Vollbremsung bei 200

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Guten Tag,

ich war heute auf der Autobahn Richtung Singen. Die Autobahn war schön leer und ich wollte mal wieder Gas geben. Bei Tempo 200 sehe ich on weiten 2 Autos auf einer Auffahrt. Auf einmal zieht eine Frau voll rüber auf die linke Spur. Ich musste die Bremse voll durchtreten und das Auto kam auch kurzzeitig ins Schleudern. Um ein Haar hätte es fast geknallt.

Ich bin dann dieser blöden Tussi durch die Stadt hinterhergefahren aber sie ist im Kreis gefahren und wollte mich unbedingt loswerden. Ich wollte sie zur Rede stellen.

Kann man nicht eine Anzeige machen wegen "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr". Ich meinte auch das es verboten ist von einer Autobahnauffahrt voll auf die linke Spur rüberzuziehen.

Vielleicht ist ja ein Polizist hier der etwas Ahnung hat und mir einen Tipp geben kann (keine Rechtsberatung)

Beste Antwort im Thema

Das Foto habe ich danach an der Kreuzung gemacht, als ich die Frau zur Rede stellen wollte, damit ich die Autonummer habe.

Ich glaube kaum das man bei Tempo 200 eine Vollbremsung macht, das Handy rausholt, die Tastensperre rausmacht, das Kamera App startet und ein Foto macht.

Gibt's hier eigentlich auch Leute die halbwegs denken können? Ständig gibt's hier dumme Kommentare und Halbweissheiten von irgendwelchen Behinderten hier

325 weitere Antworten
325 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von pierreonline


Guten Tag,

ich war heute auf der Autobahn Richtung Singen. Die Autobahn war schön leer und ich wollte mal wieder Gas geben. Bei Tempo 200 sehe ich on weiten 2 Autos auf einer Auffahrt. Auf einmal zieht eine Frau voll rüber auf die linke Spur. Ich musste die Bremse voll durchtreten und das Auto kam auch kurzzeitig ins Schleudern. Um ein Haar hätte es fast geknallt.

Ich bin dann dieser blöden Tussi durch die Stadt hinterhergefahren aber sie ist im Kreis gefahren und wollte mich unbedingt loswerden. Ich wollte sie zur Rede stellen.

Kann man nicht eine Anzeige machen wegen "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr". Ich meinte auch das es verboten ist von einer Autobahnauffahrt voll auf die linke Spur rüberzuziehen.

Vielleicht ist ja ein Polizist hier der etwas Ahnung hat und mir einen Tipp geben kann (keine Rechtsberatung)

Das ist schwer. Es gibt viele Parameter, die mit einfließen. War die AB lange und gerade, gab es Kurven, Steigungen etc etc. Im Prinzip muß man sich auch die Frage gefallen lassen ob die Situation vorhersehbar war oder ob eine unklare Verkehrslage in Frage kommt. Da ist man denn verpflichtet sein Tempo zu reduzieren.

Ansonsten: Wenn man nicht gerade zu viel Zeit hat sollte man solche Dinge nicht übermäßig verfolgen. Da hat jemand einen Fehler gemacht, das kommt immer wieder vor im Straßenverkehr. Wenn man sich übermäßig aufregt hilft es kaum, ein Verfolgen kann sicher als Bedrängnis aufgefaßt werden.

Weil das mal oben jemand fragte:

Warum es merkwürdigerweise oft so erscheint beim Auffahren zweier Fahrzeuge auf die AB, daß das zweite plötzlich links rauszieht, aber dann "ewig" zum Überholen des ersten braucht, erkläre ich mir so:

Überlegen wir uns zuerst, daß das Auffahren auf eine AB ein sehr komplexer und riskanter Vorgang ist, und speziell die Forderung, stark zu beschleunigen, "verstößt" gegen die bei unsicheren Fahrern tiefsitzende und psychologisch verständliche Angstregel "lieber langsamer, dann kann ich zur Not anhalten". Ein solcher Fahrer wird also naturgemäß mit eher geringer Geschwindigkeit auf der Zufahrt (Kurve) herankommen und tatsächlich möglichst früh rüberziehen, denn dann hat er es in seiner Angstökonomie ja "geschafft". Erst danach, auf der rechten AB-Spur angekommen, wird er wirklich beschleunigen.

Was passiert nun, wenn hinter ihm ein erfahrenerer Autofahrer kommt? Der ist natürlich genervt und will schnell vorbei, und sobald er selbst auf der AB ist, wird er (hoffentlich bei passender Lücke) nach links ziehen und aufs Gas gehen. Das fällt aber dann genau in den Augenblick, in dem der Ängstliche auch beschlossen hat zu beschleunigen, und je nach Motorleistung beider Fahrzeuge kann sich ein längeres Duell ergeben. Dabei kann man dem Überholten nicht mal einen Vorwurf machen, im Gegenteil, er tut ja genau das, was er tun muß: beschleunigen.

Nur leider, wenn zwei gerade mit 60 km/h aufgefahrene, normal motorisierte Fahrzeuge zehn Sekunden lang nebeneinander beschleunigen, wird's für den, der von hinten kommt, schnell eng, auch wenn er nur 130 fährt.

