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Vollkaskoschaden selbstverschuldet, wirtschaftlicher Totalschaden, Reparatur in Werkstatt

Themenstarteram 24. Oktober 2020 um 23:29

Liebe Motortalk Community,

folgender Sachverhalt:

Vollkasko Schaden 100% selbstverschuldet, Auffahrunfall, keine Airbagauslösung.

Wiederbeschaffungswert laut Dekra Gutachter (vom Versicherer bestellt) 10.600 €

Restwert: 5.600 €

Reparaturkosten: 11.900 €

Keine Werkstattbindung

Kalkulation auf Basis einer Marken Vertragswerkstatt. Hohe Ersatzteilkosten (u.a. 1600€ für eine neue und lackierte Motorhaube, Blende Windlauf 1500 €, zwei neue Scheinwerfer a´ 600 €, obwohl vermutlich nur die Klammern gerissen sind, usw.) und hoher Lohnfaktor. Dementsprechend handelt es sich lt. Gutachten um einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Nun möchte die Versicherung von mir meine Bankdaten zwecks fiktiver Abrechnung auf Gutachtenbasis haben.

Was mir die Versicherung jedoch nicht mitteilt ist, dass ich ja durchaus auch die Möglichkeit der vollständigen fachgerechten Reparatur in einer anderen Werkstatt habe?

A.2.6.2 Leistung bei Beschädigung

Reparatur

Bei Beschädigung des Fahrzeugs zahlen wir:

• Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert? Dann zahlen

wir die erforderlichen Kosten der Reparatur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts,

wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.

Da das Auto frisch finanziert ist und ich nicht zum WBW ein Auto mit vergleichbarer Ausstattung, Kilometerstand, Baujahr, auf dem Markt erhalte, bevorzuge ich die Reparatur.

Das wäre natürlich für den Versicherer teurer in der Regulierung, aber ich denke für mich vorteilhafter.

Nun kann ich mir doch eine (freie) Meisterwerkstatt suchen, die das Auto bis maximal 10600€ vollständig und fachgerecht lt. Gutachten repariert? Der Restwert spielt dann keine Rolle mehr?

Niedrigere Lohnkosten, keine originalen aber Ersatzteile in Erstausrüster Qualität (ca. 30 % günstiger) usw.. D.h. ich bin doch nicht gezwungen, nur weil der Gutachter Originalteile als Ersatzteilkosten im Gutachten aufführt, auch solche zu verwenden?

Dann hätte ich ein vollständig repariertes Fahrzeug, müsste aber außer die Selbstbeteiligung nichts weiter dazuzahlen.

Ggf. könnte ich nur durch diesen Absatz Probleme bekommen.

A.2.6.7 Kein Ersatz, Rest- und Altteile

Wir leisten nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und

Verschleißschäden. Ebenfalls nicht ersetzt werden Folgeschäden wie

Wertminderung, Verwaltungskosten, Zoll, Nutzungsausfall oder Kosten

eines Mietfahrzeugs.

Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen

und werden zum Veräußerungswert auf die Leistung angerechnet.

Hier denke ich vor allem an die Scheinwerfer. Eine leicht verknickte Motorhaube wird man mir wohl kaum als Restwert anrechnen? Wer kauft diese?

Wie ist eure Einschätzung? Ist mein Vorhaben realistisch bzw. sind meine Annahmen richtig?

Vielen Dank und beste Grüße

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 25. Oktober 2020 um 11:17:59 Uhr:

Wer zahlt dann den SV?

Wenn dieser zu keinem anderen Ergebnis als der DEKRA - GA kommt (halte ich erfahrungsgemäß für unmöglich :D), zahlt man ihn selbst, ansonsten der Versicherer.

Zitat:

Hilft da eine RSV?

In derr Regel eher nicht.

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Gibt es nicht den Passus bei wirtschaftlichem Totalschaden Reparaturkosten = Wiederbeschaffungsbetrag + X %? Ich meine 10 %?

Oder man nimmt Deinen Weg mit 2 gebrauchten Scheinwerfern? Gebrauchte Klappe vorn?

