahrers mit der Frage des TE zu tun?
Nichts.
Das sind 2 paar Schuhe. Und zwar verschiedene Paar.

Gruß Frank,
tja Emotionen sind nicht immer leicht in den Griff zu bekommen. 😉

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Zitat:

@lemonshark schrieb am 16. Mai 2016 um 13:09:45 Uhr:


Es ist einfach herrlich! Aus dem Startbeitrag kann man sich im Prizip zig verschiedene Szenarien saugen, weil da im Grunde null Information enthalten ist.

Was hat der TO wo gefordert?
Wird er anwaltlich vertreten?
Wer hat das Gutachten erstellt (nicht ganz unkritisch, wenn es um die Höhe der Entschädigungsleistung durch die VK geht - Stichwort Restwert)?
Was will der TO überhaupt wissen?

Aber ihr seid schon wieder mitten in den tiefsten Grabenkämpfen und der Kasper aus Berlin natürlich an vorderster Front.....

Na logo ... und HeinBlöd meldete sich auch zu Wort, ohne im Ansatz etwas Zielführendes beizutragen. Die anderen mühen sich ja wenigstens an der Sache ab, währendessen Du ... ach, das weisst Du selbst.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Mai 2016 um 12:48:23 Uhr:



Zitat:

@gammoncrack schrieb am 16. Mai 2016 um 12:25:57 Uhr:


Ich weiß überhaupt nicht, was in diesem Fall die Prozessstandschaft soll. Die Kaskoversicherung ist doch sofort nach Zahlung Inhaber des materiellen Anspruchs.
....

Das sagte ich bereits, dass es dieses Verständnisproblem ist, das da im Wege steht. Nochmal: Es ist eine Obliegenheit des Kasko-VN, seinen Erstattungsanspruch (egal ob es noch seiner ist oder ob er schon auf die Kasko überging) geltend zu machen. Mit dem Forderungsübergang hat der VN Leistung an die Kasko zu verlangen und nicht (mehr) an sich selbst. Ist doch eigentlich nicht schwer zu verstehen und hat an dieser Stelle NULL mit dem Quotenvorrecht zu tun.

Wo habe ich denn irgend etwas von Quotenvorrecht gesagt?

Und vielleicht korrigierst Du einmal Wikipedia:

Ein gesetzlicher Forderungsübergang ist beispielsweise der gemäß § 86 VVG, wenn ein Versicherer eine versicherte Forderung des Versicherungsnehmers ausgleicht und diese so kraft Gesetzes auf den Versicherer übergeht.

Auch danach hat der Kasko-VN überhaupt nichts geltend zu machen. Er hat die Kaskoversicherung lediglich mit den Informationen zu versorgen, damit der seinen Anspruch durchsetzen kann. Nicht mehr und nicht weniger.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 16. Mai 2016 um 15:48:23 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Mai 2016 um 12:48:23 Uhr:


Das sagte ich bereits, dass es dieses Verständnisproblem ist, das da im Wege steht. Nochmal: Es ist eine Obliegenheit des Kasko-VN, seinen Erstattungsanspruch (egal ob es noch seiner ist oder ob er schon auf die Kasko überging) geltend zu machen. Mit dem Forderungsübergang hat der VN Leistung an die Kasko zu verlangen und nicht (mehr) an sich selbst. Ist doch eigentlich nicht schwer zu verstehen und hat an dieser Stelle NULL mit dem Quotenvorrecht zu tun.

Wo habe ich denn irgend etwas von Quotenvorrecht gesagt?

Und vielleicht korrigierst Du einmal Wikipedia:

Ein gesetzlicher Forderungsübergang ist beispielsweise der gemäß § 86 VVG, wenn ein Versicherer eine versicherte Forderung des Versicherungsnehmers ausgleicht und diese so kraft Gesetzes auf den Versicherer übergeht.

Auch danach hat der Kasko-VN überhaupt nichts geltend zu machen. Er hat die Kaskoversicherung lediglich mit den Informationen zu versorgen, damit der seinen Anspruch durchsetzen kann. Nicht mehr und nicht weniger.

Wo Du was vom Quotenvorrecht sagtest, das ist Dir entfallen. Aha. Na dann schau mal hier hinein:

http://www.motor-talk.de/.../...en-auto-mit-motorrad-t5694378.html?...

Dort hast Du doch mit stolz geschwellter Brust auf diese Thematik verlinkt, von der ich in deinen Augen nichts verstehe. Verstehst Du etwa nicht einmal deine eigenen postings? (Leseanleitung: eine rhetorische Frage bedarf keiner Antwort und das ist eine solche rhetorische Frage)

Und warum sollte ich deine Wikipedia-Fundstelle ändern? Was Du da zitierst ist ja nicht falsch. Du verstehst nur nicht, was das von dir Zitierte bedeutet. Das kann ich schlicht nicht ändern. Das musst Du dir schon selbst erarbeiten. Aber ich gebe Dir noch einen letzten Hinweis: Dort steht nicht das, was Du da hinein interpretierst.