Für dieses Problem gibt es nur eine Lösung: Der zweite Auffahrende muß sich zurückhalten, auch wenn er das höhere PS/kg-Verhältnis hat, und warten, bis auch der Ängstliche auf sagen wir mal mindestens 100 km/h gekommen ist. Denn es ist die geringe Geschwindigkeit beider Fahrzeuge während ihrer Aktion, die die Räume nach hinten eng macht und ggf. Gefahrensituationen schafft.

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


Überlegen wir uns zuerst, daß das Auffahren auf eine AB ein sehr komplexer und riskanter Vorgang ist,

Eigentlich ja nicht. Jeder Parkvorgang oder jedes links abbiegen ist komplexer. Es ist nix anderes als ein Spurwechsel. Und mit genug Abstand nach vorn kann man sich auch nur auf den rückwärtig heranrauschenden Verkehr konzentrieren, falls man Beschleunigungsphobiker ist und lieber mit 60 auf die AB fahren will.

Meine Mutter macht es richtig: Die hat auf der AB fahren nie gelernt und weil ihr das zu schnell ist, fährt sie auch nie AB.

Es ist doch eigentlich ganz einfach, wer 200 km/h fährt muss damit rechnen, das andere dieses Tempo falsch einschätzen. Da man wissen muss, dass es Deppen gibt, die direkt nach ganz links durch ziehen, muss man eben damit rechnen. Der TE hat jedes Recht sich über diesen Fahrfehler zu ärgern, auch mit Hupe/Lichthupe auf die akute Gefahr aufmerksam zu machen.

Aber mit genügend Voraussicht wäre es gar nicht so eng geworden, trotz des Fahrfehlers der Frau. Wenn es mal zu einem allgemeinen Tempolimit auf der BAB kommt wissen wir ja alle bei welchen Typen von Fahrern wir uns dafür bedanken können.

Aber nach der Gefahrensituation gilt, es ist kein Unfall passiert also es dabei belassen. Wenn man unbedingt was tun muss um sich selber zu beruhigen, Anzeige erstatten. Ein Kennzeichen kann man sich auch ohne Foto merken. Einfach rechts ran fahren Zettel und Stift nehmen und kurz alles (Kennzeichen, Fahrzeugtyp, ...) notieren.

Selber verfolgen war wohl etwas kurzsichtig, was wäre denn passiert wenn die Frau dadurch in Panik geraten wäre? Muss dann ein super Gefühl sein, wenn man Schuld ist, dass die gestresste Mutter tot mit ihrem Auto am Baum klebt, nur weil man die unbedingt für einen Fahrfehler persönlich anschreien wollte.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984


Aber mit genügend Voraussicht wäre es gar nicht so eng geworden, trotz des Fahrfehlers der Frau. Wenn es mal zu einem allgemeinen Tempolimit auf der BAB kommt wissen wir ja alle bei welchen Typen von Fahrern wir uns dafür bedanken können.

Bei denen, die eine halbe Sekunde (wenn überhaupt) in den Rückspiegel schauen und dann trotz 2km/h Differenzgeschwindigkeit zum Vordermann und 130 km/h Differenz zum Hintermann einmal die halbe AB queren. Ganz eindeutig 😉

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984



Selber verfolgen war wohl etwas kurzsichtig, was wäre denn passiert wenn die Frau dadurch in Panik geraten wäre? Muss dann ein super Gefühl sein, wenn man Schuld ist, dass die gestresste Mutter tot mit ihrem Auto am Baum klebt, nur weil man die unbedingt für einen Fahrfehler persönlich anschreien wollte.

Ein Argument, woran niemand bis jetzt gedacht hat.

Ein Daumen von mir.

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984


Selber verfolgen war wohl etwas kurzsichtig, was wäre denn passiert wenn die Frau dadurch in Panik geraten wäre? Muss dann ein super Gefühl sein, wenn man Schuld ist, dass die gestresste Mutter tot mit ihrem Auto am Baum klebt,...

Ich bitte darum, nicht irgendwelche fadenscheinigen und haarsträubenden Horrorszenarien hier mit einfließen zu lassen.

Die "Verfolgung" fand laut TE anschließend in der Stadt statt.

Danke und Gruß
MartinSHL

Wo es auch Bäume und eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, wo die Frau und/oder sogar mit einen anderen Verkehrsteilnehmer verunglücken könnte.

Konitime

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Jeder Parkvorgang oder jedes links abbiegen ist komplexer.

Komplexer ja. Aber der Parkvorgang findet bei Schrittgeschwindigkeit statt und der unsichere Verkehrsteilnehmer kann jederzeit anhalten, die Abstände in Ruhe abschätzen und sich den nächsten Schritt überlegen. Auch beim Linksabbiegen kann ich im Zweifel einfach stehen bleiben und riskiere (abgesehen von genervten Hintermännern) nichts. Da ist ein Auffahren auf die Autobahn doch ein etwas dynamischerer Vorgang...

