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Volkswagen LifeTime Garantie vom Volkswagen VersicherungsService
Hallo zusammen,
mein EOS nähert sich stark der 2 Jahresgrenze, d.h. dem Ablauf der VW-Werksgarantie.
Ich überlege, eine Garantieverlängerung für meinen EOS abzuschliessen, und habe
mir von meinem Händler ein Angebot über den Volkswagen VersicherungsService
machen lassen. Demnach kosten weitere 2 Jahre Garantie für mein EOS 555,- Euro, hierbei gehen Motorleistung, km-Stand usw in das Angebot ein.
Soweit ist das akzeptabel, allerdings findet man in den Bedingungen für die Garantieversicherung
folgenden Passus:
Zitat: IX. Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?
"... Der Vertrag verlängert sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie
oder wir den Vertrag kündigen. Der Beitrag für die Vertragsverlängerung basiert auf dem zum Zeitpunkt der Verlängerung für das Risiko gültigen Tarif"
Zitat Ende
Bei Abschluß des Vertrages unterschreibt man sozusagen einen Blankoscheck für den Betrag der Folgeversicherung.
Ich habe nicht vor, eine solche Vereinbarung zu unterschreiben. Wie sind
Eure Erfahrungen mit der Garantieverlängerung? Was werdet Ihr tun?
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24 Antworten
Irgendwie geht das hier immermehr aufs Dach...
Die LifetimeGArantie dekt auch andere Bereiche des Fahrzeugs ab. Sprich Motor, Fahrwerk, KArosserie, Innenraum.
Übrigens, ist das nicht die Lifetime Garantie die man abschließt. Die hat man Automatisch wen man jeden service machen lässt.
Was hier geklärt werden soll ist die Neuwagenanschlussgarantie!
Ist halt eine ganz ordinäre Gebrauchtwagengarantie....da hat VW nichts mehr mit zu tun.
Gruß
Genau so sieht das aus. Ist irgend ne Tochtergesellschaft die das trägt. Aber ist doch egal, Hauptsache man hat diese! Würde zumindest bei Neuwagen nie darauf verzichten^^
Zitat:
Ist halt eine ganz ordinäre Gebrauchtwagengarantie....da hat VW nichts mehr mit zu tun
So kann man's auch sehen. Als würde man nach zwei Jahren seinen eigenen Wagen kaufen und darauf eine Garantie bekommen.
Ich wollte einfach eine längere Garantie haben wie z.B. bei den Japanern. Hatte zuvor Mazda und beim Abholen des Eos ging gleich mal das Verdeck nicht auf, dann habe ich Panik bekommen und gleich die Garantie abgeschlossen. Dachte, wenn die fast das Dreifache der Passat-Garantie kostet, dann ist die Dachfunktion komplett eingeschlossen. Tja, so kann man sich irren.
Hallo,
gebe morgen unseren EOS zur Rep. ab.
Werksgarantie ist im Oktober abgelaufen, jetzt ist die Anschlussgarantie dran!?
( Bei Neukauf EOS für 405 Euro )
Mal sehen wie ´es klappt.
Tür Fahrerseite, Scheibe ist lose und klappert vor sich hin.
Vor dem Eos hatten wir einen Galaxy und nach ca. 28 Monaten hat sich die Sitzheizung
verabschiedet.
Seinerzeit hatten wir keine Anschlussversicherung abgeschlossen. Sonn Schiett. Kulanz nur Anteilmäßig.
Ja ne - iss klar!
Bei Interesse texte ich hier mal den Ablauf.
Greetings....
Was ist denn aus deinem Garantiefall geworden?
Mir hat man ebenfalls eine "Life-Time" Versicherung angeboten, allerdings finde ich in den Bedingungen keinerlei Ausschlüsse bzgl. des Daches, lediglich ab 100.000Km. Da ich auch in 4 Jahren keine 100.000km fahre, wäre das kein Problem. "Echte" AGB habe ich nicht erhalten, wohl aber "Allgemeine Bestimmungen". Da weder im Versicherungsantrag noch in den "Allgemeinen Bestimmungen" AGB´s erwähnt werden, und ich weder auf AGB´s hingewiesen noch welche erhalten habe, kann es meines Erachtens für diesen Vertrag keine geben, oder?
