Vollbremsung bei 200

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Guten Tag,

ich war heute auf der Autobahn Richtung Singen. Die Autobahn war schön leer und ich wollte mal wieder Gas geben. Bei Tempo 200 sehe ich on weiten 2 Autos auf einer Auffahrt. Auf einmal zieht eine Frau voll rüber auf die linke Spur. Ich musste die Bremse voll durchtreten und das Auto kam auch kurzzeitig ins Schleudern. Um ein Haar hätte es fast geknallt.

Ich bin dann dieser blöden Tussi durch die Stadt hinterhergefahren aber sie ist im Kreis gefahren und wollte mich unbedingt loswerden. Ich wollte sie zur Rede stellen.

Kann man nicht eine Anzeige machen wegen "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr". Ich meinte auch das es verboten ist von einer Autobahnauffahrt voll auf die linke Spur rüberzuziehen.

Vielleicht ist ja ein Polizist hier der etwas Ahnung hat und mir einen Tipp geben kann (keine Rechtsberatung)

Beste Antwort im Thema

Das Foto habe ich danach an der Kreuzung gemacht, als ich die Frau zur Rede stellen wollte, damit ich die Autonummer habe.

Ich glaube kaum das man bei Tempo 200 eine Vollbremsung macht, das Handy rausholt, die Tastensperre rausmacht, das Kamera App startet und ein Foto macht.

Gibt's hier eigentlich auch Leute die halbwegs denken können? Ständig gibt's hier dumme Kommentare und Halbweissheiten von irgendwelchen Behinderten hier

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Zitat:

Original geschrieben von pierreonline


Das Foto habe ich danach an der Kreuzung gemacht, als ich die Frau zur Rede stellen wollte, damit ich die Autonummer habe.

Ich glaube kaum das man bei Tempo 200 eine Vollbremsung macht, das Handy rausholt, die Tastensperre rausmacht, das Kamera App startet und ein Foto macht.

Gibt's hier eigentlich auch Leute die halbwegs denken können? Ständig gibt's hier dumme Kommentare und Halbweissheiten von irgendwelchen Behinderten hier

Du fährst einer Frau kilometer lang hinterher und Fotographierst sie ein paar mal-entschuldige bitte warum soll die Dame auch noch anhalten um sich freiwillig dem vermeintlichen Stalker zu stellen? wenn Du pech hast,dann war sie heute nicht nur bei der Pol sondern beim Staatsanwalt^^

Also irgendwie ist das doch ganz einfach:
Der TE  "rauscht" mit 200km/h auf eine BAB-Auffahrt (AB 2-spurig) zu ist schlicht und ergreifend schon nicht vorausschauend gefahren. Wer länger als 1 Jahr den Führerschein hat und ab und an auf der AB fährt muss das wissen. Dann bremst er völlig überrascht von einem unvorsichtigem "Auffahrer" aus 200km/h ab und fängt lt. eigenen Aussagen an zu schleudern, das heisst nix anderes er berherrscht das Auto bei dieser Geschwindigkeit nicht und oder das Fahrzeug ist bei diesen Geschwindigkeiten nicht für Vollbremsung geignet ohne Gefahr für den Fahrer und andere. Seine "Verfolgungsjagd" lasse ich besser unkommentiert. Der Polizist muss einen guten Tag gehabt haben. In meinen Augen wäre eventuell ein Röhrchentest angebrachter gewesen denn solche Verhaltensweise lassen eher auf Genuß von Rauschmitteln egal in welcher Form schliessen.
Gruß Meggs  (der gerne schnell fährt wenn es der Verkehr zulässt)

Wobei das schleudert auch auf einen defekt am Fahrzeug hindeuten kann.
Ein Fahrzeug sollte nicht schleudern bei einer Vollbremsung, auch nicht bei hoher Geschwindigkeit.

Auch als ich bei 240 Sachen den Anker voll geworfen hab ist er 100% in der Spur geblieben.
Da hat es auch nicht mal ESP gebraucht, nur das ABS war logischerweise am Rattern.

Vielleicht ist ein Golf aber auch einfach nicht für diese Geschwindigkeit ausgelegt?

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Vielleicht ist ein Golf aber auch einfach nicht für diese Geschwindigkeit ausgelegt?

