Zitat:
@Yossarian66 schrieb am 11. April 2018 um 23:02:57 Uhr:
Nein, musst du nicht. Nur bei Verschulden. Wenn kein Verschulden vorliegt musst du auch beim Taxi nichts bezahlen.
Ok danke das muss ich mir wohl vorher überlegen eh ich alles groß machen lasse.
Aber ich denke das in diesem Fall ist ein fahrlässiges Verschulden nachzuweisen ist. Klar kann man sagen nehm doch keine Besoffenen mit aber zurücklassen in der Kälte ist ja erst das nächste mal wohl doch eine Option. Dann wäre doch Opfer mit Täter vertauscht 🙂 Ich gehe ja auch erstmal gar nicht davon aus das sich die Person weigern würde dafür aufzukommen ich möchte die Kosten ja nur gering halten.
Und demnächst werd ich wohl mein Betriebsriskio geringer halten.