Gruß
Klaus
Hier mal die Bedingungen:
------------------------------------------------------------------------------
Versicherer
Die Haftung aus dem Versicherungsvertrag trägt die
Allianz Versicherungs-AG
Königinstraße 28
80802 München
Vermittler
Volkswagen VersicherungsService
Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH
38437 Wolfsburg
Telefon: 0180 / 322 429 5 (9 ct./Min.)
Allgemeine Bestimmungen
Erstmaliger Abschluss
Der erstmalige Abschluss der Neuwagen-Anschlussgarantie ist nur bis zu einem
Zeitpunkt von 24 Monaten nach der Erstzulassung Ihres Fahrzeuges
möglich. Wird die Neuwagen-Anschlussgarantie nicht zeitgleich mit der Auslieferung
Ihres Fahrzeuges beantragt, ist der Nachweis der Durchführung der
durch den Hersteller vorgeschriebenen Wartung erforderlich. Maßgeblich ist
das Alter Ihres Fahrzeuges bei Vertragsbeginn.
Vertragsdauer/Verlängerung
Die Vertragsdauer beträgt bei der Neuwagen-Anschlussgarantie 24 oder 36
Monate. Sie beginnt mit Ablauf einer Frist von zwei Jahren seit Erstauslie -
ferung Ihres Fahrzeuges für die durch den Hersteller aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen gewährten Gewährleistung und endet regulär erstmals mit
Ablauf des vereinbarten Zeitraumes (48 oder 60 Monate nach der Erstauslieferung
des Fahrzeuges). Die Garantieversicherung verlängert sich automatisch
um ein weiteres Jahr sofern sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf
von Ihnen gekündigt wird. Die Vertragsverlängerung basiert auf dem zum
Zeitpunkt der Verlängerung für das Risiko gültigen Tarif.
Zahlungsweise/Gebühren
Der Beitrag kann nur als Einmalzahlung beglichen werden. Es werden keine
Gebühren für die Ausstellung des Versicherungsscheines oder etwaiger
Nach träge erhoben.
Unterbrechung des Garantieschutzes
Abmeldung, vorübergehende Außerbetriebsetzung sowie Halter- und Besitzwechsel
haben keinen Einfluss auf die Dauer der Garantie. Der Vertrag
geht bei einem Besitzwechsel grundsätzlich auf den neuen Erwerber über.
Ausgenommen hiervon ist ein Verkauf des Fahrzeuges an einen gewerblichen
Wiederverkäufer.
Informationen und Erklärungen zum Umfang der Garantie
Garantieumfang
Der Umfang in der Neuwagen-Anschlussgarantie richtet sich nach dem Alter
und der Gesamtfahrleistung des Fahrzeuges. Bei Fahrzeugen bis zu einem
Alter von 5 Jahren nach der Erstzulassung, höchstens jedoch einer Gesamtfahrleistung
von 100.000 km, besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer
erweiterten Deckung [vgl. Nr. II (1) der Bedingungen], bei allen anderen Fahrzeugen
im Rahmen der so genannten Baugruppengarantie [vgl. Nr. II (2) der
Bedingungen]. Maßgeblich ist das Alter bzw. die Gesamtfahrleistung des
Fahrzeuges am Tag des Schadeneintritts.
Wartungsnachweis/Leistungsvoraussetzung/Selbstbehalt
Voraussetzung für Leistungen aus der Garantieversicherung ist der Nachweis
über die Durchführung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Ins -
pektions- und Pflegearbeiten bei einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt.
Die Lohnkosten werden zu 100 % bezahlt. Ausgehend von der Betriebsleis -
tung des Bauteils im Falle des Schadeneintritts werden die Materialkosten
wie folgt entschädigt:
Bis Erstattung der Materialkosten
100.000 km 100 %
> 100.000 km 40 %
Für Fahrzeuge, die zum Schadenzeitpunkt eine Fahrleistung von 200.000 km
überschritten haben oder älter als 10 Jahre sind, beträgt die maximale Entschädigung
im Schadenfall 2.000,– EURO je Schaden.
Nicht garantiefähige Risiken
Nicht garantiefähig sind Kraftfahrzeuge, die während der Garantiedauer:
• zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig
vermietet werden,
• als Fahrschulwagen oder als Rettungs-/Polizeifahrzeuge eingesetzt werden,
• auf einen Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen sind,
• in Flotten von mehr als 15 Fahrzeugen eingesetzt werden,
• durch Veränderungen am Triebwerk oder an der Triebwerkssteuerung eine
erhöhte Motorleistung oder ein erhöhtes Motordrehmoment aufweisen
(Tuning oder Chip Tuning),
• im Ausland zugelassen sind,
sowie:
• Kraftfahrzeuge, die nicht der zweijährigen Herstellergarantie ab Erstzulassung
unterliegen,
• Sonderkraftfahrzeuge, Sonderserien und Fahrzeuge mit werkseitig leis -
tungsgesteigerten Aggregaten.
