Vmax Aufhebung durch Behördenmodus

Volvo XC60 U

Hallo,
ich habe gestern im Rahmen eines Werkstattbesuches bei einem belgischen Händler meine Vmax Begrenzung aufheben lassen. Der Trick ist in der Fahrzeugsoftware ein Behördenfahrzeug zu aktiven - ( Minuten und 50€ Trinkgeld und das Thema ist bis zum nächsten Werkstattbesuch eines deutschen Volvo Händlers erledigt! Übrigens haben auch die deutschen Behördenfahrzeuge keine Vmax Begrenzung ??

Grüße Holm

31 Antworten

Zitat:

@krolil2309 schrieb am 24. August 2022 um 22:50:16 Uhr:



Zitat:

@Holmkirner schrieb am 24. August 2022 um 18:32:18 Uhr:


Hallo,
ich habe gestern im Rahmen eines Werkstattbesuches bei einem belgischen Händler meine Vmax Begrenzung aufheben lassen. Der Trick ist in der Fahrzeugsoftware ein Behördenfahrzeug zu aktiven - ( Minuten und 50€ Trinkgeld und das Thema ist bis zum nächsten Werkstattbesuch eines deutschen Volvo Händlers erledigt! Übrigens haben auch die deutschen Behördenfahrzeuge keine Vmax Begrenzung ??

Grüße Holm

Zeigt dein Tacho auch mehr als die 200 oder ist es wie bei meinem Moped wo nach 299 Schluss ist, obwohl es schneller geht…

Hallo,
ja das Tacho ist die einzige sichtbare Veränderung von 200 auf 240 skaliert. Die Aussage mit der Garantie und dem Versicherungsschutz ist schlichtweg falsch! Wenn ich einen Audi bzw. Mercedes werksseitig entriegel ist das auch legal - oder. Meine Versicherung hat hier übrigens kein Problem und eine Versicherungsanpassung war nicht notwendig. Bei Unfällen jenseits 130 km/h bekommt man sowieso eine Teilschuld - egal ob man Schuld hat oder nicht! Zum Thema Garantie wird es Volvo im Zweifelsfall schwer fallen vor Gericht den Unterschied zwischen Behörde un Privat darzulegen. Es sind ja die identischen Autos - ohne jegliche technische Unterschiede! Grüße

Aber es ist 180 in den Papieren eingetragen und nicht korrigiert.
„Werkseitig“ und „für ein Trinkgeld in Belgien“ ist definitiv nicht das Gleiche. Und z.B. auch das Polestar-Tuning (auch nur Software) muss eingetragen werden.

War der letzte Versuch… 😁

Zitat:

@VolvoV90LU schrieb am 24. August 2022 um 20:09:29 Uhr:


Ich bin so froh, daß wir in Deutschland keine anderen Probleme haben und bin jetzt raus aus der Diskussion. Ihr seid alle mündig, geschäftsfähig und wisst was ihr tut.

Ich verstehe nicht, was so eine altkluge Aussage soll. Der TO hat hier beschrieben, wie er vorgegangen ist, mehr nicht. Hat er von Problemen gesprochen? Bist Du sein oder unser Erziehungsberechtigter?

Das da eine Diskussion entsteht , war zu erwarten. Ist ja auch ok. In Deutschland gibt es viele Probleme, auf der Welt auch. Was hat das mit dem Thread zu tun?

Ich habe die Info hier mal gelesen, mir reicht 180 km/h, also alles gut. Trotzdem eine interessante Info.

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Zitat:

@Holmkirner schrieb am 24. August 2022 um 18:32:18 Uhr:


Hallo,
ich habe gestern im Rahmen eines Werkstattbesuches bei einem belgischen Händler meine Vmax Begrenzung aufheben lassen. Der Trick ist in der Fahrzeugsoftware ein Behördenfahrzeug zu aktiven - ( Minuten und 50€ Trinkgeld und das Thema ist bis zum nächsten Werkstattbesuch eines deutschen Volvo Händlers erledigt! Übrigens haben auch die deutschen Behördenfahrzeuge keine Vmax Begrenzung ??

Grüße Holm

Danke für den Beitrag, dann kann ich mir auch vorstellen wieder Volvo zu Kaufen, wenn ich meinen S60 verkaufe, für mich war nicht akzeptabel ein Fahrzeug mit 250+ ps zu kaufen und bei 180 km/h ist Schluss.

Zitat:

@gseum schrieb am 25. August 2022 um 00:40:43 Uhr:


Aber es ist 180 in den Papieren eingetragen und nicht korrigiert.
„Werkseitig“ und „für ein Trinkgeld in Belgien“ ist definitiv nicht das Gleiche. Und z.B. auch das Polestar-Tuning (auch nur Software) muss eingetragen werden.

War der letzte Versuch… 😁

Danke. Die Aufhebung des Vmax Limits ist ein „Tuning“. Wenn das nicht eingetragen ist, hat man ggf. Probleme. Wenn es werksseitig durchgeführt wurde, ist das im Normalfall so in den Papieren entsprechend typisiert.

