1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Vollkasko Totalschaden Auto mit Motorrad

Vollkasko Totalschaden Auto mit Motorrad

Hallo zusammen,

ich hatte am 28.03.2016 einen Verkehrsunfall. Wie dieser sich ereignet hat erkläre ich unten.
Dieser ist somit jetzt schon ganze 6 Wochen her! Wie lange dauert das wohl bis ich das Geld für mein Auto erhalten werde??? Ich bin Voll Kasko versichert bei der Zurich Insurance.

Hergang. Ich befand mich auf einer Hauptstraße und wollte nach Hause fahren. Als ich rechts in den Hof reinfahren wollte (Ich habe geblinkt und bin Schrittgeschwindigkeit gefahren) hat mich ein mottorar Fahrer rechts überholt. Ein Bild natürlich anbei.

  • Gutachten ist schon erstellt
  • Wiederbeschaffungswert 8150,00€
  • Reparaturkosten 12 000,00€
  • Restwert 1900,00€ (Das Auto wurde schon verkauft)
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@frankoel schrieb am 15. Mai 2016 um 23:07:24 Uhr:


und wie geht's dem Mopedfahrer???? Oder interessiert dich nur das geld???

Was hat denn der Gesundheitszustand des Motorradfahrers mit der Frage des TE zu tun?
Nichts.
Das sind 2 paar Schuhe. Und zwar verschiedene Paar.

Gruß Frank,
tja Emotionen sind nicht immer leicht in den Griff zu bekommen. 😉

49 weitere Antworten
49 Antworten

Drei Leute vom Fach, die etwas anderes sagen, gegen ein Laien...
Reicht dir das nicht, um in Erwägung zu ziehen, dass auch Du mal falsch liegen könntest?

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 16. Mai 2016 um 11:15:07 Uhr:


Drei Leute vom Fach, die etwas anderes sagen, gegen ein Laien...
Reicht dir das nicht, um in Erwägung zu ziehen, dass auch Du mal falsch liegen könntest?

Eigentlich kann ich nicht glauben, dass jemand die ersten beiden Sätze auf Seite 99 (c) inhaltlich nicht versteht. Das ist doch nun wirklich verständlich geschrieben.

Es war einmal ein Paul,
der reitet so manchen Gaul, nicht nur zu Tode sondern auch öfters in die falsche Richtung.

Gruß Frank,
Fantasia läßt grüßen. 😁

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 16. Mai 2016 um 11:07:54 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Mai 2016 um 09:50:33 Uhr:


Bei Inanspruchnahme der Kasko kann durchaus die Leistung an die Kasko gefordert werden. Es besteht ein eigenes Rechtsschutzinteresse des Kasko-VN an dieser Form der Leistung, das dann in Prozessstandschaft wahrzusehmen ist 😉.

Auch aus meiner Sicht liegst Du falsch.

Der entsprechende Passus zum Forderungsübergang wurde bereits genannt. Mit dem ersten Satz des ersten Absatzes dieser Norm ist alles schon gesagt:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 16. Mai 2016 um 11:07:54 Uhr:



Zitat:

(1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt


Ein Anspruch den man nicht inne hat, kann man auch nicht fordern. Oder anders: Ohne Hände keine Kekse. Nur der Kaskoversicherer (als neuer Forderungsinhaber) kann hier etwas fordern.

Der im ersten Absatz zweite von Dir makierte Satz hat hier garnichts zu suchen. Er beschreibt das Quotenvorrecht.

Der zweite Absatz sagt grob nur, dass der VN dem Kaskoversicherer bei der Durchsetzung des Anspruchs zur Seite stehen soll.

Aber nochmal:

Der Anspruch aus der Haftpflichtversicherung steht dem Kaskoversicherer zu. Somit kann der originär Geschädigte auch nichts (mehr) fordern, sofern er eben vom Kaskoversicherer Ersatz erlangte.

Das ist zwar bedauerlich, aber als Meinung durchaus legitim.

Die Prozessstandschaft gibt es nun mal und ist Alltag vor Gericht. Natürlich kann man als Geschädigter von der gegnerischen Haftpflicht verlangen, dass sie die von der Kasko erhaltene Leistung an diese erstattet. Nach §86 VVG obliegt dem VN trotz Übergang der Forderung die Sicherung dieser Forderung. Daher hat er sie wie beschrieben geltend zu machen.

Zum Verständnis: Ich schrob nicht, dass der Geschädigte die Leistung einmal von der Kasko und einmal von der Haftpflicht beanspruchen kann. Ferner hat §86 Abs1 Satz 2 VVG nichts mit dem Quotenvorrecht zu tun.

So, nun ist mal langsam gut mit den juristischen Details. Ich weiß, dass ich richtig liege. Gibt bald Mittag. Guten Appetit. 😛

Ähnliche Themen

Naja dann, guten Appetit.
Verschluckt dich nicht an Deinem Allwissen.
Schockierend die Borniertheit.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 16. Mai 2016 um 11:15:07 Uhr:


Drei Leute vom Fach, die etwas anderes sagen, gegen ein Laien...
Reicht dir das nicht, um in Erwägung zu ziehen, dass auch Du mal falsch liegen könntest?

