Vollgekotzter Golf 6
Moin,
ich habe ein kleines Problem mit meinem Auto. Ein Golf 6 2.0 welchen ich mir vor einem Monat gekauft habe.
Meinem Problem:
Nun hat mir jemand über die gesamte Tür gespuckt. Der örtliche Aufbereiter hat es nachdem ich schon 4 Stunden Fußraum, Tür und Polster putzte noch etwas sauberer bekommen. Das war nicht besonders teuer aber ich befürchte er ist eher mittelmäßig ausgestattet. Stinken tut es fast wie vorher.Ich bin schon fast davor ihn zu einem Tatortreiniger zu bringen. Mit Ozonreiniger usw. wurde daher noch nichts versucht. Der VW Händler und ein befreundeter Kfz Meister sagten mir es sei aussichtslos. Wenn es sein soll wie vorher müsste eine neue Türverkleidung rein. Das würde dann am Ende 270 Euro kosten. Jeder Aufbereiter begrüßt mich am Telefon immer mit einem ,,Oh,Aua,Ah Kotze ist schlecht". Meine Frage hatte jemand bereits Erfahrung mit kleinen Enkelkindern oder sonstigen denen bei der Fahrt mal schlecht wird? Nützt ein weiterer Versuch beim Aufbereiter was? In meinem Fall war es kein kleines Kind 😁 , ich rede davon das jeder cm der Tür vollgespuckt war. Findet Ihr es überzogen dem Verursacher bzw. dessen Versicherung eine solche Rechnung zu stellen? Muss man damit leben und hoffen das es sich verzieht?
Vielleicht hat ja einer hier schon mal die gleiche Erfahrung machen dürfen und kann mir einen Aufbereiter im Norddeutschen Raum empfehlen. Danke für jeden Tipp.
Beste Antwort im Thema
Es gibt doch eine ganz einfache Regel „wer kotzt - der putzt und zahlt“. Das sollte eigentlich schon vom Verursacher freiwillig kommen und nicht erst eingefordert werden müssen.
29 Antworten
ich würde den Verursacher schon in die Pflicht nehmen, da du ja merkst, das es mit "einfachen" Mitteln nicht zu beseitigen ist. Ob er oder seine Versicherung für den Schaden aufkommt, dürfte dir egal sein.
auch schon mit sonax pfegemittel probiert? evtl. gibts sogar noch direkt für diese Schandtat Pflegemittel und anschließend desinfizierende Mittel. Also wenns meine karre wäre wird ich da nicht so schnell aufgeben. Würde sogar die Türverkleidung abnehmen und darunter auch noch putzen um den Geruch loszuwerden.
4 Luftentfeuchterkissen auch noch zusätzlich mit rein damit der Geruch aufgesogen wird.
Ich würde das dem Verursacher in Rechnung stellen, evtl. hat dieser auch eine Privathaftpflicht die die Kosten übernimmt.
Wenn ich das selber entfernen müsste, würde ich es mal mit 70% 2-Propanol/Isopropanol in Wasser probieren, das ist eigentlich eine sehr potente Desinfektionslösung, ausserdem ist Buttersäure, also das was in Erbrochenem so riecht, in Alkohol löslich. Damit das Türblatt abwaschen, 5-10 Minuten einwirken lassen und nochmal spülen. Teuer bekommst Du es vmtl. in der Apotheke, günstig im Chemikalienhandel oder Industriebedarf. Wichtig ist die 70%-Konzentration für maximale Wirksamkeit.
Draussen an der frischen Luft anwenden und Auto dann gut lüften bis der Alkohol sich verflüchtigt hat.
Pflegemittel sind hier die falsche Wahl damit könnte es passieren das Du das Problem eher konservierst.
Ich würde mal bei EBay schauen, ob es nicht günstig eine gebrauchte gleiche Verkleidung gibt.
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Zitat:
@Schnubbi1702 schrieb am 11. April 2018 um 22:18:53 Uhr:
Ich würde mal bei EBay schauen, ob es nicht günstig eine gebrauchte gleiche Verkleidung gibt.
Danke hab mal geguckt für 50 Euro gibt es die Richtige in relativ gut erhalten. Das sind ja ohne den Einbau zu bedenken 140 Weniger. Wenn die Versicherung sich quer stellt ist das ne gute Idee um den Schaden für den Verursacher gering zu halten. Wenn die Versicherung zahlt hol ich mir aber eine die so wenig zerkratzt ist wie meine alte.
Kinder unter 7 haften mal grundsätzlich für gar nix. Und deren Versicherung, falls sie unnötigerweise eine haben, daher auch nicht. Selbst bei älteren wage ich in diesem Fall zu bezweifeln, ob eine Verursacherhaftung überhaupt in Frage kommt. Dafür müsste der Verursacher mindestens fahrlässig gehandelt haben, d.h. es muß ein Verschulden vorgelegen haben. Z.B. wer sich besäuft und dann in ein fremdes Auto setzt, dann ist eine Haftung gegeben. Wenn es jemand aber einfach schlecht wird, dann ist das Pech und der Verursacher kann dafür nicht haftbar gemacht werden.
