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Volkswagen LifeTime Garantie vom Volkswagen VersicherungsService

Themenstarteram 10. August 2008 um 12:38

Hallo zusammen,

mein EOS nähert sich stark der 2 Jahresgrenze, d.h. dem Ablauf der VW-Werksgarantie.

Ich überlege, eine Garantieverlängerung für meinen EOS abzuschliessen, und habe

mir von meinem Händler ein Angebot über den Volkswagen VersicherungsService

machen lassen. Demnach kosten weitere 2 Jahre Garantie für mein EOS 555,- Euro, hierbei gehen Motorleistung, km-Stand usw in das Angebot ein.

Soweit ist das akzeptabel, allerdings findet man in den Bedingungen für die Garantieversicherung

folgenden Passus:

Zitat: IX. Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?

"... Der Vertrag verlängert sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie

oder wir den Vertrag kündigen. Der Beitrag für die Vertragsverlängerung basiert auf dem zum Zeitpunkt der Verlängerung für das Risiko gültigen Tarif"

Zitat Ende

Bei Abschluß des Vertrages unterschreibt man sozusagen einen Blankoscheck für den Betrag der Folgeversicherung.

Ich habe nicht vor, eine solche Vereinbarung zu unterschreiben. Wie sind

Eure Erfahrungen mit der Garantieverlängerung? Was werdet Ihr tun?

 

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24 Antworten

Irgendwie geht das hier immermehr aufs Dach... 

Die LifetimeGArantie dekt auch andere Bereiche des Fahrzeugs ab. Sprich Motor, Fahrwerk, KArosserie, Innenraum.

Übrigens, ist das nicht die Lifetime Garantie die man abschließt. Die hat man Automatisch wen man jeden service machen lässt.

 

Was hier geklärt werden soll ist die Neuwagenanschlussgarantie!

Ist halt eine ganz ordinäre Gebrauchtwagengarantie....da hat VW nichts mehr mit zu tun.

Gruß

Genau so sieht das aus. Ist irgend ne Tochtergesellschaft die das trägt. Aber ist doch egal, Hauptsache man hat diese! Würde zumindest bei Neuwagen nie darauf verzichten^^

Zitat:

Ist halt eine ganz ordinäre Gebrauchtwagengarantie....da hat VW nichts mehr mit zu tun

So kann man's auch sehen. Als würde man nach zwei Jahren seinen eigenen Wagen kaufen und darauf eine Garantie bekommen.

Ich wollte einfach eine längere Garantie haben wie z.B. bei den Japanern. Hatte zuvor Mazda und beim Abholen des Eos ging gleich mal das Verdeck nicht auf, dann habe ich Panik bekommen und gleich die Garantie abgeschlossen. Dachte, wenn die fast das Dreifache der Passat-Garantie kostet, dann ist die Dachfunktion komplett eingeschlossen. Tja, so kann man sich irren.

am 8. Dezember 2008 um 1:52

Hallo,

gebe morgen unseren EOS zur Rep. ab.

Werksgarantie ist im Oktober abgelaufen, jetzt ist die Anschlussgarantie dran!?

( Bei Neukauf EOS für 405 Euro )

Mal sehen wie ´es klappt.

Tür Fahrerseite, Scheibe ist lose und klappert vor sich hin.

Vor dem Eos hatten wir einen Galaxy und nach ca. 28 Monaten hat sich die Sitzheizung

verabschiedet.

Seinerzeit hatten wir keine Anschlussversicherung abgeschlossen. Sonn Schiett. Kulanz nur Anteilmäßig.

Ja ne - iss klar!

Bei Interesse texte ich hier mal den Ablauf.

Greetings....

am 28. Februar 2009 um 14:45

Was ist denn aus deinem Garantiefall geworden?

Mir hat man ebenfalls eine "Life-Time" Versicherung angeboten, allerdings finde ich in den Bedingungen keinerlei Ausschlüsse bzgl. des Daches, lediglich ab 100.000Km. Da ich auch in 4 Jahren keine 100.000km fahre, wäre das kein Problem. "Echte" AGB habe ich nicht erhalten, wohl aber "Allgemeine Bestimmungen". Da weder im Versicherungsantrag noch in den "Allgemeinen Bestimmungen" AGB´s erwähnt werden, und ich weder auf AGB´s hingewiesen noch welche erhalten habe, kann es meines Erachtens für diesen Vertrag keine geben, oder?