Ist er schon, deswegen verstehe ich pierreonline auch ned. Ein 6er-GTI wird zwar bei maximaler Bremse grösser als 220 ein bißchen leichter auf der HA, aber von Schleudern kann keine Rede sein.

So long

Ghost

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Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Vielleicht ist ein Golf aber auch einfach nicht für diese Geschwindigkeit ausgelegt?

Nö, das glaube ich nicht.

Klar hat ein Golf keine Porschebremsen, aber hier ist der TE einfach über seine Verhältnisse gefahren und hat dann in Panik etwas überreagiert. Gut, das moderne Assistenzsysteme das schlimmste verhindert haben

Sowas passiert täglich tausendfach dafür braucht man sich nicht schämen.

In der Situation war er eben überfordert was dann in einer Schleuderbremsung endete.

Vielleicht ist er als Schweizer einfach nicht an solche Geschwindigkeiten, vor allem an solche Geschwindigkeits

unterschiede

gewöhnt.

.

Künftig einfach das Tempo dem eigenen Können und vor allem der Verkehrssituation anpassen, dann klappt das schon.

Zitat:

Original geschrieben von HEWE


Es dürfte ein Genuß für jeden Richter sein Dich zu verdonnern. Da Du die Rechtslage einfach nicht akzeptieren willst.
Am besten Du beginnst mit -----> Ich war da gerade mit 200km/h auf der linken Spur unterwegs....

Hervoragender Anfang!

Danach solltest Du unbedingt detailliert schildern wie du die "blöde Tussi" mit Lichthupe durch die Stadt verfolgt hast "um sie zu stellen", und dass sie deswegen vor Angst "im Kreis gefahren" ist.

Garnieren könntest Die die Schilderung noch mit Begriffen wie "Kleinhirn", "frech und verantwortungslos aber typisch Deutschland"

Eine Busfahrkarte für den Nachhauseweg solltest Du dann aber besser schon dabei haben, das erspart Dir die Wartezeit am Automaten.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Wobei das schleudert auch auf einen defekt am Fahrzeug hindeuten kann.
Ein Fahrzeug sollte nicht schleudern bei einer Vollbremsung, auch nicht bei hoher Geschwindigkeit.

Auch als ich bei 240 Sachen den Anker voll geworfen hab ist er 100% in der Spur geblieben.
Da hat es auch nicht mal ESP gebraucht, nur das ABS war logischerweise am Rattern.

Vielleicht ist ein Golf aber auch einfach nicht für diese Geschwindigkeit ausgelegt?

Kommt halt auch drauf an, wie die Strecke aussieht. Bei uns gibt es auf den AB viele langgezogene Kurven, die man theoretisch mit 250 fahren kann. Theoretisch deshalb, weil man da mit den allermeisten Autos soweit an der Grenze der Fahrphysik fährt, dass ein Auto beim scharfen Bremsen kaum noch zu kontrollieren ist. Wenn dann vielleicht noch eine kleine Bodenwelle dazukommt, ist die Fuhre schneller abgeflogen, als die meisten gucken können.

Aber vielen scheint das egal zu sein, oder aber sie erkennen die Gefahr nicht oder aber sie verlassen sich auf die Technik, dass die sie schon retten wird...

Zitat:

Original geschrieben von Matsches


Künftig einfach das Tempo dem eigenen Können und vor allem der Verkehrssituation anpassen, dann klappt das schon.

Der Vorschlag ist gut, doch hat er einen Haken.

Das eigene Können wird vielfach überschätzt und somit wird eine Anpassung schon schwierig

Das stimmt.
Man ist in der Situation ja davon überzeugt alles richtig zu machen.

Der Thread führt doch eh zu nix. Die eine Fraktion schlägt sich auf die Seite des Schnellfahrers und sieht in der Frau eine Gefährdung, weil sie zu unfähig ist die aktuelle Verkehrssituation zu überblicken. Die andere schlägt sich auf die Seite der Frau, weil der andere ja so schnell unterwegs war und die Frau deshalb ja überhaupt nicht reagieren konnte.
Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Hauptsache ist doch das wenigstens einer der Beteiligten nicht ganz gepennt hat und so der Unfall verhindert wurde. Es ist nunmal leider so, dass man den Führerschein in D zu einfach bekommt, d.h. das eigentlich fast jeder Autofahren darf, obwohl es viele gibt die weder Geschwindigkeiten noch Verkehrssituationen richtig einschätzen können.