Zitat:

Bei Unfällen jenseits 130 km/h bekommt man sowieso eine Teilschuld - egal ob man Schuld hat oder nicht! Zum Thema Garantie wird es Volvo im Zweifelsfall schwer fallen vor Gericht den Unterschied zwischen Behörde un Privat darzulegen. Es sind ja die identischen Autos - ohne jegliche technische Unterschiede! Grüße

Es geht im Übrigen nicht nur um Unfälle jenseits der 130. Auch bei Unfällen mit Tempo 30 wird die ggf. Versicherung feststellen, dass etwas nachträglich etwas am Fahrzeug etwas geändert wurde. Und die Behördenfahrzeuge unterscheiden sich nicht nur durch die Vmax von den Privatfahrzeugen. Behördenfahrzeuge haben z.B. ein verstärktes Fahrwerk verbaut, an welches man als Privatperson nicht rankommt und was dir kein Freundlicher einbauen wird.

Jeder seriöse Tuner wird einem darauf hinweisen, dass solche Änderungen einzutragen sind. Wer es nicht tut, fährt auf eigenes Risiko.

Ich möchte aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass die Forenbedingungen keine Diskussion zu Themen erlaubt, die die Betriebserlaubnis erlöschen lasen. Das "Setzen eines Reiters" und die technischem Möglichkeiten sind eines - klar ist, dass das Modell nur bis 180 km/h zugelassen ist und jeden Manipulation an der Software die Betriebserlaubnis erlöschen lässt. Außerdem halt Volvo mehrfach klar gemacht, dass Garantieleistungen verfallen, wenn hieran gedreht wird.
Volvo kann jederzeit, wenn das Fahrzeug in der Werkstatt ist, diese Einstellung erkennen - ebenso wie ein Gutachter. Die Fahrzeugssoftware hält darüber hinaus Telemetriedaten vor, die im Schadenfalle von Volvo und/oder einem Gutachter ausgelesen werden können.

Ich habe die Mods angebimmelt und um Schließung des Threads gebeten.

BANXX
- Forenpate -

Zitat:

@Holmkirner schrieb am 24. August 2022 um 23:15:01 Uhr:


Hallo,
ja das Tacho ist die einzige sichtbare Veränderung von 200 auf 240 skaliert. Die Aussage mit der Garantie und dem Versicherungsschutz ist schlichtweg falsch! Wenn ich einen Audi bzw. Mercedes werksseitig entriegel ist das auch legal - oder. Meine Versicherung hat hier übrigens kein Problem und eine Versicherungsanpassung war nicht notwendig. Bei Unfällen jenseits 130 km/h bekommt man sowieso eine Teilschuld - egal ob man Schuld hat oder nicht! Zum Thema Garantie wird es Volvo im Zweifelsfall schwer fallen vor Gericht den Unterschied zwischen Behörde un Privat darzulegen. Es sind ja die identischen Autos - ohne jegliche technische Unterschiede! Grüße

Vorsicht mit so Aussagen.
180 ist VMax in den Fahrzeugpapieren. Du Änderst die SW (auch wenn es nur ein Flag ist) und der Wagen fährt jetzt deutlich schneller, was NICHT der Betriebserlaubnis dieses Fahrzeugs entspricht.

Ob du Garantie und/oder Versicherungsschutz weg ist ist das eine, in jedem Fall aber die Betriebserlaubnis. Auf diese Angabe in den Papieren bezieht sich auch der Zwang welche Reifenkennung erfüllt sein muss.

Bei den RS-Audi kannst du gegen Aufpreis die 250km/h Sperre aufheben lassen. Da wird das aber auch so in den Papieren eingetragen. Funktioniert genau so per SW-Flag.

Zitat:

@RPGamer schrieb am 24. August 2022 um 22:16:31 Uhr:


Halb-OT: Gibt es bei Volvo eigentlich irgendeine Hardware/Software für den „heimischen PC“ um sowas selbst zu machen? Ich habe VCP für VAG und BimmerCode/ESys für BMW und hab da immer für die eigenen Autos gerne meine Anpassungen vorgenommen. Für Volvo gibt es sowas nicht, oder?

Ist bei Volvo nicht so einfach bzw. überhaupt nicht möglich. Es gibt die VDash Software womit du Änderungen an der Konfiguration deines Volvos durchführen kann, z.B. Freischaltung des Navi oder Vmax-Aufhebung. Mittlerweile ist es wohl aber so das Volvo beim Werkstattbesuch die Fahrzeugkonfiguration vor Ort mit der bei ihnen gespeicherten abgleicht und ggf. zurücksetzt. Nach jedem Besuch musst du deinen Ändernungen dann neu aufspielen.

In den USA kannst du auch als Privatperson eine Lizenz für die offiizielle Volvo-Software VIDA erwerben und damit kostenpflichtige Änderungen vornehmen. Ich vermute das diese Änderungen dann auch fest eingespeichert sind und nicht verloren gehen.