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Jeder Parkvorgang oder jedes links abbiegen ist komplexer.
Komplexer ja. Aber der Parkvorgang findet bei Schrittgeschwindigkeit statt und der unsichere Verkehrsteilnehmer kann jederzeit anhalten, die Abstände in Ruhe abschätzen und sich den nächsten Schritt überlegen. Auch beim Linksabbiegen kann ich im Zweifel einfach stehen bleiben und riskiere (abgesehen von genervten Hintermännern) nichts. Da ist ein Auffahren auf die Autobahn doch ein etwas dynamischerer Vorgang...

Du nimmst mir die Worte aus dem Mund.

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984


Es ist doch eigentlich ganz einfach, wer 200 km/h fährt muss damit rechnen, das andere dieses Tempo falsch einschätzen.

Mit diesem einen Satz ist die Situation hinreichend genau beschrieben und eingeordnet...

Die Justiz setzt diesen Grundsatz in der Form in geltendes Recht um, als dass eine Teilschuld (am Unfallschaden oder wasweissichwo, mir egal) zugesprochen wird, wenn der Unfall bei Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre, was auf 99% aller Unfälle zutreffen dürfte. Überhaupt ist eine Vermeidbarkeit des Unfalls auch bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit nur dann denkbar, wenn der Unfallverursacher vorsätzlich handelt, dem Schnellfahrer also ganz bewusst vor die Karre zieht, um diesen zu gefährden... (das ist fast nicht nachzuweisen, es sei denn der Unfallverursacher verplappert sich)

Wer sich oberhalb der Richtgeschwindigkeit bewegt, muss immer damit rechnen, dass seine Geschwindigkeit falsch eingeschätzt wird. So und nicht anders...

Ist aber dennoch keine Entschuldigung... ich kann doch deshalb nicht jedem vor die Karre ziehen und sagen "Ups, hab ich falsch eingeschätzt!".

Also ich fahre jeden Tag 2x 50km Autobahn und kann sehr wohl Einschätzen wie schnell jemand von hinten kommt und ob ich rausziehen kann oder nicht...

Wer das nicht kann sollte eventuell darüber nachdenken den Schein abzugeben...

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Ist aber dennoch keine Entschuldigung... ich kann doch deshalb nicht jedem vor die Karre ziehen und sagen "Ups, hab ich falsch eingeschätzt!".

Also ich fahre jeden Tag 2x 50km Autobahn und kann sehr wohl Einschätzen wie schnell jemand von hinten kommt und ob ich rausziehen kann oder nicht...

Wer das nicht kann sollte eventuell darüber nachdenken den Schein abzugeben...

Was meinst Du eigendlich warum Windows 8 erfunden wurde und wir nicht mehr beim DOS sind ?

Weil das DOS die wenigsten bedienen konnten.

DOS ist aber Urkram in Sachen PC.

Genauso muss man sich vor Augen führen das der Urkram auf der Straße nicht von jedem beherrscht wird. Da muss man sich drauf einstellen auch wenn man meint Meister zu sein.

Ähh, ich hoffe man kann mir folgen.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


[...]Die Justiz setzt diesen Grundsatz in der Form in geltendes Recht um, als dass eine Teilschuld (am Unfallschaden oder wasweissichwo, mir egal) zugesprochen wird, wenn der Unfall bei Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre, was auf 99% aller Unfälle zutreffen dürfte. [...]

Seufz. Ich gebs auf...

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Ist aber dennoch keine Entschuldigung...

Nein... deswegen spricht man von einer "Teilschuld". Wenn du einen Radfahrer wegpustest, der ohne Licht fährt, hast du prinzipiell zunächst einmal keine Schuld. Hast du jedoch die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten und bei Einhaltung dieser noch rechtzeitig bremsen können, bekommt du einen Teil-, in diesem Fall eventuell sogar die volle Schuld. Denn du hast dich über eine Empfehlung bzw. über ein Gesetz

bewusst

hinweg gesetzt und warst dir des Risikos bewusst...

Abgesehen davon, kann niemand zu jeder Zeit, in jeder Lebenslage, 24/7 jede beliebige Situation korrekt einschätzen...

Ich fahre zwischen 20 und 30tkm pro Jahr. Trotzdem habe ich vor Kurzem fast einen PKW auf der linken Spur gerammt, weil ich nicht aufgepasst hatte. War morgens, in Gedanken war ich schon an der Anlage beim Kunden... sowas passiert... und genau mit solchen Fehlern musst du rechnen, weil Menschen nunmal Fehler machen. Das sagt übrigens auch die StVO...

Im Gegenzug bin ich schon zigmal voll in die Eisen gesprungen, weil irgendeiner vor mir auch kurz mit den Gedanken woanders war. Gleicht sich aus...

ABER:
Wenn du auf einer befahrenen Autobahn bewusst mit 200+ langballerst, dann hast umso mehr die Pflicht, mit sowas zu rechnen. DU bist dann MIT Schuld... nicht der Andere. Dessen musst du dir bewusst sein, denn das ist die übliche Praxis in der Rechtssprechung...

Was du daraus machst, liegt bei dir. Ich kann nur an dich appellieren: Überschätz dich nicht. Du kannst weniger als du glaubst...

Ähnliche Themen