Vollbremsung bei 200
Guten Tag,
ich war heute auf der Autobahn Richtung Singen. Die Autobahn war schön leer und ich wollte mal wieder Gas geben. Bei Tempo 200 sehe ich on weiten 2 Autos auf einer Auffahrt. Auf einmal zieht eine Frau voll rüber auf die linke Spur. Ich musste die Bremse voll durchtreten und das Auto kam auch kurzzeitig ins Schleudern. Um ein Haar hätte es fast geknallt.
Ich bin dann dieser blöden Tussi durch die Stadt hinterhergefahren aber sie ist im Kreis gefahren und wollte mich unbedingt loswerden. Ich wollte sie zur Rede stellen.
Kann man nicht eine Anzeige machen wegen "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr". Ich meinte auch das es verboten ist von einer Autobahnauffahrt voll auf die linke Spur rüberzuziehen.
Vielleicht ist ja ein Polizist hier der etwas Ahnung hat und mir einen Tipp geben kann (keine Rechtsberatung)
Beste Antwort im Thema
Das Foto habe ich danach an der Kreuzung gemacht, als ich die Frau zur Rede stellen wollte, damit ich die Autonummer habe.
Ich glaube kaum das man bei Tempo 200 eine Vollbremsung macht, das Handy rausholt, die Tastensperre rausmacht, das Kamera App startet und ein Foto macht.
Gibt's hier eigentlich auch Leute die halbwegs denken können? Ständig gibt's hier dumme Kommentare und Halbweissheiten von irgendwelchen Behinderten hier
325 Antworten
ekelhaft...einfach schlimm!
Müll erzählt er auch noch! Geh zu Deiner Autobahnpolizei und gib Deinen Schein ab. Für mich bist Du geistig nicht in der Lage, ein Fahrzeug zu führen!
Hast Du einmal darüber nachgedacht, wie diese Frau sich gefühlt hat, als Du sie verfolgt hast?
Ätzend!
Mir gefällt der "zur Rede stellen" Part nicht. Das kann sehr schnell in einer Anzeige wegen Nötigung enden und dann hast du die Arschkarte, denn das ist im Vergleich zu ihrem Fehler ein ganz anderes Kaliber.
Im Straßenverkehr bedeutet Nötigung in der Regel, dass ein Verkehrsteilnehmer von einem anderen Fahrer daran gehindert wird, einen von ihm gefassten Willensentschluss zu verwirklichen. Dieser Entschluss besteht in erster Linie darin, dass er sich frei im Verkehr bewegen möchte. Ein Beispiel für die Hinderung, diesen Entschluss auszuführen, ist der Versuch, jemanden zum Anhalten zwingen zu wollen, um ihn wegen eines vermeintlichen Fehlverhaltens zur Rede zu stellen. Zur Ausübung von Gewalt im Sinne der Nötigung kann es durch den Einsatz körperlicher Gewalt oder die Verwendung eines Werkzeugs kommen. Dabei kann ein Auto als ein solches Werkzeug gelten.
Wenn ich also der Frau hinterher fahre und Lichthupe mache ist das verboten und Nötigung?
Hier sollten sich einige mal an den Kopf greifen.
Ich hoffe einen von Euch passiert das mal das euch einer vor die Nase fährt, dass kann auch mit 160 oder 140 passieren.
Zitat:
Original geschrieben von pierreonline
Wenn ich also der Frau hinterher fahre und Lichthupe mache ist das verboten und Nötigung?
Ja, denn Lichthupe auf der Autobahn darfst du wenn du überholen möchtest nur dann benutzen, wenn du den Sicherheitsabstand einhälst und NICHT wenn du ihr, wie in diesem Fall, im Heck hängst. Auch wenn sie sicher eine Schuld hat, dass du ihr im Heck hingst hast du sie durch die Lichthupe definitiv genötigt.
Akzeptier es einfach & pack dir mal an den eigenen Kopf.
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Du verstehst das nicht. Man kann doch nicht auf die Autobahn fahren und noch auf der Auffahrt jemanden überholen und gleich (mit ca. 80 KMH) auf die linke Spur ziehen ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten! In welcher Fahrschule in Deutschland lernt man so etwas?
Ich hätte auch 160 fahren können oder 140, ich hätte näher dran sein können oder vielleicht im toten Winkel sein können. Was spielt das für dein Kleinhirn eine Rolle?