Bzgl. USA noch zur Ergänzung: Um "wichtige" Einstellungen wie Vmax zu ändern, muss man aber auch dort erstmal etwas "hacken" und Codes entschlüsseln. In einem amerikanischen Forum hat einer, der diesbzgl. recht aktiv ist, kürzlich berichtet, dass er oder - genauer - sein Auto jetzt von Volvo geblockt wurde. D. h . das Fahrzeug erhält generell keine Updates mehr und er kann wohl nichts mehr ändern und selbst die "bösen" Einstellungen nicht mehr zurücksetzen.

(Was nicht bedeutet, dass ich nicht mit dem TO sympathisiere. Im Gegenteil - ich würde z. B. liebend gern die besch****** Start/Stop-Automatik wegprogrammieren. Die Höchstgeschwindigkeit wäre mir mangels Relevanz in der Praxis hingegen eher egal.)

…und das wäre deiner Meinung nach ok und „legal“??

Ich war früher auch kein Freund der Start/Stop Funktion. Dieses dauernde Orgeln des Anlassers an jeder Ampel nervte schon. Aber mit den Mild-Hybrids gehört das der Vergangenheit an. Der springt einfach an ohne Rappeln und man hat keinerlei Verzögerung beim Anfahren.
Zur Legalität des dauerhaften Deaktivierens der Start/Stop enthalte ich mich jetzt mal.

Hallo Holm, würdest du mir die Adresse des Händlers sagen? Ich würde gern gleiches mit meinem T8 tun!
Liebe Grüße, Christian

Alles wohl ein bisschen naiv. Das Fahrzeug hat in D eine Typgenehmigung mit
der dazugehörigen Vmax. Wenn da nun was geändert wird - auch wenn es nur
die interne Software ist - ist die Betriebserlaubnis erloschen, der Versicherungs-
schutz weg und auch die Volvo Garantie. Im Falle eines Falles bleibst du auf
allen Kosten sitzen. Und du glaubst gar nicht was z.B. Volvo im Schadenfall
alles rausfinden kann. Gleiches gilt für Gutachter - wenns mal knallt. Ich hatte
mai bei einem GLE 350d einen kapitalen Motorschaden. Da hat MB alles bis ins
kleinste geprüft um sehen ob da ggf. was gemacht wurde. Leider Pech für MB,
war nix.
Weiterhin muss es ja einen Grund geben, dass Heico darauf hinweist, das die
Vmax Änderung eingetragen werden muss und auch z.B. die Reifen geprüft
werden müssen etc. Weiterhin hat Volvo seinen Händlern streng untersagt
solche Zusatzsteuergeräte (ist bei dir zwar nicht der Fall) einzubauen und falls
solche eingebaut sind die kpl. Garantie vollumfänglich abzulehnen. Ich schließe
mich meinen Vorrednern weiterhin an, wenn man einen neuen Volvo kauft weis
man das bei 180 km/h Schluss ist. Wem das nicht reicht der muss was anderes
kaufen oder eben Heico bemühen inkl. TÜV mit allem drum und dran. Allein nur
zum Eigenschutz. Ob sich dann z.B. eine XC60 T8 mit z.B. 220 km/h auch noch
gut und sicher fährt und bremst......ist dann noch mal eine andere Frage. Ich habe
früher auch viel machen lassen mit Zusatzsteuergeräten, Fahrwerkstunig bei Luft-
fahrwerken, anfere Rad-Reifen Kombis etc. immer alles eingetragen, aber wenn
es mal zu Problemen kam - auch wenn die nix direkt mit dem "Tuning" zu tun
hatten gab es immer Ärger mit dem Hersteller oder der Werkstatt. In den letzten
Jahren nehme ich was was es am Werk gibt und gut.
Aber wie schon gesagt, ihr seit alle alt genug um zu wissen was ihr tut, voll
geschäftsfähig und im Worstcase auch in allen Bereichen voll verantwortlich.
Nur noch ein Hinweis, der kpl. neue Motor im Benz (Kurbelwellenschaden
nach 37.000 km) hat rund 27.000.-€ gekostet. Benz hätte sich gefreut wenn
da auch nur die kleinste Kleinigkeit gewesen wäre hätten die null komma nix
übernommen und Volvo wird es genauso machen.

Habe vor kurzem die Anschlussgarantie abgeschlossen, da steht in den Bedingungen explizit drinnen das eine Vmax Aufhebung zum Erlöschen der Garantie führt und ich denke gleiches gilt für die Werksgarantie.

Laut Heico ist bis MY20 210 km/h die von Volvo homologierten Höchstgeschwindigkeit, d.h eine Eintragung sollte möglich sein sofern z.B. die Reifen eine entsprechende Freigabe haben. Denke die Vmax TÜV und Versicherungstechnisch konform erhöhen zu lassen ist durchaus machbar ohne das die Betriebserlaubnis erlischt Aber auch die Eintragung ändert nichts daran das die Garantie von Volvo erlischt.

Mich würde interessieren ob der belgische Händler das mit der offiziellen VIDA Software macht oder über Orbit / Vdash.

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