Der Thread ist der typischer Oberlehrerthread...

Natürlich soll der TE den Vorfall vergessen, die arme Frau, mimimimimimimimi..
wehe aber die Frau hätte hier was geschrieben das der einer mehrer Minuten hinterhergefahren ist nachdem sie "Scheisse" gebaut hat.
Dann sollte die Frau auf jeden Fall zum Anwalt rennen, am besten gleich noch den Henker anrufen..

Würde ja drüber lachen wenn es nicht so traurig wäre!

Zitat:

Original geschrieben von HEWE


Auf deutschen Autobahnen gilt Richtgeschwindigkeit 130km/h, auch auf Strecken ohne Tempolimit. Wer schneller fährt handelt auf eigenes Risiko, geht eine erhöhte Betriebsgefahr ein und bekommt immer mindestens eine Teilschuld im Schadenfall, egal ob Schuld oder nicht.😉

Mag sein, aber du hast das dennoch falsch verstanden.

Wenn jemand verkehrsgefährdend "rauszieht" (also einen Spurwechsel vornimmt, der besondere Vorsicht und Rücksicht erfordert), dann wird man auf einer unbeschränkten Strecke nicht den angeblichen bösen "Raser" an den Pranger stellen können. Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h dient lediglich dazu, die Verteilung der allgemeinen Betriebsgefahr der Fahrzeuge im Crash-Fall angemessen zu verteilen (oder mit anderen Worten: Beim Spurwechsel trägt im gleichgerichteten Verkehr der Spurwechsler in aller Regel die Alleinschuld und haftet voll, da der Vertrauensgrundsatz gilt. Dieser gilt nicht mehr uneigeschränkt, wenn der Spurhalter sehr schnell unterwegs ist; seinem Fahrzeug wird also aufgrund der höheren Geschwindigkeit eine größere Betriebsgefahr zugemessen, was zu einer Haftungsquotelung führt).

Jetzt schon wieder das "Raser-Thema" aufzumachen ist wohl unsinnig. Man DARF schneller fahren als 130 km/h, und das möge freundlicherweise so bleiben, auch wenn der Nanny-Staat zunehmend an den Bedürfnissen und am Horizont der Grenzdebilen ausgerichtet wird.

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Wenn jemand verkehrsgefährdend "rauszieht" (also einen Spurwechsel vornimmt, der besondere Vorsicht und Rücksicht erfordert), dann wird man auf einer unbeschränkten Strecke nicht den angeblichen bösen "Raser" an den Pranger stellen können.

Doch, das wird man können.

Zwar nicht als alleinigen Verursacher, aber er wird nicht ohne Mitschuld aus der Sache kommen.

Selten sind sich Gerichte so einig wie in Bezug auf die Mithaftung beim Überschreiten der Richtgeschwindigkeit.

Ein (hier passendes) Beispiel wäre Aktenzeichen: 13 U 712/10:

Zitat:

Im vorliegenden Fall war der Kläger mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h auf dem linken Fahrstreifen der Autobahn unterwegs. Der Beklagte fuhr auf die Autobahn auf und ist direkt danach auf die linke Spur gewechselt. Dabei kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Der Beklagte gab zwar zu, den Unfall durch den Spurwechsel herbeigeführt zu haben. Dennoch entschied das Gericht teilweise zugunsten des Beklagten.

Und dort warens "nur"160, hier über 200.🙄

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Man DARF schneller fahren als 130 km/h, und das möge freundlicherweise so bleiben, auch wenn der Nanny-Staat zunehmend an den Bedürfnissen und am Horizont der Grenzdebilen ausgerichtet wird.

Man darf schneller fahren als 130 km/h solange es die Verhältnisse zulassen.

Passiert dann etwas, haben es die Verhältnisse nicht zugelassen.

Ist doch eigentlich ganz einfach.