Es ist definitiv verboten und eine schwere Gefährdung und das hat mir der Polizist, der die Anzeige aufnehmen wird, auch so bestätigt.
Hinter mir waren noch weitere Fahrzeuge recht zügig und ich musste eine Gefahrenbremsung einleiten, das Auto kam kurz ins schlendern und ich musste fast in die Leitblanke ausweichen.
Wenn ich der Frau danach hinterher fahre und 2 - 3 mal Lichthupe mache dann ist das noch lange keine Nötigung.
Gibts Zeugen? Da wird nix passieren!Staatsanwalt wird es einstellen...übrigens hast Du mich hier Idiot genannt und das kann ich beweisen!!!
Jetzt entspannt euch mal alle samt wieder ist ja schrecklich aber irgendwie amüsant 😁
Ganz simple Foto während laufendem Motor gemacht 40€ + 1 Punkt + eventuelle Nötigung wenn sie dich anzeigt
Das was die frau gemacht hat wird vermutlich eingestellt wegen mangelnden beweisen außer du oder die Polizei findet jemanden der deiner Meinung ist aber wird wohl nicht passieren
Ja ich kann deine Wut verstehen aber was bringt dir das alles ????
Wenn jeder in Deutschland eine anziege macht weil irgendwer irgendwo irgendein beschissenen Fehlermacht müsste Deutschland zur häfte nur aus Polizisten bestehen die das bearbeiten...
Klar das ist grob Fahrlässig aber es ist alles gut gegangen du lebst keiner ist verletzt usw. also was möchtest du nochmehr? sei froh das nichts passiert ist
Wieder so ein typischer Thread...
Grundsätzlich ist es richtig, solche gleich rüberzieher verursachen öfters Unfälle!
Und das mit der grundsätzlichen Teilschuld bei über RG ist auch nicht richtig, war der Unfall unvermeidbar gibt es auch keine Teilschuld!
Aber klar ist, wenn man diese Situation sieht ist man besser vorbereitet...
Zitat:
Original geschrieben von pierreonline
Wenn ich der Frau danach hinterher fahre und 2 - 3 mal Lichthupe mache dann ist das noch lange keine Nötigung.
Aber jetzt mal im Ernst: Würdest Du anhalten, wenn Dich jemand verfolgt und mehrfach mit Lichthupe bedenkt? Ich sicher nicht, ich weiß ja nicht, was für ein Typ Mensch da im Auto sitzt.
Mir ist vor vielen Jahren auch schon mal jemand nachgefahren, weil er meinte, mich massregeln zu müssen; als ich auf den Parkplatz der örtlichen Polizei abgebogen bin, verlor er plötzlich das Interesse an einem Gespräch... 😰
Offensichtlich wurde der Thread aus dem VW-Bereich verschoben. Hätte ja nicht gedacht, dass der Umgangston schlechter als hier sein kann.
Etliches wurde ja schon gesagt. Bei um die 200km/h wäre wohl eine Mitschuld durchaus im Rahmen des Möglichen. Eine Nötigung wird sie dir dann nicht anlasten können, wenn du ihr einfach nur nachgefahren bist. Also kein dichtes Auffahren mit Lichthupe und solchen Späßchen. Ob eine Anzeige wirklich was bringt? Ich würde die Polizei/Gerichte ja nun nicht mit sowas belasten.
Nachdem ich eine nahezu exakte Situation erlebt habe (freie Autobahn, ich ca. 200km/h, auf der Anschlussstelle fuhren ein 7,5to und ein Polo auf und die Polofahrerin meinte, ohne merkliche Beschleunigung gleich rüber zu ziehen, 1m trennte uns am Ende), gehe ich bei solchen Konstellationen vom Gas und betätige im Zweifel noch die Lichthupe, um auf mich aufmerksam zu machen.
Wenn ich fast einen Unfall verursacht hätte dann würde ich mich schon mal entschuldigen und dazu stehen und nicht einfach weiter fahren und so tun als wäre nichts gewesen.
Das ist einfach frech und verantwortungslos aber typisch Deutschland.
Ich bin auch immer vorsichtig wenn ich einen LKW sehe und dahinter ein Auto auf der Auffahrt, aber bei zwei PKWs gehe ich normal nicht davon aus das der PKW gleich rüber zieht.