Gruß

Klaus

Hier mal die Bedingungen:

------------------------------------------------------------------------------

Versicherer

Die Haftung aus dem Versicherungsvertrag trägt die

Allianz Versicherungs-AG

Königinstraße 28

80802 München

Vermittler

Volkswagen VersicherungsService

Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH

38437 Wolfsburg

Telefon: 0180 / 322 429 5 (9 ct./Min.)

Allgemeine Bestimmungen

Erstmaliger Abschluss

Der erstmalige Abschluss der Neuwagen-Anschlussgarantie ist nur bis zu einem

Zeitpunkt von 24 Monaten nach der Erstzulassung Ihres Fahrzeuges

möglich. Wird die Neuwagen-Anschlussgarantie nicht zeitgleich mit der Auslieferung

Ihres Fahrzeuges beantragt, ist der Nachweis der Durchführung der

durch den Hersteller vorgeschriebenen Wartung erforderlich. Maßgeblich ist

das Alter Ihres Fahrzeuges bei Vertragsbeginn.

Vertragsdauer/Verlängerung

Die Vertragsdauer beträgt bei der Neuwagen-Anschlussgarantie 24 oder 36

Monate. Sie beginnt mit Ablauf einer Frist von zwei Jahren seit Erstauslie -

ferung Ihres Fahrzeuges für die durch den Hersteller aufgrund gesetzlicher

Bestimmungen gewährten Gewährleistung und endet regulär erstmals mit

Ablauf des vereinbarten Zeitraumes (48 oder 60 Monate nach der Erstauslieferung

des Fahrzeuges). Die Garantieversicherung verlängert sich automatisch

um ein weiteres Jahr sofern sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf

von Ihnen gekündigt wird. Die Vertragsverlängerung basiert auf dem zum

Zeitpunkt der Verlängerung für das Risiko gültigen Tarif.

Zahlungsweise/Gebühren

Der Beitrag kann nur als Einmalzahlung beglichen werden. Es werden keine

Gebühren für die Ausstellung des Versicherungsscheines oder etwaiger

Nach träge erhoben.

Unterbrechung des Garantieschutzes

Abmeldung, vorübergehende Außerbetriebsetzung sowie Halter- und Besitzwechsel

haben keinen Einfluss auf die Dauer der Garantie. Der Vertrag

geht bei einem Besitzwechsel grundsätzlich auf den neuen Erwerber über.

Ausgenommen hiervon ist ein Verkauf des Fahrzeuges an einen gewerblichen

Wiederverkäufer.

Informationen und Erklärungen zum Umfang der Garantie

Garantieumfang

Der Umfang in der Neuwagen-Anschlussgarantie richtet sich nach dem Alter

und der Gesamtfahrleistung des Fahrzeuges. Bei Fahrzeugen bis zu einem

Alter von 5 Jahren nach der Erstzulassung, höchstens jedoch einer Gesamtfahrleistung

von 100.000 km, besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer

erweiterten Deckung [vgl. Nr. II (1) der Bedingungen], bei allen anderen Fahrzeugen

im Rahmen der so genannten Baugruppengarantie [vgl. Nr. II (2) der

Bedingungen]. Maßgeblich ist das Alter bzw. die Gesamtfahrleistung des

Fahrzeuges am Tag des Schadeneintritts.

Wartungsnachweis/Leistungsvoraussetzung/Selbstbehalt

Voraussetzung für Leistungen aus der Garantieversicherung ist der Nachweis

über die Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Ins -

pektions- und Pflegearbeiten bei einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt.

Die Lohnkosten werden zu 100 % bezahlt. Ausgehend von der Betriebsleis -

tung des Bauteils im Falle des Schadeneintritts werden die Materialkosten

wie folgt entschädigt:

Bis Erstattung der Materialkosten

100.000 km 100 %

> 100.000 km 40 %

Für Fahrzeuge, die zum Schadenzeitpunkt eine Fahrleistung von 200.000 km

überschritten haben oder älter als 10 Jahre sind, beträgt die maximale Entschädigung

im Schadenfall 2.000,– EURO je Schaden.

Nicht garantiefähige Risiken

Nicht garantiefähig sind Kraftfahrzeuge, die während der Garantiedauer:

• zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig

vermietet werden,

• als Fahrschulwagen oder als Rettungs-/Polizeifahrzeuge eingesetzt werden,

• auf einen Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen sind,

• in Flotten von mehr als 15 Fahrzeugen eingesetzt werden,

• durch Veränderungen am Triebwerk oder an der Triebwerkssteuerung eine

erhöhte Motorleistung oder ein erhöhtes Motordrehmoment aufweisen

(Tuning oder Chip Tuning),

• im Ausland zugelassen sind,

sowie:

• Kraftfahrzeuge, die nicht der zweijährigen Herstellergarantie ab Erstzulassung

unterliegen,

• Sonderkraftfahrzeuge, Sonderserien und Fahrzeuge mit werkseitig leis -

tungsgesteigerten Aggregaten.