Echt? Dann liegen also drei Leute vom Fach falsch. 😛

Und Du meinst also, ich wäre ein Laie. Erwäge ruhig mal, dass Du damit daneben liegst. Kannst Du aber halten wie Du magst.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 16. Mai 2016 um 11:44:53 Uhr:


Naja dann, guten Appetit.
Verschluckt dich nicht an Deinem Allwissen.
Schockierend die Borniertheit.

Danke gleichfalls. Gibt aber Königsberger Klopse.
Lies Dich mal zum Thema ein. Da wirst Du schockiert sein ... über etwas anderes.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. Mai 2016 um 11:47:22 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 16. Mai 2016 um 11:15:07 Uhr:


Drei Leute vom Fach, die etwas anderes sagen, gegen ein Laien...
Reicht dir das nicht, um in Erwägung zu ziehen, dass auch Du mal falsch liegen könntest?

Echt? Dann liegen also drei Leute vom Fach falsch. 😛

Und Du meinst also, ich wäre ein Laie. Erwäge ruhig mal, dass Du damit daneben liegst. Kannst Du aber halten wie Du magst.

in Ermanglung von Fachkenntnis ist das - sagen wir mal - schwer zu glauben.
Wäre mir persönlich allerdings schon sehr peinlich, wenn du vom Fach wärst.
Stünde ja dann für die Qualität des Berufsstands ohne das persönlich zu meinen.

Er wird auch das nicht verstehen.

Und das!

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass er das Recht des Versicherungsnehmers auf weitere Erstattungen des KH-Versicherers an ihn (Nutzungsausfall, Mietwagen, etc.) in der Bedeutung des Paragrafen nicht versteht, bzw. falsch zuordnet.

@phaetoninteressent
Du bist ja putzig. Soviel Selbstkritik hätte ich garnicht erwartet. Aber nun hör mal mit diesen persönlichen Erniedrigungen auf. Das ist doch für andere völlig uninteressant 😉

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 16. Mai 2016 um 11:57:39 Uhr:


Er wird auch das nicht verstehen.

Und das!

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass er das Recht des Versicherungsnehmers auf weitere Erstattungen des KH-Versicherers an ihn (Nutzungsausfall, Mietwagen, etc.) in der Bedeutung des Paragrafen nicht versteht, bzw. falsch zuordnet.

Er versteht das schon. Er hat deshalb den Weg über die Kasko empfohlen. Leider verstehst DU nicht, was Prozessstandschaft ist. Da liegt das eine Verständnisproblem der "Leute vom Fach". Das andere Verständnisproblem liegt darin, in meine Ausführungen etwas hinein zu interpretieren, was da gar nicht drin steckt. Das Verstehen musst' schon selbst gebacken bekommen, bevor DU kritisierst 😉

wolltest du nicht essen gehen?

Ich weiß überhaupt nicht, was in diesem Fall die Prozessstandschaft soll. Die Kaskoversicherung ist doch sofort nach Zahlung Inhaber des materiellen Anspruchs.

Klick

Alternativ zur Prozessstandschaft kann auch eine Abtretung des materiellen Anspruchs an einen Dritten in Betracht gezogen werden. Der Dritte wird dann Inhaber des materiellen Anspruchs und kann diesen in eigenem Namen geltend machen. Der Vorteil liegt darin, dass nach dem eigenen schutzwürdigen Interesse des Dritten, das Recht im eigenen Namen geltend zu machen, nicht gefragt wird.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 16. Mai 2016 um 12:25:57 Uhr:


Ich weiß überhaupt nicht, was in diesem Fall die Prozessstandschaft soll. Die Kaskoversicherung ist doch sofort nach Zahlung Inhaber des materiellen Anspruchs.
....

Das sagte ich bereits, dass es dieses Verständnisproblem ist, das da im Wege steht. Nochmal: Es ist eine Obliegenheit des Kasko-VN, seinen Erstattungsanspruch (egal ob es noch seiner ist oder ob er schon auf die Kasko überging) geltend zu machen. Mit dem Forderungsübergang hat der VN Leistung an die Kasko zu verlangen und nicht (mehr) an sich selbst. Ist doch eigentlich nicht schwer zu verstehen und hat an dieser Stelle NULL mit dem Quotenvorrecht zu tun.

Es ist einfach herrlich! Aus dem Startbeitrag kann man sich im Prizip zig verschiedene Szenarien saugen, weil da im Grunde null Information enthalten ist.

Was hat der TO wo gefordert?
Wird er anwaltlich vertreten?
Wer hat das Gutachten erstellt (nicht ganz unkritisch, wenn es um die Höhe der Entschädigungsleistung durch die VK geht - Stichwort Restwert)?
Was will der TO überhaupt wissen?

Aber ihr seid schon wieder mitten in den tiefsten Grabenkämpfen und der Kasper aus Berlin natürlich an vorderster Front.....

Deine Antwort
Ähnliche Themen