Zitat:

Original geschrieben von pierreonline


Im Straßenverkehr bedeutet Nötigung in der Regel, dass ein Verkehrsteilnehmer von einem anderen Fahrer daran gehindert wird, einen von ihm gefassten Willensentschluss zu verwirklichen. Dieser Entschluss besteht in erster Linie darin, dass er sich frei im Verkehr bewegen möchte. Ein Beispiel für die Hinderung, diesen Entschluss auszuführen, ist der Versuch, jemanden zum Anhalten zwingen zu wollen, um ihn wegen eines vermeintlichen Fehlverhaltens zur Rede zu stellen. Zur Ausübung von Gewalt im Sinne der Nötigung kann es durch den Einsatz körperlicher Gewalt oder die Verwendung eines Werkzeugs kommen. Dabei kann ein Auto als ein solches Werkzeug gelten.

Wenn ich also der Frau hinterher fahre und Lichthupe mache ist das verboten und Nötigung?

Hier sollten sich einige mal an den Kopf greifen.

Ich hoffe einen von Euch passiert das mal das euch einer vor die Nase fährt, dass kann auch mit 160 oder 140 passieren.

Mach dir nichts draus. Die deutschen Neider hier im Forum lieben es so einen Thread zu zerreißen.

80% der Leute aus diesem Thread fahren Autos bei denen der Tacho bei 180km/h endet
90% der Leute aus diesem Thread holen bei 150km/h das Handy raus um den Porsche,Ferrari &Co auf der linken Spur zu filmen
10% der Clevershitter aus diesem Thread sind Frauen bzw. lassen sich von denen sagen wie schnell sie selbst zu fahren haben.

Auf der einen Seite kann ich dich (Te) verstehen. Ich hatte ähnliche Situationen. Das beste daran ist, dass diese Vollidioten in ihren Fiat Panda's, Twingos etc. sich dann noch künstlich aufregen. Weiterhin kann man ohne Probleme, sofern es der Verkehr zulässt, auch 250 oder mehr fahren. Der Großteil macht bereits von alleine den Platz auf der linken Spur frei, wenn man die entsprechende Automarke im Rückspiegel sieht.

Auf der anderen Seite muss du dir aber auch folgendes vorwerfen lassen. Auf einer 2spurigen Bahn sowieso, auf einer 3-4spurigen Bahn wäre das wohl nicht passiert. Wenn du +200 auf dem Tacho hast und du siehst, dass da 2 Enten auf die Bahn möchten (Auffahrt) und/oder du weißt (weil du die Strecke öfters fährst) das nach dieser schneller Kurve eine Auffahrt kommt...Warum dann mit +200 in diese Situation rein? Du bist jung, ein guter Fahrer, kennst dich im Verkehr aus, fährst viele Km im Jahr. Die 2 die auf die Bahn möchten: In dem einen ein Rentnerpaar, fährt allle3 Monate mal Auto. In dem anderen eine Fahranfängerin die nicht mal wusste, dass ihr Auto schneller als 100 fährt. Was ich damit sagen will: Du bzw. jeder muss mit der Dummheit der anderen rechnen. Du kannst nicht davon ausgehen, dass alle anderen Profirennfahrer sind. Trotzdem war das Verhalten der Frau in deinem ersten Thread falsch, ohne wenn und aber. Ihr nachzufahren....dafür wäre mir meine Zeit zu schade. Macht sie den Fehler nochmal, bei jemanden der nicht voll in die Eisen geht - sprich sie lernt nichts draus, wird es wohl das letzte mal gewesen sein.

Beim nächsten Mal fährst du wieder 200+, warum auch nicht. Wenn du weißt oder siehst das da ne Auffahrt kommt lässt du einfach mal kurz den Fuß vom Gas um abzuwarten/abschätzen zu können. Wenn du dann mit 150 immer noch bremsen musst, ist es nicht so brenzlig wie mit +200.

Zitat:

Original geschrieben von Lulu_


Beim nächsten Mal fährst du wieder 200+, warum auch nicht. Wenn du weißt oder siehst das da ne Auffahrt kommt lässt du einfach mal kurz den Fuß vom Gas um abzuwarten/abschätzen zu können. Wenn du dann mit 150 immer noch bremsen musst, ist es nicht so brenzlig wie mit +200.

Sowas nennt man dann wohl Lernkurve.

Ich glaube aber ehrlich gesagt nicht dran, solange sich der TE im Recht sieht.

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