Bei fiktiver Abrechnung aufpassen. Mehrwertsteuer wird nicht ausbezahlt. Der Anteil Mehrwertsteuer wird nur ausbezahlt wenn Du tatsächlich Mehrwertsteuer bezahlt hast.

Fiktive Abrechnung kann sich lohnen wenn Du in der EU zum günstigeren Lohnniveau reparieren lassen kannst. Z.B. CZ, PL oder SK. Ist nur zur Zeit etwas schwierig durchzuführen (Infektionsgeschehen).

Und aufpassen, welche Gesellschaft leistet? Gibt da so einige die gern Abzüge machen. Hat man dann die Rechtschutz bei der gleichen Gesellschaft, gute Nacht!.

So wegen Dekra...mir kommt da ein Verdacht...Abzug weil nicht Partnerwerkstatt. Ungeachtet "keine Werkstattbindung".

Nur zur Info: Es geht hier nicht um einen unverschuldeten Haftpflichtschaden für den die Versicherung eines Schuldigen Unfallgegners aufkommen muss.

Sondern um einen Eigenverschuldeten Schaden für den die eigene Vollkasko Versicherung eintreten soll.

Da ist manches speziell und jeder Versicherer hat gewissen Spielraum wie er seine Bedingungen festlegt.

Wenn Du das Fahrzeug vollständig und fachgerecht reparieren lässt, zahlt die Versicherung bis maximal Wiederbeschaffungswert. Ich würde dies unverzüglich der Versicherung so mitteilen und mit ihr abstimmen sowie mir ein Angebot von einer Werkstatt für die Reparatur einholen um sicherzugehen, dass das Fahrzeug tatsächlich zu dem Preis vollständig und fachgerecht repariert werden kann.

Im Kaskofall ist die Regulierungsgrenze exakt beim WBW. Die vollständig fachgerechte Reparatur darf keinen einzigen cent drüber liegen.

Durch die Verwendung von gebrauchten Teilen (z.B. Motorhaube, Kotflügel, Türen) kann man die Reparaturkosten ganz erheblich senken. Eigentlich hätte der Schadengutachter bereits entsprechend mit zeitwertgerechten Teilen kalkulieren müssen, wenn man die Reparaturabsicht mitgeteilt hat. Aber das ist ja nicht im Sinne der auftraggebenden Kasko und daher so gut wie nie der Fall.

Teile der Kasko mit, dass du reparieren wirst. Die Umsatzsteuer kannst du bereits als Vorschussanteil verlangen.

Wichtig ist die sachverständige Bestätigung der vollständig fachgerechten Reparatur. Das Auto steht mit der Regulierung nämlich in der HIS-Datenbank als Totalschaden. Das muss nach der Reparatur korrigiert werden.

Ich hab' das nachgelesen. Die 130 % Regel scheint es nur bei Haftpflicht zu geben. Entschuldigung.

Verzichte doch auf die freie Werkstattwahl und lass es in einer Werkstatt des Versicherer es reparieren. In der Regel sind die 20–30 % günstiger und kriegst Original neue Teile und auch noch eine Garantie

Ein typisches DEKRA - Gutachten.

Der WBW wird zu niedrig angesetzt (Da ich nicht zum WBW ein Auto mit vergleichbarer Ausstattung, Kilometerstand, Baujahr, auf dem Markt erhalte,)

Dafür wird die Reparaturkostenprognose so hoch wie möglich geschraubt. Damit wird das Auto vorsätzlich "kaputtgeschrieben"!

Es gibt nun mehrere Möglichkeiten der Vorgehensweise.

1. Die "Bequeme"

Man findet sich mit dem DEKRA - "Gutachten" ab und lässt das Fahrzeug vollständig und fachgerecht in der Werkstatt seiner Wahl reparieren. Den möglicherweise den WBW übersteigenden Teil der Reparaturkosten zahlt man selbst.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. Oktober 2020 um 08:10:29 Uhr:

Die vollständig fachgerechte Reparatur darf keinen einzigen cent drüber liegen.

Diese Aussage ist falsch.

Nachteile: Keine vollständige Regulierung, eigene Kosten, Auto steht als Totalschaden im HIS.

Die "Sinnvolle"

Man sucht sich einen fähigen Sachverständigen und lässt das Fahrzeug richtig bewerten.