Das ist ja nun an den Haaren herbeigezogen. Wenn ich den Duden wegen des Wortes des "Gasherd" verlinke, habe ich mich sicherlich nicht auch noch thematisch zu "Firlefanz" geäußert!

Es geht her ausschließlich darum, dass nach Regulierung ders Kaskoschadens die Forderung übergegangen ist. Und mit der Beitreibung der Forderung hat der VN absolut nichts mehr zu tun.

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Zitat:

@gammoncrack schrieb am 16. Mai 2016 um 16:37:35 Uhr:


Das ist ja nun an den Haaren herbeigezogen. Wenn ich den Duden wegen des Wortes des "Gasherd" verlinke, habe ich mich sicherlich nicht auch noch thematisch zu "Firlefanz" geäußert!

Ich gehe davon aus, dass Du mit dem Editieren fertig bist und antworte dann mal wie folgt:

German für beginners ... 🙂 ... Du hast gepostet, ich würde nichts von dem von Dir verlinkten Inhalt verstehen, der sich nach deiner Auffassung zur Fragestellung des TE verhält. Damit hast Du dich zum von dir verlinkten Inhalt geäußert. ... You understood this simple fact?

Zitat:

Es geht her ausschließlich darum, dass nach Regulierung ders Kaskoschadens die Forderung übergegangen ist. Und mit der Beitreibung der Forderung hat der VN absolut nichts mehr zu tun.

Und das ist eben falsch und das kannst/magst Du eben nicht einsehen. Wir stimmen also überein, dass wir verschiedener Auffassung sind. Ist doch nicht schlimm 🙂

Hier hast Du Recht. Sehe ich nicht ein - wie alle anderen auch.

Nach Deiner Auffassung bin ich immer noch für die Beitreibung von Forderungen verantwortlich, auch wenn ich den Schuldschein bereits verkauft habe. Abenteuerliche Ansicht!

wir stimmen überein, dass das komplette Forum, die Komplette Versicherungsbranche, die kompletten Gerichte und vermutlich auch alle anderen auf der Welt eine andere Auffassung vertreten als du.
Ist doch nicht so schlimm..

Richtig ist: zur Beitreibung an die KASKO ist der Kasko-VN befugt und zur Geltendmachung als Obliegenheit verpflichtet.

Richtig ist: zur Beitreibung an die KASKO ist der Kasko-VN befugt und er muss dem Kaskoversicherer alle Informationen, die dieser benötigt, um seine Forderung durchzusetzen, zur Verfügung stellen.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 16. Mai 2016 um 16:58:04 Uhr:


wir stimmen überein, dass das komplette Forum, die Komplette Versicherungsbranche, die kompletten Gerichte und vermutlich auch alle anderen auf der Welt eine andere Auffassung vertreten als du.
Ist doch nicht so schlimm..

Zu glauben, für die alle sprechen zu dürfen, überschreitet sicherlich die Grenze zum Größenwahn 🙂 Ist aber nicht schlimm. Bestätigt nur etwas 😁

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 16. Mai 2016 um 17:02:53 Uhr:


Richtig ist: zur Beitreibung an die KASKO ist der Kasko-VN befugt und er muss dem Kaskoversicherer alle Informationen, die dieser benötigt, um seine Forderung durchzusetzen, zur Verfügung stellen.

Wenn Du nun noch einsiehst, dass es auch eine Obliegenheit des Kasko-VN ist, die Forderung geltend zu machen, dann hast Du's endlich 🙂

Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchsetzung DURCH den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.

Würde ich einsehen, wenn Du diesen § 86 VVG geändert kriegst. 😁

Und damit sind wir wieder bei der Prozessstandschaft ... ach komm, wir lassen das. Sonst werden hier noch alle völlig irre 😁

Dem geht es super darum geht es nicht.
Ich bin auf ein Auto angewiesen und brauche dringend wieder eins.

Zitat:

@frankoel schrieb am 15. Mai 2016 um 23:07:24 Uhr:


und wie geht's dem Mopedfahrer???? Oder interessiert dich nur das geld???

das habe ich schon gemacht, allerdings habe ich bis heute noch keinen cent erhalten.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Mai 2016 um 01:37:35 Uhr:


Beauftrage einen Anwalt mit Deiner Interessenvertretung und wickle den Schaden zunächst über die Vollkasko ab und verlange von der Gegenseite dann Zahlung an die Kasko sowie alle entstandenen Kosten. So hast Du am schnellsten wieder ein Auto unterm Hintern. Und darum geht es Dir ja anscheinend. Mit dieser Vorgehensweise wirst Du definitiv am besten fahren, selbst wenn Du eine Teilschuld an dem Unfall haben solltest. Es braucht nicht unbedingt einen Fschanwalt für Verkehrsecht. Aber er sollte schon was von der Abwicklung von Verkehrsunfällen verstehen. Wenn er von der Kaskovariante nichts hält, dann bist Du voraussichtlich nicht an den passenden Anwalt geraten.
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