Zitat:
@Yossarian66 schrieb am 11. April 2018 um 22:41:08 Uhr:
Kinder unter 7 haften mal grundsätzlich für gar nix. Und deren Versicherung, falls sie unnötigerweise eine haben, daher auch nicht. Selbst bei älteren wage ich in diesem Fall zu bezweifeln, ob eine Verursacherhaftung überhaupt in Frage kommt. Dafür müsste der Verursacher mindestens fahrlässig gehandelt haben, d.h. es muß ein Verschulden vorgelegen haben. Z.B. wer sich besäuft und dann in ein fremdes Auto setzt, dann ist eine Haftung gegeben. Wenn es jemand aber einfach schlecht wird, dann ist das Pech und der Verursacher kann dafür nicht haftbar gemacht werden.
Ich bin jetzt noch nicht so lebenserfahren ,dass ich mal ne Haftplichtversicherung in Anspruch nehmen musste aber soweit ich es weiß muss man doch klären ob Schadensersatz besteht.
Mein Eigentum wurde beschädigt und ist so nicht mehr so zu nutzen wie dies vorher der Fall wahr.
Eine Versicherung zahlt doch nur nicht bei grober Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit wäre doch wenn die Folge klar abzusehen war und trotzdem bewusst von dem Verursacher in Kauf genommen wird. Beispielsweise wenn die Person stark getrunken hätte.
Aber ich habe leider echt keine Idee. Mir wurde vorher nie so teuer etwas kaputt gemacht.
Du verstehst da was falsch. Eine Versicherung übernimmt nur die Haftungsverpflichtung des Versicherten. Wenn diese Person aber nicht haften muß, dann gibt es für die Versicherung auch nichts zu übernehmen.
Zitat:
@Yossarian66 schrieb am 11. April 2018 um 22:56:23 Uhr:
Du verstehst da was falsch. Eine Versicherung übernimmt nur die Haftung von einer Person. Wenn diese Person aber nicht haften muß, dann gibt es für die Versicherung auch nichts zu übernehmen.
Vergleiche ich Äpfel mit Birnen wenn ich mein Auto jetzt mit einem Taxi vergleiche. Bei dem muss der Verursacher doch neben dem Verdienstausfall auch die Reinigungskosten übernehmen?
Nein, musst du nicht. Nur bei Verschulden. Wenn kein Verschulden vorliegt musst du auch beim Taxi/Bus/Hotel nichts bezahlen.
Das ist deren Betriebsrisiko.
Zitat:
@Yossarian66 schrieb am 11. April 2018 um 23:02:57 Uhr:
Nein, musst du nicht. Nur bei Verschulden. Wenn kein Verschulden vorliegt musst du auch beim Taxi nichts bezahlen.
Ok danke das muss ich mir wohl vorher überlegen eh ich alles groß machen lasse.
Aber ich denke das in diesem Fall ist ein fahrlässiges Verschulden nachzuweisen ist. Klar kann man sagen nehm doch keine Besoffenen mit aber zurücklassen in der Kälte ist ja erst das nächste mal wohl doch eine Option. Dann wäre doch Opfer mit Täter vertauscht 🙂 Ich gehe ja auch erstmal gar nicht davon aus das sich die Person weigern würde dafür aufzukommen ich möchte die Kosten ja nur gering halten.
Und demnächst werd ich wohl mein Betriebsriskio geringer halten.
Wer sich besäuft handelt in der Regel immer fahrlässig und muß für alle daraus resultierenden Schäden aufkommen. Ein Kind dem schlecht wird kann man aber rein gar nichts vorwerfen und daher besteht auch keine Haftung.
Wenn dir die Eltern trotzdem den Schaden bezahlen ist das deren Sache. Müssen tun sie es nicht. Die Versicherung wird aber sicher nicht bezahlen.
Zumal ich auch wirklich nur gute Freunde in so einer Situation mitnehmen würde und die wären da ehrlich genug und würden dann von sich aus für die Reinigung bzw. Ersatzteile aufkommen, ohne dass man gleich mit der Haftpflichtversicherung oder so kommen muss 😉
Hallo,
ich würde den Verursacher einfach mal fragen ob er eine Haftpflichtversicherung hat. Das kann dir nämlich nur er beantworten, es würde dir das Leben aber deutlich erleichtern. Wenn er versichert ist meldet er den Schaden bei der Versicherung, holt sich eine Deckungszusage (mit Schadensnummer!). Dann kannst du das bei der Werkstatt machen lassen und wenn du Glück hast rechnet die Werkstatt direkt mit der Versicherung ab und du musst dir um die "Zwischenfinanzierung" keinen Kopf machen.
Und wenn er keine Versicherung hat ist es trotzdem sinnvoll, dass er weiß was er angerichtet hat. Dann könnt ihr immer noch eine Möglichkeit aushandeln bei der du nicht auf dem Schaden sitzen bleibst. Du musst dann ja nicht das ganze Werkstattprogramm auffahren. Er dürfte dir ja auch einigermaßen dankbar sein, dass du ihm aus einer Notlage geholfen hast. Und das nächste Mal besser den Notruf rufen (Stichwort: hilflose Person in der Kälte), dann kümmern die sich drum (bei alkoho- bzw. drogenlinduzierter Notlage auch nicht ganz kostenfrei)
Viele Grüße,
Marc