Wahrscheinliches Ergebnis: Der WBW ist höher, die Raparaturkosten liegen unterhalb des WBW.

Das Fahrzeug wird vollständig und fachgerecht in der Wahlwerkstatt repariert.

Vorteile: Vollständige Regulierung des Schadens ohne eigene Kosten. kein Totalschaden, damit kein HIS - Eintrag.

Wer zahlt dann den SV GA?

Hilft da eine RSV?

Edith: Ich habe aus SV mal GA gemacht.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 25. Oktober 2020 um 11:17:59 Uhr:

Wer zahlt dann den SV?

Wenn dieser zu keinem anderen Ergebnis als der DEKRA - GA kommt (halte ich erfahrungsgemäß für unmöglich :D), zahlt man ihn selbst, ansonsten der Versicherer.

Zitat:

Hilft da eine RSV?

In derr Regel eher nicht.

Wie Herr rrwraith schon anmerkte

Ein typisches DEKRA Gutachten.

Entweder WBW zu niedrig angesetzt, die Rep-Kosten künstlich in die Höhe buxiert oder beides!

Wenn der gleiche DEKRA-Heini das Gutachten zur Prüfung z.B. von der HUK im Haftpflichtfalle auf den Tisch bekommen hätte...?

Dass dieser Verein stellvertretend hoheitliche Aufgaben/Arbeiten ausführen darf, ist eh schon ein gespielter Witz!

Danke @rrwraith

Zitat:

@rrwraith schrieb am 25. Oktober 2020 um 11:16:11 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. Oktober 2020 um 08:10:29 Uhr:

Die vollständig fachgerechte Reparatur darf keinen einzigen cent drüber liegen.

Diese Aussage ist falsch.

...

Nicht falsch, unvollständig. Über den WBW hinaus wird in der Kasko nicht gezahlt und wenn keine gutachtengemäße Rechnung vorglegt wird, gibts bedingungsgemäß nur den WBA (Restwertabzug).

Themenstarteram 25. Oktober 2020 um 19:39

Vorab vielen Dank für die schnellen Beiträge.

Ich werde morgen dem Versicherer die Entscheidung der vollständigen und fachgerechten Reparatur meines Fahrzeugs mitteilen. Ebenso finde ich die Überlegung interessant, mir durchaus eine Vertragswerkstatt des Versicherer mit mitteilen zu lassen. Wenn alles passt, warum sollte ich dort mein Fahrzeug nicht reparieren lassen. Hauptsache die Reparaturkosten liegen unter dem Wiederbeschaffungswert, damit ich keine Zuzahlung leisten muss.

Wenn ich einen eigenen Gutachter einschalte, besteht die Gefahr, dass es zu einem Sachverständigenverfahren kommt, und ich hierfür die gesamten oder einen Teil der Kosten selbst aufkommen müsste.

Ich bin gespannt wie es ausgeht und halte euch auf dem Laufenden

Zitat:

@Ceed79 schrieb am 25. Oktober 2020 um 20:39:56 Uhr:

Ebenso finde ich die Überlegung interessant, mir durchaus eine Vertragswerkstatt des Versicherer mit mitteilen zu lassen. Wenn alles passt, warum sollte ich dort mein Fahrzeug nicht reparieren lassen.

Was glaubst Du, warum diese Werkstätten die Dumpingzahlungen der Versicherungen hinnehmen?

Ganz sicher nicht, weil sie gerne nicht kostendeckend arbeiten und auf jede Gewinnmarge verzichten.

Sie sparen bei der Reparaturausführung. Du siehst es nicht, aber der Qualitätsunterschied existiert.

Zitat:

Wenn ich einen eigenen Gutachter einschalte, besteht die Gefahr, dass es zu einem Sachverständigenverfahren kommt,

Das ist Sinn und Zweck der Übung.

Zitat:

und ich hierfür die gesamten oder einen Teil der Kosten selbst aufkommen müsste.

Wenn Deine Aussage stimmt, dass für den angegebenen WBW kein gleichwertiges Fahrzeug zu bekommen ist, tendiert diese Gefahr deutlich gegen Null.

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