Beschwerden
Beschwerden können Sie direkt oder über Ihren Händler an die Volkswagen
Versicherungsdienst GmbH, 38437 Wolfsburg oder an die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Grau -
rheindorfer Straße 108, 53117 Bonn oder an den Versicherungsombudsmann,
Kronenstraße 13, 10117 Berlin oder Postfach 080630, 10006 Berlin, gerichtet
werden.
Allianz Versicherungs-AG
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Gerhard Rupprecht.
Vorstand: Thomas Pleines, Vorsitzender; Dr. Karl-Walter Gutberlet,
Ulrich Schumacher, Volker Steck, Dr. Walter Tesarczyk.
Für Umsatzsteuerzwecke: USt-ID-Nr.: DE 811 150 709;
Versicherungsbeiträge sind umsatzsteuerfrei.
Sitz der Gesellschaft: München
Registergericht: München HRB 75727
Ausfertigung
Hallo,
hatte blos nichts mehr geschrieben, weil keiner sich räusperte....
Aber Nu:
Scheibe wurde komplett von der Anschlussgarantie übernommen.
Ca. 3 Wochen später flatterte noch ein Beleg über Kosten von 290 Euro ins Haus.
Das aber nur als Nachweis.
VW hat sich auf Kulanz wohl auch noch daran beteiligt.
Also - Alles Super gelaufen!!!
ABER - Vor kurzem - Radio tot - Morgens gings noch - Mittags Asche.
NICHT in der Anschlussgarantie.
Kein Infotainment.
Ist wirklich Geil - Kaufst Du dir ein NAvi für teuerstes Geld und nach 2 Jahren.....
Ätschibätsch.
Haben es dann so in dem Autohaus hinbekommen und ich musste halt die normale Rechnung zahlen.
War auch nicht super, aber sei´s drum.
Nächstes Mal setze ich mir so ein Nachbau Radio von Zenec / ACR rein.
Neue Garantie und mehr Umfang.
http://www.zenec.com/index.php?id=122&L=0
So - Schönen Abend noch - Greetings.......
Für alle interessierten, Original Schreiben von VW:
Bei der Garantieversicherung des EOS sind
- "gemäss den Bedingungen ... Cabrio und Faltverdecke ... ausgeschlossen. Dies bezieht sich auch auf das ... Faltdach ... des VW EOS."
- "Die Dachmechanik ist dagegen im Rahmen der Garantieversicherung mitversichert. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Antrieb des CSC-Daches..."
Alle Angaben wie immer ohne Gewähr. Beigefügt das anonymisierte Schreiben.
Abschließen ??? wofür ???
VW hat die Leute mal wieder aufs Glatteis geführt. In der Anschlußgarantie sind keine Dachreparaturen mit inbegriffen. Dies sollte man sich im klaren sein. Ich weiß es daher weil ich diese kurz nach Ablauf der 2 Jahre gebraucht habe. Habe allerdings das Autohaus mehrfach darauf hingewiesen das seit Auslieferung etwas mit dem Dach nicht stimmte und somit mein Rechtsanwalt dann die Sache geregelt hatte. VW soll ja nicht glauben das man die Leute für dumm verkaufen soll. Ich hoffe der Kontzern hat mit diesem Schuß vor den Bug erst mal geunug von mir gehört.
Also wie gesagt kannst Du gerne abschließen sind nur Teile in Öl mit inbegriffen und nichts anderes soll heißen Motor Getriebe und und und..... jedoch kein Dach was ich dann doch schon für sehr merkwürdig halte
Ich hoffe ich konnte die Sache etwas aufklären.
LG Hendrik
Hallo,
seit 1.01.2011 gibt es ein neues Produkt mit dem gleichen Namen "LifeTime Garantie". Der Leistungsumfang hat sich verändert, der Preis auch. Innerhalb der 1. Vetragsperiode entspricht der Leistungsumfang der Herstellergarantie! Mehr Infos findet ihr z.B. hier:
-> VW: Anschlussgarantie wird kundenfreundlicher
-> Eos - Preise Garantieverlängerung 2011 (= Scirocco Preise)
VG myinfo