Beschwerden

Beschwerden können Sie direkt oder über Ihren Händler an die Volkswagen

Versicherungsdienst GmbH, 38437 Wolfsburg oder an die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Grau -

rheindorfer Straße 108, 53117 Bonn oder an den Versicherungsombudsmann,

Kronenstraße 13, 10117 Berlin oder Postfach 080630, 10006 Berlin, gerichtet

werden.

Allianz Versicherungs-AG

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Gerhard Rupprecht.

Vorstand: Thomas Pleines, Vorsitzender; Dr. Karl-Walter Gutberlet,

Ulrich Schumacher, Volker Steck, Dr. Walter Tesarczyk.

Für Umsatzsteuerzwecke: USt-ID-Nr.: DE 811 150 709;

Versicherungsbeiträge sind umsatzsteuerfrei.

Sitz der Gesellschaft: München

Registergericht: München HRB 75727

Ausfertigung

am 6. März 2009 um 19:33

Hallo,

hatte blos nichts mehr geschrieben, weil keiner sich räusperte....

Aber Nu:

Scheibe wurde komplett von der Anschlussgarantie übernommen.

Ca. 3 Wochen später flatterte noch ein Beleg über Kosten von 290 Euro ins Haus.

Das aber nur als Nachweis.

VW hat sich auf Kulanz wohl auch noch daran beteiligt.

Also - Alles Super gelaufen!!!

ABER - Vor kurzem - Radio tot - Morgens gings noch - Mittags Asche.

NICHT in der Anschlussgarantie.

Kein Infotainment.

Ist wirklich Geil - Kaufst Du dir ein NAvi für teuerstes Geld und nach 2 Jahren.....

Ätschibätsch.

Haben es dann so in dem Autohaus hinbekommen und ich musste halt die normale Rechnung zahlen.

War auch nicht super, aber sei´s drum.

Nächstes Mal setze ich mir so ein Nachbau Radio von Zenec / ACR rein.

Neue Garantie und mehr Umfang.

http://www.zenec.com/index.php?id=122&L=0

So - Schönen Abend noch - Greetings.......

 

 

am 4. Juli 2009 um 11:07

Für alle interessierten, Original Schreiben von VW:

Bei der Garantieversicherung des EOS sind

- "gemäss den Bedingungen ... Cabrio und Faltverdecke ... ausgeschlossen. Dies bezieht sich auch auf das ... Faltdach ... des VW EOS."

- "Die Dachmechanik ist dagegen im Rahmen der Garantieversicherung mitversichert. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Antrieb des CSC-Daches..."

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr. Beigefügt das anonymisierte Schreiben.

am 4. Juli 2009 um 11:18

Abschließen ??? wofür ???

VW hat die Leute mal wieder aufs Glatteis geführt. In der Anschlußgarantie sind keine Dachreparaturen mit inbegriffen. Dies sollte man sich im klaren sein. Ich weiß es daher weil ich diese kurz nach Ablauf der 2 Jahre gebraucht habe. Habe allerdings das Autohaus mehrfach darauf hingewiesen das seit Auslieferung etwas mit dem Dach nicht stimmte und somit mein Rechtsanwalt dann die Sache geregelt hatte. VW soll ja nicht glauben das man die Leute für dumm verkaufen soll. Ich hoffe der Kontzern hat mit diesem Schuß vor den Bug erst mal geunug von mir gehört.

Also wie gesagt kannst Du gerne abschließen sind nur Teile in Öl mit inbegriffen und nichts anderes soll heißen Motor Getriebe und und und..... jedoch kein Dach was ich dann doch schon für sehr merkwürdig halte

Ich hoffe ich konnte die Sache etwas aufklären.

LG Hendrik

Hallo,

seit 1.01.2011 gibt es ein neues Produkt mit dem gleichen Namen "LifeTime Garantie". Der Leistungsumfang hat sich verändert, der Preis auch. Innerhalb der 1. Vetragsperiode entspricht der Leistungsumfang der Herstellergarantie! Mehr Infos findet ihr z.B. hier:

-> VW: Anschlussgarantie wird kundenfreundlicher

-> Eos - Preise Garantieverlängerung 2011 (= Scirocco Preise)

VG myinfo

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