Vollkasko Totalschaden Auto mit Motorrad
Hallo zusammen,
ich hatte am 28.03.2016 einen Verkehrsunfall. Wie dieser sich ereignet hat erkläre ich unten.
Dieser ist somit jetzt schon ganze 6 Wochen her! Wie lange dauert das wohl bis ich das Geld für mein Auto erhalten werde??? Ich bin Voll Kasko versichert bei der Zurich Insurance.
Hergang. Ich befand mich auf einer Hauptstraße und wollte nach Hause fahren. Als ich rechts in den Hof reinfahren wollte (Ich habe geblinkt und bin Schrittgeschwindigkeit gefahren) hat mich ein mottorar Fahrer rechts überholt. Ein Bild natürlich anbei.
- Gutachten ist schon erstellt
- Wiederbeschaffungswert 8150,00€
- Reparaturkosten 12 000,00€
- Restwert 1900,00€ (Das Auto wurde schon verkauft)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@frankoel schrieb am 15. Mai 2016 um 23:07:24 Uhr:
und wie geht's dem Mopedfahrer???? Oder interessiert dich nur das geld???
Was hat denn der Gesundheitszustand des Motorradfahrers mit der Frage des TE zu tun?
Nichts.
Das sind 2 paar Schuhe. Und zwar verschiedene Paar.
Gruß Frank,
tja Emotionen sind nicht immer leicht in den Griff zu bekommen. 😉
49 Antworten
Ihm geht es gut. (Gar nichts passiert nur eine leichte Prellung)
Zitat:
@germania47 schrieb am 16. Mai 2016 um 09:32:13 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Mai 2016 um 01:37:35 Uhr:
Beauftrage einen Anwalt mit Deiner Interessenvertretung und wickle den Schaden zunächst über die Vollkasko ab und verlange von der Gegenseite dann Zahlung an die Kasko sowie alle entstandenen Kosten. So hast Du am schnellsten wieder ein Auto unterm Hintern. Und darum geht es Dir ja anscheinend. Mit dieser Vorgehensweise wirst Du definitiv am besten fahren, selbst wenn Du eine Teilschuld an dem Unfall haben solltest. Es braucht nicht unbedingt einen Fschanwalt für Verkehrsecht. Aber er sollte schon was von der Abwicklung von Verkehrsunfällen verstehen. Wenn er von der Kaskovariante nichts hält, dann bist Du voraussichtlich nicht an den passenden Anwalt geraten.Wenn die Kasko in Anspruch genommen wurde kann der VN überhaupt nicht fordern, dass der Haftpflichtversicherer an die Kasko etwas zahlt.
Der Anspruch geht mit der Zahlung automatisch an den Kaskoversicherer über, folglich kann die Versicherung nur eine entsprechende Forderung an den Haftpflichtversicherer stellen.Zur Haftungsverteilung:
Wenn der TE 50 % von der Haftpflicht bekommt geht er noch gut aus. = § 9, Abs. 5 STVO.
1/3 wäre realistischer.BTW. Mich hätte es auch interessiert, was dem Motorradfahrer passiert ist.
Nichts für Ungut: Klaus
Zitat:
@dkkyp schrieb am 17. Mai 2016 um 12:26:08 Uhr:
das habe ich schon gemacht, allerdings habe ich bis heute noch keinen cent erhalten.
Zitat:
@dkkyp schrieb am 17. Mai 2016 um 12:26:08 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Mai 2016 um 01:37:35 Uhr:
Beauftrage einen Anwalt mit Deiner Interessenvertretung und wickle den Schaden zunächst über die Vollkasko ab ....
Dann ruf bei deiner Kasko an und frage nach, ob denen irgendwelche Unterlagen fehlen und frage ggf. warum die noch nicht gezahlt haben. Stimme das auch mit deinem Anwalt ab.
Ok was benötigt Ihr für Infos um mir Hinweise Tipps zugeben?
Zitat:
@lemonshark schrieb am 16. Mai 2016 um 13:09:45 Uhr:
Es ist einfach herrlich! Aus dem Startbeitrag kann man sich im Prizip zig verschiedene Szenarien saugen, weil da im Grunde null Information enthalten ist.Was hat der TO wo gefordert?
Wird er anwaltlich vertreten?
Wer hat das Gutachten erstellt (nicht ganz unkritisch, wenn es um die Höhe der Entschädigungsleistung durch die VK geht - Stichwort Restwert)?
Was will der TO überhaupt wissen?Aber ihr seid schon wieder mitten in den tiefsten Grabenkämpfen und der Kasper aus Berlin natürlich an vorderster Front.....
Nix weiter nötig. Beauftragung eines Anwalts und Zwischenfinanzierung über die Kasko ist schon das Beste was Du machen konntest. Nun musst Du halt noch mal bei der Kasko nachhaken. Dann sollte das passen.
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Zitat:
@dkkyp schrieb am 17. Mai 2016 um 12:41:24 Uhr:
Ok was benötigt Ihr für Infos um mir Hinweise Tipps zugeben?
Du könntest damit beginnen, die von mir gestellten Fragen zu beantworten:
Was wurde mit wem abgerechnet?
=> Du hast grundsätzlich 2 Ansprüche: gegen deine Kaskoversicherung und gegen den Unfallgegner. Wenn nicht zu erwarten ist, dass man vom Unfallgegner 100% des Schadens ersetzt bekommt, bietet sich eine Abrechnung nach Quotenvorrecht an. Das sollte der Anwalt zwar wissen, aber.....
Wurde also der Schaden bisher nur bei der eigenen Versicherung geltend gemacht oder auch bei der Versicherung des Motorradfahrers? Wenn dort nicht, warum nicht?
Wer hat das Gutachten erstellt?
=> Wenn es ein Gutachter deiner Versicherung war, sollte es eigentlich keine Schwierigkeiten bei der Abrechnung geben (dann nachfragen, warum keine Kohle kommt). Wenn es ein von dir beauftragter Gutachter war, kann es gut sein, dass die Versicherung beim Restwert herumzickt. Bei Haftpflichtschäden ist die Position des Geschädigten hier besser als bei Kaskoschäden.